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   BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56   

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BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56 (https://dejure.org/1957,593)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1957 - I ZR 44/56 (https://dejure.org/1957,593)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1957 - I ZR 44/56 (https://dejure.org/1957,593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 213
  • GRUR 1958, 343
  • DB 1958, 222
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 24.06.1910 - II 512/09

    Warenzeichen. Ersatzteile zu Maschinen.

    Auszug aus BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56
    Es ist grundsätzlich zulässig, Ersatzteile oder Zubehör zu Erzeugnissen eines fremden Wettbewerbers herzustellen und zu vertreiben, und zwar auch dann, wenn das fremde Erzeugnis mit einem Warenzeichen versehen ist, es sei denn, daß ein Patent- oder Gebrauchsmusterschutz entgegensteht (RGZ 74, 40 [41 f]).

    das Zusatzgerät nicht aus dem Betrieb des Zeicheninhabers stammt, liegt eben kein zeichenmäßiger Gebrauch, sondern eine reine Bestimmungsangabe vor (vgl. RGZ 74, 40, 41 f; RG GRUR 1928, 394, 396 für "Ersatzteile eigenen Fabrikates", passend für "Alfa-Laval-Separatoren"; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 28. Kap. Anm. 3 S. 313; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 7. Aufl. WZG § 15 Anm. 10).

  • RG, 08.03.1910 - II 298/09

    Ausländisches Wortzeichen. Freier Warenname.

    Auszug aus BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56
    Soweit sie sich zur Kennzeichnung der von der Klägerin hergestellten und vertriebenen Staubsaugergeräte der geschützten Bezeichnung "Kobold" bedient haben, entfällt eine Zeichenverletzung schon deshalb, weil die bloß mündliche Benennung einer fremden Ware mit dem geschützten Zeichen keine Anbringung des Zeichens im Sinne des § 15 WZG ist (vgl. RG MuW 1931, 613, 614; RGZ 73, 229, 232; 190, 3, 9).
  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 44/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56
    ist im vorliegenden Fall auf Grund der Feststellungen des Berufungsgerichts ausnahmsweise eine Rechtfertigung darin zu erblicken, daß der "Vergleich" zur Verdeutlichung eines auf andere Weise nicht darzustellenden technischen Unterschiedes notwendig ist (vgl. BGH GRUR 1952, 416, 417 - Dauerdose; Baumbach-Hefermehl a.a.O. UWG § 1 Anm. 39, 43 bis 45; Reimer a.a.O. S. 551; Droste, GRUR 1951, 140, 143).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

    In der Senatsrechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß in der Werbung für Ersatzteile oder Zubehör auf die Hauptware Bezug genommen werden darf, wenn dies zur Aufklärung des Publikums über die bestimmungsgemäße Verwendung des Ersatzteils oder Zubehörs sachlich geboten ist (BGH, Beschl. v. 12.11.1957 - I ZR 44/56, GRUR 1958, 343 = WRP 1958, 206 - Bohnergerät; Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 700 - Rekordspritzen).
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94

    Verbrauchsmaterialien - Rufausbeutung

    Zur Verdeutlichung des Verwendungszwecks von Ersatzteil und Zubehör darf der Drittanbieter sachliche Hinweise geben; er kann selbst auf die Herstellermarke hinweisen, sofern diese allein beschreibend zur Klarstellung des Verwendungszwecks benutzt wird (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1957 - I ZR 44/56, GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 51 - Zentralschloßanlagen; vgl. jetzt auch § 23 Nr. 3 MarkenG).

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung bei allen drei Anträgen zugrunde gelegt hat, nur erlaubt, wenn sie zur Aufklärung des Verkehrs über den Verwendungszweck des zu einer fremden Hauptware hergestellten Ersatzteils sachlich geboten ist (vgl. BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 105/66, GRUR 1968, 698, 700 - Rekordspritzen).

    Eine solche Aussage ist aber beim Ersatzteil- und Zubehörgeschäft nicht unlauter (vgl. auch BGH GRUR 1958, 343, 344 f. - Bohnergerät).

  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

    Dem Verkehr bietet sich daher kein Anhaltspunkt, der ihn mit der erforderlichen Klarheit erkennen ließe, daß das Ersatzstück nicht aus dem Betriebe der Zeicheninhaberin oder einem mit ihr verbundenen Betriebe herrührt und nicht mit Billigung der Klägerin zum Verkauf gelangt (vgl. dazu RGZ 95, 209, 211 - Pfaff; BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).

    Eine Unlauterkeit nach dieser Vorschrift kann ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn und soweit die Bezugnahme sich zur Aufklärung des Publikums über Zweck und Verwendbarkeit eines erlaubtermaßen hergestellten Ersatzteils zu einem fremden Erzeugnis nicht vermeiden läßt (BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät, nuw.Nachw.).

    Die Ausführungen von Reimer an der genannten Stelle, bei denen überdies die Entscheidung BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät - noch nicht berücksichtigt werden konnte, beziehen sich nicht auf einen solchen Gebrauch.

