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   BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53   

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https://dejure.org/1954,84
BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53 (https://dejure.org/1954,84)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1954 - I ZR 65/53 (https://dejure.org/1954,84)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1954 - I ZR 65/53 (https://dejure.org/1954,84)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urheberrechte an einer Modellzeichnung - Anspruch auf positiver Vertragsverletzung wegen eines Verstoßes vertraglicher Schutzpflichten - Ermittlung des Vertragswillen der Parteien durch Auslegung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Mantelmodell

    §§ 1, 2 KUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 4
  • NJW 1955, 460
  • GRUR 1955, 445
  • DB 1955, 914
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.05.1952 - II ZR 253/51

    Kauf von Stammholz aus rechtsrheinischen Waldungen - Anspruch auf Ersatzleistung

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
    Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits mehrfach ausgesprochen, daß sich auch bei einem durch beiderseitige Leistungen erfüllten Warenumsatzgeschäft Nachwirkungen ergeben können, insbesondere die die eigentliche Abwicklung des Geschäftes überdauernde Verpflichtung einer Partei, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (Urt. v. 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 - LM-BGB § 362, 2; RGZ 161, 330 [338]; vgl. auch Reimer, Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht Kap 77 Anm. 21 S 537).
  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
    Für den hierdurch entstandenen Schaden haben die Beklagten, soweit ihnen ein Verschulden zur Last fällt (§ 276 BGB) in vollem Umfang im Rahmen der §§ 249 ff BGB einzustehen (BGHZ 11, 80 [84]).
  • BGH, 24.11.1951 - II ZR 51/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
    Da das Berufungsgericht eine Auslegung der Vertragserklärungen der Parteien nicht vorgenommen und bei der Abgrenzung der Vertragspflichten aus § 242 BGB die gebotene Abwägung der bei erseitigen Interessen unterlassen hat, ist der Senat nicht gehindert, selbständig und frei den Vertragswillen der Parteien durch Auslegung zu ermitteln (für den Fall lückenhafter Auslegung einer Vertragsurkunde vgl. BGH vom 24. November 1951 - II ZR 51/51 - LM § 157 A 1).
  • RG, 10.06.1911 - I 133/10

    Musterschutz; Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
    Auch gewerbliche Erzeugnisse, die einem Gebrauchszweck dienen, können unter Urheberrechtsschutz stehen, wenn sie eine eigentümliche Gestaltung aufweisen, bei der ein eigenes künstlerisches Schaffen zutage tritt (RGZ 155, 199 [202]; 115, 180 [182]; 76, 339 [343]).
  • RG, 19.05.1926 - I 309/25

    Börsenkommissionsgeschäft. Verkehrssitte als Mißbrauch

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
    Sollten daher die B. Zwischenmeister auch bei einer Fallgestaltung, wie sie hier zur Entscheidung steht, sich in ihrer Mehrzahl für befugt halten, ihnen im Rahmen eines Auftragsverhältnisses anvertraute Modellskizzen ohne ausdrückliche Ermächtigung für Konkurrenzfirmen ihres Auftraggebers zu verwenden, so wären derartige Mißbräuche, selbst wenn sie sich in mehr oder weniger großem Umfang in der Branche eingebürgert haben sollten, für die Auslegung der Vertragserklärungen der Parteien unbeachtlich (RGZ 114, 9 [13]) und vermochten auch das Vorgehen der Beklagten nicht zu entschuldigen.
  • RG, 30.10.1926 - I 55/26

    Kunstgewerbe; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
    Auch gewerbliche Erzeugnisse, die einem Gebrauchszweck dienen, können unter Urheberrechtsschutz stehen, wenn sie eine eigentümliche Gestaltung aufweisen, bei der ein eigenes künstlerisches Schaffen zutage tritt (RGZ 155, 199 [202]; 115, 180 [182]; 76, 339 [343]).
  • RG, 12.06.1937 - I 250/36

    1. Welchen Anforderungen müssen gewerbliche Erzeugnisse genügen, um als

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
    Auch gewerbliche Erzeugnisse, die einem Gebrauchszweck dienen, können unter Urheberrechtsschutz stehen, wenn sie eine eigentümliche Gestaltung aufweisen, bei der ein eigenes künstlerisches Schaffen zutage tritt (RGZ 155, 199 [202]; 115, 180 [182]; 76, 339 [343]).
  • RG, 05.10.1939 - V 87/39

