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   BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75   

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BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75 (https://dejure.org/1977,751)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1977 - I ZR 39/75 (https://dejure.org/1977,751)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1977 - I ZR 39/75 (https://dejure.org/1977,751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 645
  • GRUR 1977, 666
  • DB 1977, 1647
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.06.1974 - I ZR 20/73

    Ovalpuderdose

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Dabei handelt es sich um die Aneignung eines fremden, schutzwürdigen Arbeitsergebnisses mittels eines meist technischen Vervielfältigungsverfahrens, um das Erzeugnis unter Ersparung eigener Kosten und ohne jede eigene Verbesserung oder Zutat in unveränderter Form auf den Markt zu bringen (vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, Band I Wettbewerbsrecht, 11. Aufl. 1974, § 1 UWG Nr. 463; BGHZ 51, 41 - Reprint; BGH in GRUR 1972 S. 127 - Formulare; BGH in WRP 1976, 370 - Oval-Puderdose).
  • BGH, 17.09.1971 - I ZR 142/69

    Formulare

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Dabei handelt es sich um die Aneignung eines fremden, schutzwürdigen Arbeitsergebnisses mittels eines meist technischen Vervielfältigungsverfahrens, um das Erzeugnis unter Ersparung eigener Kosten und ohne jede eigene Verbesserung oder Zutat in unveränderter Form auf den Markt zu bringen (vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, Band I Wettbewerbsrecht, 11. Aufl. 1974, § 1 UWG Nr. 463; BGHZ 51, 41 - Reprint; BGH in GRUR 1972 S. 127 - Formulare; BGH in WRP 1976, 370 - Oval-Puderdose).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Ungeachtet des Wortlauts von § 551 Nr. 7 ZPO, wonach eine Entscheidung stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen ist, wenn sie nicht mit Gründen versehen ist, hat bereits das RG eine Zurückverweisung dann für überflüssig und nicht geboten gehalten, wenn es das in den Entscheidungsgründen des BerG übergangene Angriffs oder Verteidigungsmittel für unerheblich gehalten hat (RG in JW 1930, 705 Nr. 7; RG in HRR 1936 Nr. 183; RG in ZZP Bd. 57, 148; RGZ 156, 113, 119; 160, 338, 343; 170, 328, 332; zustimmend angeführt BGHZ 39, 333, 339) Diese einschränkende Auslegung des § 551 Nr. 7 ZPO beruht auf Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit; denn wenn das in den Gründen übergangene Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung oder Abwehr der Klage aus Rechtsgründen ungeeignet ist, dann würde die Aufhebung und Zurückverweisung doch nur zur Wiederholung des aufgehobenen Urteils führen können.
  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Dabei handelt es sich um die Aneignung eines fremden, schutzwürdigen Arbeitsergebnisses mittels eines meist technischen Vervielfältigungsverfahrens, um das Erzeugnis unter Ersparung eigener Kosten und ohne jede eigene Verbesserung oder Zutat in unveränderter Form auf den Markt zu bringen (vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, Band I Wettbewerbsrecht, 11. Aufl. 1974, § 1 UWG Nr. 463; BGHZ 51, 41 - Reprint; BGH in GRUR 1972 S. 127 - Formulare; BGH in WRP 1976, 370 - Oval-Puderdose).
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    in der Regel darüber vergewissern und darüber unterrichtet sind, von welchem Hersteller ein nicht unwesentliches Zubehörteil ihrer Fabrikation stammt (BGH in GRUR 1967 S. 315, 318 - skai cubana).
  • BGH, 20.02.1976 - I ZR 64/74

