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   BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05   

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https://dejure.org/2008,83
BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05 (https://dejure.org/2008,83)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2008 - I ZR 227/05 (https://dejure.org/2008,83)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2008 - I ZR 227/05 (https://dejure.org/2008,83)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Namensklau im Internet

    BGB § 12

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Namensklau im Internet - Dem als Störer in Anspruch genommenen Betreiber einer Internet-Auktionsplattformobliegt es regelmäßig im Rahmen einer sekundären Darlegungslast vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er nach Kenntnisklarer Rechtsverstöße ergriffen hat und weshalb ...

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Namensklau im Internet

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    § 12 BGB
    Zu der Haftung des Plattformbetreibers, wenn der Name eines Mitglieds gekidnappt wird

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JurPC

    BGB § 12
    Namensklau im Internet

  • aufrecht.de

    Namensklau im Internet

  • stroemer.de

    Namensklau im Internet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Darlegungslast und Beweislast des Gläubigers im Falle einer Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform (hier: eBay) nach der Entscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236); Voraussetzungen und Inhalt einer sekundären Darlegungslast des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Namensklau im Internet - Beweislast

  • czarnetzki.eu PDF

    Darlegungs- und Beweislast bei Störerhaftung

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    "Namensklau im Internet"; Inanspruchnahme des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrechts

  • rechtsportal.de

    BGB § 12
    "Namensklau im Internet"; Inanspruchnahme des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrechts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Namensklau im Internet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Namensklau im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Haftung von eBay für Namensrechtsverletzungen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Ebay haftet bei Verletzung von Namensrechten als Störerin

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Haftung von eBay bei Namensklau im Internet

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Haftung von eBay bei Namensklau im Internet

  • heise.de (Pressebericht, 11.04.2008)

    EBay muss Namensmissbrauch verhindern

  • heise.de (Pressebericht, 11.04.2008)

    EBay muss Namensmissbrauch verhindern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Namensklau im Internet - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweisregeln bei wiederholter Verletzung von Namensrechten bei eBay

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Identitätsklau" bei eBay - BGH bestätigt: Wird das Internet-Auktionshaus über Datenmissbrauch informiert, muss es dagegen vorgehen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    EBay haftet für Namensrechtsverletzung bei Identitätsklau nur im Rahmen des Zumutbaren

  • juracontent.de PDF, S. 10 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Internet-Auktionshäuser können bei Verletzung von Namensrechten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei Namensklau im Internet

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei "Namensklau” im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Namensklau im Internet - Haftung von eBay bejaht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Namensklau im Internet - Haftung von eBay bejaht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Namensklau & Identitätsdiebstahl im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung von eBay bei "Namensklau" im Internet

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.4.2008)

    Ebay haftet bei Namensklau im Internet // Betrüger missbrauchte Namen arglosen Ebay-Nutzers

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Namensklau im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3714
  • NJW-RR 2009, 120 (Ls.)
  • MDR 2008, 1409
  • GRUR 2008, 1097
  • GRUR Int. 2009, 261
  • NJ 2008, 555
  • WM 2008, 2182
  • MMR 2008, 818
  • MIR 2008, Dok. 303
  • K&R 2008, 677
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
    Wird der Betreiber einer Internet-Auktionsplattform wegen Verletzung eines Kennzeichen- oder Namensrecht nach den Grundsätzen der Entscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236) als Störer in Anspruch genommen, trifft den Gläubiger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es dem Betreiber technisch möglich und zumutbar war, nach dem ersten Hinweis auf eine Verletzung des Schutzrechts weitere von Nutzern der Plattform begangene Verletzungen zu verhindern.

    Keinen Erfolg hat daher die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe bei seiner Beurteilung nicht berücksichtigt, dass eine an die Verletzung von Prüfungspflichten anknüpfende Haftung der Beklagten nach der Senatsentscheidung "Internet-Versteigerung I" (BGHZ 158, 236) eine vorangegangene klare Rechtsverletzung voraussetzte.

  • AG Potsdam, 03.12.2004 - 22 C 225/04

    Identitätsklau bei Internet-Auktion

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
    Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben (AG Potsdam CR 2005, 232).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
    Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen (OLG Brandenburg GRUR-RR 2006, 297 = NJW-RR 2006, 1193).
  • LG Hamburg, 15.06.2007 - 308 O 325/07

    Zugangsvermittlung zum UseNet: Haftung bei Herunterladen illegaler Musikkopien;

