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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11, I ZR 59/11, I ZR 60/11, I ZR 61/11, I ZR 65/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,228
BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11, I ZR 59/11, I ZR 60/11, I ZR 61/11, I ZR 65/11 (https://dejure.org/2013,228)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2013 - I ZR 58/11, I ZR 59/11, I ZR 60/11, I ZR 61/11, I ZR 65/11 (https://dejure.org/2013,228)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - I ZR 58/11, I ZR 59/11, I ZR 60/11, I ZR 61/11, I ZR 65/11 (https://dejure.org/2013,228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 MarkenG, § 23 Nr 1 MarkenG, § 5 Abs 2 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der ...

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit der Werbung "DIE STIFTUNG WARENTEST BESTÄTIGT: ES GIBT NICHTS BESSERES ALS EIN HEMD VON PEEK & CLOPPENBURG" in einer Zeitung

  • rewis.io

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15 Abs. 2; MarkenG § 15 Abs. 4
    Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit der Werbung "DIE STIFTUNG WARENTEST BESTÄTIGT: ES GIBT NICHTS BESSERES ALS EIN HEMD VON PEEK & CLOPPENBURG" in einer Zeitung

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 15 Abs. 2 ; MarkenG § 15 Abs. 4
    Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit der Werbung "DIE STIFTUNG WARENTEST BESTÄTIGT: ES GIBT NICHTS BESSERES ALS EIN HEMD VON PEEK & CLOPPENBURG" in einer Zeitung

  • datenbank.nwb.de

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage - Entscheidung im Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Familienfehde bei Peek & Cloppenburg: Hanseaten können Rheinländern die bundesweite Werbung nicht verbieten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Darf die Peek & Cloppenburg KG (Düsseldorf) Werbung am Sitz der rechtlich selbständigen Peek & Cloppenburg KG (Hamburg) betreiben?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Dauerbrenner Peek & Cloppenburg - Ausräumung der Verwechslungsgefahr bei gleichnamigen Unternehmen mit kennzeichenrechtlicher Gleichgewichtslage durch Hinweis

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbestreit von Peek & Cloppenburg

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei bundesweiter Werbung bei identischen Unternehmensbezeichnungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Peek & Cloppenburg - und die bundesweite Werbung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kennzeichenrecht - Peek und Cloppenburg West darf bundesweit werben

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit bundesweiter Werbung von Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit bundesweiter Werbung von Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hinweispflicht bei bundesweiter Werbung bei identischen Unternehmensbezeichnungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überregionale Werbung von gleichnamigem Handelsunternehmen kann kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage stören

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zu bundesweiter Werbung verschiedener Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Peek & Cloppenburg: Es kann nur zwei geben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hamburg ärgert sich über "aggressive" Düsseldorfer Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung namensgleicher Unternehmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung namensgleicher Unternehmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bundesweite Werbung von Peek und Cloppenburg Düsseldorf muss keine Markenverletzung sein

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Bundesweite Werbung der Familienunternehmen Peek & Cloppenburg KG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07

    Peek & Cloppenburg

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    a) Das Berufungsgericht ist allerdings im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass beide Parteien an dem Zeichen "Peek & Cloppenburg KG", das sie seit mehreren Jahrzehnten im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung ihrer Unternehmen verwenden, gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 MarkenG den Schutz eines Unternehmenskennzeichens erworben haben und dass zwischen ihnen wegen der seit Jahrzehnten unbeanstandet nebeneinander benutzten Unternehmenskennzeichen eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage besteht, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anzuwenden sind (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 174/07, GRUR 2010, 738 Rn. 16 und 20 = WRP 2010, 880 - Peek & Cloppenburg I).

    Die Erhöhung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG kann sich aus einer Verringerung des Abstands der wirtschaftlichen Tätigkeitsbereiche der Parteien ergeben, etwa aus einer Ausdehnung des sachlichen oder räumlichen Tätigkeitsgebiets der einer Parteien zu Lasten der anderen (vgl. BGH, GRUR 2010, 738 Rn. 22 - Peek & Cloppenburg I).