    1. Kann Eigenschaft eines gekauften Baugrundstücks die aus der örtlichen Lage und

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
    Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits mehrfach ausgesprochen, daß sich auch bei einem durch beiderseitige Leistungen erfüllten Warenumsatzgeschäft Nachwirkungen ergeben können, insbesondere die die eigentliche Abwicklung des Geschäftes überdauernde Verpflichtung einer Partei, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte (Urt. v. 28. Mai 1952 - II ZR 253/51 - LM-BGB § 362, 2; RGZ 161, 330 [338]; vgl. auch Reimer, Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht Kap 77 Anm. 21 S 537).
  • RG, 17.04.1929 - I 2/29

    1. Zur Abgrenzung von Kunstwerkschutz und Geschmacksmusterschutz bei Erzeugnissen

    Auszug aus BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53
    Auf Gebiet der Mode können Zeichnungen, Entwürfe und Schnittmuster sowie die nach diesen Vorlagen angefertigten Modelle in den für Werke der bildenden Kunst vorgesehenen Schutzbereich fallen, wenn es sich um Schöpfungen individueller Prägung handelt, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, daß nach den im Leben herrschenden Anschauungen noch von Kunst gesprochen werden kann (RGZ 124, 68 [71]; RG in GRUR 1933, 323 [325]; RG in GRUR 1940, 59).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Sie gilt aber über § 241 Abs. 2 BGB als Ausfluss des allgemeinen Schädigungsverbots (neminem laede) auch darüber hinaus, wenn und soweit durch den Vertrag besondere Treuepflichten zwischen den Parteien begründet werden oder wenn der Vertrag von vornherein auf eine andauernde vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien angelegt ist (vgl. MüKo-BGB/ Bachmann , 7. Aufl. 2016, § 241 Rn. 96; MüKo-BGB/ Ernst , 7. Aufl. 2016, § 280 Rn. 97 ff.; vgl. auch BGH v. 14.12.1954 - I ZR 65/53, NJW 1955, 460 für Weitergabe nicht schutzfähiger Schnittmuster etc. an Dritte ; OLG Oldenburg v. 20.06.1988 - 13 U 28/88, NJW-RR 1989, 1454 für Chiffre-Anzeigenvertrag ; OLG Frankfurt v. 08.05.2014 - 16 U 175/13, NJW 2014, 3376 für Personalberatungsvertrag und "whistle-blowing" ; BGH v. 24.01.2006 - XI ZR 384/03, NJW 2006, 830 für diejenigen nicht unter das Bankgeheimnis im engeren Sinne fallenden Mitteilungen einer Bank über die Kreditwürdigkeit eines Kunden ).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17

    Kohl gg. Schwan

    Sie gilt aber über § 241 Abs. 2 BGB als Ausfluss des allgemeinen Schädigungsverbots (neminem laede) auch darüber hinaus, wenn und soweit durch den Vertrag besondere Treuepflichten zwischen den Parteien begründet werden oder wenn der Vertrag von vornherein auf eine andauernde vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien angelegt ist (vgl. MüKo-BGB/ Bachmann , 7. Aufl. 2016, § 241 Rn. 96; MüKo-BGB/ Ernst , 7. Aufl. 2016, § 280 Rn. 97 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.12.1954 - I ZR 65/53, NJW 1955, 460 für Weitergabe nicht schutzfähiger Schnittmuster etc. an Dritte ; OLG Oldenburg, Urt. v. 20.6.1988 - 13 U 28/88, NJW-RR 1989, 1454 für Chiffre-Anzeigenvertrag ; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.5.2014 - 16 U 175/13, NJW 2014, 3376 für Personalberatungsvertrag und "whistle-blowing" ; BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, NJW 2006, 830 für diejenigen nicht unter das Bankgeheimnis im engeren Sinne fallenden Mitteilungen einer Bank über die Kreditwürdigkeit eines Kunden ).
  • BGH, 05.12.2023 - KZR 101/20

    Fernwärmenetz Stuttgart

    Gemäß § 241 Abs. 2 BGB hat der Vertragspartner darüber hinaus - auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses - solche Handlungen zu unterlassen, durch die dem anderen die ihm durch den Vertrag gewährten Vorteile wieder entzogen oder wesentlich geschmälert werden würden (vgl. RGZ 111, 298, 303; 161, 330, 338; BGH, Urteile vom 14. Dezember 1954 - I ZR 65/53, BGHZ 16, 4 [juris Rn. 13] - Damenmäntel; vom 26. Oktober 1966 - Ib ZR 140/64, GRUR 1967, 533 [juris Rn. 36] - Myoplastik).
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