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   BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06   

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https://dejure.org/2009,3652
BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06 (https://dejure.org/2009,3652)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2009 - I ZR 42/06 (https://dejure.org/2009,3652)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2009 - I ZR 42/06 (https://dejure.org/2009,3652)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Inhabers urheberrechtlicher Nutzungsrechte für eine Flash-Präsentation "Nahrungsergänzung" auf Schadensersatz wegen unberechtigter Nutzung der Präsentation; Anforderungen an eine richterliche Schadensschätzung zur Bestimmung einer als Schadensersatz zu ...

  • Judicialis

    UrhG § 15 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; BGB § 366; ; BGB § 422; ; BGB § 830; ; BGB § 840

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Schadensersatz nach Lizenzvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Schadens durch eine Urheberrechtsverletzung nach dem Modell der Lizenzanalogie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG
    Fiktive Lizenzgebühr (Schadensersatz) wegen Urheberrechtsverletzung unterliegt nicht der Umsatzsteuer

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 Abs. 1 UrhG
    Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr kann nach dem Vergütungsmodell des Geschädigten berechnet werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    BGH, I ZR 42/06: Keine Umsatzsteuer auf lizenzanalogen Schadensersatz

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eigenes Lizenzmodell kann bei Schadensberechnung im Urheberrecht zugrunde gelegt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berechnung des Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen anhand eigenem Lizenzmodell

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schadensersatz mittels Lizenzanalogie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Dieser besteht in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr ( BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos).

    Vom Revisionsgericht ist nur zu prüfen, ob die Schadensschätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Überlegungen beruht oder ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere, ob schätzungsbegründende Tatsachen, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben, nicht gewürdigt worden sind (BGH GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).

    Die Vorschrift des § 287 ZPO zielt zwar auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ab und nimmt in Kauf, dass die richterliche Schätzung unter Umständen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt; sie rechtfertigt es aber nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf nach Sachlage unerlässliche Erkenntnisse zu verzichten (BGH GRUR 2006, 136 Tz. 28 - Pressefotos, m.w.N.).

    Der Verletzer kann sich nicht darauf berufen, er wäre nicht dazu bereit gewesen, die für seine Benutzungshandlung normalerweise vom Verletzten geforderte und von dessen Lizenznehmern gezahlte Vergütung zu entrichten (vgl. BGH GRUR 2006, 136 Tz. 23 - Pressefotos).

  • BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67

    GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Für eine solche Auslegung lässt sich auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 1968 in der Sache II ZR 144/67 (BGHZ 51, 157 ) nichts entnehmen.

    Auf die Frage, ob ein am Tag nach der Übergabe eines Schecks eingegangener Brief noch als "Tilgungsbestimmung bei der Leistung" gewertet werden kann, kam es in jener Entscheidung nicht an, weil das dortige Schreiben bereits keine Leistungsbestimmung erkennen ließ (BGH WM 1969, 270, 271; insoweit nicht in BGHZ 51, 157 abgedruckt).

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Dieser besteht in der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr ( BGH, Urt. v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Tz. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos).

    Vom Revisionsgericht ist nur zu prüfen, ob die Schadensschätzung auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Überlegungen beruht oder ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen worden sind, insbesondere, ob schätzungsbegründende Tatsachen, die von den Parteien vorgebracht worden sind oder sich aus der Natur der Sache ergeben, nicht gewürdigt worden sind (BGH GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; GRUR 2006, 136 Tz. 24 - Pressefotos).

  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Die Revision des Beklagten beruft sich ferner ohne Erfolg darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen mehrere Tarifsysteme mit unterschiedlichen Konditionen bestünden, die sich als üblich durchgesetzt hätten, und in denen kein Tarifsystem richtig passe, grundsätzlich von dem Tarif auszugehen sei, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung möglichst nahe komme (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II; BGHZ 97, 37, 48 - Filmmusik).
  • BGH, 03.02.1954 - VI ZR 153/52

    Schadensausgleich zwischen Gesamtschuldnern

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Ein Gesamtschuldverhältnis besteht jedoch auch dann, wenn der Haftungsumfang mehrerer Verantwortlicher unterschiedlich hoch ist; das Gesamtschuldverhältnis besteht dann bis zum geringeren Betrag (vgl. BGHZ 12, 213, 220) .
  • BGH, 16.12.1996 - II ZR 242/95

    Rechtsfolgen einer quotalen Haftungsbeschränkung durch die Gesellschafter einer

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Die Interessenlage ist jedoch die gleiche, wenn - wie dies hier der Fall ist - mehrere Schuldner (die Vertriebspartner der A. -S. ) dem Gläubiger zu gleichartigen Leistungen verpflichtet sind und ein anderer Schuldner (die A. -S. ) dem Gläubiger für diese Leistungen jeweils mithaftet und das von diesem Schuldner Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden ausreicht (vgl. BGHZ 134, 224, 227 ff. m.w.N.).
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Die Revision des Beklagten beruft sich ferner ohne Erfolg darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen mehrere Tarifsysteme mit unterschiedlichen Konditionen bestünden, die sich als üblich durchgesetzt hätten, und in denen kein Tarifsystem richtig passe, grundsätzlich von dem Tarif auszugehen sei, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung möglichst nahe komme (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II; BGHZ 97, 37, 48 - Filmmusik).
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 51/74

    Schadensersatzanspruch der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Die Revision des Beklagten beruft sich ferner ohne Erfolg darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen mehrere Tarifsysteme mit unterschiedlichen Konditionen bestünden, die sich als üblich durchgesetzt hätten, und in denen kein Tarifsystem richtig passe, grundsätzlich von dem Tarif auszugehen sei, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung möglichst nahe komme (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II; BGHZ 97, 37, 48 - Filmmusik).
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Werden die vom Verletzten geforderten Lizenzsätze für die eingeräumten Nutzungsrechte auf dem Markt gezahlt, können sie einer Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie auch dann zugrunde gelegt werden, wenn sie über dem Durchschnitt vergleichbarer Vergütungen liegen (vgl. Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 97 UrhG Rdn. 64; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.3.2000 - X ZR 115/98, GRUR 2000, 685, 686 = WRP 2000, 766 - Formunwirksamer Lizenzvertrag, m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06
    Für die Beurteilung der Schadensersatzpflicht kommt es aber allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung an (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2008 - I ZR 63/06, [...] Tz. 22 - Motorradreiniger).
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

  • KG, 19.02.1999 - 5 U 6835/97

    Zulässigkeit des Mitschneidens von Fernsehsendungen; Voraussetzungen

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

  • BFH, 10.12.1998 - V R 58/97

    Beratervertrag - Weiterbeschäftigung - Umsatzsteuerfestsetzung - Abfindung -

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 45/04

    Umfang der Zulassung der Revision

  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 102/07

    Sittenwidrigkeit von Telefonsexdienstleistungen

  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 159/84

    "Liedtextwiedergabe II"; Lizenzgebühr für den Abdruck eines Liedtextes

  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 48/97

    Planungsmappe; kein Schadensersatz wegen Markverwirrung

  • BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10

    Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und

    (2) Mit dem angefochtenen Urteil weicht das FG ferner nicht in einer identischen Rechtsfrage von dem vom Kläger bezeichneten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. März 2009 I ZR 42/06 (nicht veröffentlicht, juris) ab.
  • FG München, 22.02.2010 - 14 K 3114/08

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2009 (I ZR 42/06), auf das sich der Kläger stützt, ist im Streitfall nicht maßgebend.
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