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   BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18   

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https://dejure.org/2018,45697
BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18 (https://dejure.org/2018,45697)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2018 - I ZR 5/18 (https://dejure.org/2018,45697)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2018 - I ZR 5/18 (https://dejure.org/2018,45697)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch eines Maklerhonorars als Provision aufgrund Maklervertrags i.R.d. Schaffung der Bereitschaft zur Investition in das Projekt

  • rewis.io

    Gehörsverletzung bei übersteigerten Anforderungen an die Substanziierung eines Bestreitens mit Nichtwissen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Zahlungsanspruch eines Maklerhonorars als Provision aufgrund Maklervertrags i.R.d. Schaffung der Bereitschaft zur Investition in das Projekt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Maklerprovision gegen eine Projektgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 242
  • MDR 2019, 403
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung von ZPO § 288

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
    Eine solche eindeutig falsche Anwendung des § 138 Abs. 4 ZPO, die dazu führt, dass ein nach § 138 Abs. 3 ZPO wirksames Bestreiten unberücksichtigt bleibt, findet in der Zivilprozessordnung keine Stütze (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1991 - 1 BvR 729/91, juris Rn. 12; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1655 [juris Rn. 21]; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2013 - XI ZR 471/11, NJW-RR 2013, 948 Rn. 7).
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 111/87

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Kündigungsrechtes bei Darlehen - Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
    Unternimmt diese Partei gleichwohl - wie die Beklagte hier mit ihrem Vortrag, von einer aktiven Mitwirkung des Klägers sei bereits im zweiten Quartal 2015 wenig zu spüren gewesen - den Versuch, ihr Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit ihrer Erklärung mit Nichtwissen, wenn sie dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - III ZR 111/87, NJW-RR 1989, 41, 43 [juris Rn. 34]).
  • BGH, 22.01.2013 - XI ZR 471/11

    Negative Feststellungsklage eines Girokontoinhabers: Darlegungs- und

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
    Eine solche eindeutig falsche Anwendung des § 138 Abs. 4 ZPO, die dazu führt, dass ein nach § 138 Abs. 3 ZPO wirksames Bestreiten unberücksichtigt bleibt, findet in der Zivilprozessordnung keine Stütze (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1991 - 1 BvR 729/91, juris Rn. 12; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1655 [juris Rn. 21]; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2013 - XI ZR 471/11, NJW-RR 2013, 948 Rn. 7).
  • BVerfG, 29.11.1991 - 1 BvR 729/91
    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
    Eine solche eindeutig falsche Anwendung des § 138 Abs. 4 ZPO, die dazu führt, dass ein nach § 138 Abs. 3 ZPO wirksames Bestreiten unberücksichtigt bleibt, findet in der Zivilprozessordnung keine Stütze (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1991 - 1 BvR 729/91, juris Rn. 12; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1655 [juris Rn. 21]; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2013 - XI ZR 471/11, NJW-RR 2013, 948 Rn. 7).
  • OLG München, 07.12.2017 - 23 U 2440/17

    Bestimmung des Vertretenen durch Auslegung und der Fälligkeit des Maklerlohns

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18
    Der daraus resultierende Honoraranspruch des Klägers sei spätestens im Januar 2017 fällig geworden (OLG München, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 23 U 2440/17, juris).
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 123/20

    Vorstandsabteilung - Irreführende geschäftliche Handlung im Internet:

    Unternimmt diese Partei gleichwohl den Versuch, ihr Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit ihrer Erklärung mit Nichtwissen, wenn sie dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - I ZR 5/18, MDR 2019, 242 Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 1 U 205/18

    Fondsgesellschaften Schadensersatz wegen Aktienkäufen in Zusammenhang mit dem

    cc) Der von der Beklagten im Schriftsatz vom 13.1.2022 (Rn. 155 ff.) hiergegen eingewandte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.11.2018 (I ZR 5/18, MDR 2019, 242 Rn. 10) betrifft Vorgänge außerhalb der Wahrnehmung der bestreitenden Partei und ist nicht übertragbar.
  • OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei der Prämienanpassung in der

    Unternimmt der Beweisgegner gleichwohl den Versuch, sein Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit seiner Erklärung mit Nichtwissen, wenn er dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - I ZR 5/18, BeckR 2018, 34954 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21
    Darf sich eine Partei gemäß § 138 Abs. 4 ZPO mit Nichtwissen erklären, kommt die Annahme einer Verpflichtung zum substanziierten Bestreiten nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.2018 - I ZR 5/18, BeckRS 2018, 34954 Rn. 10; BGH, GRUR 2021, 1422 Rn. 25 - Vorstandsabteilung).
  • LG München I, 30.11.2023 - 12 S 8899/23

    Erfolglose Klage gegen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Der Beschluss des BGH vom 29.11.2018, Az. I ZR 5/18 (juris), auf den sich das OLG München im Urteil vom 17.11.2022, Az. 25 U 1527/22 (nicht veröffentlicht), und im Hinweisbeschluss vom 08.05.2023, Az. 38 U 6499/22 (BeckRS 2023, 13103, Rn. 21) bezieht, um zu begründen, dass der Versicherungsnehmer die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen auch ins Blaue hinein bestreiten dürfe, steht dem nicht entgegen: Denn in der o.g. Entscheidung des BGH ging es nicht um ein vermeintlich rechtsmissbräuchliches Bestreiten, sondern um die Anwendung üblicher Beweiserhebungsregeln.
  • OLG München, 17.05.2023 - 38 W 533/23

    Schutz von Geheimhaltungsinteressen im Zivilrechtsstreit

    Unternimmt der Beweisgegner gleichwohl den Versuch, sein Bestreiten näher zu begründen, führt das auch dann nicht zur Unbeachtlichkeit seiner Erklärung mit Nichtwissen, wenn er dabei eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - I ZR 5/18, BeckR 2018, 34954 Rn. 10).
  • LG Offenburg, 21.07.2023 - 2 S 1/23

    Auskunftsanspruch des Mandanten bei Geltendmachung von Zahlungsanspruch

    Eine Grenze besteht nur insoweit, als für das Gericht und den Gegner der Umfang des Bestreitens erkennbar sein muss (BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 15/22 -, Rn. 18, juris; BGH Beschl. v. 29.11.2018 - I ZR 5/18, BeckRS 2018, 34954 Rn. 10, beck-online).
  • OLG Hamburg, 29.10.2021 - 11 U 159/19

    Insolvenzverwalterhaftung wegen Insiderveräußerung einer insolventen GmbH:

    Es kann deshalb offenbleiben, ob der Beklagte überhaupt konkret bestreiten musste oder sich nicht vielmehr auch auf ein Bestreiten mit Nichtwissen hätte zurückziehen können.Könnte der Beklagte aber auch mit Nichtwissen bestreiten, würde selbst ein untauglicher Versuch, das Bestreiten näher zu begründen, nicht zur Unbeachtlichkeit des Bestreitens mit Nichtwissen führen (vgl. BGH Beschluss vom 29. November 2018 - I ZR 5/18 -, Rn. 10, juris).
  • LG Heidelberg, 04.08.2022 - 5 S 72/21

    Mit gewerblicher Weitervermietung einverstanden: § 565 BGB greift!

    Zum anderen spricht auch das prozessuale Verhalten der Klägerin dafür, dass ihr Bestreiten mit Nichtwissen " ins Blaue hinein " erfolgte (vgl. BGH MDR 2019, 242 Rn. 10; OLG Köln a.a.0.).
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