Rechtsprechung
BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Nur bei Lotto
- markenmagazin:recht
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- aufrecht.de
Oddset - nur bei Lotto!
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Werbeslogans; Verwendung des Begriffs "Lotto" für die Abgabe von Sportwetten; Verunsicherung der Allgemeinheit durch Verwendung eines Begriffs des allgemeinen Sprachgebrauchs; Verwendung einer eingetragenen Wortmarke für die ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 5 Abs. 1, (a.F.) § 3 S. 1
"Nur bei Lotto"; Wirkung einer Werbeaussage - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nur bei Lotto
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unzulässige Werbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Sportwetten-Werbung
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Sportwetten-Werbung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Nur bei Lotto" - Unzulässige Werbung für Sportwetten
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Sportwetten-Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführende Oddset-Werbung
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Oddset - Sportwetten-Werbung unzulässig -
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführende Oddset-Werbung
Papierfundstellen
- NJW 2005, 150
- NJW 2005, 150 150
- MDR 2005, 822
- GRUR 2005, 176
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99
Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung
Auszug aus BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02
Im Streitfall ist vielmehr entscheidend, daß sich die Klägerin für ihre Betätigung als Sportwettunternehmen auf die ihr am 14. September 1990 erteilte Gewerbeerlaubnis stützen kann, wobei Gründe für deren Nichtigkeit sowie dafür, daß sie nicht fortgilt, von den für die Klägerin örtlich zuständigen Verwaltungsgerichten in Thüringen (VG Gera, Beschl. v. 13.1.1997 - 1 E 1274/96 GE; Thüringer OVG GewArch 2000, 118, 119 ff.) ausdrücklich verneint worden sind (vgl. OLG Nürnberg OLG-Rep 2001, 154; vgl. auch BGH, Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 172/99, GRUR 2002, 269, 270 = WRP 2002, 323 - Sportwetten-Genehmigung). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01
Mindestverzinsung
Auszug aus BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02
Das Berufungsgericht hat, soweit es die mit der Klage beanstandete Werbung der Beklagten als nicht nachweislich irreführend i.S. des § 3 Satz 1 UWG a.F. (nunmehr: §§ 3, 5 Abs. 1 UWG) beurteilt hat, verkannt, daß es nach der Lebenserfahrung nicht darauf ankommt, ob den angesprochenen Verkehrskreisen oder immerhin erheblichen Teilen von ihnen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2.10.2003 - I ZR 252/01, GRUR 2004, 162, 163 = WRP 2004, 225 - Mindestverzinsung) geläufig ist, daß "Oddset" als Bezeichnung für Sportwetten oder für Sportwetten mit festen Gewinnquoten anzusehen ist. - BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98
Scanner-Werbung
Auszug aus BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02
Da der Eintritt eines Schadens bei der Klägerin zudem als hinreichend wahrscheinlich erscheint, ist deren Feststellungsantrag ebenfalls begründet (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98, GRUR 2002, 715, 717 = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung, m.w.N.).
