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   BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17   

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https://dejure.org/2019,4352
BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17 (https://dejure.org/2019,4352)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2019 - I ZR 225/17 (https://dejure.org/2019,4352)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2019 - I ZR 225/17 (https://dejure.org/2019,4352)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de

    Olympiareif

    §§ 3 Abs. 2 Satz 2, 3 Abs. 2 Satz 1 OlympSchG

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Olympiareif

  • IWW

    § 683 Satz 1, § ... 670 BGB, § 1 Abs. 3 OlympSchG, § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 OlympSchG, § 3 Abs. 2 Satz 2 OlympSchG, § 5 OlympSchG, § 3 OlympSchG, § 2 OlympSchG, § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 OlympSchG, § 3 Abs. 2 OlympSchG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 4 Nr. 3 Buchst. b UWG, § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 OlympSchG, § 4 Nr. 2 OlympSchG, § 3 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 OlympSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewerben der spezifischen Eigenschaften von Sporttextilien als "einfach olympiareif" ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Olympischen Spiele oder die Olympische Bewegung in Wort oder Bild; Verwendung als unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele oder ...

  • online-und-recht.de

    Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig" kein Rechtsverstoß

  • Wolters Kluwer

    Olympiareif - Bewerben der spezifischen Eigenschaften von Sporttextilien als "einfach olympiareif" ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Olympischen...

  • rewis.io

    Verstoß gegen Olympia-Schutzgesetz: Bewerbung spezifischer Eigenschaften von Sporttextilien als "einfach olympiareif"; Voraussetzungen einer unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele; Kombination nicht geschützter sportlicher Symbole mit nach ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewerben der spezifischen Eigenschaften von Sporttextilien als "einfach olympiareif" ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Olympischen Spiele oder die Olympische Bewegung in Wort oder Bild; Verwendung als unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele oder ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht/Wettbewerbdsrecht: Olympiareif

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Werbung für Sportbekleidung mit "olympiaverdächtig" und "olympiareif" kein Verstoß gegen Olympia-Schutzgesetz

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Olympiareifes Urteil - Abschließendes Urteil

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "olympiaverdächtig" und "olympiareif" verstößt nicht gegen Olympia-Schutzgesetz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung für Sportbekleidung mit "olympiaverdächtig" und "olympiareif" ist nicht unlauter und verstößt nicht gegen Olympia-Schutzgesetz

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die olympiaverdächtige Sportbekleidung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Olympische Begriffe: Sportbekleidung darf "olympiareif" sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Olympiaverdächtige" Sportklamotten - Reklame für Sportkleidung mit dem Wort "Olympia" ist nicht automatisch rechtswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH schränkt Schutz für die Marke "Olympia" ein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewerben spezifischer Eigenschaften von Sporttextilien als "einfach olympiareif"

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    "Olympiareife” BGH-Entscheidung zu geschützter Bezeichnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig" rechtlich zulässig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Zur Werbung mit "olympiaverdächtig" und "olympiareif"

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch Sportkleidung darf als "olympiareif" beworben werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werbung für Produkt als "olympiareif" verstößt nicht gegen das Opympia-Schutzgesetz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sportartikelhersteller darf Produkte als olympiareif bzw. olympiaverdächtig bewerben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zur Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"

  • juve.de (Kurzinformation)

    Werbung als Verstoß gegen das Olympia-Schutzgesetz?

