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   BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66   

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https://dejure.org/1968,660
BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66 (https://dejure.org/1968,660)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1968 - I ZR 55/66 (https://dejure.org/1968,660)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1968 - I ZR 55/66 (https://dejure.org/1968,660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entzug des Schutzes einer international registrierten Marke (IR-Marke) für das Gebiet der Bundesrepublik - Abhängigkeit der Schutzfähigkeit eines Warenzeichens von der längeren Nichtbenutzung - Nichtbenutzung einer IR-Marke im Inland nach den Regeln für im Inland ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1827
  • MDR 1968, 904
  • GRUR 1969, 48
  • GRUR Int. 1969, 34
  • DB 1968, 1532
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 74/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
    Es schließt dies aus Sinn und Zweck der PVÜ und des MMA und beruft sich dafür auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1961, 628, 630 - Umberto Rosso).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
    Danach führt lang dauernde Nichtbenutzung eines eingetragenen Warenzeichens dazu, daß dessen Inhaber, wenn er auf Grund des Zeichens gegen Dritte vorgehen will, beweisen muß, daß er noch ein schutzwürdiges Interesse an dem Zeichen besitzt, das die von diesem ausgehende Beeinträchtigung des Verkehrs an einer freien Zeichenwahl als vertretbar erscheinen läßt (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; GRUB 1963, 533, 534 - Windboy; GRUR 1965, 665, 668 - Liquiderma).
  • BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64

    Prince Albert

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
    Aber auch, wenn man § 11 WZG auf den Fall des langjährig unbenutzt gebliebenen und deshalb schutzunwürdigen Vorratszeichens entsprechend anwenden wollte (vgl. BGH GRUR 1966, 432, 434 - Epigran; GRUR 1966, 427 ff - Prince Albert), könnte dem Hauptantrag auf Schutzentziehung im Streitfall nicht stattgegeben werden, da die Voraussetzung der Schutzunwürdigkeit der IR-Marke nicht gegeben ist., Damit erweist sich zugleich der auf dieselbe Voraussetzung abgestellte Hilfsantrag als unbegründet.
  • BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
    Inhalt und Umfang des Rechts richten sich nach dem inländischen Recht (BGHZ 18, 1, 18 [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53] - Hückel).
  • BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
    Danach führt lang dauernde Nichtbenutzung eines eingetragenen Warenzeichens dazu, daß dessen Inhaber, wenn er auf Grund des Zeichens gegen Dritte vorgehen will, beweisen muß, daß er noch ein schutzwürdiges Interesse an dem Zeichen besitzt, das die von diesem ausgehende Beeinträchtigung des Verkehrs an einer freien Zeichenwahl als vertretbar erscheinen läßt (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; GRUB 1963, 533, 534 - Windboy; GRUR 1965, 665, 668 - Liquiderma).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
    Der von der Klägerin geltend gemachte Klagegrund des Fehlens einer Benutzung oder eines Benutzungswillens gehört nicht zu den gesetzlichen Löschungsgründen des § 11 WZG (so für den Fall des Defensivzeichens BGHZ 32, 133, 145 [BGH 29.03.1960 - I ZR 89/58] - Dreitannen).
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
    Aber auch, wenn man § 11 WZG auf den Fall des langjährig unbenutzt gebliebenen und deshalb schutzunwürdigen Vorratszeichens entsprechend anwenden wollte (vgl. BGH GRUR 1966, 432, 434 - Epigran; GRUR 1966, 427 ff - Prince Albert), könnte dem Hauptantrag auf Schutzentziehung im Streitfall nicht stattgegeben werden, da die Voraussetzung der Schutzunwürdigkeit der IR-Marke nicht gegeben ist., Damit erweist sich zugleich der auf dieselbe Voraussetzung abgestellte Hilfsantrag als unbegründet.
  • RG, 18.06.1920 - II 486/19

    Einfluss der Unwirksamkeit eines ausländischen Zeichens auf die deutsche

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
    Soweit ersichtlich, ist diese Rechtslage auch nie in Zweifel gezogen worden (vgl. RGZ 100, 3, 5 - Antiformin; DPA GRUR 1955, 104; auch die Anmeldebestimmungen für Warenzeichen vom 16., Oktober 1954 [BAnz Nr. 217], § 2 Abs. 2 Nr. 1 Abs. 1, lassen erkennen, daß sie von dieser Rechtslage ausgehen).
  • RG, 17.01.1906 - II 256/07

    Warenzeichengesetz § 9 Abs. 1 Nr. 2.

