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   BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74   

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https://dejure.org/1975,1641
BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74 (https://dejure.org/1975,1641)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1975 - I ZR 31/74 (https://dejure.org/1975,1641)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1975 - I ZR 31/74 (https://dejure.org/1975,1641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenlose Besichtigungsreise als Zugabe zum Immobilienverkauf - Auslegung des Begriffs "kostenlos" - Abhängigkeit der Erstattung der Reisekosten vom Abschluss eines Grundstückkaufvertrages - Beeinflussung der Kaufentschließung durch Zugaben von Nebenleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 468
  • GRUR 1976, 316
  • DB 1976, 330
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62

    Möglichkeit zum Waschen von Kraftfahrzeugen auf Waschplätzen eines

    Auszug aus BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74
    Es fehlt auch nicht an dem für Zugaben erforderlichen inneren Zweckzusammenhang, zwischen dem Haupt- und dem Nebengeschäft, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Annahme einer Zugabe erforderlich ist (vgl. BGHZ 34, 264, 267 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1964, 509, 510 - Wagenwaschplatz; GRUR 1972, 611, 612 - Cognac-Portionierer).

    Daß es keine Feststellungen über die tatsächliche Übung beim Verkauf solcher Grundstücke getroffen hat, kann allerdings nicht beanstandet werden, da in der Rechtsprechung anerkannt ist, daß der zugaberechtliche Begriff der Handelsüblichkeit im Interesse notwendiger Weiterentwicklung nicht eine allgemeine tatsächliche Übung voraussetzt (BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz).

  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74
    Es fehlt auch nicht an dem für Zugaben erforderlichen inneren Zweckzusammenhang, zwischen dem Haupt- und dem Nebengeschäft, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Annahme einer Zugabe erforderlich ist (vgl. BGHZ 34, 264, 267 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1964, 509, 510 - Wagenwaschplatz; GRUR 1972, 611, 612 - Cognac-Portionierer).
  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 46/69

    Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen das Zugabewesen - Bewertung einer

    Auszug aus BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1971 (GRUR 1972, 367 - Besichtigungsreisen I) über einen ähnlichen Sachverhalt, jedoch über eine andere Frage entschieden.
  • BGH, 24.03.1972 - I ZR 130/70

    Gesondert berechnete Gegenleistung zur gekauften Ware - Leistungsaustausch des

    Auszug aus BGH, 07.11.1975 - I ZR 31/74
    Es fehlt auch nicht an dem für Zugaben erforderlichen inneren Zweckzusammenhang, zwischen dem Haupt- und dem Nebengeschäft, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Annahme einer Zugabe erforderlich ist (vgl. BGHZ 34, 264, 267 - Einpfennig-Süßwaren; GRUR 1964, 509, 510 - Wagenwaschplatz; GRUR 1972, 611, 612 - Cognac-Portionierer).
  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Werbliche Maßnahmen, die nach Art, Umfang und Zweck einer unzulässigen Wertreklame zuzuordnen sind, können nicht mehr als handelsübliche Nebenleistung angesehen werden (BGH, Urt. v. 30.6.1976 - I ZR 86/74, GRUR 1976, 704, 705 = WRP 1976, 553 - Meßbecher; vgl. auch Urt. v. 7.11.1975 - I ZR 31/74, GRUR 1976, 316, 317 = WRP 1976, 155 - Besichtigungsreisen II).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Bei der Übernahme der Erbbaurechte, deren Weiterverwertung beabsichtigt war, handelte es sich um den Bezug von "Waren" im Sinne der erwähnten Vorschrift (vgl. BGH GRUR 1976, 316, 317; Fuhrmann aaO § 4 UWG Anm. II 4 a; Baumbach/Hefermehl aaO § 2 UWG Rdn. 1).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Der Warenbegriff dieser Verordnung umfaßt entsprechend ihrer Zielsetzung - ebenso wie der des UWG und der ZugabeVO (BGH GRUR 1976, 316, 317 - Besichtigungsreisen II, m.w.N.) - nicht nur bewegliche Sachen, sondern auch Immobilien wie Grundstücke und Eigentumswohnungen (KG WRP 1980, 263, 264; 414, 415; 694, 695; 1981, 464; OLG Stuttgart WRP 1981, 119, 120; 418, 419; Hanseatisches OLG Hamburg WRP 1981, 106; OLG Düsseldorf WRP 1981, 150; OLG Hamm WRP 1981, 354; Gelberg, Kommentar zur PreisangabenVO, § 1 Ziff. 3.1, Seite 16; derselbe, Gewerbearchiv 1979, 353, 355).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 294/89

    Rückfahrkarte - Verbotene Nebenleistung

    b) Ob die Beteiligung der Beklagten an den Fahrtkosten ungeachtet einer bisher fehlenden Verbreitung - sich im Rahmen der Entwicklung vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten und deshalb auch als handelsüblich angesehen werden könnte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7.11.1975 I ZR 31/74, GRUR 1976, 316, 318 = WRP 1976, 155 - Besichtigungsreisen; Urt. v. 22.11.1990 - I ZR 50/89, GRUR 1991, 329, 330 = WRP 1991, 225 - Family-Karte), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 50/89