    Dazu muss er leicht erkennbar, deutlich lesbar, inhaltlich zutreffend, seinem Sinn nach ohne weiteres erfassbar und geeignet sein, dem unzutreffenden Verkehrsverständnis in ausreichendem Maße zu begegnen (vgl. BGH, GRUR 2010, 738 Rn. 37 - Peek & Cloppenburg I).

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    Der Inhaber des Kennzeichenrechts muss es allerdings in aller Regel nur dann hinnehmen, dass der Inhaber des anderen Kennzeichenrechts die Verwechslungsgefahr erhöht und damit die Gleichgewichtslage stört, wenn dieser ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung hat und alles Erforderliche und Zumutbare tut, um einer Erhöhung der Verwechslungsgefahr weitestgehend entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 41/08, GRUR 2011, 623 Rn. 37 = WRP 2011, 886 - Peek & Cloppenburg II; Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 207/08, GRUR 2011, 835 Rn. 16 = WRP 2011, 1171 - Gartencenter Pötschke).

    Dazu rechnen im Kollisionsfall auch die Vorschriften zum Schutz von Kennzeichenrechten Dritter und die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen (vgl. BGH, GRUR 2011, 623 Rn. 59 - Peek & Cloppenburg II).

  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    Bei seiner Prüfung, ob der Klägerin ein vertraglicher Anspruch aus der zwischen den Parteien abgeschlossenen Abgrenzungsvereinbarung zusteht, wird das Berufungsgericht auch die kartellrechtlichen Grenzen für die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen zu berücksichtigen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - Rs. 35/83, GRUR Int. 1985, 399 Rn. 33 - Toltecs/Dorcet II; BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74, BGHZ 65, 147, 151 f. - Thermalquelle; Beschluss vom 12. März 1991 - KVR 1/90, BGHZ 114, 40, 47 - Verbandszeichen).
  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    Bei seiner Prüfung, ob der Klägerin ein vertraglicher Anspruch aus der zwischen den Parteien abgeschlossenen Abgrenzungsvereinbarung zusteht, wird das Berufungsgericht auch die kartellrechtlichen Grenzen für die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen zu berücksichtigen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - Rs. 35/83, GRUR Int. 1985, 399 Rn. 33 - Toltecs/Dorcet II; BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74, BGHZ 65, 147, 151 f. - Thermalquelle; Beschluss vom 12. März 1991 - KVR 1/90, BGHZ 114, 40, 47 - Verbandszeichen).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09

    KD

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    Dabei gebührt im Zweifel derjenigen Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Vorzug, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 93/09, GRUR 2011, 946 Rn. 26 = WRP 2011, 1302 - KD).
  • EuGH, 30.01.1985 - 35/83

    BAT / Kommission

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    Bei seiner Prüfung, ob der Klägerin ein vertraglicher Anspruch aus der zwischen den Parteien abgeschlossenen Abgrenzungsvereinbarung zusteht, wird das Berufungsgericht auch die kartellrechtlichen Grenzen für die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen zu berücksichtigen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - Rs. 35/83, GRUR Int. 1985, 399 Rn. 33 - Toltecs/Dorcet II; BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74, BGHZ 65, 147, 151 f. - Thermalquelle; Beschluss vom 12. März 1991 - KVR 1/90, BGHZ 114, 40, 47 - Verbandszeichen).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    Bei einem einheitlichen Klagebegehren liegen allerdings verschiedene Streitgegenstände vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92, NJW 1993, 2173; Beschluss vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, NJW 2008, 3570 Rn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Einleitung Rn. 70).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    Das wird häufig durch unterscheidungskräftige Zusätze zum Unternehmenskennzeichen geschehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - I ZR 24/93, BGHZ 130, 134, 149 - Altenburger Spielkartenfabrik).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    In geeigneten Fällen können als milderes Mittel aber auch aufklärende Hinweise genügen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 708 = WRP 2002, 691 - vossius.de).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 58/11
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats ist anerkannt, dass ein Verbot dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - C176/11, GRUR Int. 2012, 1032 Rn. 22 = WRP 2012, 1071 - HIT; Urteil vom 6. September 2012 - C544/10, GRUR 2012, 1161 Rn. 56 = WRP 2012, 1368 - Deutsches Weintor/Rheinland-Pfalz; BGH, Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 276/99, GRUR 2003, 628, 630 = WRP 2003, 747 - Klosterbrauerei).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05

