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   BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22   

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https://dejure.org/2022,43490
BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22 (https://dejure.org/2022,43490)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2022 - I ZR 25/22 (https://dejure.org/2022,43490)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 (https://dejure.org/2022,43490)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 294 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Keine Glaubhaftmachung durch Zeugenbeweis in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 294 ; ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht geeignet (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 [juris Rn. 8 bis 11]).

  • rechtsportal.de

    ZPO § 294 ; ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: Keine Glaubhaftmachung durch Zeugenbeweis in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerdewert im NZB-Verfahren: Zeuge ist kein geeignetes Beweismittel!

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zeugenvernehmung kein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung der Beschwer im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 593
  • GRUR 2023, 597
  • MIR 2023, Dok. 017
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 273/19

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht geeignet (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 [juris Rn. 8 bis 11]).

    Die Beschwer kann deshalb nur durch Unterlagen glaubhaft gemacht werden, die fristgerecht beigebracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 [juris Rn. 8 bis 11]).

  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 120/21

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e.

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Der so zu bemessende Wert der Beschwer entspricht zwar nicht zwangsläufig, aber doch regelmäßig dem nach dem Interesse der klagenden Partei an dieser Verurteilung zu bemessenden Streitwert (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - I ZR 120/21, juris Rn. 7).

    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 2022 - I ZR 120/21, juris Rn. 7).

  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Das Landgericht und das Berufungsgericht sind der indiziell zu berücksichtigenden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 748 [juris Rn. 3] = WRP 1977, 568) Streitwertangabe des Klägers in der Klageschrift gefolgt, die die Beklagte erstmals in Frage gestellt hat, nachdem das Berufungsgericht darauf hingewiesen hatte, dass es die Berufung der Beklagten zurückweisen wolle.
  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16, GRUR 2017, 212 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 17. November 2020 - X ZR 3/19, GRUR 2021, 521 [juris Rn. 14] - UKlaG-Streitwert).
  • BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19

    Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und

    Auszug aus BGH, 24.11.2022 - I ZR 25/22
    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16, GRUR 2017, 212 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 17. November 2020 - X ZR 3/19, GRUR 2021, 521 [juris Rn. 14] - UKlaG-Streitwert).
  • BGH, 06.02.2024 - IV ZR 436/22

    Festsetzung des Streitwerts für Anträge auf Unterlassung der beanstandeten Praxis

    Allerdings trifft es zu, dass es bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher ankommt; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22, GRUR 2023, 597 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2023 - AnwZ (Brfg) 20/23

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Da auf der Grundlage des vor Ablauf der Frist gehaltenen Vorbringens über den Verlängerungsantrag nach § 224 Abs. 2 ZPO entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1982 - GSZ 1/81, BGHZ 83, 217, 221; Feskorn in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 224 Rn. 7), sind die Gründe des Antrags nicht nur innerhalb der Frist vorzutragen, sondern auch glaubhaft zu machen (vgl. OLG Frankfurt am Main, BeckRS 2023, 10391 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22, MDR 2023, 593 Rn. 9 [zur Glaubhaftmachung des Beschwerdewerts nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO innerhalb der Begründungsfrist des § 544 Abs. 4 ZPO] mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2023 - 26 Ta 6027/23

    Streitwert bei Anträgen, die den Schutz von Geschäftsgeheimnissen betreffen -

    Bei der Bestimmung des Streitwerts nach § 51 Abs. 2 GKG kann der Angabe seitens der klagenden Partei eine indizielle Bedeutung zukommen (vgl. BGH 24. November 2022 - I ZR 25/22, Rn. 12).

    Der Streitwertangabe seitens der klagenden Partei kann insoweit eine indizielle Bedeutung zukommen (vgl. BGH 24. November 2022 - I ZR 25/22, Rn. 12).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 17 W 41/22

    Fristgerechte Anbringung eines Befangenheitsgesuchs

    Dies bedarf der fristgerechten Beibringung der die Beschwer begründenden Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Celle, 07.03.2023 - 13 W 3/23

    Streitwert; Streitwertangabe; Indiz; Indizwirkung; indiziell;

    Zwar trifft es zu und entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, dass der Streitwertangabe eine indizielle Bedeutung zukommen kann ( BGH, Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22 - Rn. 12 unter Verweis auf den Beschluss vom 20. Mai 1977 - I ZR 17/76 - juris Rn. 3).
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