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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02   

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BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02 (https://dejure.org/2005,338)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2005 - I ZR 290/02 (https://dejure.org/2005,338)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02 (https://dejure.org/2005,338)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Telemedicus

    HIT BILANZ

  • Telemedicus

    HIT BILANZ

  • IWW
  • JurPC

    UrhG § 87b Abs. 1 Satz 1
    HIT BILANZ

  • aufrecht.de

    Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Urheberschutz für die Markt- und Sozialforschung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers; Darstellung von "Airplay-" und "Music-Sales-Charts" als persönliche geistige Schöpfung; Vervielfältigung von Datenbankteilen oder ganzen Datenbanken; Förderung und Schutz der Investitionen in ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hit Bilanz / Hitbilanzen

    Art. 5 Abs. 2 GG

  • Judicialis

    UrhG § 87b Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 87b Abs. 1 S. 1
    "HIT BILANZ"; Urheberrechtlicher Schutz von Daten in einer Datenbank

  • rechtsportal.de

    UrhG § 87b Abs. 1 S. 1
    "HIT BILANZ"; Urheberrechtlicher Schutz von Daten in einer Datenbank

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HIT BILANZ

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Vervielfältigung einer Datenbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urteil zu urheberrechtlichem Schutz für Datenbankhersteller

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das ausschließliche Vervielfältigungsrecht eines Datenbankherstellers bei Entnahme oder anderer Zusammenfassung (HIT BILANZ-Enscheidung); Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Urheberrecht an Datenbank trotz anderer Anordnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Chartlisten als Datenbank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Worin besteht das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers? (IBR 2005, 1261)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 37
  • NJW 2005, 3216 (Ls.)
  • MDR 2006, 104 (Ls.)
  • GRUR 2005, 857
  • MMR 2005, 754
  • K&R 2006, 38
  • ZUM 2005, 731
  • afp 2005, 470
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Daraus folgt, daß der Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition allgemein dahin zu verstehen ist, daß er die der Erstellung dieser Datenbank als solche gewidmete Investition bezeichnet (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-203/02, GRUR 2005, 244 Tz. 30 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-338/02, GRUR 2005, 252 Tz. 23 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 39 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Er umfaßt dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 (Leitsatz 1) - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Zu den berücksichtigungsfähigen Investitionen zählen damit solche Aufwendungen, die zur Beschaffung von vorhandenen Elementen, deren Überprüfung und Zusammenstellung als Inhalt einer Datenbank erbracht werden (EuGH GRUR 2005, 244 (Leitsatz 1) - BHB-Pferdewetten; Leistner, JZ 2005, 408, 409; Sendrowski, GRUR 2005, 369, 371).

    Es handelt sich folglich um eine Investition zu deren Beschaffung und Sammlung, zu deren Suche, Auffinden, Erfassen, Aufbereiten und Art der Bereitstellung, die das Leistungsschutzrecht nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG begründet (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 32 ff. - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne II; Ullmann, FS für Brandner, 1996, S. 507, 508).

    Die Vervielfältigung ist auch rechtserheblich i.S. des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG (vgl. hierzu EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 52 - BHB-Pferdewetten).

    Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 81 - BHB-Pferdewetten; Sendrowski, GRUR 2005, 369, 374).

    Es ist auch nicht erforderlich, daß die Beklagte sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zur Datenbank der Klägerinnen verschafft (vgl. EuGH GRUR 2005, 244, 248 Tz. 53 f. u. 67 - BHB-Pferdewetten).

    Der wesentliche Teil des Inhalts der Datenbank in quantitativer Hinsicht bezieht sich auf das entnommene und/oder weiterverwendete Datenvolumen der Datenbank und ist im Verhältnis zum Umfang des gesamten Inhalts der Datenbank zu beurteilen (EuGH GRUR 2005, 244, 250 Tz. 70 f. - BHB-Pferdewetten).