    Hansen-Bau

  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 207/08

    Gartencenter Pötschke

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

  • BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11

    Widerklage: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

  • EuGH, 22.09.2011 - C-482/09

    Anheuser-Busch und Budejovický Budvar können beide weiterhin die Marke Budweiser

  • EuGH, 12.07.2012 - C-176/11

    Werbung für ausländische Spielbanken darf unter bestimmten Voraussetzungen

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 64/11

    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises

    (3) Nach diesen Maßstäben hat der Senat in den zwischen den Parteien bereits ergangenen fünf Entscheidungen vom 24. Januar 2013 (BGH, GRUR 2013, 397 - Peek & Cloppenburg III; I ZR 58/11, 59/11, 61/11 und 65/11) angenommen, dass die den vorliegend in Rede stehenden Texten graphisch und inhaltlich entsprechenden aufklärenden Hinweise, die jenen Verfahren zugrunde lagen, ausreichend sind, um der Verwechslungsgefahr weitestgehend entgegenzuwirken.

    Diesem Ergebnis steht nicht das von der Klägerin vorgelegte demoskopische Gutachten der I.   GmbH von Juli 2007 entgegen, das sich zu der Werbung verhält, die Gegenstand des Verfahrens I ZR 58/11 vor dem Senat war.

    Diese bezieht sich auf den aufklärenden Hinweis in der Werbung des Verfahrens I ZR 58/11 und lautet: "Haben Sie diesen Block bemerkt und gelesen, oder ist er Ihnen nicht aufgefallen?".

    Für die Bedeutung des aufklärenden Hinweises ist es ohne Belang, ob ein im Rahmen der Erstellung des Meinungsforschungsgutachtens Befragter nach Ansicht der Anzeige, die dem Verfahren I ZR 58/11 zugrunde liegt, auf die Frage P 2 "Was war in der Anzeige zu sehen oder zu lesen? Nennen Sie mir bitte alles, woran Sie sich erinnern können, auch wenn Sie meinen, es sei nicht so wichtig." auf den aufklärenden Hinweis nicht eingeht.

  • OLG Köln, 10.09.2021 - 6 U 34/21
    Von einem Lebenssachverhalt und folglich einem Klagegrund ist im Regelfall auszugehen, wenn der Kläger das beantragte Verbot sowohl auf einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch als auch auf einen Anspruch aufgrund einer Unterlassungsvereinbarung stützt, die die Parteien nach einer vorausgegangenen Verletzungshandlung getroffen haben (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2013 - I ZR 60/11, GRUR 2013, 397 Rn. 13 - D. III, mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,237
BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11 (https://dejure.org/2013,237)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2013 - I ZR 61/11 (https://dejure.org/2013,237)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - I ZR 61/11 (https://dejure.org/2013,237)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 MarkenG, § 23 Nr 1 MarkenG, § 5 Abs 2 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der ...

