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   BGH, 23.03.1979 - I ZR 50/77   

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https://dejure.org/1979,1025
BGH, 23.03.1979 - I ZR 50/77 (https://dejure.org/1979,1025)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1979 - I ZR 50/77 (https://dejure.org/1979,1025)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1979 - I ZR 50/77 (https://dejure.org/1979,1025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Titelschutzes aus § 16 UWG - Verwechslungsgefahr zwischen dem Haupttitel einer Zeitung und der Kopfleiste einer Beilage einer anderen Zeitung - Schutz vor der Verwechslungsgefahr beim ersten Eindruck - Herkunftsfunktion eines Titelemblems

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Metall-Zeitung / Metall - Zeitung / Metallzeitung

    §§ 12, 823 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 280
  • MDR 1979, 729
  • GRUR 1979, 564
  • afp 1979, 341
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 98/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.1979 - I ZR 50/77
    Denn ein Namensgebrauch i.S. des § 12 BGB ist nach feststehender Rechtsprechung selbst auf Fälle zu erstrecken, in denen der Namensträger durch den Gebrauch des Namens eines Dritten zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen in Beziehung gesetzt wird, mit denen er nichts zu tun hat (BGH GRUR 1964, 38, 40 - "Dortmund grüßt ...").
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Eine derartige Verwendung liegt vor, wenn eine Kennzeichnung in einer Weise benutzt wird, daß ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in ihm die Bezeichnung eines Druckwerkes zur Unterscheidung von anderen Werken sieht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1979 - I ZR 50/77, GRUR 1979, 564, 567 = WRP 1979, 462 - Metall-Zeitung; Urt. v. 26.5.1994 - I ZR 33/92, GRUR 1994, 908, 910 = WRP 1994, 743 - WIR IM SÜDWESTEN, m.w.N).
  • OLG Köln, 06.07.2000 - 18 U 34/00

    Anspruch auf Internet-Domain entsprechend dem bürgerlichen Familiennamen

    Es reicht grundsätzlich aus, daß der Namensträger durch den unbefugten Gebrauch durch einen Dritten mit diesem in irgendeine Beziehung gebracht wird (vgl. BGH NJW 1994, 245, 246 röm-kath.; NJW 1980, 280 Bild-Zeitung; NJW 1963, 2267 f. "Dortmund grüßt...").
  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92

    Namensschutz der katholischen Kirche

    Es reicht aus, daß der Kläger durch den unbefugten Gebrauch der Attribute seitens des Beklagten mit diesem in irgendeine Beziehung gebracht wird (BGH, Urteil vom 15. März 1963 - Ib ZR 98/61 - GRUR 1964, 38, 40 - "Dortmund grüßt ... "; BGHZ 43, 245, 255; BGH Urteil vom 23. März 1979 - I ZR 50/77 - NJW 1980, 280 [BGH 23.03.1979 - 1 ZR 50/77]).
  • KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01

    Oil-of-elf.de

    Die Namensverwendung kann auch durch die Meinungs- und Pressefreiheit gerechtfertigt sein, und zwar je nach den Umständen auch in blickfangartiger Wiedergabe (BGH, GRUR 1979, 564, 565 - Metall-Zeitung; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Nach § 15 Rdn. 18).
  • LG München I, 11.07.2007 - 1 HKO 9805/07

    Werktitelschutz für Rubriktitel einer Zeitschrift

    Dabei handelt es sich nicht um einen Fall der mittelbaren Verwechslungsgefahr oder Verwechslungsgefahr nur im weiteren Sinne, wie sie in den BGH-Entscheidungen NJW 1980, 280 "Metall-Zeitung") oder GRUR 2000, 70 "Szene") angenommen wurden, da es in beiden Fällen jeweils um die Konstellation ging, dass ein anderweitig als Titel einer Druckschrift benutzter Titel zum Titel einer Rubrik gemacht wurde, so dass ein Vergleich nur zwischen den beiden Druckschriften insgesamt erfolgte.
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80

    Photokina

    Auch auf das Metallzeitung-Urteil (GRUR 1979, 564) kann sich die Revision nicht berufen.
  • OLG Köln, 04.04.1997 - 6 U 178/96

    Titelschutz, FAMILY

    Maßgeblich ist vielmehr, ob aus der konkreten Art der Verwendung die Gefahr droht, daß der im redaktionellen Teil einer Druckschrift benutzte Begriff sich innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise als Bezeichnung bzw. Name des Werks einbürgert ( vgl. BGH GRUR 1979, 564/565 - " Metall-Zeitung " - BGH GRUR 1968, 259/260 - " NZ " - ).
  • KG, 13.02.2001 - 5 W 38/01

    Einstweilige Verfügung gegen die Reservierung einer Internet-Domain

    Auch ein Anspruch aus § 12 BGB kommt nicht in Betracht, denn ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Titel auch dazu dient, die Antragstellerin zu kennzeichnen (vgl. BGH GRUR 1979, 564 - "Metallzeitung").
  • BGH, 15.11.1984 - IVb ZR 46/83

    Namensanmaßung durch den Anlieger einer Straße - Schutzwürdiges Interesse -

    Soweit das Berufungsgericht zu einer abschließenden Beurteilung der bislang offengelassenen Frage kommt, ob die Beklagte den Tatbestand der Namensanmaßung nach § 12 BGB verwirklicht hat, wird es beachten müssen, daß ein Namensgebrauch im Sinne dieser Vorschrift auch in Fällen in Betracht kommt, in denen der Namensträger durch den Gebrauch des Namens seitens eines Dritten zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen in Beziehung gesetzt wird, mit denen er nichts zu tun hat (vgl. etwa BGH Urteil vom 23. März 1979 - I ZR 50/77 - NJW 1980, 280 [BGH 23.03.1979 - 1 ZR 50/77] m.w.N.).
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