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   BGH, 10.03.1994 - I ZR 36/92   

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https://dejure.org/1994,1878
BGH, 10.03.1994 - I ZR 36/92 (https://dejure.org/1994,1878)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - I ZR 36/92 (https://dejure.org/1994,1878)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - I ZR 36/92 (https://dejure.org/1994,1878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Apotheke - Geschäftseröffnung - Werbegeschenk - Sittenwidrigkeit - Berufsrecht

  • werbung-schenken.de

    Pinguin-Apotheke

    UWG § 1; BerufsO
    Berufswidrige Werbung; übertriebenes Anlocken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung für eine Apotheke aus Anlaß der Geschäftseröffnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 941
  • MDR 1994, 999
  • GRUR 1994, 639
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 03.04.1992 - 6 U 7/92

    Unterlassung des Vertriebes eines italienischen Wermutweines mangels Angaben zum

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - I ZR 36/92
    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm GRUR 1992, 456 [OLG Hamm 10.12.1991 - 4 U 157/91]).
  • BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89

    Warenproben in Apotheken - Wettbewerbsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - I ZR 36/92
    Da es Hauptaufgabe des Apothekers ist, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zuverlässig zu gewährleisten, darf sich eine Werbung nicht störend auf das Verhältnis des Apothekers zum Kunden und damit auf die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln beeinträchtigend auswirken (BGH, Urt. v. 20.1.1983 - I ZR 13/81, GRUR 1983, 249, 252 = WRP 1983, 328 - Apothekenwerbung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.3. 1991 - KVR 4/89, GRUR 1991, 622, 624 - WRP 1991, 393 - Warenproben in Apotheken).
  • BGH, 20.01.1983 - I ZR 13/81

    Kaufmannseigenschaft eines Apothekers

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - I ZR 36/92
    Da es Hauptaufgabe des Apothekers ist, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zuverlässig zu gewährleisten, darf sich eine Werbung nicht störend auf das Verhältnis des Apothekers zum Kunden und damit auf die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln beeinträchtigend auswirken (BGH, Urt. v. 20.1.1983 - I ZR 13/81, GRUR 1983, 249, 252 = WRP 1983, 328 - Apothekenwerbung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.3. 1991 - KVR 4/89, GRUR 1991, 622, 624 - WRP 1991, 393 - Warenproben in Apotheken).
  • OLG Hamm, 10.12.1991 - 4 U 157/91
    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - I ZR 36/92
    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm GRUR 1992, 456 [OLG Hamm 10.12.1991 - 4 U 157/91]).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01

    Ansprechen in der Öffentlichkeit

    Dem Gewerbetreibenden bleibt auch im öffentlichen Raum eine Vielzahl an Werbemöglichkeiten (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 36/92, GRUR 1994, 639, 640 = WRP 1994, 515 - Pinguin-Apotheke).
  • OLG Köln, 08.03.2002 - 6 U 210/01

    UWG -Recht; "Gratissessel" - werbliche Ankündigung der "Gratisabgabe" eines

    Verstellt die Vergünstigung jedoch den Blick auf das Angebot des Werbenden nicht, sondern schafft sie einen auf dieses aufmerksam machenden oder hinlenkenden Anreizeffekt, so dass es um die Herausstellung der Vorteilhaftigkeit des Angebots selbst geht, bewegt die Wertreklame sich sachlich in den Grenzen einer auf das eigene Angebot des Werbenden hinweisenden Aufmerksamkeitswerbung und ist sie wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH GRUR 1999, 755/756 -"Altkleider-Wertgutschiene"; ders. GRUR 1994, 639/640 -Pinguin-Apotheke"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 1 UWG Rdn. 85 f; Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage, § 1 UWG Rdn. 192 f, 193 a - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Eine mit den Maßstäben des § 1 UWG unvereinbare "übertriebene" Anlockwirkung wäre vielmehr nur dann zu bejahen, wenn das Angebot der Gratis-Abgabe des Sessels den Blick auf das umworbene "eigentliche" Angebot verstellte und nicht lediglich auf dieses aufmerksam machte (vgl. BGH GRUR 1999, 755/756 - "Altkleider-Wertgutscheine"; ders. GRUR 1994, 639/640 - "Pinguin-Apotheke").

  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

    Zum einen berücksichtigt die Rechtsbeschwerde in diesem Zusammenhang nicht hinreichend, daß Verstöße gegen (wirksame) berufsrechtliche Werbeverbote unter dem Gesichtspunkt eines Rechtsbruchs zugleich Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 36/92, GRUR 1994, 639, 640 = WRP 1994, 515 - Pinguin-Apotheke; Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 67/92, GRUR 1994, 825, 826 = WRP 1994, 608 - Strafverteidigungen; Urt. v. 18.1.1996 - I ZR 15/94, GRUR 1996, 365, 366 = WRP 1996, 288 - Tätigkeitsschwerpunkte; Urt. v. 13.3.1997 - I ZR 34/95, GRUR 1997, 665 = WRP 1997, 719 - Schwerpunktgebiete).
  • OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01

    Wettbewerbswidrigkeit des gezielten und individuellen Ansprechens von Passanten

    GRUR 1994, 639) lasse sich entnehmen, dass das gezielte.
  • OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 95/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Straßenakquisition

    Soweit die Beklagte schließlich den Standpunkt vertritt, auch der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (-"Werbung am Unfallort IV" - = WRP 2000, 168 sowie -"Pinguin-Apotheke"- = GRUR 1994, 639) lasse sich entnehmen, dass das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten an öffentlichen Orten tendenziell nicht mehr als grundsätzlich wettbewerbswidrig eingeordnet werde, sondern dass der BGH sich von seiner eigenen, in den sechziger-Jahren entwickelten Rechtsprechung distanzieren wolle, überzeugt das ebenfalls nicht.
  • OLG Bremen, 20.07.1995 - 2 U 142/94

    Anspruch auf Unterlassung bestimmter Handlungen wegen wettbewerbsrechtlichen

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