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   BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61   

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https://dejure.org/1962,925
BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61 (https://dejure.org/1962,925)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1962 - I ZR 40/61 (https://dejure.org/1962,925)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1962 - I ZR 40/61 (https://dejure.org/1962,925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach dem Arbeitgebererfindungsgesetz zur Verwendung eines Patentes - Klage auf angemessene Erhöhung der Erfindervergütung eines Arbeitnehmers und anzuwendende Rechtsgrundlagen - Umfang der allgemeinen Rückwirkungsklausel des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 198
  • GRUR 1963, 315
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
    Er steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wonach der Anspruch auf Auskunftserteilung oder auf Rechnungslegung gemäß § 242 BGB auch in Fäll gegeben sein kann, in denen der Berechtigte im Ungewissen nicht allein über den Umfang, sondern sogar über das Bestehen seines Anspruchs ist (vgl. RGZ 108, 7; 158, 379; BGHZ 10, 387 [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52] ).
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
    So ist es insbesondere gesicherte Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß für den Auskunftsanspruch in Wettbewerbs- und Warenzeichensachen, welcher ein Schadensersatzanspruch vorbereiten soll, die Darlegung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ausreicht (vgl. BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus; 1957, 222, 224 - Bierbezug vertrag; I ZR 95/60 vom 13.2.1962 (S. 35/36).
  • BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
    So ist es insbesondere gesicherte Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß für den Auskunftsanspruch in Wettbewerbs- und Warenzeichensachen, welcher ein Schadensersatzanspruch vorbereiten soll, die Darlegung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ausreicht (vgl. BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus; 1957, 222, 224 - Bierbezug vertrag; I ZR 95/60 vom 13.2.1962 (S. 35/36).
  • BGH, 25.02.1958 - I ZR 181/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
    Diese Rückwirkungsklausel kann indessen ihrem Schutzzweck entsprechend nur sinngemäß ausgelegt werden (vgl. BGH GRUR 1958, 334, 336 - Mitteilungs- und Meldepflicht; GRUR 1962, 305, 307 - Federspannverrichtung).
  • BGH, 13.02.1962 - I ZR 95/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
    So ist es insbesondere gesicherte Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß für den Auskunftsanspruch in Wettbewerbs- und Warenzeichensachen, welcher ein Schadensersatzanspruch vorbereiten soll, die Darlegung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ausreicht (vgl. BGH GRUR 1954, 457 - Irus/Urus; 1957, 222, 224 - Bierbezug vertrag; I ZR 95/60 vom 13.2.1962 (S. 35/36).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
    Nach neuerer Rechtsprechung des Senats (BGHZ 37, 81 [BGH 04.04.1962 - V ZR 110/60] -Cromegal) muß der Arbeitgeber, der eine Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen hat und sodann auswertet, hierfür, auch ohne Patentschutz zu genießen, eine vorläufige Vergütung an den Arbeitnehmer leisten.
  • BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/59
    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
    Diese Rückwirkungsklausel kann indessen ihrem Schutzzweck entsprechend nur sinngemäß ausgelegt werden (vgl. BGH GRUR 1958, 334, 336 - Mitteilungs- und Meldepflicht; GRUR 1962, 305, 307 - Federspannverrichtung).
  • BAG, 30.01.1960 - 5 AZR 603/57

    Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers - Inhalt eines Vertrages -

    Auszug aus BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
    Er steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wonach der Anspruch auf Auskunftserteilung oder auf Rechnungslegung gemäß § 242 BGB auch in Fäll gegeben sein kann, in denen der Berechtigte im Ungewissen nicht allein über den Umfang, sondern sogar über das Bestehen seines Anspruchs ist (vgl. RGZ 108, 7; 158, 379; BGHZ 10, 387 [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52] ).
  • BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09

    antimykotischer Nagellack

    Für die Geltendmachung eines - dem erhöhten Vergütungsanspruch nach Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung gemäß § 23 ArbEG vorgelagerten - Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung gemäß §§ 242, 259 BGB bedarf es der Darlegung und gegebenenfalls des Beweises einer gewissen Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Vergütungsvereinbarung in erheblichem Maße unbillig ist (BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - X ZR 82/92, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester; vgl. auch: BGH, Urteil vom 20. November 1962 - I ZR 40/61, GRUR 1963, 315, 316 - Pauschalabfindung, im Hinblick auf § 12 Abs. 6 ArbEG).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    In seinem Urteil vom 20. November 1962 (GRUR 1963, 315, 316 - Pauschalabfindung) hat er - wenn auch ohne nähere Begründung - dem Arbeitnehmererfinder einen Auskunftsanspruch als Hilfsanspruch zu einem Anspruch auf Neufestsetzung der Vergütung wegen wesentlicher Veränderung der Umstände nach § 12 Abs. 6 ArbEG zuerkannt und dabei ausgeführt, der Arbeitnehmererfinder könne Auskunft darüber verlangen, bei welchen Produkten der Arbeitgeber die Erfindung verwende, sowie welch Ersparnisse und/oder welche Umsätze er dadurch erzielt habe, und zwar aufgeschlüsselt nach Vierteljahren und Angabe der Berechnungsfaktoren.
  • BGH, 27.07.2021 - X ZR 61/20