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Verwechselungsgefahr und Störung des kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage durch Werbung im norddeutschen Raum unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens "Peek & Cloppenburg"

  • rewis.io

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erhöhung der Verwechselungsgefahr und Störung des kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage durch Werbung im norddeutschen Raum unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens "Peek & Cloppenburg"

  • rechtsportal.de

    Erhöhung der Verwechselungsgefahr und Störung des kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage durch Werbung im norddeutschen Raum unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens "Peek & Cloppenburg"

  • datenbank.nwb.de

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der Gleichgewichtslage durch eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen durch bundesweite Werbung; Berücksichtigung des Gleichnamigenrechts bei der ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbestreit von Peek & Cloppenburg

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zu bundesweiter Werbung verschiedener Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    P&C family business: Rücksichtnahme bei Werbung unter Gleichnamigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hamburg ärgert sich über "aggressive" Düsseldorfer Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung namensgleicher Unternehmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung namensgleicher Unternehmen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung namensgleicher Unternehmen - Markenrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07

    Peek & Cloppenburg

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    a) Das Berufungsgericht ist allerdings im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass beide Parteien an dem Zeichen "Peek & Cloppenburg KG", das sie seit mehreren Jahrzehnten im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung ihrer Unternehmen verwenden, gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 MarkenG den Schutz eines Unternehmenskennzeichens erworben haben und dass zwischen ihnen wegen der seit Jahrzehnten unbeanstandet nebeneinander benutzten Unternehmenskennzeichen eine kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage besteht, auf die die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen anzuwenden sind (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 174/07, GRUR 2010, 738 Rn. 16 und 20 = WRP 2010, 880 - Peek & Cloppenburg I).

    Die Erhöhung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG kann sich aus einer Verringerung des Abstands der wirtschaftlichen Tätigkeitsbereiche der Parteien ergeben, etwa aus einer Ausdehnung des sachlichen oder räumlichen Tätigkeitsgebiets der einer Parteien zu Lasten der anderen (vgl. BGH, GRUR 2010, 738 Rn. 22 - Peek & Cloppenburg I).

    Dazu muss er leicht erkennbar, deutlich lesbar, inhaltlich zutreffend, seinem Sinn nach ohne weiteres erfassbar und geeignet sein, dem unzutreffenden Verkehrsverständnis in ausreichendem Maße zu begegnen (vgl. BGH, GRUR 2010, 738 Rn. 37 - Peek & Cloppenburg I).

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    Der Inhaber des Kennzeichenrechts muss es allerdings in aller Regel nur dann hinnehmen, dass der Inhaber des anderen Kennzeichenrechts die Verwechslungsgefahr erhöht und damit die Gleichgewichtslage stört, wenn dieser ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung hat und alles Erforderliche und Zumutbare tut, um einer Erhöhung der Verwechslungsgefahr weitestgehend entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 41/08, GRUR 2011, 623 Rn. 37 = WRP 2011, 886 - Peek & Cloppenburg II; Urteil vom 7. Juli 2011 - I ZR 207/08, GRUR 2011, 835 Rn. 16 = WRP 2011, 1171 - Gartencenter Pötschke).

    Dazu rechnen im Kollisionsfall auch die Vorschriften zum Schutz von Kennzeichenrechten Dritter und die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen (vgl. BGH, GRUR 2011, 623 Rn. 59 - Peek & Cloppenburg II).

