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   BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05   

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https://dejure.org/2005,1414
BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05 (https://dejure.org/2005,1414)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2005 - I ZR 53/05 (https://dejure.org/2005,1414)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 (https://dejure.org/2005,1414)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichten bei Erkrankung kurz vor Gerichtstermin

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Pflichten bei Erkrankung kurz vor Gerichtstermin

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Pflichten bei Erkrankung kurz vor Gerichtstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 448
  • MDR 2006, 829
  • GRUR 2006, 260
  • FamRZ 2006, 408 (Ls.)
  • BB 2006, 128
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98

    Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05
    Eine schuldhafte Säumnis liegt aber auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (vgl. - zu § 513 ZPO a.F. - BAG AP Nr. 5 zu § 513 ZPO; BAG NJW 1972, 790 f.; BGH, Urt. v. 19.11.1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724; vgl. weiter Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 337 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 337 Rdn. 3, jeweils m.w.N.).

    Das Gericht hat die - auch zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) - gebotene Rücksichtnahme auf die Verfahrensbeteiligten nicht verletzt (vgl. dazu auch BGH NJW 1999, 724 f.).

  • BAG, 19.10.1971 - 1 AZR 98/71

    Versäumung eines Termins - Weg zum Terminort - Autopanne - Hindernisgrund -

    Auszug aus BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05
    Eine schuldhafte Säumnis liegt aber auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (vgl. - zu § 513 ZPO a.F. - BAG AP Nr. 5 zu § 513 ZPO; BAG NJW 1972, 790 f.; BGH, Urt. v. 19.11.1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724; vgl. weiter Musielak/Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 337 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 337 Rdn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2024 - XII ZB 171/23

    Wer nicht zum Termin kommen kann, muss das Gericht informieren!

    Denn hätte sie etwa eine falsche Telefonnummer gewählt oder erst wenige Minuten vor 10:00 Uhr Kontaktversuche unternommen, obwohl sie ihre Fahrt nach eigenen Angaben bereits um 9:00 Uhr unterbrochen hat, wären ihre Bemühungen ersichtlich unzureichend gewesen (vgl. BGH Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 Rn. 15 f.).

    Wenn aber Versuche, das Gericht über die kurzfristige Verhinderung der Verfahrensbevollmächtigten zu informieren, erst nach der vorgesehenen Terminsstunde unternommen werden, erfolgen sie schuldhaft zu spät (vgl. auch BGH Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 Rn. 15 f.).

  • BGH, 13.12.2023 - XII ZB 550/21

    Zweites Versäumnisurteil droht: Anwaltslose Partei muss Gericht informieren!

    In einem Verfahren mit Anwaltszwang muss ein Beteiligter alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um das Gericht rechtzeitig vor Erlass eines zweiten Versäumnisbeschlusses darüber zu informieren, dass er keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14, NJW-RR 2016, 60; BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687; BGH, Urteil vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06, NJW 2007, 2047 und BGH, Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448).

    Ein Beteiligter muss daher alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um dem Gericht rechtzeitig vor Erlass des Versäumnisbeschlusses seine Verhinderung mitzuteilen (MünchKommZPO/Rimmelspacher 6. Aufl. § 514 Rn. 21; Musielak/Voit/Stadler ZPO 20. Aufl. § 337 Rn. 6; Zöller/Heßler ZPO 34. Aufl. § 514 Rn. 9; vgl. auch BGH Urteile vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14 - NJW-RR 2016, 60 Rn. 6 mwN; vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 - NJW 2009, 687 Rn. 11; vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047 Rn. 17 mwN und vom 3. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    cc) Eine schuldhafte Säumnis liegt auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare unternimmt, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urt. v. 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724; v. 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448, 449).
  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Eine schuldhafte Säumnis im Sinne von § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO liegt aber auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urteile vom 3. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448, 449 und vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - aaO; vgl. zu § 513 ZPO a.F. BAG, AP Nr. 5 zu § 513 ZPO; BAG, NJW 1972, 790 f.; BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98 - VersR 2000, 121, 122 ; vgl. auch Musielak/Stadler, aaO, § 337, Rn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Aufl., § 337, Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14

    Unzulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des

    Die Zulässigkeit des Rechtsmittels setzt jedoch die schlüssige Darlegung voraus, dass kein Fall der schuldhaften Versäumung vorgelegen habe (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724; vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 12; Beschluss vom 12. März 2013 - VIII ZB 42/12, nv Rn. 5).

    Eine schuldhafte Säumnis liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Vertagung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1998, aaO; vom 3. November 2005, aaO Rn. 14; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 514 Rn. 9; Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 514 Rn. 9).

    Das Berufungsgericht hat die zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gebotene Rücksichtnahme auf die Verfahrensbeteiligten nicht verletzt (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 ff; BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725; vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 18).

  • BGH, 22.02.2017 - IV ZB 8/16

    Säumnis des Prozessbevollmächtigten im Anwaltsprozess: Umfang der

    Eine - der Partei nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbare - schuldhafte Säumnis im Sinne von § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO liegt auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare unternimmt, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urteile vom 25. November 2008 aaO Rn. 11; vom 22. März 2007 aaO Rn. 17; vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 4; jeweils m.w.N.).

    Dieser Mitteilungspflicht genügt der Prozessbevollmächtigte nicht, wenn er bei dem Versuch, das Gericht von seiner Verhinderung zu unterrichten, eine falsche Rufnummer wählt (BGH, Urteil vom 3. November 2005 aaO Rn. 15).

