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   BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04   

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https://dejure.org/2007,812
BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04 (https://dejure.org/2007,812)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - I ZR 63/04 (https://dejure.org/2007,812)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - I ZR 63/04 (https://dejure.org/2007,812)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    Parfümtester

    MarkenG § 24 Abs. 1 und Abs. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Parfümtester - Überlässt der Markeninhaber die gekennzeichnete Ware einem Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte, sind die Markenrechte nach § 24 Abs. 1 MarkenG erschöpft.

  • markenmagazin:recht

    § 24 MarkenG
    Parfümtester

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Erschöpfung im Markenrecht

  • Telemedicus

    Erschöpfung im Markenrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkauf von Parfümtestern keine Markenrechtsverletzung - Erschöpfung des Markenrechts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Markenverletzung bei Verkauf einer vom Markeninhaber als unverkäuflich bezeichneten Ware (hier: Parfümartikel); Überlassung von Ware an einen Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum zum Verbrauch zu Werbezwecken durch beliebige Dritte; Erschöpfung von Markenrechten bei ...

  • kanzlei.biz

    Die markenrechtliche Erschöpfung tritt auch beim Überlassen von Testprodukten an die Vertriebspartner ein

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    MarkenG § 24
    Erschöpfung des Markenrechts durch Inverkehrbringen der Markenware - Parfümtester

  • rabüro.de

    Zur Erschöpfung eines Markenrechts

  • Judicialis

    MarkenG § 24 Abs. 1; ; MarkenG § 24 Abs. 2

  • ra.de
  • aufrecht.de

    Zur Weiterverkauf von markenrechtlich geschützten Parfumproben, die nur als Testware in den Verkehr gebracht werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 24 Abs. 1, 2
    "Parfümtester"; Erschöpfung der Markenrechte an einem Duftwasser durch Überlassung zum Verbrauch zu Werbezwecken

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 24 Abs. 1, 2
    "Parfümtester"; Erschöpfung der Markenrechte an einem Duftwasser durch Überlassung zum Verbrauch zu Werbezwecken

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parfümtester

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Parfümtester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Weiterverkauf von markenrechtlich geschützten Produkten

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Internethandel mit Kosmetikproben zulässig?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Erschöpfung des Markenrechts an Parfumtestern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Parfümtestern als Markenverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von markenrechtlich geschützten Produkten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 882
  • GRUR Int. 2008, 62
  • MIR 2007, Dok. 309
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    Von einem Inverkehrbringen ist deshalb auszugehen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die mit der Marke versehenen Waren auf einen Dritten übertragen und dadurch den wirtschaftlichen Wert der Marke realisiert hat (EuGH, Urt. v. 30.11.2004 - C-16/03, Slg. 2004, I-11313 = GRUR 2005, 507 Tz. 40 und 42 = MarkenR 2005, 41 - Peak Holding/Axolin-Elinor).

    b) In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein Inverkehrbringen nicht schon bei unternehmensinternen Warenbewegungen zwischen verschiedenen Betrieben des Markeninhabers oder bei einem Warenverkehr innerhalb eines Konzernverbunds anzunehmen ist, bei dem die Waren einem verbundenen Konzernunternehmen zum Verkauf zur Verfügung gestellt werden (EuGH GRUR 2005, 507 Tz. 44 - Peak Holding/Axolin-Elinor; BGH, Urt. v. 27.4.2006 - I ZR 162/03, GRUR 2006, 863 Tz. 15 = WRP 2006, 1233 - ex works).

    Diese betreffen allein das Verhältnis zwischen den Parteien des Vertriebsvertrags und können den Eintritt der Erschöpfung nicht ausschließen (EuGH GRUR 2005, 507 Tz. 54 f. - Peak Holding/Axolin-Elinor; BGH GRUR 2006, 863 Tz. 16 - ex works).

    Mit dem Inverkehrbringen der Markenware tritt die alle Benutzungshandlungen umfassende Erschöpfung ein (vgl. zu Art. 7 Abs. 1 MarkenRL: EuGH GRUR 2005, 507 Tz. 53 - Peak Holding/Axolin-Elinor).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    b) In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass ein Inverkehrbringen nicht schon bei unternehmensinternen Warenbewegungen zwischen verschiedenen Betrieben des Markeninhabers oder bei einem Warenverkehr innerhalb eines Konzernverbunds anzunehmen ist, bei dem die Waren einem verbundenen Konzernunternehmen zum Verkauf zur Verfügung gestellt werden (EuGH GRUR 2005, 507 Tz. 44 - Peak Holding/Axolin-Elinor; BGH, Urt. v. 27.4.2006 - I ZR 162/03, GRUR 2006, 863 Tz. 15 = WRP 2006, 1233 - ex works).

