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   BGH, 30.03.1951 - I ZR 58/50   

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https://dejure.org/1951,550
BGH, 30.03.1951 - I ZR 58/50 (https://dejure.org/1951,550)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1951 - I ZR 58/50 (https://dejure.org/1951,550)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1951 - I ZR 58/50 (https://dejure.org/1951,550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 655
  • GRUR 1951, 404
  • DB 1951, 404
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 24.05.1932 - VII 450/31

    Muß die Partei, welche von einer Zeugenvernehmung nicht oder nicht rechtzeitig

    Auszug aus BGH, 30.03.1951 - I ZR 58/50
    Das Reichsgericht hat allerdings in Fällen, in denen die Beweisaufnahme gesetzwidrig, z.B. ohne vorherige Benachrichtigung der Parteien, durchgeführt worden ist, in der Regel die Tatsache dieses Verfahrensverstoßen genügen lassen, um der Rüge zum Erfolg zu verhelfen (RGZ 136, 299).
  • RG, 25.02.1933 - I 139/32

    1. Kann der Dienstherr, nach Überlassung der Kenntnis einer Angestelltenerfindung

    Auszug aus BGH, 30.03.1951 - I ZR 58/50
    Stellt der Erfinder Versuche zwecks Erprobung seiner Erfindung auf ihre praktisch-technische Brauchbarkeit an, weil er noch Versuche zur Klärung der Frage für notwendig erachtet, ob der beabsichtigte technische Erfolg auch wirklich erreicht wird, so handelt es sich hierbei um Maßnahmen, die der Vollendung der Erfindung vorausgehen, also erst der Entwicklung einer anmeldefähigen Erfindung dienen (RGZ 140, 53 [58]; 150, 95 = RG JW 1936, 1525; Pietycker, PatG § 1 Anm. 78; Krausse-Katluhn-Lindenmaier PatG 3. Aufl § 1 Anm. 20; Klauer-Möhring PatG § 1 Anm. 8, 9; Reimer PatG § 1 Anm. 13).
  • RG, 22.01.1936 - I 152/35

    Kann eine fertige Erfindung ohne neuheitsschädliche Wirkung ausprobiert werden?

    Auszug aus BGH, 30.03.1951 - I ZR 58/50
    Stellt der Erfinder Versuche zwecks Erprobung seiner Erfindung auf ihre praktisch-technische Brauchbarkeit an, weil er noch Versuche zur Klärung der Frage für notwendig erachtet, ob der beabsichtigte technische Erfolg auch wirklich erreicht wird, so handelt es sich hierbei um Maßnahmen, die der Vollendung der Erfindung vorausgehen, also erst der Entwicklung einer anmeldefähigen Erfindung dienen (RGZ 140, 53 [58]; 150, 95 = RG JW 1936, 1525; Pietycker, PatG § 1 Anm. 78; Krausse-Katluhn-Lindenmaier PatG 3. Aufl § 1 Anm. 20; Klauer-Möhring PatG § 1 Anm. 8, 9; Reimer PatG § 1 Anm. 13).
  • RG, 22.11.1934 - VI 288/34

    1. Ist der Inhalt der Aussage eines vor dem Berufungsgericht vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 30.03.1951 - I ZR 58/50
    Wenn daher im Urteil an den vorerwähnten zwei Stellen auf die gutachtliche Äußerung des Sachverständigen Bezug genommen wird, so war dies verfahrensrechtlich unzulässig (§ 161 ZPO; RGZ 145, 390; 149, 315; OGHZ 2, 232).
  • BGH, 10.11.1970 - X ZR 54/67

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Rechte an und aus einer Erfindung -

    Bei der Frage, wann eine Erfindung fertig ist, ist nicht auf die Meinung des Erfinders, sondern auf die Erkenntnis des Durchschnittsfachmannes abzustellen (Abweichung von BGH GRUR 1951, 404, 407 - Wechselstrom-Generatoren - und BGH GRUR 1966, 558, 559 - Spanplatten -).
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    So hat schon das Reichsgericht ausgeführt, Patentreife liege bereits vor, wenn die Lösung mit solcher Klarheit und Bestimmtheit erkannt sei, daß ihre Ausführung im Bereich des durchschnittlichen fachlichen Könnens liege, möge auch das Festlegen einer verkaufsreifen Konstruktion noch ein Probieren von mehr oder minder langer Dauer erforderlich machen (RG, Urt. v. 18.12.1937 - I 261/36, GRUR 1938, 256, 261 - Kopiermaschine); der BGH hat diese Rechtsprechung jedenfalls im Grundsatz übernommen (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1951 - I ZR 58/50, GRUR 1951, 404, 407 - Wechselstromgeneratoren; Urt. v. 21.6.1960 - I ZR 114/58, GRUR 1960, 546, 549 - Bierhahn; Urt. v. 16.6.1961 - I ZR 162/57, GRUR 1962, 80, 81 - Rohrdichtung; Urt. v. 22.12.1964 - Ia ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen I; BGHZ 45, 102 - Appetitzügler I; Urt. v. 5.5.1966 - Ia ZR 110/64, GRUR 1966, 558, 559 - Spanplatten; Urt. v. 10.11.1970 - X ZR 54/67, GRUR 1971, 210, 212 - Wildverbißverhinderung).
  • BGH, 05.05.1966 - Ia ZR 110/64

    Strittige Erfindung zur Herstellung der Deckschicht von Holzwerkstoffplatten -

    Dabei ist es unerheblich, ob sich die angestellten Versuche etwa vom Standpunkt rückschauender Betrachtung aus als entbehrlich erwiesen haben (BGH GRUR 1951, 404).
  • BAG, 01.11.1956 - 2 AZR 268/54

    Arbeitnehmererfindungen: Anspruchsvoraussetzungen

    Ist das der Fall, dann ist die Erfindung, gleichgültig, ob es sich später um eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung handelt, fertig (vgl. auch BGH, GRUR 1951, 404 ff., 407; Benkard, Patentgesetz , 3. Aufl., § 1 Rdn. 7 c; Busse, aaO., § 1 Rdn. 3 F, S. 82).
  • BGH, 23.05.1952 - I ZR 149/51

    Rechtsmittel

    Die Erfindungsmeldung setzt, um die Sechsmonatfrist des § 4 Abs. 2 ZPO in Lauf zu setzen, nur eine anmeldungs reife Erfindung voraus (BGH in GRUR 1951, 404 [407]).
  • BGH, 04.10.1957 - VI ZR 235/56
    Die Rüge ist schon deshalb unbegründet, weil die dem Kläger nachteilige Entscheidung des Berufungsgerichts keineswegs auf einem solchen Verstoß beruhen würde (vgl. Urteil des I. Zivilsenats vom 30. März 1951 - I ZR 58/50 = GRUR 1951, 404; Urteil des IV. Zivilsenats vom 8. November 1951 - IV ZR 55/51 = MDR 1952 B 220/52).
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