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Sportkleidung kann "olympiaverdächtig" und "olympiareif" sein

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zur Zulässigkeit der Werbung für Sportbekleidung als "olympiaverdächtig"

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Olympiaverdächtig / Olympiareif als zulässige Werbeaussagen

Sonstiges

  • wbs.legal (Sonstiges)

    Zum Missbrauch der olympischen Marke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 863
  • MDR 2019, 1004
  • GRUR 2019, 648
  • K&R 2019, 398
  • SpuRt 2019, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 131/13

    Olympia-Rabatt - Werbung mit olympischer Bezeichnung: Verfassungsmäßigkeit des

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
    Die Grenze zur unlauteren Ausnutzung wird allerdings dort überschritten, wo durch eine enge Bezugnahme auf die Olympischen Spiele deren Wertschätzung für die Bewerbung von Produkten und ihren Eigenschaften in einer Weise ausgenutzt wird, wie sie nur einem offiziellen Sponsor zusteht oder etwa einem Sportartikelhersteller, der zwar nicht Sponsor ist, dessen Produkte jedoch von Athleten bei den Olympischen Spielen verwendet werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - I ZR 131/13, GRUR 2014, 1215, Rn.32 = WRP 2014, 1458 - Olympia-Rabatt).

    Für diese Prüfung ist die vom Kläger mit der Abmahnung im vorliegenden Fall beanstandete Verletzungsform maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - I ZR 131/13, GRUR 2014, 1215 Rn. 23 = WRP 2014, 1458 - Olympia-Rabatt), wobei die Abmahnung aus der Sicht des Erklärungsempfängers auszulegen ist.

    Das ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 43 - Olympia-Rabatt).

    Die Annahme des Berufungsgerichts, solche besonderen Umstände lägen im Streitfall nicht vor und der normal informierte Verbraucher könne zwischen der Werbung eines Sponsors und der sonstigen werblichen Bezugnahme auf die Olympischen Spiele unterscheiden, lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 183/07, GRUR 2010, 642 Rn. 45 = WRP 2010, 764 - WM-Marken; BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 44 - Olympia-Rabatt).

    Bezugspunkt des Schutzes vor Rufausbeutung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 OlympSchG ist allein die Wertschätzung, die den Olympischen Spielen und der Olympischen Bewegung entgegengebracht wird (BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 20 - Olympia-Rabatt).

    Dafür bedarf es der Feststellung konkreter Umstände, aufgrund deren es zu einer Rufübertragung kommt (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 21 f. - Olympia-Rabatt; OLG München, GRUR-RR 2018, 242 [juris Rn. 21]).

    Dagegen reicht es für einen Imagetransfer nicht aus, wenn lediglich durch Assoziationen im Hinblick auf den Schutzgegenstand Aufmerksamkeit erweckt wird (BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 21 - Olympia-Rabatt, mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. März 2006 - 6 U 200/05, BeckRS 2011, 25457 [juris Rn. 4]; OLG Stuttgart, WRP 2018, 509, 511 [juris Rn. 28]).

    c) Die Prüfung einer unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung erfordert eine Gesamtwürdigung der beanstandeten Werbung (BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 23 - Olympia-Rabatt).

    Danach könnte ein nach § 3 Abs. 2 OlympSchG verbotener Imagetransfer bei Angeboten wie "Olympia-Pflegeset" oder "Olympische Kontaktlinsen" in Betracht kommen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 35 - Olympia-Rabatt).

    Nach der durch die Anlehnung an § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG im Wortlaut des § 3 Abs. 2 OlympSchG deutlich zum Ausdruck gekommenen Absicht des Gesetzgebers soll vielmehr nur ein Imagetransfer verhindert werden, der den Interessen der Olympischen Bewegung zuwiderläuft (BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 32 - Olympia-Rabatt; BT-Drucks. 15/1669, S. 9).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs liegt eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung nicht schon in jeder Verwendung, die eine Optimierung der kommerziellen Verwertung der olympischen Bezeichnungen durch die Schutzrechtsinhaber nach § 2 OlympSchG beeinträchtigen kann (BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 32 - Olympia-Rabatt).

    Eine solche Verwendung sollte nach der ausdrücklichen Absicht des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 15/1669, S. 10) durch den Sonderrechtsschutz für olympische Bezeichnungen nicht ausgeschlossen werden (BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 29 - Olympia-Rabatt).

