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   BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89   

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https://dejure.org/1991,382
BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89 (https://dejure.org/1991,382)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1991 - I ZR 55/89 (https://dejure.org/1991,382)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1991 - I ZR 55/89 (https://dejure.org/1991,382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zeitungsanzeige - Fachzeitschrift - Gelegenheitsanzeige - Kostenloser Abdruck - Marktbehinderung

  • werbung-schenken.de

    Motorboot-Fachzeitschrift

    UWG § 1
    Marktbehinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Motorboot-Fachzeitschrift"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des kostenlosen Abdrucks privater Gelegenheitsanzeigen

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    "Motorboot-Fachzeitschrift"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des kostenlosen Abdrucks privater Gelegenheitsanzeigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 114, 82
  • NJW 1991, 2151
  • ZIP 1991, 680
  • MDR 1991, 956
  • GRUR 1991, 616
  • GRUR 1991, 767
  • BB 1991, 1288
  • ZUM 1991, 587
  • afp 1991, 528
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Von einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen individuellen Beeinträchtigung durch das Angebot kostenloser Privatanzeigen kann nämlich nur gesprochen werden, wenn diese Maßnahme gezielt dazu benutzt wird, den Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, und sie eine konkrete Marktbehinderung zur Folge hat (BGHZ 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; BGH, Urt. v. 22.11.1984 I ZR 88/82, GRUR 1985, 881, 883 - Bliestal-Spiegel; BGHZ 111, 188, 190 [BGH 26.04.1990 - I ZR 71/88] - Anzeigenpreis I = GRUR 1990, 685, 686 f. Anzeigenpreis I).

    Es müssen vielmehr im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, welche die Unentgeltlichkeit der Leistung als mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht vereinbar erscheinen lassen (vgl. BGHZ 43, 278, 284 - Kleenex; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; 81, 291, 293 f. Bäckerfachzeitschrift).

    Bei der Beurteilung der Auswirkungen von Gratisleistungen im Pressebereich auf die Wettbewerbs- und Marktlage ist insbesondere zu prüfen, ob die unentgeltliche Leistung geeignet ist, eine üblicherweise entgeltliche Leistung der Mitbewerber zu ersetzen, und ob sie einen Nachahmungseffekt zeitigt (BGHZ 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift).

    Zur sachgerechten Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber wie der Allgemeinheit ist des weiteren zu prüfen, welche Bedeutung der Leser der fraglichen Fachzeitschrift deren redaktionellem Teil einerseits und deren Anzeigenteil andererseits beimißt (BGHZ 81, 291, 296 - Bäckerfachzeitschrift).

  • BGH, 17.12.1976 - I ZR 26/75

    Sittenwidrigkeit des Verschenkens einer journalistischen Leistung -

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Wegen dieser Gefahr, die die wirtschaftliche Abhängigkeit der Zeitschriften vom Anzeigengeschäft ihrer Natur nach mit sich bringt, ist es geboten, auf diesem Sektor im Wettbewerbskampf um das Anzeigengeschäft allen Werbemitteln, die sich nachteilig auf die Objektivität der Berichterstattung auswirken können, mit besonderer Zurückhaltung zu begegnen (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1976 - I ZR 26/75, GRUR 1977, 608, 611 - Feld und Wald II).

    c) Nach alledem erweist sich der Unterlassungsanspruch auf der Grundlage des Vortrags der Klägerin unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der allgemeinen Marktbehinderung gemäß § 1 UWG als begründet; denn der Unterlassungsanspruch ist in solchen Fällen nicht erst dann zu gewähren, wenn der Nachweis erbracht ist, daß die konkurrierende Fachzeitschrift in ihrer Existenz unmittelbar gefährdet ist, sondern schon dann, wenn nach den Gegebenheiten des Streitfalls einer ernsthaft drohenden Gefahr für den Bestand der Wettbewerbsfähigkeit der Presse begegnet werden muß (BGHZ 51, 236, 240 Stuttgarter Wochenblatt II; BGH, Urt. v. 17.12.1976 I ZR 26/75, GRUR 1977, 608, 610 - Feld und Wald II).