    Family-Karte - Verbotene Nebenleistung

    Dabei ist es rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß der zugaberechtliche Begriff der Handelsüblichkeit im Interesse notwendiger Weiterentwicklung nicht eine allgemeine tatsächliche Übung voraussetzt, so daß auch neue Erscheinungsformen - ungeachtet ihrer fehlenden Verbreitung - schon dann als handelsüblich angesehen werden können, wenn sie sich nach den Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten halten (BGH, Urt. v. 7.11.1975 - I ZR 31/74, GRUR 1976, 316, 318 = WRP 1976, 155 - Besichtigungsreisen II, st. Rspr.).
  • BGH, 04.11.1977 - I ZR 11/76

    Anbieten elektronischer Kleinrechengeräte über Warenhäuser und den Versandhandel

    Das angefochtene Urteil verneint aber des weiteren die Handelsüblichkeit des von der Klägerin für die Zehn-Stück-Packungen gewährten Mengenrabatts, wobei es - an sich zutreffend - von dem Rechtsgrundsatz ausgeht, daß Mißbräuche die Handelsüblichkeit nicht begründen können (BGH GRUR 1976, 316, 317 - Besichtigungsreisen II, für das Zugaberecht).

    Denn handelsüblich im Sinne von § 7 RabG können nicht nur bestehende Übungen sein, sondern auch eine gesunde wirtschaftliche Fortentwicklung, die sich nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger Gepflogenheiten hält (BGH GRUR 1964, 409, 511 - Wagenwaschplatz; GRUR 1976, 316, 317 - Besichtigungsreisen II).

  • OLG Stuttgart, 27.01.1989 - 2 U 212/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auch die Ankündigung als "kostenfrei" spricht für den Charakter als Nebenleistung (vgl. BGH GRUR 1976, 316, 317 - Besichtigungsreisen II -).

    Die Verwendung des Begriffes "kostenlos" kann zwar im Einzelfall ein i.S.d. § 1 Abs. 3 ZugabeVO unzulässiger Hinweis auf die Unentgeltlichkeit sein (BGH GRUR 1976, 316 - Besichtigungsreisen II -); dies hängt jedoch jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab.

  • BPatG, 04.12.2001 - 33 W (pat) 88/01
    Soweit sich die Anmelderin demgegenüber darauf beruft, der Bundesgerichtshof habe ua in seinem "Besichtigungsreisen II" - Urteil (GRUR 1976, 316) den Abschluß eines Grundstückskaufvertrags mit dem Erwerb einer "Hauptware" gleichgesetzt, läßt sich eine entsprechende Beurteilung dem Markenrecht auch nur insoweit zugrundelegen, als diese mit den spezifischen Besonderheiten der amtlichen Klasseneinteilung in Einklang gebracht werden kann.

    Denn insbesondere im Wettbewerbsrecht und Steuerrecht wird der gewerbliche Grundstückshandel genauso wie ein Handel mit Waren behandelt (vgl Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 1986, § 12 Rdn 2 - so auch BGH GRUR 1976, 316, 317 - Besichtigungsreisen II zur ZugabeVO; GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring; GRUR 1983, 665, 666 - qm-Preisangaben - beide zur PreisangabenVO; Schmidt, Einkommenssteuergesetz, 18. Auflage, 1999, § 15 Rdn. 51 ff.).

  • BGH, 24.02.1978 - I ZR 79/76

    Verbot einer Gratisankündigung - Naturalrabatte zu gewerblichen Leistungen -

    Daß gerade die Verwendung des Wortes "kostenlos" in Werbeangaben die Vorstellung der Unentgeltlichkeit jedenfalls beim flüchtigen Leser hervorrufen kann, entspricht der Lebenserfahrung (vgl. BGH GRUR 1976, 314, 315 - Büro-Service-Vertrag; GRUR 1976, 316/317 - Besichtigungsreisen II; OLG Stuttgart GRUR 1975, 322, 323 - Hotelwerbung).
  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 40/77

    Verstoß gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO durch Beigabe eines zusätzlichen Lokalteils in

    Unter dieser Voraussetzung scheidet aber ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO aus (vgl. BGH v. 30.5.75 - I ZR 45/74 - "Büro-Service-Vertrag" - WRP 75, 721, 722; v. 7.11.75 - I ZR 31/74 - "Besichtigungsreisen II" - WRP 76, 155; BGH v. 2.3.73 - I ZR 16/72 - "Service-Set" - GRUR 1974, 402, 403).
  • KG, 27.07.1990 - 5 U 3220/90

    Ankündigung eines Preisnachlasses ; Verstoß gegen das Rabattgesetz (RabbatG);

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