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   BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11   

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https://dejure.org/2012,5286
BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11 (https://dejure.org/2012,5286)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2012 - I ZR 68/11 (https://dejure.org/2012,5286)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - I ZR 68/11 (https://dejure.org/2012,5286)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 S 1 GeschmMG
    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters durch ein zuvor veröffentlichtes Muster

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche des Inhabers des Sammelgeschmacksmusters Nr. 40702148 mit der Bezeichnung "Milla" für eine Gestaltung von Schuhsohlen; Vorliegen einer neuheitschädlichen Vorwegnahme durch das zuvor veröffentlichte Geschmacksmuster Nr. ...

  • rewis.io

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters durch ein zuvor veröffentlichtes Muster

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche des Inhabers des Sammelgeschmacksmusters Nr. 40702148 mit der Bezeichnung "Milla" für eine Gestaltung von Schuhsohlen; Vorliegen einer neuheitschädlichen Vorwegnahme durch das zuvor veröffentlichte Geschmacksmuster Nr. ...

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche des Inhabers des Sammelgeschmacksmusters Nr. 40702148 mit der Bezeichnung "Milla" für eine Gestaltung von Schuhsohlen; Vorliegen einer neuheitschädlichen Vorwegnahme durch das zuvor veröffentlichte Geschmacksmuster Nr. ...

  • datenbank.nwb.de

    Geschmacksmusterschutz: Neuheitsschädliche Vorwegnahme eines Geschmacksmusters durch ein zuvor veröffentlichtes Muster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Neuheitsschonfrist bei Geschmacksmustern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neuheitsschonfrist bei Geschmacksmustern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 277
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11
    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 32 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte; Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 = WRP 2011, 1463 - ICE; zu Art. 6 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 GGV BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 71/08, GRUR 2011, 142 Rn. 17 f. = WRP 2011, 100 - Untersetzer, mwN).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09

    ICE

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11
    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 32 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte; Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 = WRP 2011, 1463 - ICE; zu Art. 6 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 GGV BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 71/08, GRUR 2011, 142 Rn. 17 f. = WRP 2011, 100 - Untersetzer, mwN).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09

    Geschmacksmusterschutz für Schuhsohle

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11
    Das Berufungsgericht hat lediglich die Verurteilung zur Auskunftserteilung nach einer entsprechenden Klagerücknahme teilweise beschränkt (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 165).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZR 68/11
    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - I ZR 211/08, GRUR 2011, 1112 Rn. 32 = WRP 2011, 1621 - Schreibgeräte; Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 56/09, GRUR 2011, 1117 Rn. 35 = WRP 2011, 1463 - ICE; zu Art. 6 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 GGV BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 71/08, GRUR 2011, 142 Rn. 17 f. = WRP 2011, 100 - Untersetzer, mwN).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt dabei zum einen davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des in Rede stehenden Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt (vgl. Senat GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, Rn. 41 m.w.N.; BGH a.a.O. - Untersetzer, Rn. 19; GRUR-RR 2012, 277 - Milla, Rn. 21, 22; GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II, Rn. 45).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13

    Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs;

    Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Zahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 277, Rn. 21, 22 - Milla).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2021 - 20 U 90/21

    Ob die Einstellung der beanstandeten Handlung durch den Antragsgegner der

    Besteht dagegen keine sachliche Identität im Sinne eines übereinstimmenden Gesamteindrucks, dann muss das früher offenbarte Geschmacksmuster bei der Prüfung von Neuheit und Eigenart zwar berücksichtigt werden, steht dieser - mangels übereinstimmenden Gesamteindrucks - aber nicht entgegen (so auch BGH GRUR-RR 2012, 277 Rn. 17 - Milla).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14

    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie

    Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Zahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 277, Rn. 21, 22 - Milla).
  • LG Düsseldorf, 20.08.2015 - 37 O 111/14

    Umfang des Schutzes aus dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster i.R.d.

    Dabei ist auf das Verhältnis des Klagemusters zum vorbekannten Formenschatz bzw. zu den einzelnen vorbekannten Mustern abzustellen (vgl. zum Vorstehenden: BGH, GRUR-RR 2012, 277 Rdnr. 22 - Milla und Hartwig , Formenschatz und Schutzumfang, GRUR 2012, 769 ff. m.w.Nw.).
  • LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Anzahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (BGH, GRUR-RR 2012, 277 - Milla, Tz. 21, 22).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 6 U 105/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Eine Verringerung der Gestaltungsfreiheit ergibt sich auch nicht allein daraus, dass in dem fraglichen Bereich bereits eine große Anzahl vorbekannter Designs existiert; eine solche Mustervielfalt bestätigt lediglich den großen Gestaltungsspielraum (BGH, GRUR-RR 2012, 277 - Milla, Tz. 21, 22).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über

    Dementsprechend hat der Designer bei der Gestaltung von Duschwannen einen verhältnismäßig großen Spielraum, der jedenfalls nicht geringer ist als beispielsweise bei Schuhsohlen (vgl. hierzu und zu dem daraus folgenden Maßstab zur Beurteilung er Eigenart: BGH GRUR-RR 2012, 277, Tz. 19, 22 - Milla).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 108/12

    Umfang des geschmacksmusterrechtlichen und des wettbewerbsrechtlichen Schutzes

    Dagegen führt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers zu einem weiten Schutzumfang des Musters, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR-RR 2012, 277 - Milla, GRUR 2011, 1112 Rdn. 32 - Schreibgeräte; GRUR 2011, 142 Rdn. 17 f. - Untersetzer).
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