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   BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82   

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https://dejure.org/1984,1049
BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82 (https://dejure.org/1984,1049)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1984 - I ZR 41/82 (https://dejure.org/1984,1049)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1984 - I ZR 41/82 (https://dejure.org/1984,1049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werbung mit Winterpreisen für Motorräder - Anforderungen an die Einstufung als unzulässige Sonderveranstaltung - Beurteilung des Ausmaßes der Saisonabhängigkeit vom Handel mit Motorrädern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 1; UWG § 9a
    Werbung mit Winterpreisen für Motorräder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 1001
  • GRUR 1984, 664
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82
    Es ist davon ausgegangen, daß es für die hier zu beurteilende Frage, ob die Verkaufsveranstaltung der Beklagten außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liege, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der infrage stehenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 753 - Direkt ab Lkw; GRUR 1982, 56 = WRP 1982, 22, 23 - Sommerpreis).

    Schließlich hat das Berufungsgericht auch nicht außer acht gelassen, daß die Beurteilung der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Neuentwicklung die Prüfung und Abwägung aller - namentlich aus dem Blickwinkel der angesprochenen Verkehrskreise - in Betracht kommenden Umstände des konkreten Falles erfordert und daß dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf, da § 1 Abs. 1 der SonderveranstaltungsAO vom 4. Juli 1935 (RAnz. Nr. 158) eine Ausnahmevorschrift darstellt, die der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber vernünftigen Fortentwicklungen im Wege stehen soll (BGH GRUR 1982, 56 = WRP 1982, 22 - Sommerpreis m.w.N.).

  • BGH, 20.10.1978 - I ZR 5/77
    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82
    Es ist davon ausgegangen, daß es für die hier zu beurteilende Frage, ob die Verkaufsveranstaltung der Beklagten außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liege, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der infrage stehenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 753 - Direkt ab Lkw; GRUR 1982, 56 = WRP 1982, 22, 23 - Sommerpreis).
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73

    Ermittlung des Gegenstandes des Hauptantrages - Werberechtliche Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82
    Es ist davon ausgegangen, daß es für die hier zu beurteilende Frage, ob die Verkaufsveranstaltung der Beklagten außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liege, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der infrage stehenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 753 - Direkt ab Lkw; GRUR 1982, 56 = WRP 1982, 22, 23 - Sommerpreis).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Denn bei der Beurteilung, ob die angegriffene Werbemaßnahme der Beklagten als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG anzusehen ist, kommt es entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise an, die ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Werbemethoden in der in Frage stehenden Branche üblich sind; die Verkehrsauffassung bildet und orientiert sich regelmäßig an dem, was ihr in der Branche begegnet (vgl. BGHZ 103, 349, 352 - Kfz-Versteigerung; BGH, Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 116/79, GRUR 1982, 56, 57 = WRP 1982, 22 - Sommerpreis; Urt. v. 29.3.1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Soweit die Antragsgegnerin darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Soweit die Antragsgegnerin darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur zwei Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Soweit die Antragsgegnerin darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

    a) Ob eine Verkaufsveranstaltung zum regelmäßigen Geschäftsverkehr des Veranstalters gehört oder ob sie eine Unterbrechung desselben darstellt, richtet sich nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise, die ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der in Frage stehenden Branche üblich sind; denn die Verkehrsauffassung bildet und orientiert sich regelmäßig an dem, was ihr in der Branche begegnet (BGH Urt. vom 12. November 1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; Urt. vom 20. Oktober 1978 - I ZR 5/77, GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab LKW; Urt. vom 2. Oktober 1981 - I ZR 116/79, GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis; Urt. vom 29. März 1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis).

    c) Das Berufungsgericht hat weiter auch nicht verkannt, daß es nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen nicht in jedem Fall auf eine bereits bestehende Branchenübung ankommt, sondern daß die angesprochenen Verkehrskreise auch neue, noch unübliche Werbe- oder Verkaufsmethoden als zum regelmäßigen Geschäftsverkehr des Unternehmens gehörig ansehen, wenn diese Methoden als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheinen (BGH Urt. vom 29. März 1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis m. w. Nachw.) und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH Urt. vom 20. Oktober 1978 - I ZR 5/77, GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab LKW).

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02

    Ankündigung einer Sonderveranstaltung

    Dass sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem konkreten Antragsgegner normalerweise an den Tag gelegten Geschäftsgebarens hält, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; OLG Karlsruhe, WRP 1988, 124, 125).

    Soweit die Antragsgegnerin ferner darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar ebenfalls zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 241/94

    Sonderpostenhändler - Irreführung/Beschaffenheit;

    Dabei darf kein zu strenger Maßstab angelegt werden (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis; Köhler/Piper, UWG, § 7 Rdn. 20, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2001 - 2 W 4/01

    Sonderveranstaltungen - "Wintermode" als Sonderangebot - Unterbrechung des

    Da für dessen Eindruck die Branchenüblichkeit prägend wirkt, ist auch darauf abzustellen, ob es sich um einen in der Branche üblichen und als angemessen empfundenen Geschäftsverkehr handelt, nicht so sehr darauf, ob sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem Veranstalter selbst üblicherweise gezeigten Geschäftsgebarens hält (BGH GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis).

    Den Verbotsvoraussetzungen des § 7 I UWG ist die von der Antragsgegnerin angekündigte Verkaufsveranstaltung nicht dadurch enthoben, daß sich bei ihr etwa um eine vernünftige und billigenswerte Fortentwicklung des bisher branchenüblichen Geschäftsverkehrs handeln würde (vgl. dazu GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreise für Pelze; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreise).

  • OLG München, 18.07.2002 - 29 U 2711/02

    Zur Beurteilung von befristeten Rabattaktionen gem. § 7 Abs. 1 UWG nach der

    Denn anders als etwa in den Fällen, in denen saisongebundene Artikel außerhalb der Saison in zulässiger Weise zu besonders günstigen Preisen beworben werden (BGH GRUR 1984, 664 "Winterpreis"; BGH GRUR 1981, 284 "Pelz-Festival"; Großkommentar UWG, a.a.O., Rdnr. 34 m.w.N.) werden hier saisongebundene Artikel innerhalb der Saison kurzfristig zur Umsatzsteigerung zu besonderen Bedingungen beworben.
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 750/02

    Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für

    Aber schon im Vorfeld eines solchen Wandels will § 7 Abs. 1 UWG (derzeit sind gesetzgeberische Bestrebungen in Gang, die Vorschrift ersatzlos zu streichen) vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklungen des bislang Branchenüblichen nicht im Wege stehen (BGH GRUR 84, 664, 665; Köhler / Piper, UWG, a.a.O. Rdn. 24 zu § 7).
  • KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

  • LG Köln, 08.01.2002 - 31 O 14/02
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