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   BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82   

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BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82 (https://dejure.org/1984,1619)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1984 - I ZR 60/82 (https://dejure.org/1984,1619)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - I ZR 60/82 (https://dejure.org/1984,1619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck - Zeichenmäßige Wirkung - Verwechslungsfähigkeit - Allgemeiner Sinngehalt

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 872
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Es ist allerdings darauf zu achten, dass über die Ähnlichkeit im Sinngehalt nicht ein dem Markenrecht fremder Motivschutz gewährt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1974 - I ZB 5/71, GRUR 1974, 467, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv; Urteil vom 20. Juni 1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 14 MarkenG Rn. 342; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 9 Rn. 299) oder eine uferlose Ausweitung des Schutzbereichs erfolgt.
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auch der Hinweis der Revision auf die noch zum Warenzeichengesetz ergangene "Wurstmühle"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873) führt nicht weiter.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Dies gilt sowohl für Wortbildungen als auch für Abbildungen der Natur (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 8.2.1974 - I ZB 5/71, GRUR 1974, 467, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv; Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Die rechtserhaltende Benutzung einer Marke nach § 26 MarkenG ist eine Rechtsfrage, die einem Geständnis i.S. des § 288 ZPO nicht zugänglich ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872 - Wurstmühle; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 43 Rdn. 8a; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 43 Rdn. 18).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Auch der Hinweis der Rechtsbeschwerde auf die noch zum Warenzeichengesetz ergangene "Wurstmühle"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873) führt nicht weiter.
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Besteht das beanstandete Zeichen aus mehreren Bestandteilen und wird nur hinsichtlich eines dieser Bestandteile eine Verwechslungsfähigkeit mit dem Klagezeichen behauptet, so kann eine Verwechslungsfähigkeit der Gesamtbezeichnung nur dann angenommen werden, wenn der übereinstimmende Teil in dem Gesamtzeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung hat und nicht derart in den Hintergrund tritt, daß er durch Einfügen in das Gesamtzeichen seine Eignung verliert, die Erinnerung an das Klagezeichen wachzurufen (vgl. BGH, Urt. v. 30.10.1953 - I ZR 147/52, GRUR 1954, 123, 125 - NSU-FOX/Auto-Fox; Urt. v. 25.2.1955 - I ZR 107/53, GRUR 1955, 421, 423 - Forellenzeichen; Urt. v. 27.1.1961 - I ZR 95/59, GRUR 1961, 343, 345 - Meßmer-Tee; Beschl. v. 11.5.1966 - Ib ZB 8/65, GRUR 1966, 499 - Merck; Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; Urt. v. 5.6.1985 - Tabacco d' Harar, aaO).

    Dabei sind bei Zeichen, die sich eng an einen beschreibenden Inhalt anlehnen, strenge Anforderungen an die Verwechslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlich relevanten Sinne zu stellen (BGH, Beschl. v. 4.10.1967 - Ib ZB 14/66, GRUR 1968, 364, 365 f. - praline; BGH, Beschl. v. 8.2.1974 - I ZB 5/71, GRUR 1974, 467, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv; Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal; Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 74 - Tabacco d' Harar).

    Unter Würdigung dieser Feststellungen durfte das Berufungsgericht sich nicht der Erkenntnis verschließen, daß Unterschiede, die in der die Schutzfähigkeit des Kennzeichens begründenden graphischen Gestaltung zu finden sind, und die Verbindung des Herzsymbols mit der Medikamentenbezeichnung genügen können, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH, Urt. v. 27.9.1963 - Ib ZR 27/62, GRUR 1964, 71, 74 - Personifizierte Kaffeekanne; Urt. v. 7.3.1979 - I ZR 45/77, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT; Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle).

  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Zwar hat der Bundesgerichtshof einmal entschieden, daß eine den Benutzungsanforderungen genügende Benutzung dann in Frage gestellt werden könne, wenn ein Zeichen in einer Gesamtkombination von Merkmalen dergestalt aufgehe, daß der Verkehr es darin nicht mehr als selbständiges Warenzeichen wiedererkenne und nur die Gesamtkombination als kennzeichnend ansehe (vgl. BGH, Urt. v. 20.6. 1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle).
  • BPatG, 17.06.2011 - 25 W (pat) 39/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines Löwen (Bildmarke)/LÖWEN KAFFEE

    Zudem ist auch Zurückhaltung bei der Annahme einer Ähnlichkeit von Bildmarken geboten, die darauf beruht, dass diese im Motiv übereinstimmen und die Marken danach benannt werden könnten, dem ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, da der Verkehr im Regelfall keinen Anlaß sieht, sich den Sinngehalt als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken (vgl. BGH GRUR 1974, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv; GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 222 m. w. N.).