    Merkmalklötze

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Wie der BGH wiederholt entschieden hat, ist die bloße Nachahmung fremder Erzeugnisse, die nicht unter Sonderrechtsschutz stehen, selbst bei maßstabgetreuem Nachbau für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden; es bedarf vielmehr, um einen Verstoß gegen § 1 UWG annehmen zu können, weiterer über die Tatsache des bloßen Nachbaus hinausgehender Umstände, die diesen als sittenwidrig erscheinen lassen (BGH in GRUR 1976, 434, 436 Merkmalklötze, mit weiteren Nachw.).
  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Ungeachtet des Wortlauts von § 551 Nr. 7 ZPO, wonach eine Entscheidung stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen ist, wenn sie nicht mit Gründen versehen ist, hat bereits das RG eine Zurückverweisung dann für überflüssig und nicht geboten gehalten, wenn es das in den Entscheidungsgründen des BerG übergangene Angriffs oder Verteidigungsmittel für unerheblich gehalten hat (RG in JW 1930, 705 Nr. 7; RG in HRR 1936 Nr. 183; RG in ZZP Bd. 57, 148; RGZ 156, 113, 119; 160, 338, 343; 170, 328, 332; zustimmend angeführt BGHZ 39, 333, 339) Diese einschränkende Auslegung des § 551 Nr. 7 ZPO beruht auf Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit; denn wenn das in den Gründen übergangene Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung oder Abwehr der Klage aus Rechtsgründen ungeeignet ist, dann würde die Aufhebung und Zurückverweisung doch nur zur Wiederholung des aufgehobenen Urteils führen können.
  • RG, 17.05.1939 - II 200/38

    1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Ungeachtet des Wortlauts von § 551 Nr. 7 ZPO, wonach eine Entscheidung stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen ist, wenn sie nicht mit Gründen versehen ist, hat bereits das RG eine Zurückverweisung dann für überflüssig und nicht geboten gehalten, wenn es das in den Entscheidungsgründen des BerG übergangene Angriffs oder Verteidigungsmittel für unerheblich gehalten hat (RG in JW 1930, 705 Nr. 7; RG in HRR 1936 Nr. 183; RG in ZZP Bd. 57, 148; RGZ 156, 113, 119; 160, 338, 343; 170, 328, 332; zustimmend angeführt BGHZ 39, 333, 339) Diese einschränkende Auslegung des § 551 Nr. 7 ZPO beruht auf Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit; denn wenn das in den Gründen übergangene Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung oder Abwehr der Klage aus Rechtsgründen ungeeignet ist, dann würde die Aufhebung und Zurückverweisung doch nur zur Wiederholung des aufgehobenen Urteils führen können.
  • RG, 12.11.1937 - VII 22/37

    1. Ist es bei der Unfallversicherung für den Umfang des Versicherungsschutzes von

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Ungeachtet des Wortlauts von § 551 Nr. 7 ZPO, wonach eine Entscheidung stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen ist, wenn sie nicht mit Gründen versehen ist, hat bereits das RG eine Zurückverweisung dann für überflüssig und nicht geboten gehalten, wenn es das in den Entscheidungsgründen des BerG übergangene Angriffs oder Verteidigungsmittel für unerheblich gehalten hat (RG in JW 1930, 705 Nr. 7; RG in HRR 1936 Nr. 183; RG in ZZP Bd. 57, 148; RGZ 156, 113, 119; 160, 338, 343; 170, 328, 332; zustimmend angeführt BGHZ 39, 333, 339) Diese einschränkende Auslegung des § 551 Nr. 7 ZPO beruht auf Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit; denn wenn das in den Gründen übergangene Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung oder Abwehr der Klage aus Rechtsgründen ungeeignet ist, dann würde die Aufhebung und Zurückverweisung doch nur zur Wiederholung des aufgehobenen Urteils führen können.
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Dabei ist insbesondere das bestehende Interesse der Abnehmer zu berücksichtigen, unter mehreren Konkurrenzprodukten ein nach Preis und Leistung geeignet erscheinendes Erzeugnis auszuwählen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; Urteil vom 11. Februar 1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 668 = WRP 1977, 484 - Einbauleuchten; BGH, GRUR 2000, 521, 525 - Modulgerüst I).