  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    Bei seiner Prüfung, ob der Klägerin ein vertraglicher Anspruch aus der zwischen den Parteien abgeschlossenen Abgrenzungsvereinbarung zusteht, wird das Berufungsgericht auch die kartellrechtlichen Grenzen für die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen zu berücksichtigen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - Rs. 35/83, GRUR Int. 1985, 399 Rn. 33 - Toltecs/Dorcet II; BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74, BGHZ 65, 147, 151 f. - Thermalquelle; Beschluss vom 12. März 1991 - KVR 1/90, BGHZ 114, 40, 47 - Verbandszeichen).
  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    Bei seiner Prüfung, ob der Klägerin ein vertraglicher Anspruch aus der zwischen den Parteien abgeschlossenen Abgrenzungsvereinbarung zusteht, wird das Berufungsgericht auch die kartellrechtlichen Grenzen für die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen zu berücksichtigen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 1985 - Rs. 35/83, GRUR Int. 1985, 399 Rn. 33 - Toltecs/Dorcet II; BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74, BGHZ 65, 147, 151 f. - Thermalquelle; Beschluss vom 12. März 1991 - KVR 1/90, BGHZ 114, 40, 47 - Verbandszeichen).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    Bei einem einheitlichen Klagebegehren liegen allerdings verschiedene Streitgegenstände vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92, NJW 1993, 2173; Beschluss vom 16. September 2008 - IX ZR 172/07, NJW 2008, 3570 Rn. 9; Zöller/, ZPO, 29. Aufl., Einleitung Rn. 70).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    Das wird häufig durch unterscheidungskräftige Zusätze zum Unternehmenskennzeichen geschehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1995 - I ZR 24/93, BGHZ 130, 134, 149 - Altenburger Spielkartenfabrik).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    In geeigneten Fällen können als milderes Mittel aber auch aufklärende Hinweise genügen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 708 = WRP 2002, 691 - vossius.de).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Senats ist anerkannt, dass ein Verbot dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - C176/11, GRUR Int. 2012, 1032 Rn. 22 = WRP 2012, 1071 - HIT; Urteil vom 6. September 2012 - C544/10, GRUR 2012, 1161 Rn. 56 = WRP 2012, 1368 - Deutsches Weintor/Rheinland-Pfalz; BGH, Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 276/99, GRUR 2003, 628, 630 = WRP 2003, 747 - Klosterbrauerei).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    Von einem Lebenssachverhalt - und folglich einem Klagegrund - ist im Regelfall auszugehen, wenn der Kläger das beantragte Verbot sowohl auf einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch als auch auf einen Anspruch aufgrund einer Unterlassungsvereinbarung stützt, die die Parteien nach einer vorausgegangenen Verletzungshandlung getroffen haben (zu einer derartigen Fallkonstellation BGH, Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 222/00, GRUR 2003, 889 = WRP 2003, 1222 - Internet-Reservierungssystem).
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11
    Der Klagegrund umfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Klageantrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003 - VIII ZR 60/03, BGHZ 157, 47, 51; Urteil vom 26. April 2012 - VII ZR 25/11, NJW-RR 2012, 849 Rn. 15).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05

    Hansen-Bau

  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09

    KD

  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 207/08

    Gartencenter Pötschke

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

  • BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11

    Widerklage: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • EuGH, 22.09.2011 - C-482/09

    Anheuser-Busch und Budejovický Budvar können beide weiterhin die Marke Budweiser

  • EuGH, 12.07.2012 - C-176/11

    Werbung für ausländische Spielbanken darf unter bestimmten Voraussetzungen

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

  • EuGH, 30.01.1985 - 35/83

    BAT / Kommission

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 69/14

    Gleichnamigenrecht: Unterlassungsanspruch eines Unternehmens gegen ein

    Mit Urteil vom 24. Januar 2013 (I ZR 61/11, juris) hat der Bundesgerichtshof das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen, soweit die Klage aus dem Unternehmenskennzeichen der Klägerin und auf Wettbewerbsrecht gestützt worden ist (Klageanträge zu I 1 und I 3 sowie darauf bezogene Anträge zu II und III).
  • OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10

    Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 29. Juli 2010, Geschäfts-Nr. 327 O 676/09, wird, soweit nicht der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24.1.2013 (Az. I ZR 61/11) über sie entschieden hat, zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.1.2013 (Az. I ZR 61/11) das Urteil des Senats aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen, soweit die Klage aus dem Unternehmenskennzeichen der Klägerin und aus Wettbewerbsrecht abgewiesen worden ist (Klageanträge zu I.1 und I.3 und darauf bezogene Klageanträge zu II. und III.).

    aa) Bei der Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung gebührt im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (BGH, Urteil v. 24.1.2013, Az. I ZR 61/11, Rn. 47 - Peek & Cloppenburg III [Revisionsurteil in vorliegender Sache]; BGH GRUR 2011, 946 Rn. 26; BGHZ 152, 153, juris - Rn. 33 ff. - Anwaltshotline).

