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   BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76   

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https://dejure.org/1978,1647
BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76 (https://dejure.org/1978,1647)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1978 - I ZR 67/76 (https://dejure.org/1978,1647)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1978 - I ZR 67/76 (https://dejure.org/1978,1647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung einen neuen Warenzeichens - Zeitlich begrenzte Benutzung eines Zeichens für Zigaretten auf einem räumlich begrenzten Testmarkt - Löschung eines bereits eingetragenen Warenzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 30
  • GRUR 1978, 642
  • DB 1978, 2022
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    Auszug aus BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76
    - Nach der KIM Mohr-Entscheidung (GRUR 1975, 135, 137) kommt es für die Frage, ob eine abgewandelte Benutzungsform als Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens anerkannt werden kann, darauf an, ob der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansieht; inwieweit dies geschehe - so hat der Senat ausgeführt - hänge weitgehend von der tatsächlichen Übung in der jeweiligen Branche ab.

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß solche Zeichen durch das PatÄndG keine Aufwertung erfahren haben (BGH GRUR 1975, 135, 137 - KIM-Mohr m.w.N.).

  • BGH, 26.10.1973 - I ZR 67/72

    Annahme eines schutzwürdigen Interesses an der Aufrechterhaltung eines

    Auszug aus BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76
    Der Auffassung der Revision, daß die bisherige Rechtsprechung des Senats (unter anderem BGH GRUR 1975, 370, 371 - Protesan m.w.N.; BGH GRUR 1974, 276, 278 - King), unmittelbar zu einem Löschungsanspruch des Inhabers eines zwar später eingetragenen, aber "materiell als prioritätsälter zu behandelnden Warenzeichens" aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 WZG führen müsse, kann ebenfalls nicht beigepflichtet werden.
  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74

    Sicherungsfähigkeit eines Wortzeichens, das nur aus kennzeichnungsschwachen

    Auszug aus BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76
    Der Auffassung der Revision, daß die bisherige Rechtsprechung des Senats (unter anderem BGH GRUR 1975, 370, 371 - Protesan m.w.N.; BGH GRUR 1974, 276, 278 - King), unmittelbar zu einem Löschungsanspruch des Inhabers eines zwar später eingetragenen, aber "materiell als prioritätsälter zu behandelnden Warenzeichens" aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 WZG führen müsse, kann ebenfalls nicht beigepflichtet werden.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09

    PROTI

    (2) Nachdem unter Geltung des deutschen Warenzeichengesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze vom 4. September 1967 (BGBl. I 953) mit Wirkung ab 1. Januar 1968 der Benutzungszwang für Marken eingeführt worden war (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG), hat der Senat wiederholt ausgesprochen, dass eine rechtserhaltende Benutzung keine identische Verwendung des Warenzeichens erfordert, sondern zeichenmäßig bedeutungslose Abwandlungen oder Zusätze unbeanstandet zu bleiben haben (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1978 - I ZR 67/76, GRUR 1978, 642, 643 f. - SILVA; GRUR 1985, 46, 47 - IDEE-Kaffee).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 187/98

    ISCO; Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Marke vor Abschluß des

    Ein solches Recht hat die Klägerin zu 2, wenn sie die Löschung der Widerspruchszeichen wegen Nichtbenutzung beantragen könnte (vgl. zu § 6 Abs. 2 WZG: BGH, Urt. v. 9.6.1978 - I ZR 67/76, GRUR 1978, 642, 644 = WRP 1978, 814 - SILVA; Ingerl/Rohnke aaO § 44 Rdn. 9).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 2/82

    Warenbeschreibender Begriff - Zusatz zu Warenzeichen - Mitprägender Bestandteil

    Wird ein Warenzeichen in gegenüber der Eintragung unveränderter Form, aber zusammen mit einem nicht eingetragenen Zusatz verwendet, so kommt es für die Frage der rechtserhaltenden Benutzung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf an, ob der Verkehr den dem Warenzeichen beigefügten Zusatz als zeichenmäßig bedeutungslose austauschbare Zutat ansieht, den betrieblichen Herkunftshinweis also ausschließlich dem mitbenutzten eingetragenen Warenzeichen entnimmt, oder, umgekehrt, den Zusatz als einen den Gesamteindruck des Widerspruchszeichens wesentlich mitprägenden Bestandteil ansieht (vgl. BGH GRUR 1978, 642, 643 = WRP 1978, 814 - Silva; GRUR 1979, 856, 858 = WRP 1979, 786 - Flexiole m.w.N.).

    Diese besondere Sorgfalt war auch deshalb nahegelegt, weil die Rechtsprechung bereits mehrfach zu der Feststellung gelangt ist, daß der Verkehr sogar Zusätze zu Zeichenworten, die weit weniger glatt warenbeschreibend sind, nicht als Zeichenbestandteil verstehe (vgl. BGH GRUR 1978, 642 = WRP 1978, 814 - Silva: Zusatz "Long"; BGH GRUR 1979, 856 WRP 1979, 786 - Flexiole: Zusatz "Corti"; BPatGE 19, 175 - Cosy-Issy: Zusatz "Cosy" als beschreibend für ein weiches Stofftier).

