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   BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01   

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https://dejure.org/2004,1575
BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01 (https://dejure.org/2004,1575)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2004 - I ZR 265/01 (https://dejure.org/2004,1575)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - I ZR 265/01 (https://dejure.org/2004,1575)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung einer zu einer Gesundheitsgefährdung führenden Werbung; Anforderungen an eine Werbung zur Vermeidung von Gesundheitsgefährungen; Gestattung von Öffentlichkeitswerbung für ein Arzneimittel mit Verleitungsgefahr zu einer falschen Diagnose durch ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 10
    "Lebertrankapseln"; Begriff der mittelbaren Gesundheitsgefährdung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG
    Mittelbare Gesundheitsgefährdung bei Werbung für Arzneimittel (hier Lebertrankapseln); Medizinrecht, Recht der freien Berufe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1267
  • GRUR 2004, 799
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99

    Zum Betätigungsfeld von Optikern

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
    Da sie damit die Möglichkeiten der Publikumswerbung und dementsprechend die Freiheit der Berufsausübung einschränkt, greift sie nur dann ein, wenn eine Werbemaßnahme zu einer unmittelbaren oder zumindest zu einer mittelbaren Gesundheitsgefährdung führen kann (vgl. - zu § 1 Abs. 2 HeilpraktikerG - BVerfG, Beschl. v. 17.7.2000 - 1 BvR 254/99, NJW 2000, 2736).
  • OLG Schleswig, 25.09.2001 - 6 U 42/01

    Unzulässigkeit der Werbung für ein Arzneimittel mit ausführlicher Beschreibung

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
    Die Berufung der Beklagten hat zur Klageabweisung geführt (OLG Schleswig PharmR 2003, 13).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
    Hierin liegt eine nachträgliche Klageerweiterung, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht möglich ist (§ 561 Abs. 1 ZPO a.F.; vgl. BGHZ 26, 31, 37; BGH, Urt. v. 25.6.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 31.10.2000 - 6 U 44/00

    Zulässigkeit der Werbung für "Lebertrankapseln" wegen Anleitung zur

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
    Das Landgericht hat der Klage unter Bezugnahme auf die Gründe der vom Berufungsgericht im Verfahren der einstweiligen Verfügung erlassenen Entscheidung (OLG Schleswig WRP 2001, 1108) stattgegeben.
  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55

    Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
    Hierin liegt eine nachträgliche Klageerweiterung, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht möglich ist (§ 561 Abs. 1 ZPO a.F.; vgl. BGHZ 26, 31, 37; BGH, Urt. v. 25.6.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
    Soweit die Klägerin mit der Revision unter Hinweis auf § 3 Nr. 2 lit. c HWG erstmals geltend macht, durch die als redaktioneller Beitrag aufgemachte Werbung trete in den Hintergrund, daß der Artikel von einem pharmazeutischen Unternehmen verfaßt worden sei, das ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse an dem Verkauf des beworbenen Präparats habe, führt sie einen neuen Streitgegenstand in den Rechtsstreit ein (vgl. BGHZ 154, 342, 347 ff. - Reinigungsarbeiten, m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 197/00

    Optometrische Leistungen II; Berührungslose Augeninnendruckmessung und Prüfung

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
    Eine solche Gefährdung wäre gegeben, wenn die Werbung der Beklagten die nicht nur als geringfügig einzustufende Gefahr begründete, daß ihre Adressaten glauben, sie könnten ein auch bei ihnen vorliegendes, sich in Form von Vergeßlichkeit und/oder ständiger Erschöpfung zeigendes Leiden durch die Einnahme des beworbenen Lebertran-Präparats der Beklagten heilen, und daher von einem Arztbesuch absehen, den sie ohne die Werbung gemacht hätten und der zum noch rechtzeitigen Erkennen anderer, ernster Leiden geführt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 21.6.2001 - I ZR 197/00, GRUR 2001, 1170, 1171 = WRP 2001, 1166 - Optometrische Leistungen II, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 6 U 29/02