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
    Diese Darlegungs- und Beweislast wird allerdings dadurch gemildert, dass die Beklagte insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 15.6.2007 - 308 O 325/07, juris Tz. 36-39).
  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
    a) Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass in den Anwendungsbereich des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG auch diejenigen juristischen Personen fallen, die ihren Hauptsitz - wie die Beklagte - im Zeitpunkt der Klageerhebung nach ihrem vom Prozessgegner nicht angegriffenen Vortrag im Ausland gehabt und in Deutschland lediglich eine Niederlassung betrieben haben (vgl. BGH, Beschl. v. 28.1.2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073, 1074; Urt. v. 15.2.2005 - XI ZR 171/04, NJW-RR 2005, 780 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02

    Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt grundsätzlich beim Kläger (vgl. zu § 5 Abs. 2 TDG 1997 BGH, Urt. v. 23.9.2003 - VI ZR 335/02, GRUR 2004, 74, 75; OLG Düsseldorf WRP 2004, 631, 637 mit Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, BT-Drucks. 14/6098, S. 23, wonach § 11 TDG 2001 insoweit keine Änderung bringen sollte; Staudinger in Leible/Sosnitza, Versteigerungen im Internet, Rdn. 463 f. m.w.N.; a.A. Spindler in Spindler/Schmitz/Geis, TDG, 2004, § 9 Rdn. 54; Heckmann in jurisPK-Internetrecht, Kap. 1.8 Rdn. 28).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04

    Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
    a) Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass in den Anwendungsbereich des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG auch diejenigen juristischen Personen fallen, die ihren Hauptsitz - wie die Beklagte - im Zeitpunkt der Klageerhebung nach ihrem vom Prozessgegner nicht angegriffenen Vortrag im Ausland gehabt und in Deutschland lediglich eine Niederlassung betrieben haben (vgl. BGH, Beschl. v. 28.1.2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073, 1074; Urt. v. 15.2.2005 - XI ZR 171/04, NJW-RR 2005, 780 f.).
  • BGH, 23.09.2003 - VI ZR 335/02

    Zur Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung

    Auszug aus BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05
    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt grundsätzlich beim Kläger (vgl. zu § 5 Abs. 2 TDG 1997 BGH, Urt. v. 23.9.2003 - VI ZR 335/02, GRUR 2004, 74, 75; OLG Düsseldorf WRP 2004, 631, 637 mit Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, BT-Drucks. 14/6098, S. 23, wonach § 11 TDG 2001 insoweit keine Änderung bringen sollte; Staudinger in Leible/Sosnitza, Versteigerungen im Internet, Rdn. 463 f. m.w.N.; a.A. Spindler in Spindler/Schmitz/Geis, TDG, 2004, § 9 Rdn. 54; Heckmann in jurisPK-Internetrecht, Kap. 1.8 Rdn. 28).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Noch zutreffend ist der Ausgangspunkt der Überlegungen des Berufungsgerichts, bei der Zumutbarkeit der Sperranordnung handele es sich um eine anspruchsbegründende Voraussetzung, deren tatsächliche Grundlage der Anspruchsteller darzulegen habe (BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 227/05, GRUR 2008, 1097 Rn. 19 = WRP 2008, 1517 - Namensklau im Internet).

    Erst ein solcher Vortrag versetzt den Anspruchsteller in die Lage, seinerseits die Zumutbarkeit darzulegen (vgl. BGH, GRUR 2008, 1097 Rn. 19 f. - Namensklau im Internet).

  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    EBay hat nach der Rechtsprechung bei bekannt gewordenen Falschanmeldungen Identitätsprüfungspflichten und kann im Rahmen einer Störerhaftung verpflichtet sein, Vorsorge gegen weitere Rechtsverletzungen zu treffen (vgl. BGH NJW 2008, 3714; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2006, 1193 ["Identitätsdiebstahl"]; vgl. ferner zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten von eBay: BGH NJW 2008, 758 [jugendgefährdende Medien]).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Die Darlegungs- und Beweislast wird aber dadurch gemildert, dass die Beklagte eine sekundäre Darlegungslast trifft (hierzu BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 33/04, GRUR 2007, 247 Tz. 33 = WRP 2007, 303 - Regenwaldprojekt I; Urt. v. 10.4.2008 - I ZR 227/05, GRUR 2008, 1079 Tz. 19 = WRP 2008, 1517 - Namensklau im Internet; GRUR 2008, 702 Tz. 47 - Internet-Versteigerung III).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 3/14

    Zur Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter

    Die Zumutbarkeit der Anordnung hat als anspruchsbegründende Tatsache der Anspruchsteller darzulegen (BGH, Urteil vom 10. April 2008  I ZR 227/05, GRUR 2008, 1097 Rn. 19 = WRP 2008, 1517 - Namensklau im Internet).

    Erst ein solcher Vortrag versetzt den Anspruchsteller in die Lage, seinerseits die Zumutbarkeit darzulegen (vgl. BGH, GRUR 2008, 1097 Rn. 19 f. - Namensklau im Internet).