    Zündlanze

    Ist zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber einen entsprechenden Entschluss fasst, der durch die Inanspruchnahme der Erfindung begründete Anspruch des Arbeitnehmers auf angemessene Vergütung bereits vollständig erfüllt, darf der Arbeitgeber das Recht aufgeben, ohne die Einwilligung des Erfinders einholen oder ihn auch nur befragen zu müssen (BGH, Urteil vom 20. November 1962 - I ZR 40/61, GRUR 1963, 315, 317 - Pauschalabfindung).
  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

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  • BGH, 30.03.1971 - X ZR 8/68
    a) Diese Entscheidung (vgl. dazu auch die Anm. von Löscher bei Lindenmaier/Möhring Nr. 3 zu § 12 ArbEG sowie BGH GRUR 1963, 315, 317) geht von dem Leitgedanken aus, daß es bei der Auswertung einer unbeschränkt in Anspruch genommenen Diensterfindung untragbar sei, den Diensterfinder mit dem Empfang einer Vergütung bis zum Abschluß des Erteilungsverfahrens zu vertrösten, um ihn dann im Falle einer Versagung des Patents sogar völlig leer ausgehen zu lassen.
  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 138/06

    Breitbettfelge (Arbeitnehmererf.)

    Ist aber der Vergütungsanspruch erloschen, entfällt für den Zeitraum ab Wegfall der Vergütungspflicht auch ein diesbezüglicher Auskunftsanspruch, da er als Nebenanspruch gegenstandslos wird (vgl. BGH, GRUR 1963, 315 [316] - Pauschalabfindung).
  • LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 171/98
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Arbeitgeber, wenn er eine unbeschränkt in Anspruch genommene und als Patent angemeldete Diensterfindung benutzt, grundsätzlich - unabhängig vom Lauf des Erteilungsverfahrens - vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf die mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (vgl. GRUR 1963, 135 - Cromegal; GRUR 1971, 475, 477 - Gleitrichter; vgl. auch BGH, GRUR 1963, 315, 317 - Pauschalabfindung; GRUR 1964, 449, 451 - Drehstromwicklung; GRUR 1973, 649, 652 - Absperrventil; GRUR 1977, 784, 788 - Blitzlichtgeräte; GRUR 1987, 900, 902 - Entwässerungsanlage; GRUR 1990, 667, 668 - Einbettungsmasse).
  • LG Düsseldorf, 17.02.1998 - 4 O 61/97

    Formpresse

    Damit der Arbeitnehmer im Falle der unbeschränkten Inanspruchnahme und der tatsächlichen Verwertung den ihm gemäß § 9 ArbEG zustehenden Vergütungsanspruch der Höhe nach feststellen kann, bedarf er der erforderlichen Aufklärung über die tatsächliche Verwertung, die zu geben der Arbeitgeber entsprechend dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB, in Verbindung mit seiner arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht verpflichtet ist (vgl. BGH GRUR 1963, 315, 316 - Pauschalabfindung; BGH GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester I; BGH Urteil vom 13. November 1997, X ZR 132/95, Urteilsumdruck S. 17 - Copolyester II; BGH Urteil vom 13. November 1997, X ZR 6/96, Urteilsumdruck S. 21 - Spulkopf).
  • LG Düsseldorf, 27.08.1996 - 4 O 329/95

    Alarmglasscheiben

    Damit der Arbeitnehmer im Falle der unbeschränkten Inanspruchnahme und der tatsächlichen Verwertung den ihm gemäß § 9 ArbEG zustehenden Vergütungsanspruch der Höhe nach überhaupt erkennen kann, bedarf er der erforderlichen Aufklärung über die tatsächlich erfolgte Verwertung, die zu geben der Arbeitgebeer entsprechend dem Grundsatz von Treu und glauben, § 242 BGB, verpflichtet ist (vgl. BGH GRUR 1963, 315, 316 - Pauschalabfindung; BGH GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester).
  • LG Düsseldorf, 30.05.2006 - 4b O 206/03

    Ansprüche eines Ingenieurs gegen seinen Arbeitgeber für die Entwicklung einer

    Dabei sind Umsatzerhöhungen, die sich im Rahmen einer normalen Geschäftsausweitung halten, als abgegolten in Kauf zu nehmen (BGH GRUR 1963, 315 - Pauschalabfindung).
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