    Diese betreffen allein das Verhältnis zwischen den Parteien des Vertriebsvertrags und können den Eintritt der Erschöpfung nicht ausschließen (EuGH GRUR 2005, 507 Tz. 54 f. - Peak Holding/Axolin-Elinor; BGH GRUR 2006, 863 Tz. 16 - ex works).

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    Ein berechtigter Grund i.S. des § 24 Abs. 2 MarkenG kann allerdings auch dann vorliegen, wenn die Ware selbst unverändert bleibt, im konkreten Fall aber die Benutzung der Marke ihren Ruf erheblich schädigt (zu Art. 7 Abs. 2 MarkenRL: EuGH, Urt. v. 4.11.1997 - C-337/95, Slg. 1997, I-6013 = GRUR Int. 1998, 140 Tz. 46 und 48 = WRP 1998, 150 - Christian Dior/Evora).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    Eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bedarf es nicht, weil keine vernünftigen Zweifel an der Auslegung des Begriffs des Inverkehrbringens nach Art. 7 Abs. 1 MarkenRL bestehen, wenn der Markeninhaber bei der Überlassung der Ware an Abnehmer damit einverstanden ist, dass die Essenz der Ware an Verbraucher weitergegeben wird (vgl. EuGH, Urt. v. 30.9.2003 - C-224/01, Slg. 2003, I-10239 = NJW 2003, 3539 Tz. 118 - Köbler).
  • EuGH, 18.10.2005 - C-405/03

    Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    Dem Markeninhaber steht danach das ausschließliche Recht zu, das erste Inverkehrbringen der Markenware in der Gemeinschaft zu kontrollieren (vgl. EuGH, Urt. v. 18.10.2005 - C-405/03, Slg. 2005, I-8735 = GRUR 2006, 146 Tz. 33 = MarkenR 2005, 489 - Class International/Colgate-Palmolive).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    a) Die Regelung der Erschöpfung hat den Zweck, die Belange des Markenschutzes mit denen des freien Warenverkehrs in Einklang zu bringen (vgl. EuGH, Urt. v. 11.7.1996 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3545 = GRUR Int. 1996, 1144 Tz. 40, 42 = WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb/Paranova, Boehringer).
  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    Ist - wie hier - das Recht aus der Marke erschöpft, kann der Markeninhaber den weiteren Vertrieb weder steuern noch verbieten (EuGH, Urt. v. 1.7.1999 - C-173/98, Slg. 1999, I-4103 = GRUR Int. 1999, 870 Tz. 20 = WRP 1999, 803 - Sebago; BGH, Urt. v. 3.11.2005 - I ZR 29/03, GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; hierzu bereits zum Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen: RGZ 50, 229, 231 - Kölnisch Wasser).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    a) Der Inhaber des Markenrechts kann auch nach dem Inverkehrbringen rechtmäßig gekennzeichneter Ware solche Handlungen verbieten, die die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzen (EuGH, Urt. v. 23.4.2002 - C-143/00, Slg. 2002, I-3759 = GRUR 2002, 879 Tz. 30 = WRP 2002, 666 - Boehringer/Swingward u.a.).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    Ist - wie hier - das Recht aus der Marke erschöpft, kann der Markeninhaber den weiteren Vertrieb weder steuern noch verbieten (EuGH, Urt. v. 1.7.1999 - C-173/98, Slg. 1999, I-4103 = GRUR Int. 1999, 870 Tz. 20 = WRP 1999, 803 - Sebago; BGH, Urt. v. 3.11.2005 - I ZR 29/03, GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; hierzu bereits zum Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen: RGZ 50, 229, 231 - Kölnisch Wasser).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
    Eine solche Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn die Veränderung die Eigenart der Ware berührt (BGHZ 131, 308, 316 - Gefärbte Jeans; BGH, Urt. v. 9.6.2004 - I ZR 13/02, GRUR 2005, 160, 161 = WRP 2005, 106 - SIM-Lock I).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2007 - 6 U 134/06

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Angebot eines als Tester bezeichneten

  • EuGH, 28.04.1998 - C-200/96

    FREIER WARENVERKEHR

  • OLG Hamburg, 21.04.2004 - 5 U 174/03

    Parfümtester

  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 13/02

    SIM-Lock

  • RG, 28.02.1902 - II 406/01

    Warenzeichen.