    Zulässigkeit einer Anleitung zur Selbstdiagnose und -medikation

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
    Eine unzulässige Diagnoseanleitung liegt in solchen Fällen daher regelmäßig nur dann vor, wenn beim Publikum zumindest eine Unsicherheit darüber besteht, worin sich die mit dem beworbenen Arzneimittel zu therapierende Krankheit äußert, und die Werbung in dieser Hinsicht durch Schilderung der typischen Symptome zusätzliche Hinweise enthält (vgl. OLG Frankfurt PharmR 2003, 211, 212 = OLG-Rep 2003, 402).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Da das Berufungsgericht die konkrete Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des angesprochenen Verkehrs ohne Rechtsfehler bejaht hat, unterliegt seine Beurteilung auch im Blick auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit der Beklagten und auf deren Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2007 - 1 BvR 1226/06, GRUR 2007, 720, 721 f. [zu § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG]; BGH, Urt. v. 6.5.2004 - I ZR 265/01, GRUR 2004, 799, 800 = WRP 2004, 1163 - Lebertrankapseln [zu § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 HWG]; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4 Rdn. 11.133).
  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02

    Hundefigur

    Das Vorbringen der Revisionserwiderung zum Gegenstand der Klage kann den Streitgegenstand nicht erweitern, weil die Einführung neuer Streitgegenstände im Revisionsverfahren grundsätzlich unzulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 103/00, GRUR 2003, 436, 439 = WRP 2003, 384 - Feldenkrais; Urt. v. 15.1.2004 - I ZR 180/01, GRUR 2004, 435, 437 = WRP 2004, 490 - FrühlingsgeFlüge; Urt. v. 6.5.2004 - I ZR 265/01, Umdruck S. 9 f. - Lebertrankapseln).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10

    INJECTIO

    Die Patienten könnten dadurch von einem Arztbesuch absehen, den sie ohne die Werbung gemacht hätten und der zum noch rechtzeitigen Erkennen anderer, ernster Leiden geführt hätte (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 265/01, GRUR 2004, 799, 800 = WRP 2004, 1163 - Lebertrankapseln).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14

    Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit

    Einer verfassungskonformen, namentlich der Berufsausübungsfreiheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragenden Auslegung bedarf es nicht (anders noch zu § 11 Abs. 1 Nr. 4 a.F. und Nr. 10 a.F.: BGH GRUR 2004, 799, 800 - Lebertrankapseln; GRUR 2007, 809 Rn. 19 - Krankenhauswerbung).
  • OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 41/18

    Defekturarzneimittel - Wettbewerbsverstoß im Internet: Produktbezogene Werbung

    Vor diesem Hintergrund hat der BGH in seiner " Lebertrankapseln "-Entscheidung vom 6.5.2004 (Az. I ZR 265/01, GRUR 2004, 799) sowie der " Krankenhauswerbung "-Entscheidung vom 1.3.2007 (Az. I ZR 51/04, GRUR 2007, 809) für § 11 HWG im Rahmen einer verfassungskonformen und damit insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragenden Auslegung das einschränkende ungeschriebene Tatbestandsmerkmal einer hinreichenden unmittelbaren oder zumindest mittelbaren Gesundheitsgefährdung herausgearbeitet (Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, aaO., § 28 Rn. 17).
  • OLG München, 02.08.2012 - 29 U 1471/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Bewerbung und Betreiben eines werbebasierten

    Zwar hat der Bundesgerichtshof sowohl § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG (vgl. dazu BGH GRUR 2004, 799 (800) - Lebertrankapseln ) als auch § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 809 - Krankenhauswerbung Tz. 19) unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben dahin ausgelegt, dass die dort geregelten Werbeverbote nur dann eingreifen, wenn eine Werbemaßnahme zumindest zu einer mittelbaren Gesundheitsgefährdung führen kann.
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 117/07

    Blutspendedienst

    Letzteres kann der Fall sein, wenn die konkrete Werbemaßnahme geeignet ist, unsachlich zu beeinflussen und dadurch zu einer zumindest mittelbaren Gesundheitsgefährdung zu führen (BGH, Urt. v. 6.5.2004 - I ZR 265/01, GRUR 2004, 799, 800 = WRP 2004, 1163 - Lebertrankapseln; Urt. v. 1.3.2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809 Tz. 19 = WRP 2007, 1088 - Krankenhauswerbung).
  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

