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   BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85   

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https://dejure.org/1987,1343
BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85 (https://dejure.org/1987,1343)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1987 - I ZR 243/85 (https://dejure.org/1987,1343)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1987 - I ZR 243/85 (https://dejure.org/1987,1343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Handelsvertreters auf Zahlung eines Ausgleichs nach Kündigung des Vertragsverhältnisses wegen Nichtanfertigung von Wochenberichten über den Umsatz und Kundenkreis - Vorliegen eines wichtigen Grundes bei Nichtanfertigung der Wochenberichte trotz mehrmaliger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 86 Abs. 2, § 89b Abs. 3 Satz 2
    Berichtspflicht des Handelsvertreters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, fristlose Kündigung des HVV wegen Verletzung der Berichtspflicht, Umfang der Berichtspflicht, Inhalt des Berichts, Wochenbericht, Sinn der Berichtspflicht, Ausschluss des AA, fristgerechte Kündigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 287
  • ZIP 1987, 1543
  • MDR 1988, 286
  • WM 1988, 33
  • BB 1988, 12
  • DB 1988, 41
  • DB 1989, 41
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.1957 - II ZR 261/55

    Entfallen des Ausgleichsanspruchs durch Kündigung durch den Unternehmer

    Auszug aus BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85
    Der Ausgleichsanspruch ist nämlich auch ausgeschlossen, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis gekündigt hat und für die Kündigung ein wichtiger Grund wegen schuldhaften Verhaltens vorlag (BGHZ 24, 30, 35).
  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 9/64

    Pflichtenstellung und Rechtsnatur der Tätigkeit des Handelsvertreters; Pflicht

    Auszug aus BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85
    Es kam hinzu, worauf das Berufungsgericht zutreffend auch verwiesen hat, daß gerade im Absatzgebiet des Klägers der Umsatzrückgang besonders schwerwiegend war, so daß die Beklagte an einem Vergleich mit den übrigen Gebieten ein besonderes Interesse hatte (vgl. dazu auch BGH Urt. v. 13. Januar 1966 - VII ZR 9/64, NJW 1966, 882, 883 = HVR 349).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Was inhaltlich und zeitlich unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen der Beteiligten (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33; Baumbach/Hopt HGB 29. Aufl. § 86 Rn. 42).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22

    Auskunftsanspruch - Handelsvertreter - Konkurrenztätigkeit - Kundendaten -

    Eine Berichtspflicht besteht zudem auch dann nicht, wenn sie dem oder der Handelsvertreter*in nicht zumutbar ist, etwa, weil seine oder ihre Selbstständigkeit zu sehr beeinträchtigt wird (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - unter II 1 der Gründe, DB 1988, 41).

    Das erfasst nicht nur Angaben zu einzelnen Geschäften, sondern auch zu den Umständen, die für den Abschluss weiterer Geschäfte nützlich oder schädlich sein können, wie beispielsweise Kundenverhalten und -struktur (siehe dazu die vom OLG München im Urteil vom 30. Juni 2016 - 23 U 3265/15 - unter II 1.1.3. der Gründe, ZVertriebsR 2017, 196 genannten Fallgruppen) oder die allgemeine Marktlage (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - unter II 1 der Gründe, DB 1988, 41).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

    Was unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen des Mitarbeiters danach, was das objektive Interesse des Unternehmers nach Besonderheit und Dringlichkeit des Falles erfordert (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33).
  • OLG München, 30.06.2016 - 23 U 3265/15

    Verletzung der Pflichten aus zusätzlichem Vertrag berechtigen zur

    Die Kundenstruktur (Ziff. 1.1) ist ersichtlich für den Unternehmer bedeutsam, so dass sich hierauf die Auskunftspflicht erstreckt (vgl. BGH NJW-RR 1988, S. 287).

    Des Weiteren ist die Beklagte verpflichtet, die Klägerin über ihre Kundenbesuche während der Vertragslaufzeit und einer Einschätzung der besuchten Kunden im Hinblick auf künftige Abschlüsse zu unterrichten (Ziff. 1.3, vgl. BGH NJW-RR 1988, S. 287; von Hoyningen - Huene in Münchener Kommentar HGB, 4. Aufl, § 86 Rz. 50), da sich auch hieraus für den Unternehmer Erkenntnisse in Bezug auf die weitere Geschäftstätigkeit ergeben können.

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 185/87

    Begründeter Anlaß zur Kündigung durch Verhalten des Unternehmers; Einbehalt von

    Sollte die Beklagte tatsächlich die Abgabe von täglich zu erstattenden Berichten verlangt haben, bestünden insoweit allerdings im Hinblick auf die Stellung der Klägerin als einer selbständigen Handelsvertreterin Bedenken (vgl. BGH, Urt. v. 24.9.1987 - I ZR 243/85, NJW-RR 1988, 287 [BGH 24.09.1987 - I ZR 243/85] = ZIP 1987, 1543 = BB 1988, 12).
  • KG, 22.02.2021 - 2 U 13/18

    Ausschluss des Handelsvertreterausgleichs auch bei Überschreitung der

    Bereits die Verletzung der Interessenwahrnehmungspflicht kann zur fristlosen Kündigung führen, wenn die Pflichtverletzung einen wichtigen Grund abgibt (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1987 - I ZR 243/85, MDR 1988, 286, Rn. 15 ff. nach juris; Hopt in: Baumbach/ders., HGB, 40. Auflage 2021, § 86, Rn. 47).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09

    Beurteilung der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs: Abgrenzung zwischen

    Was unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen des Mtarbeiters danach, was das objektive Interesse des Unternehmers nach Besonderheit und Dringlichkeit des Falles erfordert (BGH, Urteil vom 24.09.1987 - I ZR 243/85, WM 1988, 33).
  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus

    Was unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich letztlich unter sachgerechter Abwägung der Interessen des Mitarbeiters danach, was das objektive Interesse des Unternehmers nach Besonderheit und Dringlichkeit des Falls erfordert (BAG VersR 2000, 1365 f unter Hinweis auf BGH vom 24.9.1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11

    Arbeitnehmerstatus eines Immobilienberaters einer Bausparkasse - Zeugnisanspruch

    Was unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen des Mitarbeiters danach, was das objektive Interesse des Unternehmers nach Besonderheit und Dringlichkeit des Falles erfordert ( BGH 24.09.1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33 ).
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