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   BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59   

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https://dejure.org/1960,758
BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59 (https://dejure.org/1960,758)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1960 - I ZR 67/59 (https://dejure.org/1960,758)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1960 - I ZR 67/59 (https://dejure.org/1960,758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen grob fahrlässiger gegenständlicher Verletzung eines Patents - Abgrenzung einer Erfindung gegenüber dem Stand der Technik - Objektive Bestimmung der Eignung einer Oberfläche zur Verankerung anderer Metalle als Molybdän zum Prioritätszeitpunkt - ...

Papierfundstellen

  • GRUR 1961, 627
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 13.12.1901 - VII 320/01

    Streit über die Aktivlegitimation

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59
    Sie ist deshalb aber nicht unzulässig; denn wenn es sich bei der Umwandlung um eine Gesamtnachfolge nach § 1 des Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gesellschaften vom 12. November 1956 (BGBl I 844) handelte, so setzte sich der nach §§ 239, 246 ZPO nicht unterbrochene Rechtsstreit ohne weiteres fort (RGZ 50, 362, 364); die Rechtsnachfolgerin wäre dann von da ab die wirkliche, lediglich unrichtig bezeichnete Beklagte gewesen.
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59
    Die Forderung, mit seinen Abnehmern Strafversprechen zu vereinbaren, hindert den Lieferanten regelmäßig sehr erheblich in der freien geschäftlichen Betätigung (Axster GRUR 1931, 653, 664; vgl. auch BGHZ 17, 266, 293) [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54] .
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59
    Der Senat hat vor Inkrafttreten dieses Gesetzes entschieden, daß der Schutz gegen mittelbare Patentverletzungen nicht gegen die damals geltenden kartellrechtlichen Bestimmungen verstieß, diese Frage allerdings für die hier in Betracht kommenden Fälle der Lieferung von sowohl zu patentfreier als auch zu patentverletzender Benutzung geeigneten Vorrichtungen offengelassen (GRUR 1958, 179, 182 - Resin).
  • RG, 21.04.1939 - VII 231/37

    1. Über die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses und die Folgen seines

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59
    Eine solche Parteiänderung wird im Revisionsrechtszug grundsätzlich für unzulässig gehalten, weil das Wesen der Revision in der Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung besteht und sich auf sie beschränkt (RGZ 160, 204, 212; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., § 41 III 1).
  • RG, 31.01.1931 - I 228/30

    1. Kann in der Vorführung eines patentierten Verfahrens bereits eine

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59
    Als solche Maßnahmen hat die Rechtsprechung bisher je nach Sachlage eine Warnung oder die Auferlegung einer Unterlassungspflicht, gegebenenfalls auch die Ausbedingung einer Vertragsstrafe bezeichnet (RGZ 146, 26, 29 = GRUR 1931, 385, 388 - Saugtrommel).
  • RG, 15.05.1939 - IV 243/38

    1. Kann der Staatsanwalt die Ehelichkeit eines Kindes auch dadurch anfechten, daß

    Auszug aus BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59
    So hat die Rechtsprechung z.B. den Eintritt des Staatsanwalts in den Ehelichkeitsanfechtungsstreit zugelassen, weil seine Anfechtung auf den gleichen tatsächlichen Voraussetzungen beruhe und das gleiche Ziel verfolge wie die Anfechtung des Ehemannes (RGZ 160, 369, 370).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Ähnlich wie im Falle einer mittelbaren Patentverletzung durch Lieferung auch patentfrei verwendbarer Mittel (dazu BGH, Urteil vom 13. Juni 2006 - X ZR 153/03, BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839 Rn. 27 - Deckenheizung) ist aufgrund einer tatrichterlichen Abwägung im Einzelfall zu entscheiden, welche Maßnahmen dem Verpflichteten zumutbar sind, um Patentverletzungen durch seine Abnehmer zu vermeiden (BGH, Urteil vom 8. November 1960 - I ZR 67/59, GRUR 1961, 627, 628 - Metallspritzverfahren; Urteil vom 30. April 1964 - Ia ZR 224/63, GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II).
  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Deshalb kann die Abgabe solcher Unterlassungserklärungen seitens der Abnehmer mittelbar patentverletzender Mittel im Rahmen des § 10 PatG nur verlangt werden, wenn ein Warnhinweis nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unzureichend ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.1964 - Ia ZR 224/63, GRUR 1964, 496, 498 - Formsand II; Urt. v. 8.11.1960 - I ZR 67/59, GRUR 1961, 627, 628 - Metallspritzverfahren; Scharen, GRUR 2001, 995, 998; Scharen in Benkard, aaO., § 10 PatG Rdn. 24 m.w.N. auch zum Meinungsstand).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Allerdings ist nach der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des § 10 PatG davon ausgegangen worden, daß die Lieferung eines "erfindungsfunktionell individualisierten" Mittels, das sowohl patentfrei als auch patentverletzend verwendet werden kann, eine mittelbare Patentverletzung darstellt, wenn der Lieferant weiß, damit rechnet oder infolge von Fahrlässigkeit nicht weiß, daß der Patentschutz besteht und die Abnehmer das Mittel in patentverletzender Weise benutzen oder möglicherweise benutzen werden (BGH, Urt. v. 8.11.1960 - I ZR 67/59, GRUR 1961, 627 - Metallspritzverfahren).
  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Die Abwägung unterliegt tatrichterlicher Würdigung, die im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden kann (BGH, Urt. v. 08.11.1960 - I ZR 67/59, GRUR 1961, 627, 628 - Metallspritzverfahren; Urt. v. 30.04.1964 - Ia ZR 224/63, GRUR 1964, 496, 498 - Formsand II).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 2 U 5/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Methode zur Verringerung

