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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16   

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https://dejure.org/2016,38108
BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16 (https://dejure.org/2016,38108)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2016 - I ZR 24/16 (https://dejure.org/2016,38108)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2016 - I ZR 24/16 (https://dejure.org/2016,38108)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 12 Abs 4 UWG, § 51 Abs 2 GKG
    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Heraufsetzung des Streitwerts für eine Revisionszulassung / § 26 Nr. 8 EGZPO

  • IWW

    Art. 246 Abs. 3 Satz 2 EGBGB, §§ 8, 3, 4 Nr. 2, 11, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG, § 26 Nr. 8 EGZPO, § 3 ZPO, § 51 Abs. 2 GKG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 4 UWG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß einer Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherkreditvertrag gegen das Deutlichkeitsgebot

  • online-und-recht.de

    Streitwert bei wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes

  • rewis.io

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß einer Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherkreditvertrag gegen das Deutlichkeitsgebot

  • rechtsportal.de

    Verstoß einer Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherkreditvertrag gegen das Deutlichkeitsgebot

  • datenbank.nwb.de

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unlautere Widerrufsbelehrungen - und der Streitwert für die Unterlassungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 212
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 128/11

    Streitwertfestsetzung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 128/11, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 2; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12 Rn. 5.9).

    Die Bewertung von Verbandsklagen, die sich gegen die Verwendung von missbräuchlichen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten, ist für die Bewertung der Interessen in einem Wettbewerbsprozess jedoch nicht maßgeblich (BGH, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 3).

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09

    Streitwertherabsetzung II

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 128/11, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 2; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12 Rn. 5.9).

    Dabei ist die Frage, ob ihre Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar erscheint, bei ihnen nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen als bei Wettbewerbsverbänden (BGH, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).

  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 405/12

    Streitwert einer Verbandsklage gegen Bearbeitungsentgelte in Bank-AGB

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013  XI ZR 405/12, ZIP 2014, 96 Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 5, jeweils mwN; Beschluss vom 5. Februar 2015 - I ZR 106/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 7. Mai 2015  I ZR 108/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 09.12.2014 - VIII ZR 160/14

    Verpflichtung eines Stromversorgers zur Einbeziehung bestimmter AGB auf

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013  XI ZR 405/12, ZIP 2014, 96 Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 5, jeweils mwN; Beschluss vom 5. Februar 2015 - I ZR 106/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 7. Mai 2015  I ZR 108/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
    Entscheidend ist bei Unterlassungsanträgen das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße, das maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt wird (BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 Rn. 56 = WRP 2013, 491 - Solarinitiative).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 108/14

    Zulässigkeit der Revision: Beschwerdewert einer Verbandsklage wegen

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013  XI ZR 405/12, ZIP 2014, 96 Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 5, jeweils mwN; Beschluss vom 5. Februar 2015 - I ZR 106/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 7. Mai 2015  I ZR 108/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 95/14

    Wettbewerbsstreitigkeit: Zulässigkeit der Festsetzung eines Regelstreitwerts;

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
    Die Festsetzung des Streitwerts kann nicht anhand von Regelstreitwerten erfolgen, weil dies mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar ist, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - I ZR 95/14, WRP 2015, 454 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 106/14

    Abstrakte AGB-Kontrollklage: Beschwerdewert einer Verbandsklage gegen die

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013  XI ZR 405/12, ZIP 2014, 96 Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 5, jeweils mwN; Beschluss vom 5. Februar 2015 - I ZR 106/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 7. Mai 2015  I ZR 108/14, juris Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2020 - 11 W 8/20

    Streitwert bei Verletzung von Bildrechten eines Berufsfotografen

    Das Unterlassungsinteresse des Klägers wird maßgeblich durch den Wert des verletzten Schutzrechts und der Art des Verstoßes, insbesondere seiner Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Schutzrechtsinhaber (d.h. dem sog. Angriffsfaktor) bestimmt (BGH GRUR 2017, 212 - Finanzsanierung - UWG).
  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 23/20

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Verbandsklage von

    Ist Gegenstand des Rechtsstreits - wie hier - die Verbandsklage eines Verbraucherschutzverbands, wird der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbots, bestimmte Klauseln zu verwenden oder eine verbraucherschutzgesetzwidrige Praxis zu untersagen, bei der Bemessung der Beschwer und des Streitwerts in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 405/12, ZIP 2014, 96 Rn. 5; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, ZNER 2015, 441 Rn. 5; Beschluss vom 5. Februar 2015 - I ZR 106/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 108/14, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. November 2016 - I ZR 184/15, VersR 2017, 507 Rn. 16; Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16, GRUR 2017, 212 Rn. 10 - Finanzsanierung).
  • BGH, 22.11.2016 - I ZR 184/15

    Streitwertfestsetzung: Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen die

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken zu schützen (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013  XI ZR 405/12, ZIP 2014, 96 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014  VIII ZR 160/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 5. Februar 2015  I ZR 106/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 7. Mai 2015 - I ZR 108/14, juris Rn. 6; Beschluss vom 29. Juli 2015 - IV ZR 45/15, VersR 2016, 140; Beschluss vom 15. September 2016  I ZR 24/16, juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2017 - I ZR 24/16   

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https://dejure.org/2017,102198
BGH, 02.03.2017 - I ZR 24/16 (https://dejure.org/2017,102198)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2017 - I ZR 24/16 (https://dejure.org/2017,102198)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2017 - I ZR 24/16 (https://dejure.org/2017,102198)
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