    Nach den Grundsätzen, die für die Herstellung von Ersatzteilen für fremde Erzeugnisse gelten und auf welche die Revision sich im vorliegenden Zusammenhang beruft, kann jedenfalls ungeachtet der Vertriebsmethoden, die der Hersteller des Gesamterzeugnisses für die von ihm selbst angebotenen Ersatzteile anwendet, nicht von dem in der Rechtsprechung seit jeher aufgestellten Erfordernis abgegangen werden, daß der Hersteller von Ersatzteilen, der hierbei auf ein Warenzeichen des Herstellers des Gesamterzeugnisses Bezug nimmt, durch die Art und Weise der Ankündigung auch dem unbefangenen Durchschnittsverbraucher unzweideutig erkennbar machen muß, bei dem Zeichen handele es sich um eine bloße Bestimmungsangabe und bei der angekündigten Ware um eine andere als die des Zeicheninhabers (RGZ 95, 209, 211 - Pfaff; RGZ 161, 29 ff - Elektrizitätszähler; BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    In der Austauschbarkeit allein liegt nun freilich ein über den wettbewerblich zulässigen Nachbau hinausgehender, die Sittenwidrigkeit begründender Umstand noch nicht; so entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß die Zulieferung von Ersatzteilen, aber auch die Herstellung und der Vertrieb von Zusatzgeräten, die zu den Erzeugnissen eines Wettbewerbers passen, für sich nicht zu beanstanden ist, (vgl. BGH, 27, 264, 268 - Programmhefte; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät).

    Die Entscheidung des Ersten Zivilsenats vom 12. November 1957 über den Zubehörhandel (GRUR 1958, 343 - Bohnergerät) schließt die Bejahung der Sittenwidrigkeit in solchen Ausnahmefallen jedenfalls nicht aus.

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 259/95

    "VENUS MULTI"; Umbau eines nicht mehr als Geldspielgerät zugelassenen

    Durch die Gegenüberstellung der eigenen Kennzeichnung als die neue Marke des umgebauten Geräts ist es der Lebenserfahrung nach ausgeschlossen, daß der Verkehr die Marke der Klägerin als Mittel der Kennzeichnung des nunmehr in Verkehr gebrachten, zum Punktespielgerät umgebauten Produkts ansieht (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.11.1957 - I ZR 44/56, GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät; Urt. v. 13.10.1983 - I ZR 138/81, GRUR 1984, 282, 283 = WRP 1984, 256 - Teleconverter; Urt. v. 28.3. 1996 - I ZR 39/94, GRUR 1996, 781, 782 = WRP 1996, 713 - Verbrauchsmaterialien).
  • BGH, 13.10.1983 - I ZR 138/81

    Vertrieb eigener Zusatzgeräte zu einer fremden Hauptware - Vorliegen eines

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Herstellung und der Vertrieb von Zusatzgeräten, die zu den Erzeugnissen eines Wettbewerbers passen, für sich gesehen grundsätzlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BGHZ 27, 264, 268; BGHZ 41, 55, 58 - Klemmbausteine; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; GRUR 1976, 434, 436 - Merkmalklötze; GRUR 1977, 666 f - Einbauleuchten).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Tatsache, daß die Beklagte bei der Werbung für den Konverter auf die Verwendbarkeit für LEICA-Kameras hingewiesen hat; denn dies ist nach den tatrichterlichen Feststellungen erkennbar keine Herkunftsbezeichnung, sondern nur eine Information über den Verwendungszweck, wie sie bei Zusatzgeräten für Erzeugnisse bestimmter fremder Hersteller notwendig und daher hinzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).

  • BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73

    Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach § 24 Abs. 5

    In jener Entscheidung ist das Revisionsgericht, wie es seiner ständigen Rechtssprechung entspricht, von dem Grundsatz ausgegangen, daß die Zulieferung von Ersatzteilen und Zusatzgeräten, für sich gesehen, nicht zu beanstanden ist (vgl. auch BGHZ 27, 264, 268 - Programmhefte; BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; GRUR 1968, 6981, 701 - Rekordspritzen).

    Es handelt sich vielmehr um eine Kennzeichnung und Klarstellung des Gebrauchszwecks, die grundsätzlich dann erlaubt ist, wenn damit eine vermeidbare Herkunftstäuschung nicht verbunden ist (RG GRUR 1928, 394, 396 - Globe-Separator; BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).

  • BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66

    Möglichkeit der jederzeitigen Lieferung von Schneideinsätzen durch Mitbewerber im

    Damit knüpft es ersichtlich an die für das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung an (vgl. BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; 1956, 553, 558 - Coswig; 1962, 537, 540 - Radkappen; vgl. auch BGHZ 27, 264, 268 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte; 41, 55, 60 - Klemmbausteine).

    Eine Bezugnahme auf fremde Warenzeichen oder den Namen des fremden Hauptgerätes kann aber als wettbewerbswidrige anlehnende Werbung zu beurteilen sein, wenn und soweit diese Bezugnahme sachlich nicht geboten ist (BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).

  • BGH, 23.02.1968 - Ib ZR 148/65

    Vergleichende Werbung (Preisvergleich)

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  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57

    Wettbewerbswidrige Pflanzennachzüchtung

    Der Senat hat erst kürzlich im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgesprochen, daß eine bloß mündliche Benennung einer fremden Ware mit dem geschützten Zeichen keine Anbringung des Zeichens im Sinne des § 15 WZG sei und daher hierin eine Zeichenverletzung nicht zu erblicken sei (BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 145/58

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbebehauptungen - Zulässigkeit von

  • BGH, 06.07.1966 - Ib ZR 93/64

    Vorliegen einer wettbewerbswidrigen vergleichenden Werbung - Unterlassung und

  • BGH, 16.10.1962 - I ZR 161/60

    Rechtsmittel

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