    Es kann aber auch notwendig sein, dem Verletzer für den Fall einer Lieferung zur Auflage zu machen, mit seinem Abnehmer eine vertragsstrafengesicherte Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass dieser das gelieferte Mittel nicht patentverletzend verwendet, wenn auf andere Weise die Gefahr weiterer Verletzungen nicht ausgeschlossen werden kann und eine solche Auflage die Interessen des Verletzers nicht unangemessen beeinträchtigt (BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; GRUR 1961, 627 - Metallspritzverfahren; GRUR 1964, 496 - Formsand II; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 115 - Haubenstretchautomat; Mitt 2003, 264, 267 f. - Antriebsscheibenaufzug).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 35/04

    Patentverletzung durch Vertrieb von Kaffee-Pads die zur Verwendung in einem

    Welche dieser Vorkehrungen getroffen werden müssen, richtete sich nach dem Grad der Gefahr patentverletzender Benutzung (RG GRUR 1931, 385, 388 - Saugtrommel; BGH GRUR 1961, 627, 628 - Metallspritzverfahren; 1964, 496, 497 f. - Formsand II).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Es kann aber auch notwendig sein, dem Verletzer für den Fall einer Lieferung zur Auflage zu machen, mit seinem Abnehmer eine vertragsstrafengesicherte Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass dieser das gelieferte Mittel nicht patentverletzend verwendet, wenn auf andere Weise die Gefahr weiterer Verletzungen nicht ausgeschlossen werden kann und eine solche Auflage die InterB des Verletzers nicht unangemB beeinträchtigt (BGH, GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; BGH, GRUR 1961, 627 - Metallspritzverfahren; BGH, GRUR 1964, 496 - Formsand II; OLG Düsseldorf, InstGE 2, 115 - Haubenstretchautomat).
  • BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen ist aber die von der Revision der Beklagten vermißte Voraussetzung erfüllt (vgl. BGH GRUR 1961, 627 - Metallspritzverfahren).

    Das Berufungsgericht hat diese, für Fälle der mittelbaren Patentverletzung an sich in Betracht kommende - strengste - Vorkehrung (vgl. Benkard § 6 PatG Rdn. 113 mit eing. Nachw., insbes. BGH GRUR 1961, 627, 628 - Metallspritzverfahren) für nicht vertretbar gehalten.

  • OLG Hamburg, 25.04.2019 - 3 U 87/15

    Ultraschallwandler - Haftung eines ausländischen Herstellers von Zubehörteilen

    Ist eine pflichtwidrige und schuldhafte Förderung einer fremden Patentverletzung (wie hier) festgestellt, ist aufgrund einer tatrichterlichen Abwägung im Einzelfall zu entscheiden, welche Maßnahmen dem Verpflichteten zumutbar sind, um Patentverletzungen durch seine Abnehmer zu vermeiden (BGH, GRUR 1961, 627, 628 - Metallspritzverfahren; GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99

    Entschädigungspflicht für eine Patentverletzung; Verjährung von

    Als solche Maßnahmen hat die Rechtsprechung zur mittelbaren Patentverletzung nach bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Recht je nach Sachlage eine Warnung oder die Auferlegung einer Unterlassungspflicht, gegebenenfalls auch die Ausbedingung einer Vertragsstrafe bezeichnet; das Ausmaß dieser Vorkehrungen richtet sich nach dem Grad der Gefahr patentverletzender Benutzung (RG GRUR 1931, 385, 388 - Saugtrommel; BGH GRUR 1961, 627, 628 - Metallspritzverfahren; 1964, 496, 497 f. - Formsand II).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 2 U 17/21

    Ansprüche wegen Patentverletzung für eine Kassette zur Abgabe von Beuteln aus

  • LG Düsseldorf, 06.12.2019 - 4b O 57/18
  • OLG Hamburg, 22.08.2019 - 3 U 88/15

    Anspruch auf Unterlassung sowie Auskunft und Rechnungslegung wegen

  • OLG Köln, 19.10.1987 - 7 U 4/87

    Straßenverkehr, Streufahrzeug, Betriebsgefahr

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 2 U 65/01

    Anleitung zur Patentverletzung in einer Werbeschrift

  • LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79

    Patent auf ein Verfahren und einer Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von

  • LG Düsseldorf, 07.04.2022 - 4b O 107/20
  • LG Düsseldorf, 15.02.2022 - 4b O 13/17

    Behandlungsvorrichtung für venöse Insuffizienzen 2

  • BGH, 08.01.1965 - Ib ZR 10/63

    Hinweispflicht der Hersteller von Magnettonbändern auf die Erforderlichkeit der

  • LG Düsseldorf, 15.02.2022 - 4b O 136/17

    Behandlungsvorrichtung für venöse Insuffizienzen

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2003 - 2 U 6/02

    Antriebsscheibenaufzug II

  • LG Düsseldorf, 21.03.2002 - 4a O 123/01

    Rohrreinigung

  • LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 40/94

    Verletztung eines Patents bezüglich eines Verfahrens und einer Vorrichtung zum

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 U 40/01

    Pulverbeschichtungszusammensetzung

  • LG Düsseldorf, 06.10.1987 - 4 O 129/86

    Patentrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit einem Patent bzgl.

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