    Wie die Revisionserwiderung zutreffend geltend macht, sind diese Adjektive eigenständige Begriffe der Umgangssprache und keine Mehrwortkombinationen oder Bindestrich-Zusammensetzungen (wie "Olympische Kontaktlinsen" oder "Olympia-Pflegeset" in BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 35 - Olympia-Rabatt), in denen eine geschützte olympische Bezeichnung unverändert erhalten bleibt.

    Eine derartige Bezugnahme ist von vornherein ungeeignet, eine mit den Olympischen Spielen oder der Olympischen Bewegung verbundene Güte- oder Qualitätsvorstellung auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen zu übertragen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215, 1217 Rn. 28 - Olympia-Rabatt).

    Eine Verknüpfung der Werbung mit für das Ansehen der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung abträglichen Waren oder Dienstleistungen ist nicht ersichtlich (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 36 - Olmypia-Rabatt; Röhl, SpuRt 2013, 134, 138).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 U 109/17

    Unterlassungsanspruch nach dem Olympiaschutzgesetz: Werbung für Grillprodukte in

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
    Dagegen reicht es für einen Imagetransfer nicht aus, wenn lediglich durch Assoziationen im Hinblick auf den Schutzgegenstand Aufmerksamkeit erweckt wird (BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 21 - Olympia-Rabatt, mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. März 2006 - 6 U 200/05, BeckRS 2011, 25457 [juris Rn. 4]; OLG Stuttgart, WRP 2018, 509, 511 [juris Rn. 28]).

    Die Werbung ist daher nach dem Verständnis des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2018, 509, 511 [juris Rn. 22]; vgl. auch BGH, GRUR 2010, 642 Rn. 45 - WM-Marken).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
    Die Annahme des Berufungsgerichts, solche besonderen Umstände lägen im Streitfall nicht vor und der normal informierte Verbraucher könne zwischen der Werbung eines Sponsors und der sonstigen werblichen Bezugnahme auf die Olympischen Spiele unterscheiden, lässt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 183/07, GRUR 2010, 642 Rn. 45 = WRP 2010, 764 - WM-Marken; BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 44 - Olympia-Rabatt).

    Die Werbung ist daher nach dem Verständnis des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2018, 509, 511 [juris Rn. 22]; vgl. auch BGH, GRUR 2010, 642 Rn. 45 - WM-Marken).

  • OLG München, 07.12.2017 - 29 U 2233/17

    Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung "Bauernhofolympiade" für gewerblichen

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
    Dafür bedarf es der Feststellung konkreter Umstände, aufgrund deren es zu einer Rufübertragung kommt (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 21 f. - Olympia-Rabatt; OLG München, GRUR-RR 2018, 242 [juris Rn. 21]).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
    Diese ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (zum Lauterkeitsrecht vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1078 Rn. 37 = WRP 2016, 1221 - LGA tested, mwN; zum Markenrecht BGH, Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 100/11, GRUR 2013, 631 Rn. 31 = WRP 2013, 778 - Amarula/Marulablu, mwN).
  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
    Diese ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (zum Lauterkeitsrecht vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1078 Rn. 37 = WRP 2016, 1221 - LGA tested, mwN; zum Markenrecht BGH, Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 100/11, GRUR 2013, 631 Rn. 31 = WRP 2013, 778 - Amarula/Marulablu, mwN).
  • BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09

    Creation Lamis

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
    Bei der Beurteilung, ob aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers mit den olympischen Bezeichnungen verbundene Güte- oder Wertvorstellungen auf die beworbenen Waren oder Dienstleistungen übertragen werden, handelt es sich um eine tatrichterliche Würdigung (zum Lauterkeitsrecht vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 Rn. 16 = WRP 2011, 1593 - Creation Lamis).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 6 U 200/05

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Unterlassungsverfügung hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - I ZR 225/17
    Dagegen reicht es für einen Imagetransfer nicht aus, wenn lediglich durch Assoziationen im Hinblick auf den Schutzgegenstand Aufmerksamkeit erweckt wird (BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 21 - Olympia-Rabatt, mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. März 2006 - 6 U 200/05, BeckRS 2011, 25457 [juris Rn. 4]; OLG Stuttgart, WRP 2018, 509, 511 [juris Rn. 28]).
  • BGH, 26.11.2020 - I ZB 6/20