  • KG, 07.06.2016 - 6 U 8/16

    Versäumnisurteil: Unverschuldete Säumnis des Prozessbevollmächtigten

    Ein zulässiges Rechtsmittel setzt voraus, dass der Berufungsführer in der Berufungsinstanz schlüssig darlegt, dass kein Fall der schuldhaften Säumnis vorliegt (BGH, Urteil vom 22.03.2007 - IX ZR 100/06 - , juris-Rz. 6; Urteil vom 03.11.2005 - I ZR 53/05 -, NJW 2006, 448, juris-Rz 12).

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist von einem Rechtsanwalt, der ohne sein Verschulden nicht rechtzeitig bei Gericht einzutreffen vermag, zur Abwendung der Säumnis zu verlangen, dass er die nach Lage der Umstände im Einzelfall erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreift, das Gericht von seinem (unverschuldeten) Ausbleiben zu unterrichten und auf diese Weise gemäß § 337 S. 1 Alt. 2 ZPO den Erlass eines Versäumnisurteils abzuwehren (BGH, Urteil vom 19.11.1998 a.a.O., juris-Rz. 13; Urteil vom 22.03.2007 a.a.O., juris-Rz. 17; Urteil vom 03.11.2005 a.a.O., juris-Rz. 14; BAG Urteil vom 19.10.1971 - 1 AZR 98/71 -, BAGE 23, 471, juris-Rz. 13; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 514 Rn. 9 m.w.N. zur Rechtsprechung der Obergerichte und Literatur).

    Der Versuch von Rechtsanwalt G..., die Geschäftsstelle des Landgericht per Mobilfunktelefon von seiner Verhinderung zu unterrichten, ist schon deshalb ungeeignet, weil er eine falsche Rufnummer gewählt hatte (im Ergebnis ebenso: BGH, Urteil vom 03.11.2005 a.a.O, juris.-Rz. 15).

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 119/14

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil: Unverschuldete Säumnis bei kurzfristiger

    Anders als sonst ist hier die Schlüssigkeit des Sachvortrages bereits bei der Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen (BGH, Urteil vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 f., juris Rn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 1 U 238/00 -, MDR 2002, 780 f., juris Rn. 5).

    Aber auch in dem Fall, dass ein Prozessbevollmächtigter kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, liegt eine schuldhafte Säumnis i. S. d. § 514 Abs. 2 BGB vor, wenn er nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 -, NJW 2009, 687 f., juris Rn. 11 mwN; BGH, Urteil vom 03. November 2005 - I ZR 53/05 -, NJW 2006, 448 f, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. November 2008 - 15 U 55/08, juris Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07

    Zum antragsgemäßen Erlass eines Versäumnisurteils

    Nach § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO unterliegt ein Versäumnisurteil, gegen das - wie hier gemäß § 345 ZPO - der Einspruch an sich nicht statthaft ist, der Berufung insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass der Fall der Versäumung nicht vorgelegen habe (BGH NJW 2006, 448).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Fällen einer plötzlich auftretenden Verhinderung des Rechtsanwalts durch Krankheit oder aus anderen Gründen mangelndes Verschulden vorliegen kann, aber auch nur dann, wenn der Anwalt nicht mehr für eine Vertretung sorgen oder die Prozessbeteiligten (Gegner und Gericht) nicht mehr rechtzeitig über seine Verhinderung unterrichten kann (vgl. BGH NJW 2006, 448; NJW 1999, 724; OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat aaO.).

  • OLG Hamm, 07.10.2013 - 18 U 77/13

    Schuldhafte Säumnis des Prozessbevollmächtigten bei Anzeige der

    Nach § 337 Satz 1 ZPO darf ein Versäumnisurteil nur im Falle einer schuldhaften Säumnis einer Partei ergehen und liegt eine solche dann nicht vor, wenn sie ohne ihr Verschulden an einem Erscheinen gehindert ist sowie alles im Rahmen ihr Zumutbaren und Möglichen versucht hat, dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen (vgl. BGH NJW 2006, 448 f.; Musielak/Stadler, ZPO, 10. Aufl., § 337 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - 15 U 55/08

    Umfang der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Unterrichtung des Gerichts

  • OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 15 UF 41/23

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestätigung eines Versäumnisurteils in

  • BGH, 08.03.2017 - IV ZB 8/16
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 24 U 125/11

    Standeswidrigkeit der Beantragung eines Versäumnisurteils gegen eine anwaltlich

  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 26/13

    Rechtmäßigkeit des Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • OLG Jena, 22.12.2009 - 5 U 122/09

    Urteil nach Lage der Akten

  • LG Berlin, 21.02.2019 - 67 S 264/18

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil: Schuldhafte Versäumung des

  • BPatG, 01.10.2009 - 30 W (pat) 27/09
  • LG München I, 05.10.2021 - 31 O 16817/19

    Krankenversicherung, Arzt, Buchauszug, Widerklage, Provision, Zustellung, Attest,

  • BPatG, 29.10.2009 - 30 W (pat) 66/07
  • BPatG, 01.10.2009 - 30 W (pat) 13/09
  • BPatG, 25.03.2010 - 30 W (pat) 56/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "pur natur! (Wort-Bild-Marke)/PUR-R" -

  • LG Dessau-Roßlau, 26.07.2011 - 1 S 156/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Aufrechterhaltung eines

  • BPatG, 23.10.2006 - 30 W (pat) 27/04
  • LG Köln, 27.07.2023 - 14 O 36/19
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