  • BGH, 28.04.1983 - I ZR 52/81

    Anspruch auf Löschung eines älteren Warenzeichens - Schutz gegen den Gebrauch

    Ein als "Zwischenrecht" zu behandelndes Firmenrecht gibt keinen Anspruch auf Löschung des älteren Warenzeichens, das nach Löschungsreife wieder in Benutzung genommen wird (Ergänzung zu BGH GRUR 1978, 642, 644 - Silva).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß löschungsreife Zeichen durch Aufnahme der Benutzung wieder vollen Rechtsschutz mit der Priorität der Anmeldung erlangen können, dieser Rechtsschutz aber gegenüber jüngeren übereinstimmenden Warenzeichen, die während der Zeit der Löschungsreife angemeldet und bekanntgemacht worden sind, eingeschränkt ist (BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister; GRUR 1974, 276, 278 - King; GRUR 1975, 434, 436 - Bouché; GRUR 1978, 642, 644 - Silva).

  • BGH, 17.05.1984 - I ZR 5/82

    Klage auf Unterlassen der Verwendung einer Warenbezeichnung - Widerklage auf

    Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, sind wegen Nichtbenutzung löschungsreife Warenzeichen auch über die ausdrückliche Regelung in den §§ 5 Abs. 7 und 11 Abs. 6 WZG hinaus ohne materiell-rechtliche Wirkung (BGH GRUR 1978, 642, 644 - Silva).

    Für den Fall, daß ein Zeichen zwar in der eingetragenen Form, aber mit einem Zusatz versehen verwendet wird, hat der Senat entschieden, daß es für die Frage der Anerkennung als Benutzung im Sinne der §§ 5 Abs. 7 und 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG darauf ankommt, ob der Verkehr den dem Warenzeichen beigefügten Zusatz als zeichenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat ansieht, die betriebliche Herkunftsfunktion also ausschließlich dem mitbenutzten eingetragenen Warenzeichen entnimmt, oder umgekehrt, den Zusatz als einen den Gesamteindruck des Zeichens wesentlich mitprägenden Bestandteil ansieht (BGH GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole m.w.N.; BGH GRUR 1978, 642 - Silva).

  • BGH, 19.12.1979 - I ZB 4/78

    Räumlich und zeitlich begrenzter Verkaufstest mit einer Zigarettenmarke -

    Das gilt sowohl für die Abgrenzung der Verwendungsarten, die als Benutzung im Sinn des § 5 Abs. 7 WZG anzuerkennen sind (BGH aaO), als auch für Umfang und Intensität einer für die Aufrechterhaltung des Zeichenrechts erforderlichen Benutzung (BGH GRUR 1978, 642, 644 - Silva).

    Daß eine Testaktion, deren Ergebnis letztlich erst über die endgültige Einführung der Ware unter der fraglichen Marke auf dem Markt entscheiden soll, im Einzelfall schon eine zur Aufrechterhaltung des Zeichenrechts hinreichende Zeichenbenutzung darstellen kann, hat der erkennende Senat bereits in seiner Silva-Entscheidung vom 9. Juni 1978 (GRUR 1978, 642, 644) anerkannt.

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

    Die Klägerin hätte auch den Wirkungen einer rechtzeitigen Benutzungsaufnahme nach der bestehenden gesetzlichen Regelung begegnen können, wenn sie rechtzeitig vor oder bei Beginn der Verwendung ihrer Kennzeichnung "top-fit" der Beklagten die Löschung des Warenzeichens "topfitz" angedroht hätte (vgl. BGH Urt. v. 9.6.1978 - I ZR 67/76, GRUR 1978, 642, 644 li. Sp. = WRP 1978, 814 - Silva).
  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84

    "Gaucho"; Benutzung eines Bildzeichens

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß wegen Nichtbenutzung löschungsreife Warenzeichen ohne materiell-rechtliche Wirkung sind, und daß deshalb auch die Verletzungsklage aus § 24 WZG, um die es hier geht, nicht auf löschungsreife Warenzeichen gestützt werden kann (vgl. BGH GRUR 1978, 642, 644 - Silva; GRUR 1984, 813, 814 - Ski-Delial).
  • OLG Hamburg, 05.02.2009 - 3 U 105/05

    Markenrecht: Verkaufspräsentation als rechtserhaltende Benutzung der Marke

    Im Hinblick auf § 5 Abs. 7 WZG hat der BGH ausgeführt, dass auch eine Testaktion, deren Ergebnis erst über die endgültige Einführung der Ware unter der fraglichen Marke auf dem Markt entscheiden soll, im Einzelfall schon eine zur Aufrechterhaltung des Zeichenrechts hinreichende Zeichenbenutzung darstellen könne (BGH GRUR 1978, 642, 644 - Silva; BGH GRUR 1980, 289, 290 - Trend).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77

    Anspruch auf Eintragung des Warenzeichens "Flexsol" - Verwechselungsgefahr mit

    Das gilt auch in dem hier vorliegenden Fall, in dem das Zeichen mit einem Zusatz benutzt wird (BGH GRUR 1978, 642 - SILVA).
  • OLG Köln, 26.07.1996 - 6 U 67/96
  • BPatG, 16.10.1991 - 26 W (pat) 72/89

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "C. Landsberg" und

  • BPatG, 19.05.2004 - 26 W (pat) 257/00
  • BGH, 21.05.1979 - I ZR 102/77

    Zeitpunkt der Heilungswirkung bei der Benutzungsaufnahme bereits löschungsreifer

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