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    Demzufolge handelt es sich bei der technischen Möglichkeit und Zumutbarkeit etwaiger von der Beklagten zu treffenden Maßnahmen um eine Voraussetzung für die Einstandspflicht der Beklagten und nicht um eine solche, die erst in einem etwaigen Zwangsvollstreckungsverfahren im Rahmen des Verschuldens zu berücksichtigen ist (BGH, GRUR 2008, 1097 Tz. 19 - Namensklau im Internet; OLG Hamburg, MMR 2009, 631, 635 - Usenet II; vgl. Spindler, GRUR 2011, 101, 108).

    Soweit der Anspruchsteller keinen Einblick in die technischen Abläufe bei dem Anspruchsgegner hat, ist der Anspruchsgegner im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast gehalten, im Einzelnen vorzutragen, welche Schutzmaßnahmen er ergreifen kann und weshalb ihm - falls diese Maßnahmen keinen lückenlosen Schutz gewährleisten - weitergehende Maßnahmen nicht zuzumuten sind (BGH, GRUR 2008, 1097 Tz. 19 f. - Namensklau im Internet; OLG Hamburg MMR 2009, 631, 635 - Usenet II; vgl. Leistner, ZUM 2012, 722, 734; Spindler, GRUR 2011, 101, 108).

  • OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 216/06

    Internet-Handelsplattform: Täterschaftliche Unterlassungshaftung des Betreibers

    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass - sofern die Zumutbarkeit von der grundsätzlich darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin bestritten wurde - die Beklagte substantiiert vortragen muss (Anlage BK 33 zum Verfahren I ZR 227/05).

    (4) Im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 22.4.08 (Bl. 559) macht die Beklagte geltend, der Bundesgerichtshof habe im Verfahren I ZR 227/05 in der mündlichen Verhandlung hervorgehoben, dass es für die Bewertung der Zumutbarkeit von Präventivmaßnahmen nicht nur auf den konkreten Einzelfall, sondern auch auf die Implikationen für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle ankomme, die nach dem gleichen Maßstab zu behandeln wären, es mithin auf eine Gesamtschau ankomme, wie sich bestimmte Anforderungen an die Marktplatzbetreiber insgesamt auswirken würden.

  • OLG Hamburg, 14.01.2009 - 5 U 113/07

    Haftung des Usenet-Providers für Urheberrechtsverletzungen

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt grundsätzlich bei der Antragstellerin (BGH GRUR 08, 1097, 1099 - Namensklau im Internet).

    Auf die Grundsätze der bereits zitierten Entscheidung (BGH GRUR 08, 1097, 1099 - Namensklau im Internet) wird insoweit nochmals hingewiesen.

  • OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06

    Kinderhochstühle II - Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß: Haftung eines

    Auch bezogen auf die im Rahmen der Prüfung eines Unterlassungsdelikts zu beantwortende Frage der technischen Möglichkeit und Zumutbarkeit zur Verhinderung einer Rechtsverletzung liegt die Darlegungslast grundsätzlich bei der Klägerin(BGH GRUR 2008, 1097, Rn. 19 -Namensklau im Internet).
  • OLG München, 17.11.2011 - 29 U 3496/11

    Urheberrechtsverletzung: Internationale Zuständigkeit für einen Auskunftsanspruch

    Zu einer Störerhaftung kann es erst im Hinblick auf Rechtsverletzungen kommen, die einer klaren Rechtsverletzung nachfolgen, von der einem als Störer in Anspruch genommenen Diensteanbieter Kenntnis verschafft worden ist (vgl. BGH GRUR 2008, 1097, Rn. 17 - Namensklau im Internet ; Ströbele/ Hacker , MarkenG, 10. Aufl., § 14, Rn. 375).
  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07

    Alphaload

    (a) Die Antragsgegnerin zu 1) trifft - anders als hinsichtlich der Frage, inwieweit einen Internetprovider als "passiven" (potentiellen) Störer von vornherein Pflichten zur Überprüfung der Inhalte des von ihm angebotenen Dienstes treffen (vgl. dazu BGH GRUR 08, 1097 - Namensklau im Internet) - die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast dafür, dass ihr eine Beachtung des Verbotes technisch unmöglich oder unzumutbar ist.
  • OLG München, 13.08.2009 - 6 U 5869/07

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Haftung eines Domain-Parking-Unternehmen

  • OLG München, 13.08.2009 - 6 U 5740/07

    "staedtler.eu" - Domain-Parker "sedo" haftet nicht als Störer

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2010 - U (Kart) 12/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung einer Internetplattform zur Veräußerung

  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer

  • LG Hamburg, 27.02.2023 - 405 HKO 19/22

    Löschung rechtswidriger Bewertungen im Internet für Unternehmen als eine

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