  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Es müssen vielmehr im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, welche die Unentgeltlichkeit der Leistung als mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht vereinbar erscheinen lassen (vgl. BGHZ 43, 278, 284 - Kleenex; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; 81, 291, 293 f. Bäckerfachzeitschrift).

    Eine unbillige Behinderung der Mitbewerber ist dann anzunehmen, wenn nach den Gesamtumständen das Wettbewerbsverhalten für sich allein oder in Verbindung mit den zu erwartenden gleichartigen Werbemaßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, daß der Leistungswettbewerb hinsichtlich der fraglichen Warenart in nicht unerheblichem Maße eingeschränkt wird (BGHZ 43, 278, 285 - Kleenex).

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Es müssen vielmehr im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, welche die Unentgeltlichkeit der Leistung als mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht vereinbar erscheinen lassen (vgl. BGHZ 43, 278, 284 - Kleenex; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; 81, 291, 293 f. Bäckerfachzeitschrift).

    c) Nach alledem erweist sich der Unterlassungsanspruch auf der Grundlage des Vortrags der Klägerin unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der allgemeinen Marktbehinderung gemäß § 1 UWG als begründet; denn der Unterlassungsanspruch ist in solchen Fällen nicht erst dann zu gewähren, wenn der Nachweis erbracht ist, daß die konkurrierende Fachzeitschrift in ihrer Existenz unmittelbar gefährdet ist, sondern schon dann, wenn nach den Gegebenheiten des Streitfalls einer ernsthaft drohenden Gefahr für den Bestand der Wettbewerbsfähigkeit der Presse begegnet werden muß (BGHZ 51, 236, 240 Stuttgarter Wochenblatt II; BGH, Urt. v. 17.12.1976 I ZR 26/75, GRUR 1977, 608, 610 - Feld und Wald II).

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87

    Annoncen-Avis

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Bei der Beurteilung des Streitfalls unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens hat das Berufungsgericht des weiteren schon wegen der Anonymität des geschäftlichen Vorgangs es in rechtsfehlerfreier Weise als ausgeschlossen angesehen, daß der Inserent einer kostenlosen Kleinanzeige aus Dankbarkeit sich zum Kauf der Zeitschrift entschließt (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.10.1989 I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen- Avis).

    Solche die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Umstände können darin zu sehen sein, daß die Art und der Umfang der unentgeltlichen Leistung den Empfänger in unsachlicher Weise zu wettbewerblich erheblichen Entschließungen veranlassen und ihn derart an die kostenlos abgegebene Leistung gewöhnen, daß er davon absieht, das Leistungsangebot anderer Mitbewerber auf Güte und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (BGHZ - Kleenex aaO; Urt. v. 12.10.1989 I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Von einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen individuellen Beeinträchtigung durch das Angebot kostenloser Privatanzeigen kann nämlich nur gesprochen werden, wenn diese Maßnahme gezielt dazu benutzt wird, den Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, und sie eine konkrete Marktbehinderung zur Folge hat (BGHZ 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; BGH, Urt. v. 22.11.1984 I ZR 88/82, GRUR 1985, 881, 883 - Bliestal-Spiegel; BGHZ 111, 188, 190 [BGH 26.04.1990 - I ZR 71/88] - Anzeigenpreis I = GRUR 1990, 685, 686 f. Anzeigenpreis I).
  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Von einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen individuellen Beeinträchtigung durch das Angebot kostenloser Privatanzeigen kann nämlich nur gesprochen werden, wenn diese Maßnahme gezielt dazu benutzt wird, den Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, und sie eine konkrete Marktbehinderung zur Folge hat (BGHZ 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; BGH, Urt. v. 22.11.1984 I ZR 88/82, GRUR 1985, 881, 883 - Bliestal-Spiegel; BGHZ 111, 188, 190 [BGH 26.04.1990 - I ZR 71/88] - Anzeigenpreis I = GRUR 1990, 685, 686 f. Anzeigenpreis I).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 88/82

    PATENDED

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Von einer wettbewerbsrechtlich unzulässigen individuellen Beeinträchtigung durch das Angebot kostenloser Privatanzeigen kann nämlich nur gesprochen werden, wenn diese Maßnahme gezielt dazu benutzt wird, den Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, und sie eine konkrete Marktbehinderung zur Folge hat (BGHZ 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; BGH, Urt. v. 22.11.1984 I ZR 88/82, GRUR 1985, 881, 883 - Bliestal-Spiegel; BGHZ 111, 188, 190 [BGH 26.04.1990 - I ZR 71/88] - Anzeigenpreis I = GRUR 1990, 685, 686 f. Anzeigenpreis I).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 96/85

