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   BGH, 15.09.2005 - I ZR 68/03   

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https://dejure.org/2005,9037
BGH, 15.09.2005 - I ZR 68/03 (https://dejure.org/2005,9037)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - I ZR 68/03 (https://dejure.org/2005,9037)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - I ZR 68/03 (https://dejure.org/2005,9037)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen des Verlustes von 1.440 Kartons; Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht; Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes im Falle einer verfügten Lagerung; Unangemessene Benachteiligung ...

  • Judicialis

    HGB § 128; ; HGB § ... 166 Abs. 2; ; HGB § 475; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 278; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1 a.F.; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; AGBG § 11 Nr. 7; ; AGBG § 24 Satz 2 a.F.; ; VVG § 67; ; InsO § 80; ; InsO § 180 Abs. 2; ; ZPO § 398 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 220/82

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf einen Höchstbetrag in den

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - I ZR 68/03
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine unangemessene Benachteiligung in diesem Sinne vor, wenn die formularmäßige Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch Erfüllungsgehilfen des Klauselverwenders eingreift, sofern es sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt und der Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden nicht abdeckt (vgl. BGHZ 89, 363, 367 ff.; BGH, Urt. v. 12.1.1994 - VIII ZR 165/92, ZIP 1994, 461, 465; Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 233/95, TranspR 1998, 374, 376 f.).

    Die Haftungsbeschränkung darf nicht dazu führen, dass der Klauselverwender von Verpflichtungen befreit wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vgl. BGHZ 89, 363, 367 f.; BGH TranspR 1998, 374, 376 m.w.N.).

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 233/95

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf grobes Verschulden in der

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - I ZR 68/03
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine unangemessene Benachteiligung in diesem Sinne vor, wenn die formularmäßige Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch Erfüllungsgehilfen des Klauselverwenders eingreift, sofern es sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt und der Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden nicht abdeckt (vgl. BGHZ 89, 363, 367 ff.; BGH, Urt. v. 12.1.1994 - VIII ZR 165/92, ZIP 1994, 461, 465; Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 233/95, TranspR 1998, 374, 376 f.).

    Die Haftungsbeschränkung darf nicht dazu führen, dass der Klauselverwender von Verpflichtungen befreit wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vgl. BGHZ 89, 363, 367 f.; BGH TranspR 1998, 374, 376 m.w.N.).

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 20/96

    Informatorische Anhörung des in erster Instanz vernommenen Zeugen durch das

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - I ZR 68/03
    Eine erneute Vernehmung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann erforderlich, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen oder die protokollierte Aussage anders verstehen oder würdigen will als die Vorinstanz (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 20/96, NJW-RR 1998, 1601, 1602 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1994 - I ZR 179/92

    Umzugstransportvertrag: Zwischenlagerung - Hinweispflichten - Beweislast

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - I ZR 68/03
    Eine Haftung nach den Bestimmungen der CMR scheidet aus, weil es sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht um eine verkehrsbedingte Zwischenlagerung gehandelt hat (vgl. BGH, Urt. v. 6.10.1994 - I ZR 179/92, TranspR 1995, 106, 108 = VersR 1995, 320).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - I ZR 68/03
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine unangemessene Benachteiligung in diesem Sinne vor, wenn die formularmäßige Haftungsbegrenzung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung durch Erfüllungsgehilfen des Klauselverwenders eingreift, sofern es sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt und der Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden nicht abdeckt (vgl. BGHZ 89, 363, 367 ff.; BGH, Urt. v. 12.1.1994 - VIII ZR 165/92, ZIP 1994, 461, 465; Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 233/95, TranspR 1998, 374, 376 f.).
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