Rechtsprechung
BGH, 12.12.2013 - I ZR 65/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
CIV Art. 36 §§ 1 und 3 Buchst. a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 36 § 1 CIV, Art 36 § 3 Buchst a CIV
Haftung eines Eisenbahnunternehmens im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr: Verschuldensunabhängige Haftung für Kraftfahrzeugschäden; Haftungsausschlussgrund der fehlenden oder mangelhaften Verpackung bei der Beförderung auf einem offenen Transportwaggon - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung eines Eisenbahnunternehmens für entstandene Schäden im Obhutszeitraum am Kfz eines Fahrgastes im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr
- rabüro.de
Zur Haftung des Bahnunternehmens für Beschädigung Kfz im Autoreisezug
- reise-recht-wiki.de
Haftung des Eisenbahnunternehmens für Schäden am Auto beim Autozug
- rewis.io
Haftung eines Eisenbahnunternehmens im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr: Verschuldensunabhängige Haftung für Kraftfahrzeugschäden; Haftungsausschlussgrund der fehlenden oder mangelhaften Verpackung bei der Beförderung auf einem offenen Transportwaggon
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung des Eisenbahnunternehmens im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr bei Beförderung im offenen Wagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung eines Eisenbahnunternehmens für entstandene Schäden im Obhutszeitraum am Kfz eines Fahrgastes im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haftung im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Eisenbahnunternehmen haften im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr verschuldensunabhängig für am Kfz entstehende Schäden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto beim Bahntransport beschädigt - Die Bahn muss unabhängig von Verschulden für Schäden im Autozug einstehen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bahn haftet für Beschädigungen im internationalen Autoreisezugverkehr
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Haftung eines Eisenbahnunternehmens im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr
- transportrecht.org (Entscheidungsbesprechung)
Kein Haftungsausschluss der Eisenbahn im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr bei Beförderung in offenen Wagen
- iprblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Verschuldensunabhängige Haftung für Fahrzeugschäden im internationalen Autoreisezugverkehr
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 30.03.2011 - 427 C 9900/07
- LG Dortmund, 05.03.2013 - 1 S 164/11
- BGH, 12.12.2013 - I ZR 65/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 731
- VersR 2014, 1520
- WM 2014, 1592
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.2013 - I ZR 115/12
Warenverlust im Multimodaltransport von Containern auf Schiene und Straße: …
Auszug aus BGH, 12.12.2013 - I ZR 65/13
Ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV ist im Streitfall nicht erforderlich, weil an der Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen der CIV keine vernünftigen Zweifel bestehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - I ZR 115/12, TranspR 2013, 433 Rn. 24 f. = RdTW 2013, 447). - LG Hildesheim, 13.02.2003 - 1 S 105/02
Haftung des Eisenbahnunternehmens im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr: …
Auszug aus BGH, 12.12.2013 - I ZR 65/13
Wäre dies anders, würde über Art. 36 § 3 Buchst. a CIV der in Art. 23 § 3 Buchst. a CIM für den dortigen Anwendungsbereich geregelte Haftungsausschluss der Beförderung des Gutes auf offenen Wagen auch für den Anwendungsbereich der CIV eingeführt (vgl. LG Hildesheim, TranspR 2003, 196, 198; Grau, TranspR 2003, 198 f.).
- LG Flensburg, 25.09.2020 - 3 O 88/16
Haftung eines Eisenbahnunternehmens: Verschuldensunabhängige Haftung bei …
Der Haftungsausschluss nach Anhang I Art. 36 Abs. 3 Buchst. a Fahrgastrechte-VO umfasst nicht die mit der Beförderung auf einem offenen Wagen verbundene besondere Gefahr (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 65/13, zu Art. 36 § 3 Buchst. a CIV).Der hier vorliegende Fall, dass das Gut üblicherweise nicht verpackt wird und von einer fehlenden Verpackung deshalb keine besondere Gefahr ausgeht, fällt dagegen nicht in ihren Anwendungsbereich (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 65/13, juris Rn. 19 zu Art. 36 CIV).