    Die §§ 11 Abs. 1 Nr. 3, 12 Abs. 1 HWG schränken die Möglichkeiten einer Publikumswerbung und dementsprechend die Freiheit der Berufsausübung ein; ihre Anwendung ist aber jedenfalls dann insoweit grundrechtskonform, wenn eine Wettbewerbsmaßnahme zu einer hinreichenden unmittelbaren oder zumindest zu einer mittelbaren Gesundheitsgefährdung führen kann (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2736; BGH, GRUR 2004, 799, 800 - Lebertrankapseln zu § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG).

    Eine mittelbare Gesundheitsgefährdung liegt vor, wenn die Werbung die nicht nur als geringfügig einzustufende Gefahr begründet, dass ihre Adressaten glauben, sie könnten ein auch bei ihnen vorliegendes Leiden durch die Einnahme des beworbenen Präparates heilen, und daher von einem Arztbesuch absehen, den sie ohne die Werbung gemacht hätten und der zum noch rechtzeitigen Erkennen anderer, ernsterer Leiden geführt hätte (BGH, GRUR 2001, 1170, 1171 - Optometrische Leistungen II; GRUR 2004, 799, 800 - Lebertran zu § 11 Nr. 10 HWG).

  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09

    EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2004, 2660; NJW-RR 2004, 1267, jeweils m.w.N.) versteht der Bundesgerichtshof einzelne Regelungen des § 11 HWG nicht mehr als abstrakte Gefährdungsdelikte, sondern legt sie unter dem Aspekt des Art. 12 Abs. 1 GG dahingehend verfassungskonform einschränkend aus, dass eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung vorliegen müsse, um die aus dem Werbeverbot resultierende Beeinträchtigung der Berufsfreiheit zu rechtfertigen (BGH GRUR 2007, 809, 810 - Krankenhauswerbung - zu § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG ; GRUR 2004, 799, 800 - Lebertrankapseln - zu § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 182/07

    Grenzen der Zulässigkeit der Werbung mit Bilddarstellungen von Krankheiten in der

    8.) Die BGH-Rechtsprechung, nach der bei verfassungskonformer Auslegung der HWG-Bestimmungen ein Verstoß gegen diese nur vorliegt, wenn die betreffende Werbung zumindest zu einer mittelbaren Gesundheitsgefährdung führt (vgl. zu § 11 Abs. 1 Nr. 4 HWG: BGH GRUR 2007, 809 - Krankenhauswerbung; vgl. zu § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG: BGH GRUR 2004, 799 - Lebertrankapseln), steht dem obigen Ergebnis ebenfalls nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2015 - 6 U 66/13

    Empfehlung eines Prominenten

  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 4 U 218/09

    Umfang des Verbots der Werbung für nach dem Arzneimittelgesetz registrierte oder

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2006 - 6 U 140/05

    Zulässigkeit einer für ein verschreibungspflichtiges Medikament werbenden

  • OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 85/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges

  • OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13

    Historische Anwendungsgebiete - Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht:

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05

    Irreführende Schlankheitswerbung: Ermittlung von

  • OLG Rostock, 14.03.2012 - 2 U 22/10

    Kliniktaxi - Unlauterer Wettbewerb eines Krankenhausbetreibers: Angebot eines

  • LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06

    Die Besonderheiten im Arzneimittelbereich bzw. der Werbung im Gesundheitswesen

  • LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16

    Heilmittelwerbung: Anforderungen an eine wissenschaftliche Absicherung bei der

  • OLG München, 24.02.2022 - 29 U 7517/20

    Werbung für ein homöopatisches Mittel zur Bekämpfung von Mittelohrbeschwerden

  • OLG München, 22.01.2009 - 29 U 4943/08

    Wettbewerbsverstoß: Publikumswerbung für ein Arzneimittel mit Testurteil

  • LG Düsseldorf, 19.06.2009 - 12 O 205/09

    Anspruch gegen einen Augenoptiker auf Unterlassung von Werbung für die

  • LG Saarbrücken, 23.12.2019 - 7 HKO 44/19

    Zur Irreführung bei Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel

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