    Diese Prüfung führt, wie der Bundesgerichtshof im in der vorliegenden Sache ergangenen Revisionsurteil (Urteil v. 24.1.2013, Az. I ZR 61/11, Rn. 29 ff.) festgestellt hat, zu dem Ergebnis, dass der Klägerin Ansprüche nach den §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2 MarkenG, § 5 Abs. 2 UWG nicht zustehen, weil der von der Beklagten in der Werbung vorgesehene aufklärende Hinweistext leicht erkennbar, deutlich lesbar und in ausreichender Schriftgröße gestaltet und auch in seiner inhaltlichen Fassung nicht zu beanstanden ist, so dass der Verwechslungsgefahr in hinreichendem Maße entgegengewirkt wird.

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 65/11

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei

    Das folgt aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 2. Oktober 2012, in dem sie auf ihren Schriftsatz vom Vortag in dem Revisionsverfahren I ZR 61/11 Bezug genommen und die vorstehende Reihenfolge angegeben hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33314
BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11 (https://dejure.org/2013,33314)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - I ZR 61/11 (https://dejure.org/2013,33314)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - I ZR 61/11 (https://dejure.org/2013,33314)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Bundesweite Werbung der Familienunternehmen Peek & Cloppenburg KG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07

    Begriff des Gegenstands i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG als selbständiger

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2012 - 6 W 60/12

    Streitwertbemessung bei eventueller Klagehäufung durch Geltendmachung der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11
    a) Liegen einem einheitlichen Unterlassungsantrag mehrere Ansprüche im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zugrunde, die zusammenzurechnen sind, hat keine schematische Erhöhung des Streitwerts zu erfolgen (aA OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 367).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11
    a) Bei dem Begriff des Gegenstands in § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506).
  • BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11

    Streitwertfestsetzung: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11
    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11
    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Bei der Berechnung des Gegenstandswerts der Abmahnung ist in einem solchen Fall der einfache Wert des erfolgreichen Begehrens zugrunde zu legen, ohne dass der Streitwert - wie im Falle des einheitlichen Unterlassungsantrags gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 58/11, WRP 2014, 192 Rn. 9 - Streitwertaddition; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 9 f.) - zu erhöhen ist.

    Ihm liegt der Gedanke zugrunde, dass angesichts des in diesen Fällen im Regelfall unveränderten Angriffsfaktors eine Vervielfachung des Streitwerts nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. dazu BGH, WRP 2014, 192 Rn. 9 - Streitwertaddition; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 9 f.).

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

    a) Bei dem Begriff des "Gegenstands" in § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).

    Eine Zusammenrechnung hat nicht zu erfolgen, wenn ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).

    Wirtschaftliche Identität in diesem Sinne liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom (Wider-)Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [juris Rn. 3]; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).

  • BGH, 05.02.2024 - IV ZR 253/22

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts

    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 [juris Rn. 8]; BGH, Beschlüsse vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6; vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 U 418/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung Festsetzung des Streitwertes

    Bei dem Begriff des "Gegenstands" in § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine solche wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).

    Eine Zusammenrechnung hat nicht zu erfolgen, wenn ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).

    Eine solche wirtschaftliche Identität von Klage und Widerklage liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" u.a. dann vor, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).

  • OLG Braunschweig, 07.01.2022 - 4 U 602/21

    Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Nicht nachvollziehbare

    Es handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11 -, Rn. 6, juris).

