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   BGH, 07.07.1988 - I ZR 230/87   

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https://dejure.org/1988,885
BGH, 07.07.1988 - I ZR 230/87 (https://dejure.org/1988,885)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1988 - I ZR 230/87 (https://dejure.org/1988,885)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - I ZR 230/87 (https://dejure.org/1988,885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Preisgegenüberstellung - Werbemäßige Präsentation - Preissenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 6e
    Schilderwald; Preisgegenüberstellung; Ankündigung einer Preissenkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 105, 89
  • NJW 1988, 3156
  • NJW-RR 1989, 103 (Ls.)
  • ZIP 1988, 1212
  • MDR 1988, 1027
  • GRUR 1988, 834
  • BB 1988, 1909
  • DB 1988, 2295
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 12.02.1987 - 6 W 24/87

    Ankündigung von Preissenkungen; Bestimmter Prozentsatz; Gesamtes Warenangebot

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZR 230/87
    Die außer Frage stehende besondere Irreführungsgefahr bei »bis zu«-Herabsetzungen gestattet nämlich nicht, sich tatbestandserweiternd über den Gesetzeswortlaut und die gesetzgeberische Absicht hinwegzusetzen (so OLG Hamm GRUR 1988, 468; a. A. OLG Düsseldorf GRUR 1988, 223; OLG Frankfurt GRUR 1987, 385; KG GRUR 1988, 61; OLG Karlsruhe GRUR 1988, 63; OLG München WRP 1987, 694).
  • BGH, 10.02.1983 - I ZR 170/80

    Anspruch auf Unterlassung einer Werbung wegen Irreführung des Publikums -

    Auszug aus BGH, 07.07.1988 - I ZR 230/87
    Auch wenn jede Spannenangabe notwendig eine fixe Ober- und/oder Untergrenze enthält, trifft sie doch eine Aussage über eine größere Zahl unterschiedlicher Vomhundertsätze und eben gerade nicht über einen bestimmten einzelnen Vomhundertsatz (vgl. BGH, Urt. vom 10. Februar 1983 - I ZR 170/80, GRUR 1983, 257 - »bis zu 40 %«).
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 133/88

    Mehr als ... % sparen; Verbot der Werbung mit Preissenkungen um einen bestimmten

    1. Der Senat hat in seinem nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 7.7.1988 (BGHZ 105, 89 (93) = NJW 1988, 3156 = LM § 6e UWG Nr. 1 = GRUR 1988, 834 (836) - Schilderwald; vgl. auch BGH, NJW-RR 1990, 480 = LM § 6e UWG Nr. 6 = WRP 1990, 102 - REVUE-Carat) ausgeführt, daß Ankündigungen von Preissenkungen um einen Vomhundertsatz mit dem Zusatz "bis zu" grundsätzlich keine Werbung mit Preissenkungen "um einen bestimmten Betrag oder Vomhundertsatz" i. S. des § 6e I UWG darstellen.

    Er hat ferner ausgeführt (Senat, BGHZ 105, 89 (93) = NJW 1988, 3156 = LM § 6e UWG Nr. 1 = GRUR, 834 (836) - Schilderwald), daß sich auch die Ankündigung einer Preissenkung um einen bestimmten Vomhundertsatz, um dem Verbot des § 6e I UWG zu unterliegen, auf einzelne aus dem gesamten Angebot hervorgehobene Waren beziehen müsse.

    Entgegen der vom LG vertretenen Auffassung gilt die Einschränkung des Verbots von Eigenpreisvergleichen auf "einzelne aus dem gesamten Angebot hervorgehobene Waren oder gewerbliche Leistungen" auch für Vomhundertsatzvergleiche (BGH, BGHZ 105, 89 (93) = NJW 1988, 3156 = LM § 6e UWG Nr. 1, = GRUR 1988, 834 (836) - Schilderwald).

  • OLG Bremen, 07.03.1991 - 2 W 148/90

    Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstosses gegen eine

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  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91

    Hervorgehobene Waren

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 105, 89, 91 ff. [BGH 07.07.1988 - I ZR 230/87] - Schilderwald) erfasse das in § 6 e Abs. 1 UWG normierte Verbot nur eine Werbung für einzelne aus dem Angebot hervorgehobene Waren.
  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 26/88

    "Kaffeepreise"; Zulässigkeit der Werbung mit Preisgegenüberstellungen und

    Für die Beurteilung, ob einzelne Waren unzulässig beworben werden, ist vielmehr entscheidend darauf abzustellen, ob die Werbung den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck vermittelt, die im Preis herabgesetzten beworbenen Waren fallen in ihrer Preisgünstigkeit aus dem übrigen Warenangebot heraus (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1988 - I ZR 230/87, GRUR 1988, 834, 836 - Schilderwald).
  • BGH, 24.11.1988 - I ZR 118/87

    Gesamtes Angebot; Hervorhebung einzelner Waren aus dem gesamten Angebot

    Entscheidend für das in § 6 d Abs. 1 Nr. 2 UWG enthaltene Verbot ist, daß einzelne bestimmte Waren gegenüber anderen besonders hervorgehoben werden (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 07.07.1988 - I ZR 230/87, WRP 1988, 609, 611 - "Schilderwald", zu § 6 e UWG).
  • BGH, 14.07.1988 - I ZR 140/87

    Durchgestrichener Preis; Unzulässige Preisgegenüberstellung

    Mit Rücksicht darauf, daß nach den getroffenen Feststellungen über der ganz überwiegenden Mehrzahl der Verkaufsständer, -tische und -regale die gleichen großformatigen Preisschilder angebracht waren, liegt nur die übliche werbemäßige Präsentation, nicht aber eine Einzel-Hervorhebung vor (vgl. Senatsurteil v. 7. Juli 1988 - I ZR 230/87 "Schilderwald").
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 119/88

    "REVUE-Carat"; Verbot der Werbung mit Preissenkungen um einen bestimmten

    Der Senat hat in seinem nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 7. Juli 1988 (I ZR 230/87, BGHZ 105, 89, 93 f. [BGH 07.07.1988 - I ZR 230/87] = GRUR 1988, 834, 836 - Schilderwald; vgl. auch Urteil vom 20. April 1989 - I ZR 26/88, WRP 1989, 519, 520 - Kaffeepreise) ausgeführt, daß Ankündigungen von Preissenkungen um einen Vomhundertsatz mit dem Zusatz "bis zu" grundsätzlich keine Werbung mit Preissenkungen "um einen bestimmten Betrag oder Vomhundertsatz" im Sinne des § 6 e Abs. 1 UWG darstellen.
  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94

    Schlussverkauf - Zeitungsannonce - Gegenüberstellung

    Das Berufungsgericht hat auch gesehen, daß die Präsentation einzelner Waren, die sich im Rahmen des sonstigen Angebots hält und nicht zu einem besonderen Herausstellen dieser Waren im Verhältnis zu ihrem Umfeld führt, nicht als ein "Hervorheben" anzusehen ist (BGHZ 105, 89, 92 - Schilderwald).
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