    Entscheidung über die Ablehnung eines Versäumnisurteils im Revisionsverfahren bei

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Die Sache ist deshalb an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (RGZ 108, 257, 258; BGH, Urt. v.06.06.1986 - V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086).
  • RG, 20.11.1923 - VII 702/22

    Wie ist in der Revisionsinstanz zu verfahren, wenn das Berufungsgericht, einen

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89
    Die Sache ist deshalb an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (RGZ 108, 257, 258; BGH, Urt. v.06.06.1986 - V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    aa) Die Frage, ob in einem beanstandeten Wettbewerbsverhalten eine unzulässige allgemeine Marktbehinderung zu sehen ist, kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls unter Abwägung der Interessen der Mitbewerber und der Allgemeinheit beurteilt werden (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).
  • OLG Hamburg, 28.09.2006 - 3 U 78/05

    Unlauterer Wettbewerb: Kostenloser Abdruck privater Gelegenheitsanzeigen in einer

    Der kostenlose Abdruck privater Gelegenheitsanzeigen in einer Fachzeitschrift ist als allgemeine Marktbehinderung wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zu beanstanden (im Anschluss an BGH GRUR 1991, 616 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    Es gelten die Grundsätze des Urteils des BGH vom 14.03.1991 (GRUR 1991, 616 - "Motorboot-Fachzeitschrift").

    Das Urteil des BGH vom 14.03.1991 (GRUR 1991, 616 - "Motorboot-Fachzeitschrift"), auf das sich die Klägerin maßgeblich stützt, sei inhaltlich überholt.

    Es ist vielmehr unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls danach zu fragen, ob das Wettbewerbsverhalten unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber und der Allgemeinheit mit den guten Sitten im Wettbewerb zu vereinbaren ist oder nicht (BGH GRUR 1991, 616, 617 - Motorboot-Fachzeitschrift m.w.N.).

    Wegen dieser Gefahr, die die wirtschaftliche Abhängigkeit der Zeitschriften vom Anzeigengeschäft ihrer Natur nach mit sich bringt, ist es geboten, auf diesem Sektor im Wettbewerbskampf um das Anzeigengeschäft allen Werbemitteln, die sich nachteilig auf die Objektivität der Berichterstattung auswirken können, mit besonderer Zurückhaltung zu begegnen (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1991, 616, 617 f. - Motorboot-Fachzeitschrift m.w.N.).

    Weiter hat der BGH ausgeführt, dass der Unterlassungsanspruch in solchen Fällen nicht erst dann zu gewähren ist, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die konkurrierende Fachzeitschrift in ihrer Existenz unmittelbar gefährdet ist, sondern schon dann, wenn nach den Gegebenheiten des Streitfalls einer ernsthaft drohenden Gefahr für den Bestand der Wettbewerbsfähigkeit der Presse begegnet werden muss (BGH GRUR 1991, 616, 618 - Motorboot-Fachzeitschrift m.w.N.).

    bb) Eine Durchsicht der Zeitschriften der Parteien ergibt ferner, dass der redaktionelle Teil der Zeitschriften im Vordergrund des Informationsinteresses der Leser steht und deshalb das Interesse der Allgemeinheit am verfassungsrechtlichen Schutz des Bestandes der Presse als Institution zur Bildung der Meinungsvielfalt besondere wettbewerbsrechtliche Bedeutung gebührt (vgl. dazu BGH GRUR 1991, 616, 617 Ziff. 2 a) a.E.).