- OLG Bremen, 19.03.1987 - 2 U 134/86
Auszug aus BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02
Hierbei kann die Frage unentschieden bleiben, ob es für die Klagebefugnis eines Mitbewerbers grundsätzlich von Bedeutung ist, daß sich seine gewerbliche Betätigung als erlaubt darstellt (vgl. dazu OLG Hamburg WRP 1957, 80; 1982, 533 f.; OLG Bremen GRUR 1988, 137, 138;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 364;… Pastor/Ahrens/Jestaedt, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 23 Rdn. 16;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG Rdn. 324 und § 13 UWG a.F. Rdn. 12). - OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit; …
Auszug aus BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02
Im Streitfall ist vielmehr entscheidend, daß sich die Klägerin für ihre Betätigung als Sportwettunternehmen auf die ihr am 14. September 1990 erteilte Gewerbeerlaubnis stützen kann, wobei Gründe für deren Nichtigkeit sowie dafür, daß sie nicht fortgilt, von den für die Klägerin örtlich zuständigen Verwaltungsgerichten in Thüringen (VG Gera, Beschl. v. 13.1.1997 - 1 E 1274/96 GE; Thüringer OVG GewArch 2000, 118, 119 ff.) ausdrücklich verneint worden sind (vgl. OLG Nürnberg OLG-Rep 2001, 154;… vgl. auch BGH, Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 172/99, GRUR 2002, 269, 270 = WRP 2002, 323 - Sportwetten-Genehmigung). - OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
Klagebefugnis eines DDR-Sportwettenunternehmens - Werbung für unerlaubtes …
Auszug aus BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02
Im Streitfall ist vielmehr entscheidend, daß sich die Klägerin für ihre Betätigung als Sportwettunternehmen auf die ihr am 14. September 1990 erteilte Gewerbeerlaubnis stützen kann, wobei Gründe für deren Nichtigkeit sowie dafür, daß sie nicht fortgilt, von den für die Klägerin örtlich zuständigen Verwaltungsgerichten in Thüringen (VG Gera, Beschl. v. 13.1.1997 - 1 E 1274/96 GE; Thüringer OVG GewArch 2000, 118, 119 ff.) ausdrücklich verneint worden sind (vgl. OLG Nürnberg OLG-Rep 2001, 154;… vgl. auch BGH, Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 172/99, GRUR 2002, 269, 270 = WRP 2002, 323 - Sportwetten-Genehmigung).
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 223/10
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen Lottogesellschaften: …
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob bei der Feststellung der Klagebefugnis zu berücksichtigen ist, dass die übrigen Mitglieder des Klägers eine schlechthin verbotene Glücksspieltätigkeit ausüben könnten, was möglicherweise ihrer Berücksichtigung als Mitbewerber der Beklagten (§ 2 Nr. 3 UWG) oder Unternehmen, die Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG), entgegenstehen würde (ebenfalls offengelassen in BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - I ZR 59/02, GRUR 2005, 176 = WRP 2005, 94 - Nur bei Lotto). - BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 132/08
Bildmarke Oddset
Auch der Bundesgerichtshof habe dies im Urteil vom 28.10.2004, Az: I ZR 59/02, so gesehen.Der Bundesgerichtshof hat in der nachfolgenden Nurbei-Lotto-Entscheidung (GRUR 2005, 176) im Jahr 2004 auf den Kontext "Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto" abgestellt und dazu ausgeführt, es komme nicht darauf an, ob und in welchem Umfang den angesprochenen Kreisen geläufig sei, was "Oddset" bezeichne.
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 115/10
Klagebefugnis eines Verbandes für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen …
b) Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob bei der Feststellung der Klagebefugnis zu berücksichtigen ist, dass die übrigen Mitglieder des Klägers eine schlechthin verbotene Glücksspieltätigkeit ausüben könnten, was möglicherweise ihrer Berücksichtigung als Mitbewerber der Beklagten (§ 2 Nr. 3 UWG) oder als Unternehmen, die Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG), entgegenstehen würde (ebenfalls offengelassen in BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - I ZR 59/02, GRUR 2005, 176 = WRP 2005, 94 - Nur bei Lotto). - BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 130/08 Auch der Bundesgerichtshof habe dies im Urteil vom 28.10.2004, Az: I ZR 59/02, so gesehen.
Der Bundesgerichtshof hat in der nachfolgenden Nurbei-Lotto-Entscheidung (GRUR 2005, 176) im Jahr 2004 auf den Kontext "Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto" abgestellt und dazu ausgeführt, es komme nicht darauf an, ob und in welchem Umfang den angesprochenen Kreisen geläufig sei, was "Oddset" bezeichne.
- BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 131/08 Der Bundesgerichtshof hat in der nachfolgenden Nur-bei-Lotto-Entscheidung (GRUR 2005, 176) im Jahr 2004 auf den Kontext "Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto" abgestellt und dazu ausgeführt, es komme nicht darauf an, ob und in welchem Umfang den angesprochenen Kreisen geläufig sei, was "Oddset" bezeichne.