    Neben dem die Belange der Abnehmer in erster Linie kennzeichnenden Interesse an einem Preiswettbewerb kann auch ihr Interesse, bei möglichen Lieferschwierigkeiten eines Herstellers auf einen anderen ausweichen zu können, von Bedeutung sein (vgl. BGH, GRUR 1977, 666, 668 - Einbauleuchten; GRUR 2000, 521, 525 - Modulgerüst I).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Dabei hat das Berufungsgericht das nach der Lebenserfahrung bestehende Interesse der Abnehmer unberücksichtigt gelassen, unter mehreren Konkurrenzprodukten ein nach Preis und Leistung geeignet erscheinendes Erzeugnis auszuwählen (vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 668 - Einbauleuchten).

    Neben dem die Belange der Abnehmer in erster Linie kennzeichnenden Interesse an einem Preiswettbewerb kann auch ihr Interesse, bei etwaigen Lieferschwierigkeiten eines Herstellers auf einen anderen ausweichen zu können, und das in technischen Bereichen aus vielfältigen Gründen häufig anzutreffende Bedürfnis an einer Standardisierung und Normung von Bauteilen eine Rolle spielen (vgl. BGH GRUR 1977, 666, 668 - Einbauleuchten).

    Dies hat der Senat schon mehrfach im Zusammenhang mit der Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör für fremde Erzeugnisse ausgesprochen (vgl. BGH GRUR 1968, 698, 701 - Rekordspritzen; Urt. v. 20.2.1976 - I ZR 64/74, GRUR 1976, 434, 436 = WRP 1976, 308 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282 f. = WRP 1984, 256 - Telekonverter; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 50/88, GRUR 1990, 528, 530 - Rollen-Clips; Urt. v. 28.3.1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 782 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien).

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Die Frage, welche Bedeutung der Verkehr der Anbringung von (unterscheidenden) Kennzeichnungen und der (abweichenden) Farbgestaltung beimißt, bedarf einer umfassenden tatrichterlichen Würdigung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls, um feststellen zu können, ob dadurch eine Täuschung des Verkehrs vermieden wird (vgl. BGH, Urt. v. 21.5.1965 - Ib ZR 121/63, GRUR 1966, 97, 101 - Zündaufsatz; Urt. v. 24.6.1966 - Ib ZR 32/64, GRUR 1966, 617, 619 f. - Saxophon; Urt. v. 24.4.1970 - I ZR 105/68, GRUR 1970, 510, 512 = WRP 1970, 308 - Fußstützen; Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 667 = WRP 1977, 484 - Einbauleuchten).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Es geht hier nicht um das Einschieben in eine fremde, auf Fortsetzungsbedarf angelegte Serie (vgl. dazu BGHZ 41, 55, 57 - Klemmbausteine I; BGH, Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 163/90, GRUR 1992, 619, 620 - Klemmbausteine II), vielmehr kommt entweder - wie vom Berufungsgericht angenommen - ein Nachbau zu Ersatzzwecken in Betracht, soweit die Pumpen der Beklagten die der Klägerin an den Anlagen, zu denen sie gehören und denen sie dienen, ersetzen, oder zu Zwecken der Ergänzung und der Fortführung (vgl. zu letzterem BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666 ff. - Einbauleuchten).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

    Dabei hat das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft nicht beachtet, daß die Beurteilung der Frage, welche Bedeutung der Verkehr der Anbringung von (unterscheidenden) Kennzeichnungen und der (abweichenden) Farbgestaltung beimißt, einer umfassenden tatrichterlichen Würdigung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls bedarf, um feststellen zu können, ob dadurch eine Täuschung des Verkehrs vermieden wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.4.1970 - I ZR 105/68, GRUR 1970, 510, 512 = WRP 1970, 308 - Fußstützen; Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 667 = WRP 1977, 484 - Einbauleuchten; BGH GRUR 1999, 751, 753 - Güllepumpen; BGH, Urt. v. 19.10.2000 - I ZR 225/98, GRUR 2001, 443, 445 = WRP 2001, 534 - Viennetta).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 78/11

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Dabei ist insbesondere das bestehende Interesse der Abnehmer zu berücksichtigen, unter mehreren Konkurrenzprodukten ein nach Preis und Leistung geeignet erscheinendes Erzeugnis auszuwählen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968  I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 701  Rekordspritzen; Urteil vom 11. Februar 1977  I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 668 = WRP 1977, 484  Einbauleuchten; BGH, GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I).