    Zunächst führt das wirtschaftliche Zusammenspiel von Anzeigenerlös und redaktioneller Leistungsfähigkeit dazu, dass eine Beeinträchtigung des Anzeigenerlöses durch die Vergabe von kostenlosen Privatanzeigen einer der Zeitschrift auf die redaktionelle Leistungsfähigkeit der anderen Fachzeitschrift nicht ohne Einfluss sein kann (BGH GRUR 1991, 616, 617 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    Weiter legt die Lebenserfahrung die Annahme nahe, dass das Angebot der Beklagten, private Kleinanzeigen kostenlos zu veröffentlichen, das gleichartige (entgeltliche) Leistungsangebot der Klägerin auf Dauer ersetzen kann, da es sich bei der Fachpresse auf dem Gebiet der Privatfliegerei um einen geschlossenen Markt weniger Zeitschriften handelt, sich also die Zahl potentieller Inserenten wie die der Erwerber einer dieser Zeitschriften sich auf das vorhandene Angebot verteilt (vgl. wiederum BGH GRUR 1991, 616, 618 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    c) Die Rechtsprechung des BGH in der Entscheidung "Motorboot-Fachzeitschrift" ist in der Literatur allerdings kritisiert worden (Rohnke, GRUR 1991, 767 f.; Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006 § 4 Rn. 12.28; Wenzel, AfP 1992, 44; Oellers, BGH EWiR § 1 UWG 12/91, 617).

    aa) So wird eingewendet, den Verlegern konkurrierender Fachzeitschriften stehe es frei, sich ebenfalls des Werbemittels des kostenlosen Abdrucks privater Gelegenheitsanzeigen zu bedienen, falls es sich als erfolgreich herausstellen sollte (Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. 2006 § 4 Rn. 12.28; Rohnke, GRUR 1991, 767 f.; Wenzel, AfP 1992, 44).

    cc) Schließlich wird kritisiert, dass der BGH die Marktbeeinträchtigung ohne konkrete tatsächliche Feststellungen getroffen habe; es sei weder festgestellt worden, ob die Beklagte auf Kosten der Klägerin durch die kostenlose Veröffentlichung von Inseraten Marktanteile gewonnen hätte, noch sei festgestellt worden, welche wirtschaftliche Bedeutung der entgeltliche Abdruck der privaten Kleinanzeigen tatsächlich habe (Rohnke, GRUR 1991, 767).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Ein solcher Fall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maße eingeschränkt (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; Urt. v. 14.12.2000 - I ZR 147/98, GRUR 2001, 752, 753 = WRP 2001, 688 - Eröffnungswerbung).

    Außerdem hat der Senat betont, daß im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises hat und daß auch neuartige und vielleicht besonders wirksame Wettbewerbsmaßnahmen nicht schon deshalb als unlauter zu mißbilligen sind, weil sie sich für Mitbewerber wegen ihres Erfolges nachteilig auswirken (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    Diese Erwägung liegt nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung (vgl. BGHZ 114, 82, 86 - Motorboot-Fachzeitschrift; ferner Teplitzky, GRUR 1999, 108, 111).

    Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/88

    Unterwerfung durch Fernschreiben - Unterlassungsverpflichtungserklärung

    a) Nach ständiger Rechtsprechung, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, kann der Verletzer die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dadurch ausräumen, daß er gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs eine ernstgemeinte, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckende und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesicherte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 209/86 = GRUR 1988, 699, 700 = WRP 1988, 652 - qm-Preisangaben II; BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 55/89, Urteilsabdr. S. 38 - Metro III).
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07

    Stumme Verkäufer II

    Da die Fallgruppe der allgemeinen Marktbehinderung zudem außerhalb des Regelungsanspruchs der Richtlinie 2005/89/EG über unlautere Geschäftspraktiken liegt (Köhler, GRUR 2005, 793, 799), ist auch unter der Geltung des § 3 Abs. 1 UWG 2008 davon auszugehen, dass eine danach unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung unzulässige geschäftliche Handlung gemäß den hierzu bereits unter der Geltung des § 1 UWG a. F. entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6. 2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; BGHZ 157, 55, 61 - 20 Minuten Köln) dann vorliegt, wenn ein für sich genommen zwar nicht unlauteres, aber immerhin bedenkliches Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maß eingeschränkt wird.
  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89

    Leitsätze

    Das Berufungsgericht hat aber auch keine Feststellungen dahingehend getroffen, daß die Versendung von Fotokopien aus der Entscheidungssammlung des Verlags der Klägerin durch die Beklagte zu einer wettbewerbswidrigen Beeinträchtigung (beispielsweise durch Verringerung des Bezieherkreises) führen könnte (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1987 - I ZR 221/85, GRUR 1988, 308, 310 - Informationsdienst; Urt. v. 14.3.1991 - I ZR 55/89, GRUR 1991, 616, 617 - Motorboot-Fachzeitschrift); die Klägerin hat hierzu auch nicht substantiiert vorgetragen.
  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