    Zudem ist auch Zurückhaltung bei der Annahme einer Ähnlichkeit von Bildmarken geboten, die darauf beruht, dass diese im Motiv übereinstimmen und die Marken danach benannt werden könnten, dem ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, da der Verkehr im Regelfall keinen Anlaß sieht, sich den Sinngehalt als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken (vgl. BGH GRUR 1974, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv; GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 222 m. w. N.).

  • BPatG, 17.06.2011 - 25 W (pat) 43/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines Löwen (Bildmarke)/LÖWEN KAFFEE

    Zudem ist auch Zurückhaltung bei der Annahme einer Ähnlichkeit von Bildmarken geboten, die darauf beruht, dass diese im Motiv übereinstimmen und die Marken danach benannt werden könnten, dem ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, da der Verkehr im Regelfall keinen Anlaß sieht, sich den Sinngehalt als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken (vgl. BGH GRUR 1974, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv; GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 222 m. w. N.).

    Zudem ist auch Zurückhaltung bei der Annahme einer Ähnlichkeit von Bildmarken geboten, die darauf beruht, dass diese im Motiv übereinstimmen und die Marken danach benannt werden könnten, dem ein sehr allgemeiner Sinngehalt zugrunde liegt, da der Verkehr im Regelfall keinen Anlaß sieht, sich den Sinngehalt als betrieblichen Herkunftshinweis zu merken (vgl. BGH GRUR 1974, 468 - Sieben-Schwaben-Motiv; GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9 Rdn. 222 m. w. N.).

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88

    "L-Thyroxin"; Herkunftsweisende Funktion einer Wirkstoffangabe in einem

    Bestehen das Klagezeichen und die angegriffene Bezeichnung aus mehreren Bestandteilen und stimmen sie nur hinsichtlich eines dieser Bestandteile überein, so kann eine zeichenrechtliche Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der übereinstimmende Bestandteil in beiden Bezeichnungen eine die Gesamtbezeichnung prägende Bedeutung hat und die maßgeblichen Verkehrskreise den zusätzlichen Bezeichnungsteilen einen Hinweis auf unterschiedliche Herkunftsstätten der so bezeichneten Waren nicht entnehmen, so daß ein übereinstimmender Gesamteindruck festzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; Urt. v. 05.06.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar; Urt. v. 02.02.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

  • BPatG, 21.08.1992 - 24 W (pat) 387/90

    Benutzung des Zeichens "NINON" für eine Kosmetik-Geschenkkassette;

  • OLG Hamburg, 21.10.2020 - 3 U 115/18

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechselungsgefahr bei

  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88

    Anforderungen an die Benutzung einer im Inland eingetragenen Marke ausschließlich

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 U 101/01

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr bei einer

  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 23/85

    "Panda-Bär"; Unerhebliche Änderungen in der Benutzungsform eines Zeichens

  • BPatG, 11.02.2015 - 26 W (pat) 85/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hasso (Wort-Bild-Marke)/ASSOS SLIMS

  • BPatG, 27.06.2011 - 25 W (pat) 40/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "DON GELATI (Wort-Bild-Marke)/Lion Quality

  • BPatG, 11.10.2018 - 30 W (pat) 518/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wellcotec-Germany/Wellcomet (Unionsmarke)" - zur

  • BPatG, 24.06.2011 - 25 W (pat) 41/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "DON GELATI (Wort-Bild-Marke)/Lion Quality

  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 4 U 93/01

    Löschungsanspruch eines Klägers wegen Verfalls der eingetragenen Wortmarke

  • BPatG, 28.08.2013 - 26 W (pat) 63/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "B BENTLEY B (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Bentley/B

  • BPatG, 07.08.2001 - 24 W (pat) 5/00
  • BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95

    Widerspruch gegen Eintragung einer Marke wegen Verwechslungsgefahr; Einrede der

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