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    aa) Das vom Berufungsgericht in Anlehnung an eine markenrechtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15. Februar 2007- I ZR 63/04, GRUR 2007, 882 - Parfümtester) für im Streitfall entscheidend erachtete Kriterium, ob mit dem Inverkehrbringen der wirtschaftliche Wert des Schutzrechts realisiert worden ist, trägt die Verneinung einer Erschöpfung nicht.
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 6/10

    Echtheitszertifikat

    aa) Der Inhaber des Markenrechts kann nach Art. 7 Abs. 2 MarkenRL, der durch § 24 Abs. 2 MarkenG in das deutsche Recht umgesetzt wird, nach dem Inverkehrbringen rechtmäßig gekennzeichneter Ware solche Handlungen verbieten, die die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzen oder die die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen (EuGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - C63/97, Slg. 1999, I905 = GRUR Int. 1999, 438 Rn. 51 ff. - BMW/Deenik; BGH, Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 29/03, GRUR 2006, 329 Rn. 28 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; Urteil vom 15. Februar 2007 - I ZR 63/04, GRUR 2007, 882 Rn. 22 = WRP 2007, 1197 - Parfümtester, jeweils mwN).
  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 55/20

    Hyundai-Grauimport

    Dadurch soll dem Markeninhaber die Möglichkeit eingeräumt werden, den wirtschaftlichen Wert seiner Marke zu realisieren (vgl. EuGH, Urteil vom 30. November 2004 - C-16/03, Slg. 2004, I-11313 = GRUR 2005, 507 Rn. 35, 36, 41 - Peak Holding [Peak Performance]; Urteil vom 18. Oktober 2005 - C-405/03, Slg. 2005, I-8735 = GRUR 2006, 146 Rn. 33 - Class International [Aquafresh]; Urteil vom 25. Juli 2018 - C-129/17, GRUR 2018, 971 Rn. 46 f. = WRP 2018, 1317 - Mitsubishi Shoji Kaisha u.a. [MITSUBISHI]; BGH, Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 162/03, GRUR 2006, 863 Rn. 15 = WRP 2006, 1233 - ex works; Urteil vom 15. Februar 2007 - I ZR 63/04, GRUR 2007, 882 Rn. 14 = WRP 2007, 1197 - Parfümtester; Urteil vom 3. Februar 2011 - I ZR 26/10, GRUR 2011, 820 Rn. 16 = WRP 2011, 1180 - Kuchenbesteck-Set; Urteil vom 25. März 2021 - I ZR 37/20, GRUR 2021, 971 Rn. 45 = WRP 2021, 904 - myboshi).

    Von einem Inverkehrbringen ist deshalb auszugehen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die mit der Marke versehenen Waren auf einen Dritten übertragen und dadurch den wirtschaftlichen Wert der Marke realisiert hat (EuGH, GRUR 2005, 507 Rn. 40, 42 - Peak Holding [Peak Performance]; BGH, GRUR 2006, 863 Rn. 15 - ex works; GRUR 2007, 882 Rn. 14 - Parfümtester; GRUR 2011, 820 Rn. 14 - Kuchenbesteck-Set).

    Ein Inverkehrbringen ist deshalb nicht schon anzunehmen bei unternehmensinternen Warenbewegungen zwischen verschiedenen Betrieben des Markeninhabers oder bei einem Warenverkehr innerhalb eines Konzernverbundes, bei dem einem verbundenen Konzernunternehmen die Waren zum Verkauf zur Verfügung gestellt werden (vgl. EuGH, GRUR 2005, 507 Rn. 44 - Peak Holding [Peak Performance]; BGH, GRUR 2006, 863 Rn. 15 - ex works, mwN; GRUR 2007, 882 Rn. 15 - Parfümtester; GRUR 2011, 820 Rn. 17 - Kuchenbesteck-Set; BeckOK.Markenrecht/Steudtner aaO § 24 MarkenG Rn. 27; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 24 MarkenG Rn. 11; differenzierend Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 24 Rn. 22; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 24 Rn. 23).