    Es kann bei der Beurteilung eines Wettbewerbsverhaltens unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Marktbehinderung nicht darum gehen, den Wettbewerb in seinen überkommenen Strukturen zu erhalten und wirtschaftlichen Entwicklungen allein deshalb entgegenzusteuern, weil sie bestehende Konzeptionen in Frage stellen (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; BGH GRUR 1991, 616, 617 - Motorboot-Fachzeitschrift).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Ein solcher Fall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn das Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb werde in erheblichem Maße eingeschränkt (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; Urt. v. 14.12.2000 - I ZR 147/98, GRUR 2001, 752, 753 = WRP 2001, 688 - Eröffnungswerbung).

    Außerdem hat der Senat betont, daß im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises hat und daß auch neuartige und vielleicht besonders wirksame Wettbewerbsmaßnahmen nicht schon deshalb als unlauter zu mißbilligen sind, weil sie sich für Mitbewerber wegen ihres Erfolges nachteilig auswirken (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    Diese Erwägung liegt nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung (vgl. BGHZ 114, 82, 86 - Motorboot-Fachzeitschrift; ferner Teplitzky, GRUR 1999, 108, 111).

    Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 128/98

    Ad-hoc-Meldung; Behinderung eines Mitbewerbers durch kostenlose Erbringung von

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß das Verschenken gewerblicher Leistungen nicht schlechthin, sondern nur dann wettbewerbswidrig ist, wenn im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, die die Unentgeltlichkeit der Leistung unlauter erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift, m.w.N.).

    Eine unlautere individuelle Behinderung von Mitbewerbern kann vorliegen, wenn eine unentgeltliche Leistung gezielt dazu benutzt wird, bestimmte Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, und sie eine konkrete Marktbehinderung zur Folge hat (vgl. BGH, Urt. v. 14.3.1991- I ZR 55/89, GRUR 1991, 616, 617 = WRP 1991, 484 - Motorboot-Fachzeitschrift, insoweit nicht in BGHZ 114, 82 abgedruckt).

    Eine wettbewerbswidrige allgemeine Behinderung des Marktes kann gegeben sein, wenn die Gewährung einer kostenlosen Leistung die ernstliche Gefahr begründet, daß der Leistungswettbewerb auf einem bestimmten Markt in nicht unerheblichem Maße eingeschränkt wird (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift, m.w.N.).

  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Eine allgemeine Marktbehinderung oder Marktstörung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegeben, wenn ein für sich genommen nicht unlauteres aber doch bedenkliches Wettbewerbsverhalten allein oder in Verbindung mit gleichartigen Maßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, der Wettbewerb werde in nicht unerheblichem Maße eingeschränkt (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80, 81 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; Urt. v. 14.12.2000 - I ZR 147/98, GRUR 2001, 752, 753 = WRP 2001, 688 - Eröffnungswerbung).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99

    Wettbewerbsrecht - unentgeltliche Verteilung anzeigenfinanzierter

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 147/98

    Eröffnungswerbung

  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 185/00

    "Foto-Aktion"; Wettbewerbswidriges Anlocken durch Abgabe von Farbbildabzügen zu

  • OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21

    Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 92/91

    Hotelgutschein - übertriebenes Anlocken; Normalpreis; verbotene Nebenleistung

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

  • OLG Hamburg, 07.12.2000 - 3 U 79/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des kostenlosen Versandes einer

  • OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21

    Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen

  • KG, 21.09.2007 - 5 U 199/06

    Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über

  • KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06

    Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über

  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 6/91

    Unentgeltliche Partnervermittlung - übertriebenes Anlocken

  • LG Dresden, 19.12.2006 - 44 O 375/06
  • LG München I, 07.04.2004 - 33 O 5243/04
  • OLG Dresden, 12.05.1993 - 5 U 406/93
  • LG München I, 07.04.2004 - 33 O 5050/04

    Premiere darf Nachfolgezeitschrift nicht kostenlos verteilen

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