    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein einheitliches wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11 -, Rn. 6, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag

    Eine solche wirtschaftliche Identität liegt nach der vom BGH in st. Rspr. fortgeführten "Identitätsformel" dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinanderstehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (BGH 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 - zu III 1 der Gründe, bestätigt in BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11 - Rn. 6; BGH 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - zu II der Gründe; BGH 16. Dezember 1964 - VIII ZR 47/63 - juris-Rn. 14; Hartmann Kostengesetze 49. Aufl. GKG § 45 Rn. 8 ff.; Kurpat in: Schneider/Volpert/Fölsch Gesamtes Kostenrecht 2. Aufl. GKG § 45 Rn. 15).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Ta 6092/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag - Kündigungsschutzverfahren -

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6; LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 26 Ta (Kost) 6136/18) und 17 Ta (Kost) 6105/18).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.2024 - 19 W 92/22

    Zum Vergleichsmehrwert in Fällen, in denen auch ein etwaiger Regreßanspruch gegen

    Eine solche liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZR 61/11 -, juris, Rn. 6).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta 6118/18

    Gegenstandswert - Zusammenrechnung - Kündigungsschutzantrags - (Hilfs-)Antrags -

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 17 Ta (Kost) 6105/18 und 26 Ta (Kost) 6136/18; BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6).

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH 12. September 2013 - I ZR 61/11, Rn. 6; LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2018 - 17 Ta (Kost) 6105/18 und 26 Ta (Kost) 6136/18).

  • OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung der Anschaffung eines Fahrzeugs

    Es handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 -, Rn. 8, juris; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11 -, Rn. 6, juris).

    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein einheitliches wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11 -, Rn. 6, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18

    Wiedereinstellungsantrag - keine Werthäufung gegenüber Kündigungsschutzantrag

  • LAG Sachsen, 15.01.2024 - 1 Ta 86/22

    Festsetzung eines Mehrwerts für einen Vergleich im Verfahren zur Wertfestsetzung

  • OLG Frankfurt, 24.11.2021 - 17 U 111/20

    Festsetzung des Gebührenstreitwerts im Berufungsverfahren bei einer

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2017 - 13 Ca 5491/16

    Teilzeit, Anspruch auf bezahlwirksame Anrechnung hinsichtlich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2023 - 26 Ta 6029/23

    Berücksichtigung von Annahmeverzugsantrag neben Bestandsschutzantrag bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2021 - 26 Ta 6181/21

    Streitwert - Addition - Kündigungsschutzantrag - (Hilfs-)Antrags auf

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2023 - 5 UF 102/22

    Eheaufhebung wegen Verschweigen des Vorhandenseins von minderjährigen Kindern

  • LAG München, 12.10.2023 - 3 Ta 184/23

    Gegenstandswert, Einleitungserzwingungsverfahren, Wideranträge auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 26 Ta 6012/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich) - keine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2019 - 26 Ta 6028/19

    Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - 17 Ta 6117/18

    Kündigungsschutzklage und Nachteilsausgleich - wirtschaftliche Identität

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

  • OLG Köln, 10.11.2020 - 9 U 19/20
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2019 - 26 Ta 6086/19

    Gegenstandswert bei überholenden Kündigungen zu unterschiedlichen, aber auch zum

  • BGH, 12.01.2023 - I ZB 31/22

    Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten des Rechtsstreits;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 26 Ta 6059/23

    Entsprechende Anwendung des § 308 Abs 1 ZPO im Verfahren nach § 33 RVG -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 26 Ta 6010/19

    Gegenstandswert bei wirtschaftlicher Identität - Kündigungsschutzantrag -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 26 Ta 6213/21

    Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 26 Ta 6017/23

    Gegenstandswert bei Vergleich nach Ausspruch mehrerer Kündigungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 26 Ta 6221/21

    Keine Zusammenrechnung mehrerer Kündigungsschutzanträge nach Abschluss eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - 26 Ta 6234/21

    Berechnung des Gegenstandswerts - mehrere Kündigungen zum selben Zeitpunkt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 26 Ta 6010/09
  • OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 6 W 62/19

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde bei im Vergleich zu Honorarvereinbarung

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