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 221/16

    Verwendung einer Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton durch einen

    Ein solcher berechtigter Grund liegt vor, wenn durch die konkrete Verwendung die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzt oder die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (vgl. zu Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 89/104/EWG EuGH, GRUR Int. 1999, 438 Rn. 51 f. - BMW/Deenik; GRUR 2010, 841 Rn. 79 f. - Portakabin/Primakabin; BGH, Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 29/03, GRUR 2006, 329 Rn. 28 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; Urteil vom 15. Februar 2007 - I ZR 63/04, GRUR 2007, 882 Rn. 22 = WRP 2007, 1197 - Parfümtester; Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 6/10, GRUR 2012, 392 Rn. 19 = WRP 2012, 469 - Echtheitszertifikat, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 129/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGH, GRUR 2007, 882 - Parfümtester) liegt ein zur Erschöpfung führendes " Inverkehrbringen" vor, wenn der die Erfindung verkörpernde Gegenstand unter Begebung der eigenen Verfügungsgewalt tatsächlich in die Verfügungsgewalt einer anderen Person übergeht und wenn der Schutzrechtsinhaber dadurch den wirtschaftlichen Wert der Erfindung realisiert hat.

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 127/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGH, GRUR 2007, 882 - Parfümtester) liegt ein zur Erschöpfung führendes "Inverkehrbringen " vor, wenn der die Erfindung verkörpernde Gegenstand unter Begebung der eigenen Verfügungsgewalt tatsächlich in die Verfügungsgewalt einer anderen Person übergeht und wenn der Schutzrechtsinhaber dadurch den wirtschaftlichen Wert der Erfindung realisiert hat.

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08

    Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGH, GRUR 2007, 882 - Parfümtester) liegt ein zur Erschöpfung führendes "Inverkehrbringen " vor, wenn der die Erfindung verkörpernde Gegenstand unter Begebung der eigenen Verfügungsgewalt tatsächlich in die Verfügungsgewalt einer anderen Person übergeht und wenn der Schutzrechtsinhaber dadurch den wirtschaftlichen Wert der Erfindung realisiert hat.

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 124/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGH, GRUR 2007, 882 - Parfümtester) liegt ein zur Erschöpfung führendes "Inverkehrbringen " vor, wenn der die Erfindung verkörpernde Gegenstand unter Begebung der eigenen Verfügungsgewalt tatsächlich in die Verfügungsgewalt einer anderen Person übergeht und wenn der Schutzrechtsinhaber dadurch den wirtschaftlichen Wert der Erfindung realisiert hat.

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 128/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGH, GRUR 2007, 882 - Parfümtester) liegt ein zur Erschöpfung führendes "Inverkehrbringen" vor, wenn der die Erfindung verkörpernde Gegenstand unter Begebung der eigenen Verfügungsgewalt tatsächlich in die Verfügungsgewalt einer anderen Person übergeht und wenn der Schutzrechtsinhaber dadurch den wirtschaftlichen Wert der Erfindung realisiert hat.

    Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).

  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09

    Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes

    Er hat sich dadurch der Möglichkeit begeben, den weiteren Vertrieb der Markenware innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu kontrollieren, selbst wenn er dazu ein selektives Vertriebssystem nutzt (BGH, Urteil vom 15.02.2007 - I ZR 63/04, GRUR 2007, 882 = WRP 2007, 1197 - [Parfümtester], bei juris Rz. 14, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 132/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

  • OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 3358/21

    Wettbewerbs- und markenrechtliche Ansprüche aufgrund einer bestimmten farblichen

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 126/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 130/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 125/08

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 68/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine elektrophotographische

  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 160/08

    Keine Erschöpfung bei nachträglicher Hinzufügung eines Echtheitszertifikats (COAL

  • OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05

    Markenrecht: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des Vertriebs von

  • OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07

    Markenrecht: Erschöpfung des Markenschutzes bei Verkauf ausgeeinzelter Teile aus

  • OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16

    HD+ - Keine Erschöpfung bei Inverkehrbringen eines ursprünglichen Kombi-Produkts

  • OLG München, 08.11.2018 - 29 U 3700/17

    Vertrieb von Hautpflegeprodukten aus dem Hochpreissegment in einem

  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 2 U 86/09

    Erschöpfung des Markenrechts durch Vertrieb der Markenware

  • LG Köln, 12.03.2019 - 31 O 98/18
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2010 - 6 W 21/10

    Inanspruchnahme einer Internet-Auktionsplattform wegen Markenverletzungen;

  • LG Hamburg, 10.03.2020 - 416 HKO 178/19

    Erschöpfung des Unionsmarkenrechts: Voraussetzungen des Ausschlusses wegen

  • LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4a O 9/20
  • BPatG, 30.01.2013 - 7 W (pat) 50/11
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