    Auszug aus BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66
    Die Revision ist der Ansicht, Voraussetzung des Schutzes der IR-Marke im Inland sei das Bestehen eines inländischen Geschäftsbetriebs der Beklagten, der hier - was der Nichtfortsetzung gleichstehe (RGZ 67, 349) - schon von Anfang an nicht bestanden habe.
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 114/97

    PLAYBOY; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Benutzungshandlungen in der

    Mit Art. 5 des Übereinkommens war eine Ausnahme vom Territorialitätsprinzip bezweckt; es sollte im Verhältnis der Vertragsparteien die Benutzung in einem Vertragsstaat wie eine rechtserhaltende Benutzung im anderen Vertragsstaat angesehen werden (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Vorabgesetzes BlPMZ 1967, 244, 265; BGH, Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 55/66, GRUR 1969, 48, 49 - Alcacyl; SchweizBG GRUR Int. 1975, 96, 97 - Mirocor; David, GRUR Int. 1972, 269, 270 unter Bezugnahme auf die Botschaft zum Übereinkommen, BBl.
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Den Zeicheninhaber trifft dann die Darlegungs- und Beweislast, daß er nach wie vor eine Zeichenbenutzung beabsichtigt und trotz des langen Zeitablaufs noch ein schützenswertes Interesse an dem Zeichen besitzt (BGH GRÜR 63, 533, 534 - Windboy; 65, 665, 668 - Liquiderma; 69, 604, 605 - Slip; BGH NJW 68, 1827, 1828 - Alcacyl).
  • OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 25/99

    Markenbeeinträchtigung durch kollidierende Benutzungsform eines fremden Zeichens

    d) Sind nach alledem insgesamt die Voraussetzungen des markenrechtlichen Verletzungstatbestandes des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfüllt, so greift schließlich auch der von der Beklagten mit Blick auf die Entscheidungen "Alcacyl" des BGH´s (GRUR 1969, 48ff) und "Lidaprim" des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ( GRUR 1978, 362 ff) geltend gemachte Einwand des Rechtsmißbrauchs nicht.
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 151/83

    "Darcy"; Begriff der Benutzung eines Warenzeichens

    Eine solche Motivation kann auch nicht deshalb als im Sinne des Benutzungszwangs unbeachtlich angesehen werden, weil sie (auch) auf die Benutzung der Marke in Belgien abstelle und deshalb - wie die Revision meint - dem Territorialprinzip widerspreche; denn eine den Anforderungen des § 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG genügende Benutzung setzt zwar Benutzungshandlungen im Inland voraus; liegen solche jedoch vor, so ist es - namentlich bei IR - Marken - nicht unzulässig, für die Beurteilung ihrer Eignung zur Erhaltung eines Warenzeichenrechts auch die ausländische Verwendung mit zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 29.6.1979 - I ZB 24/77, GRUR 1980, 52, 54 - Contiflex; vgl. auch schon BGH, Urt. v. 26.6.1968 - I ZR 55/66, GRUR 1969, 48, 49 .- Alcacyl; ferner Baumbach- Hefermehl, WZG , 12. Aufl., § 5 Rz. 62) .
  • BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77

    Contiflex

    In gleichem Sinne hat der Bundesgerichtshof bereits für den Rechtszustand vor dem Wirksamwerden des sog. Benutzungszwanges zur Frage der Schutzwürdigkeit eines Vorratszeichens ausgesprochen, daß bei der Frage, ob ein Zeicheninhaber trotz langjähriger Nichtbenutzung eines Vorratszeichens ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung eines Zeichens habe, auch eine - dort allerdings eigene - Benutzung in angrenzenden ausländischen Staaten von Bedeutung sein könne (BGH GRUR 1969, 48, 49 - Alcacyl).
  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

    Für eine Erstreckung der genannten zeichenrechtlichen Vorschriften auf andere als notorische Zeichen besteht angesichts des klaren Wortlauts dieser Vorschriften keine Rechtsgrundlage (vgl. auch BGH GRUR 1969, 48, 49 - Alcacyl - zu I 2 b).
  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

    In dieser Frage gilt daher für den Schutz ausländischer Firmenbezeichnungen dasselbe wie für den Schutz ausländischer Warenbezeichnungen (vgl. BGH v. 26. Juni 1968 - I ZR 55/66 - Alcacyl).
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