Rechtsprechung
BGH, 04.11.1977 - I ZR 24/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sondernachlässe für deutsche Spitzensportler und leitende Funktionäre beim Autokauf - Einwendungen aus dem Rabattgesetz gegen Preisnachlässe beim Autokauf für Sportler - Erbringung von über der Zahlung des Verkaufspreises hinausgehenden Gegenleistungen durch den Käufer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 816
- GRUR 1978, 375
- DB 1978, 834
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung
(2) Entgegen der Ansicht der Revision ist die Beklagte auch nicht im Hinblick auf die Senatsentscheidung "Spitzensportler-Nachlass" (Urteil vom 4. November 1977 - I ZR 24/76, GRUR 1978, 375, 376 = WRP 1978, 442) befugt, den ihr durch mehrfache Ankäufe entstandenen Vorteil unabhängig von der Höhe der tatsächlich ersparten Transaktionskosten pauschal zu bewerten. - BGH, 30.06.1983 - I ZR 164/80
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - Verstoß gegen das Rabattverbot aufgrund eines …
Ein Preisnachlaß von 10 %, den ein Verlag bei der Veräußerung von juristischen Fach-Tonband-Kassetten an Endabnehmer den Mitgliedern des Deutschen Anwaltvereins gewährt, verstößt auch dann gegen § 1 II, wenn der Rabatt den Mitgliedern als Gegenleistung für durch den Verein geleistete Unterstützung bei der Herausgabe der Kassetten gewährt wird (Abgrenzung zu BGH, GRUR 1978, 375).Der Senat hat in seinem Urteil vom 4. November 1977 (GRUR 1978, 375, 376 - Spitzensportler-Nachlaß) unbeschadet des dort von den Parteien verwendeten Begriffs "Preisnachlaß" das Vorliegen eines solchen im Sinne des Rabattgesetzes im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles verneint.
- BGH, 14.12.1988 - I ZR 131/86
"Werbeteam-Rabatt"; Unzulässigkeit eines Rabatts wegen Gegenleistungen des …
Das Berufungsgericht ist allerdings ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß die von der Beklagten gewährten Preisnachlässe von 15% des jeweiligen Normalpreises gegenüber bestimmten Personen nur dann als rabattrechtlich unbedenklich angesehen werden können, wenn sie mit Rücksicht auf eine Gegenleistung erfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 4.11.1977 - I ZR 24/76, GRUR 1978, 375, 376 = WRP 1978, 442 - Spitzensportler-Nachlaß).