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   BGH, 05.06.1970 - I ZR 24/69   

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https://dejure.org/1970,1984
BGH, 05.06.1970 - I ZR 24/69 (https://dejure.org/1970,1984)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1970 - I ZR 24/69 (https://dejure.org/1970,1984)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1970 - I ZR 24/69 (https://dejure.org/1970,1984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme von Fahrgästen durch Mietwagen bei Leerfahrten - Weiterleitung von Fahraufträgen direkt an die Mietwagen - Weiterleitung der Bestellungen von den Geschäftsräumen durch Sprechfunk an die Mietwagen - Sachliche Abgrenzung zwischen dem Kraftdroschkenverkehr und dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1548
  • MDR 1970, 740
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BGH, 05.06.1970 - I ZR 24/69
    Eine sachliche Abgrenzung zwischen dem Kraftdroschkenverkehr einerseits und dem Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen andererseits hatte bereits zuvor das Bundesverfassungsgericht vorgenommen (BVerfGE 11, 168, 186 f).
  • BGH, 02.04.1965 - Ib ZR 71/63

    Aufnahme von Kunden durch einen Mietwagen trotz ausdrücklicher Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 05.06.1970 - I ZR 24/69
    Der Bundesgerichtshof hat von dieser Abwägung ausgehend festgestellt, daß § 49 Abs. 4 Satz 2-4 PBefG Vorschriften zum Schutze und zur Existenzsicherung des gesamten Kraftdroschkengewerbes sind (BGH MDR 1965, 727).
  • LG Berlin, 09.02.2015 - 101 O 125/14

    UBER APP - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Personenbeförderungsrecht: Einsatz

    Allerdings kann als Betriebssitz in diesem Sinne auch der Tätigkeitsort einer rechtlich selbständigen Funkzentrale anzusehen sein, wenn von dieser für den Betrieb des Mietwagenunternehmers wesentliche, für den Betrieb des Mietwagenunternehmens maßgebende Tätigkeiten ausgeübt werden (BGH, Urteil vom 16. Juni 1993, I ZR 140/91, Juris Rn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 05. Juni 1970 - I ZR 24/69 -, juris).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Dies verbietet sich deswegen, weil es der Sinn der insbesondere in § 49 Abs. 4 PBefG getroffenen Regelung ist, Mietwagen - im Gegensatz zu Kraftdroschken - nicht generell als solche im Verkehr in Erscheinung treten zu lassen und zu verhindern, daß das Publikum durch die Art des Auftretens der Mietwagen in der Öffentlichkeit angeregt wird, auf den Mietwagen wie auf eine Taxe im öffentlichen Straßenverkehr zurückzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1970 - I ZR 24/69 - in NJW 1970, 1548 [1549]).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZR 140/91

    Funkzentrale als Betriebssitz eines Mietwagenunternehmens

    Davon ist der Senat auch bislang schon ausgegangen (Urt. v. 5.6. 1970 - I ZR 24/69, NJW 1970, 1548, 1549; Urt. v. 3.11.1988 - I ZR 231/86, GRUR 1989, 113, 114 = WRP 1989, 232 - Mietwagen-Testfahrt; Urt. v. 9.11.1988 - I ZR 230/86, GRUR 1989, 115, 116 = WRP 1989, 480 - Mietwagen-Mitfahrt), und in Übereinstimmung damit stehen die von der Klägerin mit der Klageschrift überreichten "Allgemeinen Grundsätze zur Durchführung und Neuregelung des Taxi- und Mietwagenverkehrs" des Bund-Länder-Fachausschusses (auf der Grundlage einer Besprechung vom 19. Juli 1983).
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