    Neben dem die Belange der Abnehmer in erster Linie kennzeichnenden Interesse an einem Preiswettbewerb kann auch ihr Interesse, bei möglichen Lieferschwierigkeiten eines Herstellers auf einen anderen ausweichen zu können, von Bedeutung sein (vgl. BGH, GRUR 1977, 666, 668  Einbauleuchten; GRUR 2000, 521, 525  Modulgerüst I).

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Ein Begründungsmangel im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO ist außerdem auch deshalb nicht gegeben, weil der Klagevortrag jedenfalls bezüglich der subjektiven Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 PatG nicht schlüssig war; denn der Kläger hatte nicht vorgetragen, daß die Beklagte wußte oder es zumindest aufgrund der Umstände offensichtlich war, daß die angegriffenen Schläuche geeignet und darüber hinaus von den Kunden der Beklagten dazu bestimmt waren, für die Benutzung der im Patent unter Schutz gestellten Erfindung verwendet zu werden (BGH GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 2 U 41/18
    Der Bundesgerichtshof habe bereits 1977 (GRUR 1977, 666) Einbauleuchten die wettbewerbsrechtliche Eigenart abgesprochen.

    Auch wenn der Senat nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört, konnte er die vorstehenden Feststellungen aufgrund eigenen Erfahrungswissens beurteilen, da dafür keine besonderen Kenntnisse oder Erfahrungen notwendig sind (vgl. BGH, BGH, GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen III; GRUR 2017, 734 - Bodendübel; GRUR 2019, 196, 197 - Industrienähmaschinen).

    In einem solchen Fall ist es in der Regel, wenn, wie hier, keine besonderen Umstände entgegenstehen, nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Anbieter solcher Zubehörteile den potentiellen Abnehmern zusagt, ein nicht unter Sonderrechtsschutz stehendes Erzeugnis eines Wettbewerbers in genau gleicher Weise herzustellen oder diesem derartige Erzeugnisse liefert (BGH, GRUR 1977, 666, 668 - Einbauleuchten).

  • BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89

    Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne

    Das Übergehen eines solchen als prüfungsbedürftig ins Auge fallenden Angriffs- und Verteidigungsmittels ist auch dann unschädlich, wenn dieses ohnehin nicht geeignet ist, zu dem mit ihm angestrebten Erfolg zu führen (im Anschluß an und in Ergänzung von BGH GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; 1981, 507, 508 - Elektrode; 1987, 286 - Emissionssteuerung).

    Dies entspricht auch der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung zu der Regelung des § 551 Nr. 7 ZPO, mit der die Regelung in § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG übereinstimmt (BGH GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; weitere Nachweise bei Baumbach/Lauterbach, ZPO 48. Aufl., § 551 Anm. 8 a).

  • BGH, 07.02.1995 - X ZB 20/93

    "Flammenüberwachung"; Anforderungen an die Rüge nicht ordnungsgemäßer Besetzung

    Im übrigen war das Vorbringen der Antragstellerin rechtlich nicht erheblich; sein Übergehen ist daher auch aus diesem Grunde unschädlich (BGH, Urt. v. 11.02.1977 - I ZR 39/75, GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten, zu § 551 Nr. 7 ZPO; Sen.Beschl. v. 03.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159, 161 - Crackkatalysator II, zu 3. f)).
  • BGH, 12.09.2000 - X ZB 16/99

    Abdeckrostverriegelung; Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 50/88

    Rollen-Clips - Nachahmen

  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 8/88

    "Superplanar"; Mitteilung des Inhalts bei der Entscheidungsfindung verwerteter

  • LG Düsseldorf, 10.01.2012 - 4b O 206/10

    Energieführungskette

  • BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81

    Vertrieb eigener Zusatzgeräte zu einer fremden Hauptware - Vorliegen eines

  • LG Düsseldorf, 10.01.2012 - 4b O 267/10

    Energieführungskette II

  • BGH, 06.10.1978 - I ZR 94/76

    Vorliegen einer unmittelbaren Leistungsübernahme oder völlig identischen

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