    Der Begriff des "Vervielfältigens" i.S. des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG ist daher ebenso wie der in der Richtlinie 96/9/EG verwendete Begriff der "Entnahme" dahin auszulegen, daß er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 47, 51 - BHB-Pferdewetten).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Dieses Erfordernis ist gegeben bei einer Sammlung von Elementen, die sich voneinander trennen lassen, ohne daß der Wert ihres informativen, literarischen, künstlerischen, musikalischen oder sonstigen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-444/02, GRUR 2005, 254 Tz. 29 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Daraus folgt, daß der Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition allgemein dahin zu verstehen ist, daß er die der Erstellung dieser Datenbank als solche gewidmete Investition bezeichnet (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-203/02, GRUR 2005, 244 Tz. 30 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-338/02, GRUR 2005, 252 Tz. 23 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 39 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Er umfaßt dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 (Leitsatz 1) - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Es handelt sich folglich um eine Investition zu deren Beschaffung und Sammlung, zu deren Suche, Auffinden, Erfassen, Aufbereiten und Art der Bereitstellung, die das Leistungsschutzrecht nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG begründet (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 32 ff. - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne II; Ullmann, FS für Brandner, 1996, S. 507, 508).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Daraus folgt, daß der Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition allgemein dahin zu verstehen ist, daß er die der Erstellung dieser Datenbank als solche gewidmete Investition bezeichnet (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-203/02, GRUR 2005, 244 Tz. 30 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-338/02, GRUR 2005, 252 Tz. 23 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 39 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Er umfaßt dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 (Leitsatz 1) - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Es handelt sich folglich um eine Investition zu deren Beschaffung und Sammlung, zu deren Suche, Auffinden, Erfassen, Aufbereiten und Art der Bereitstellung, die das Leistungsschutzrecht nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG begründet (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 32 ff. - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne II; Ullmann, FS für Brandner, 1996, S. 507, 508).

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Ein solcher knüpft an die wettbewerbliche Eigenart des übernommenen Produkts an (BGHZ 141, 329, 340 - Tele-Info-CD; BGH, Urt. v. 28.10.2004 - I ZR 326/01, GRUR 2005, 166, 168 = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Ein solcher knüpft an die wettbewerbliche Eigenart des übernommenen Produkts an (BGHZ 141, 329, 340 - Tele-Info-CD; BGH, Urt. v. 28.10.2004 - I ZR 326/01, GRUR 2005, 166, 168 = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).
  • OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Veröffentlichung von neu bearbeiteten

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Das Berufungsgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten insgesamt abgewiesen (OLG München GRUR-RR 2003, 329).
  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Zu den Investitionen für die Beschaffung von Daten rechnen allein die Mittel, die für die Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in der Datenbank aufgewandt werden, nicht dagegen die Mittel, die für die Erzeugung von Elementen eingesetzt werden, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Rn. 42 - BHB-Pferdewetten; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02, BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ; Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 191/05, GRUR 2009, 852 Rn. 23 - Elektronischer Zolltarif; Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 47/08, GRUR 2010, 1004 Rn. 18 = WRP 2010, 1403 - Autobahnmaut).

    Die einzelnen Daten verlieren ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank nicht dadurch, dass sie durch den Verwender anders geordnet werden (vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 81 - BHB-Pferdewetten; EuGH, GRUR 2009, 572 Rn. 47 f. - Apis/Lakorda; BGHZ 164, 37, 45 - HIT BILANZ; Thum in Wandtke/Bullinger aaO § 87b UrhG Rn. 8-11).

  • OLG Hamburg, 08.06.2017 - 5 U 54/12

    Schutz des Herstellers einer medizinischen Datenbank: Erfordernis der relevanten

    Es sind Investitionen zur Beschaffung und Sammlung von bereits vorhandenen Elementen, zu deren Suche, Auffinden, Erfassen, Aufbereiten und Art der Bereitstellung, die das Leistungsschutzrecht nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG begründen (BGH GRUR 2005, 857, 859 - HIT-BILANZ).

    Er umfasst dagegen aber gerade nicht diejenigen Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente erst zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank sodann bestehen wird (vgl. BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT-BILANZ; EuGH GRUR 2005, 244 [Ls. 1] - BHB-Pferdewetten; EuGH GRUR 2005, 252 Rn. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 2005, 254 Rn. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    (2) In dem der Entscheidung " HIT-BILANZ " (BGH GRUR 2005, 857 ff. - HIT-BILANZ) zu Grunde liegenden Sachverhalt erhob die dortige Klägerin wöchentlich Daten (Titel, Interpret, Label, Verkaufszahlen und Abspielhäufigkeit im Hörfunk), zum Erstellen der " Music-Sales-Charts " und den " Airplay-Charts " zu dem Zweck, wöchentlich die aktuelle Platzierung, den Titel und den Interpreten, das " Label ", die in der Vorwoche erreichte Position sowie die für die Platzierung maßgebliche Punktzahl ausweisen.

    Ein potenzieller Konkurrent könnte sich mit ähnlichem wirtschaftlichem Aufwand die fraglichen Daten gleichfalls beschaffen (BGH GRUR 2005, 857, 859 - HIT-BILANZ).

