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   BGH, 06.02.2013 - I ZR 67/12   

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https://dejure.org/2013,13947
BGH, 06.02.2013 - I ZR 67/12 (https://dejure.org/2013,13947)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2013 - I ZR 67/12 (https://dejure.org/2013,13947)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - I ZR 67/12 (https://dejure.org/2013,13947)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 23 Nr 2 MarkenG
    Markenrecht: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch die Annahme lizenzvertraglicher Bindung; beschreibende Verwendung der Bezeichnung einer Therapieform

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Markenverletzung kann auch vorliegen, wenn der Verkehr irrtümlich lizenzvertragliche Beziehungen zwischen Nutzer und Markeninhaber annimmt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Markenrechtliche Ansprüche des Inhabers der Wortmarke "SIPARI" gegen einen Verwender der Bezeichnung "SIPARI" für eine Musiktherapie

  • online-und-recht.de

    Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch die Annahme lizenzvertraglicher Bindung; beschreibende Verwendung der Bezeichnung einer Therapieform

  • rewis.io

    Markenrecht: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch die Annahme lizenzvertraglicher Bindung; beschreibende Verwendung der Bezeichnung einer Therapieform

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtliche Ansprüche des Inhabers der Wortmarke "SIPARI" gegen einen Verwender der Bezeichnung "SIPARI" für eine Musiktherapie

  • rechtsportal.de

    Markenrechtliche Ansprüche des Inhabers der Wortmarke "SIPARI" gegen einen Verwender der Bezeichnung "SIPARI" für eine Musiktherapie

  • datenbank.nwb.de

    Markenrecht: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch die Annahme lizenzvertraglicher Bindung; beschreibende Verwendung der Bezeichnung einer Therapieform

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Annahme irrtümlich lizenzvertraglicher Beziehungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenrechtliche Ansprüche des Inhabers einer Wortmarke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorgehen gegen nicht lizenzierte Verwendung einer Marke rechtfertigt nicht die Annahme bestehender Lizenzbeziehungen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zwischen unzulässiger Nutzung und zulässiger Nennung einer Marke

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der schmale Grat zwischen unzulässiger Nutzung und zulässiger Nennung einer Marke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 448
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - I ZR 67/12
    Allerdings ist der Schutz der Marke vor einer Beeinträchtigung der weiteren Markenfunktionen beim Identitätsschutz nicht auf eine bekannte Marke beschränkt (vgl. EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C236/08 bis C238/08, Slg. 2010, I2417 = GRUR 2010, 445 Rn. 92 - Google und Google France; Urteil vom 22. September 2011 - C323/09, GRUR 2011, 1124 Rn. 62 = WRP 2011, 1550 - Interflora).

    Andererseits führt nicht zwangsläufig eine Verwendung einer Marke im Identitätsbereich zu einer Beeinträchtigung der neben der Herkunftsfunktion bestehenden weiteren Markenfunktionen (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 95 - Google und Google France; GRUR 2011, 1124 Rn. 57 und 64 - Interflora).

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - I ZR 67/12
    Allerdings ist der Schutz der Marke vor einer Beeinträchtigung der weiteren Markenfunktionen beim Identitätsschutz nicht auf eine bekannte Marke beschränkt (vgl. EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C236/08 bis C238/08, Slg. 2010, I2417 = GRUR 2010, 445 Rn. 92 - Google und Google France; Urteil vom 22. September 2011 - C323/09, GRUR 2011, 1124 Rn. 62 = WRP 2011, 1550 - Interflora).

    Andererseits führt nicht zwangsläufig eine Verwendung einer Marke im Identitätsbereich zu einer Beeinträchtigung der neben der Herkunftsfunktion bestehenden weiteren Markenfunktionen (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 95 - Google und Google France; GRUR 2011, 1124 Rn. 57 und 64 - Interflora).

  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 103/00

    Marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unter Anwendern der sog.

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - I ZR 67/12
    Entsprechend hat der Senat auch die Verwendung der Angabe "Feldenkrais" und "Feldenkrais-Methode" im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Ausbildung im Bereich der Bewegungstherapie an der Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG gemessen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2002 - I ZR 103/00, GRUR 2003, 436, 439 = WRP 2003, 384 - Feldenkrais).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - I ZR 67/12
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, dass die Annahme lizenzvertraglicher Verbindungen ausreichen kann, eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktionen der Klagemarke anzunehmen (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08, GRUR 2010, 726 Rn. 24 = WRP 2010, 1039 - Opel-Blitz II).
  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 4 U 135/11

    Zulässigkeit der Nennung einer Marke für Dienstleistungen

    Auszug aus BGH, 06.02.2013 - I ZR 67/12
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Hamm, GRUR-RR 2012, 384).
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