    RETROLYMPICS

    Der durch das Olympia-Schutzgesetz begründete Sonderschutz innerhalb des Kennzeichenrechts für olympische Bezeichnungen und Embleme (vgl. Knudsen, GRUR 2003, 750, 753) schließt einen daneben bestehenden und über dieses Sonderrecht hinausgehenden (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 225/17, GRUR 2019, 648 Rn. 14 = WRP 2019, 597 - Olympiareif) Schutz für olympische Bezeichnungen, die Markenschutz genießen, nicht aus.

    Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ist der Schutz der olympischen Bezeichnungen nach dem Olympia-Schutzgesetz zwar darauf beschränkt, einen den Zielen der Olympischen Bewegung zuwiderlaufenden Imagetransfer zu verhindern, und bleibt damit hinter einem markenrechtlichen Schutz zurück (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen, BT-Drucks. 15/1669, S. 1, 9; BGH, GRUR 2019, 648 Rn. 15 und 43 - Olympiareif).

    Der normal informierte Verbraucher kann zwischen der Werbung eines offiziellen Sponsors, der diesen Umstand durch Verwendung des olympischen Emblems oder der olympischen Bezeichnungen deutlich herausstellt, und der sonstigen werblichen Bezugnahme auf die Olympischen Spiele ohne Verwendung der geschützten Zeichen unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - I ZR 131/13, GRUR 2014, 1215 Rn. 44 = WRP 2014, 1458 - Olympia-Rabatt; BGH, GRUR 2019, 648 Rn. 12 - Olympiareif).

    Dafür spricht, dass aufgrund der systematischen Nähe zum Markenrecht für die Auslegung des § 3 OlympSchG die Grundsätze heranzuziehen sind, die zu den markenrechtlichen Tatbeständen der § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3 MarkenG entwickelt worden sind (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 20 - Olympia-Rabatt; GRUR 2019, 648 Rn. 14 - Olympiareif; Kairies, WRP 2004, 298, 299 und 300; Nieder/Rauscher, SpuRt 2006, 237, 240; einschränkend Rieken, MarkenR 2013, 334).

    Dem steht nicht entgegen, dass der durch § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 OlympSchG gewährte Schutz vor Rufausbeutung dem Nachahmungsschutz des § 4 Nr. 3 Buchst. b UWG angenähert ist (vgl. BGH, GRUR 2014, 1215 Rn. 20 - Olympia-Rabatt; GRUR 2019, 648 Rn. 14 - Olympiareif).

  • BGH, 19.09.2019 - I ZR 116/18

    Chickenwings

    Diese Würdigung gemäß § 286 ZPO kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Tatgericht einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt, nicht gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt gelassen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 225/17, GRUR 2019, 648 Rn. 18 = WRP 2019, 597 - Olympiareif).
  • BPatG, 17.01.2020 - 27 W (pat) 115/16
    Nach der zum Olympia-Schutzgesetz ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung nicht schon in jeder Verwendung, die eine Optimierung der kommerziellen Verwertung der olympischen Bezeichnungen durch die Schutzrechtsinhaber nach § 2 OlympSchG beeinträchtigen kann; die Grenze zur unlauteren Ausnutzung wird dort überschritten, wo durch eine enge Bezugnahme auf die Olympischen Spiele deren Wertschätzung für die Bewerbung von Produkten und ihren Eigenschaften in einer Weise ausgenutzt wird, wie sie nur einem offiziellen Sponsor zusteht oder etwa einem Sportartikelhersteller, der zwar nicht Sponsor ist, dessen Produkte jedoch von Athleten bei den Olympischen Spielen verwendet werden (vgl. BGH, GRUR 2019, 648, 22 - Olympiareif; BGH, GRUR 2014, 1215, Rn. 32 - Olympia-Rabatt).
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