    Zu der sich aus dieser Rechtsprechung von BGH und EuGH ergebenden rechtlichen Situation hat der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte der Klägerin dieses Rechtsstreits in seiner Urteilsanmerkung zu der BGH-Entscheidung " HIT-BILANZ " u.a. zutreffend ausgeführt (Grützmacher CR 2006, 14 ff.):.

  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13

    Schutz des Datenbankherstellers: Aus einer topografischen Landkarte herausgelöste

    (1) Eine Sammlung von unabhängigen Elementen liegt vor, wenn die Elemente sich trennen lassen, ohne dass der Wert ihres informativen, literarischen, künstlerischen, musikalischen oder sonstigen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Rn. 29 - Fixtures Fußballspielpläne II; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02, BGHZ 164, 37, 42 - HIT BILANZ).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Tz. 31 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - C-338/02, Slg. 2004, I-10497 = GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; Urt. v. 9.11.2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II; BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

    Zu den Investitionen für die Beschaffung von Daten rechnen zwar - im Blick auf Art. 7 Abs. 1 der Datenbankrichtlinie, dessen Umsetzung § 87a Abs. 1 UrhG dient - nur die Mittel, die für die Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in der Datenbank aufgewandt werden, nicht aber die Mittel, die für die Erzeugung von Elementen eingesetzt werden, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Tz. 42 - BHB-Pferdewetten; BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ; BGH, Urt. v. 30.4.2009 - I ZR 191/05, GRUR 2009, 852 Tz. 23 - Elektronischer Zolltarif; Urt. v. 13.8.2009 - I ZR 130/04, GRUR-RR 2010, 232 Tz. 15 - Gedichttitelliste III).
  • OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03

    Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken

    Da die den Schutz des Datenbankherstellers regelnde Vorschrift des § 87 b Abs. 1 UrhG auf Art. 7 Abs. 1 und Abs. 5 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. Nr. L 77 vom 27. März 1996 S. 20) beruht, ist bei der Auslegung des Investitionsbegriffs des § 87 a Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie abzustellen (BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT BILANZ).

    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (EUGH, GRUR 2005, 244 Rdn. 30 - 33 - BHB Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Rdn. 23 f. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Rdn. 40 - Fixtures-Fußballspielplänge II; BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT BILANZ).

    Er ist wie der in der Richtlinie 96/9/EG verwendete Begriff der "Entnahme" dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Rdn. 47, 51 - BHB-Pferdewetten; BGH GRUR 2005, 857, 859).

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 138/13

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Datenbankrichtlinie: Vorliegen einer

    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass die Information, auf welchem Platz einer Chart-Liste sich ein Musikstück befindet, für sich genommen einen Aussagegehalt hat, und es dazu nicht der Kenntnis der weiteren Elemente und Inhalte der Chart-Liste insgesamt bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02, BGHZ 164, 37, 42 - HIT BILANZ).
  • OLG München, 13.06.2013 - 29 U 4267/12

    Urheberrechtlicher Schutz einer analogen topografischen Karte

    Eine Sammlung "unabhängiger Elemente" liegt nur dann vor, wenn sie sich voneinander trennen lassen, ohne dass der Wert ihres informativen, literarischen, künstlerischen, musikalischen oder sonstigen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird (EuGH a.a.O. Rn. 29; BGH GRUR 2005, 940, 941 - Marktstudien; BGH GRUR 2005, 857, 858 - Hit Bilanz).
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05

    Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach

    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).
  • OLG München, 10.05.2007 - 29 U 1638/06

    Kopienversand Subito

    a) Den Klägern stehen zur Vorbereitung der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche aus § 242 BGB Auskunftsansprüche zu (vgl. BGH GRUR 2005, 857 [860] - HIT BILANZ; Wild in: Schricker, UrhG, 3. Aufl. 2006, § 97 Rz. 81 m. w. N.).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 311/02

    Michel-Nummern

  • OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08

    Urheberrecht: Verletzung des Datenbankherstellerrechts des Betreibers einer

  • OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch des Datenbankherstellers:

  • OVG Hamburg, 28.06.2022 - 3 Bf 295/19

    Tatbestandlich gefordertes "Verfügen" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG ;

  • OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11

    Unterlassungs-, Herausgabe-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche eines auf

  • LG Berlin, 22.12.2005 - 16 O 743/05

    Datenbankschutz für eBay bestätigt

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