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BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Schadensersatzregelung des Warschauer Abkommens - Begriff der groben Fahrlässigkeit im Bereich der Gepäcksicherung am Flughafen - Schadensersatz durch Verlust von Gepäckstücken
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
WA Art. 25
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1974, 823
- VersR 1974, 766
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (BGHZ 10, 14, 16/17; BGH VersR 67, 127; BGH BB 67, 1102). - BGH, 17.04.1958 - VII ZR 96/57
Ausschlußfristen im Luftbeförderungsvertrag
Auszug aus BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73
Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß nach Art. 25 WA im Bereich des Deutschen Rechts Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind (vgl. BGHZ 27, 101). - BGH, 05.12.1966 - II ZR 174/65
Begriff der einfachen und der groben Fahrlässigkeit
Auszug aus BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden und das unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (BGHZ 10, 14, 16/17; BGH VersR 67, 127; BGH BB 67, 1102).
- BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
Haftung des Luftfrachtführers
aa) Es ist allgemein anerkannt und wird auch im Revisionsverfahren nicht in Zweifel gezogen, daß sich das in Art. 25 WA vorausgesetzte qualifizierte Verschulden des Luftfrachtführers oder seiner "Leute" auch aus einer mangelhaften Organisation des Betriebsablaufs ergeben kann, der keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Frachtgüter gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzt (BGH, Urt. v. 10.5.1974 - I ZR 61/73, VersR 1974, 766; OLG Köln ZLW 1999, 163, 164 f.; OLG München ZLW 2000, 118, 122;… Ruhwedel aaO Rdn. 525;… Koller, Transportrecht, 4. Aufl., WA Art. 25 Rdn. 5). - OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
Unbeschränkte Haftung des Luftfrachtführers: Grobes Organisationsverschulden bei …
Das in Art. 25 WA vorausgesetzte qualifizierte Verschulden des Luftfrachtführers oder "seiner Leute" kann sich aus einer mangelhaften Organisation des Betriebsablaufs ergeben, der keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Frachtgüter gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzt (…BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526; VersR 1974, 766; OLG Köln ZLW 1999, 163). - BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77
Warschauer Abkommen
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- BGH, 09.10.1981 - I ZR 98/79
Begriff des nachfolgenden Luftfrachtführers - Haftung des vertraglich gebundenen …
Für eine solche Auslegung spricht zunächst die Handhabung in den Fällen, in denen im Luftfrachtbrief des Ausgangsvertrages die nachfolgenden Frachtführer bereits mit aufgeführt werden (vgl. z.B. den Sachverhalt in dem vom Senat entschiedenen Fall I ZR 61/73). - BGH, 04.07.1980 - I ZR 133/78
Anwendung der haftungsausschliessenden Vorschriften der Allgemeinen Deutschen …
Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsverstoß nicht nur ein fahrlässiges Verhalten angenommen, sondern es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für schlechthin unvereinbar angesehen, Kartons mit optischem Gerät ohne ständige Bewachung in frei zugänglich abgestellten Kraftfahrzeugen zu belassen, und in diesem Unterlassen von geeigneten Maßnahmen einen Organisationsmangel gesehen, der durch grobe Fahrlässigkeit veranlaßt ist (vgl. Senatsurteil vom 10.05.1974 - I ZR 61/73 - LM Nr. 9 zu WAbk = MDR 1974, 823 = BB 1974, 860 zur Sicherung auf dem Frankfurter Flughafen abgestellter Kisten mit Uhren). - BGH, 20.05.1974 - I ZR 25/73
Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung des Luftfrachtguts trotz ordnungsgemäßer …
Für eine solche Auslegung spricht zunächst die Handhabung in den Fällen, in denen im Luftfrachtbrief des Ausgangsvertrages die nachfolgenden Luftfrachtführer bereits mit aufgeführt werden (vgl. z.B. den Sachverhalt in dem vom Senat entschiedenen Fall I ZR 61/73).