Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1378
BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83 (https://dejure.org/1985,1378)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1985 - I ZR 7/83 (https://dejure.org/1985,1378)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - I ZR 7/83 (https://dejure.org/1985,1378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechte eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen - Wettbewerbswidriger Vertrieb von Spirituosen - Vertrieb von nicht verkehrsfähigen Erzeugnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BranntwMonG § 100 Abs. 3; UWG § 1
    "Cocktail-Getränk"; Vorsprung durch Rechtsbruch beim Vertrieb einer Spirituose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 736
  • GRUR 1985, 886
  • GRUR Int. 1985, 836
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83
    Dem Gesetzgeber steht bei der Regelung von Lebenssachverhalten ein weiter Ermessensspielraum zu, der es erlaubt, auch vergleichbare Sachverhalte verschieden zu behandeln, sofern die Differenzierung durch sachliche Erwägungen zu rechtfertigen ist (BVerfGE 2, 162, 182 [BVerfG 07.03.1953 - 2 BvE 4/52]; 9, 334, 337; 17, 381, 388 f; 26, 302, 310; 51, 222, 234); nur wenn "äußerste Grenzen" dieses Ermessensbereichs überschritten sind, sich also schlechterdings kein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung erkennen läßt und diese somit als willkürlich beurteilt werden muß, kann die gesetzliche Regelung an Art. 3 GG scheitern (BVerfGE 26, 72, 76; 50, 142, 162, [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvL 25/77]letztere unter ausdrücklicher Berufung auf st. Rspr. m.w.N.).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 429/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83
    Dem Gesetzgeber steht bei der Regelung von Lebenssachverhalten ein weiter Ermessensspielraum zu, der es erlaubt, auch vergleichbare Sachverhalte verschieden zu behandeln, sofern die Differenzierung durch sachliche Erwägungen zu rechtfertigen ist (BVerfGE 2, 162, 182 [BVerfG 07.03.1953 - 2 BvE 4/52]; 9, 334, 337; 17, 381, 388 f; 26, 302, 310; 51, 222, 234); nur wenn "äußerste Grenzen" dieses Ermessensbereichs überschritten sind, sich also schlechterdings kein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung erkennen läßt und diese somit als willkürlich beurteilt werden muß, kann die gesetzliche Regelung an Art. 3 GG scheitern (BVerfGE 26, 72, 76; 50, 142, 162, [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvL 25/77]letztere unter ausdrücklicher Berufung auf st. Rspr. m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1971 - I ZR 68/70

    Richtlinien für die Herstellung, Kennzeichnung und Beurteilung süßer

    Auszug aus BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der hier in Frage stehende Gesetzesverstoß nur dann als wettbewerbswidriges Handeln im Sinne des § 1 UWG zu beurteilen ist, wenn der Verletzer sich dadurch einen von der Rechtsordnung nicht gebilligten Vorteil vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft (BGH, Urt. v. 25.06.1971 - I ZR 68/70, GRUR 1971, 580, 581 - Johannisbeersaft).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83
    Dem Gesetzgeber steht bei der Regelung von Lebenssachverhalten ein weiter Ermessensspielraum zu, der es erlaubt, auch vergleichbare Sachverhalte verschieden zu behandeln, sofern die Differenzierung durch sachliche Erwägungen zu rechtfertigen ist (BVerfGE 2, 162, 182 [BVerfG 07.03.1953 - 2 BvE 4/52]; 9, 334, 337; 17, 381, 388 f; 26, 302, 310; 51, 222, 234); nur wenn "äußerste Grenzen" dieses Ermessensbereichs überschritten sind, sich also schlechterdings kein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung erkennen läßt und diese somit als willkürlich beurteilt werden muß, kann die gesetzliche Regelung an Art. 3 GG scheitern (BVerfGE 26, 72, 76; 50, 142, 162, [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvL 25/77]letztere unter ausdrücklicher Berufung auf st. Rspr. m.w.N.).
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83
    Dem Gesetzgeber steht bei der Regelung von Lebenssachverhalten ein weiter Ermessensspielraum zu, der es erlaubt, auch vergleichbare Sachverhalte verschieden zu behandeln, sofern die Differenzierung durch sachliche Erwägungen zu rechtfertigen ist (BVerfGE 2, 162, 182 [BVerfG 07.03.1953 - 2 BvE 4/52]; 9, 334, 337; 17, 381, 388 f; 26, 302, 310; 51, 222, 234); nur wenn "äußerste Grenzen" dieses Ermessensbereichs überschritten sind, sich also schlechterdings kein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung erkennen läßt und diese somit als willkürlich beurteilt werden muß, kann die gesetzliche Regelung an Art. 3 GG scheitern (BVerfGE 26, 72, 76; 50, 142, 162, [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvL 25/77]letztere unter ausdrücklicher Berufung auf st. Rspr. m.w.N.).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83
    Dem Gesetzgeber steht bei der Regelung von Lebenssachverhalten ein weiter Ermessensspielraum zu, der es erlaubt, auch vergleichbare Sachverhalte verschieden zu behandeln, sofern die Differenzierung durch sachliche Erwägungen zu rechtfertigen ist (BVerfGE 2, 162, 182 [BVerfG 07.03.1953 - 2 BvE 4/52]; 9, 334, 337; 17, 381, 388 f; 26, 302, 310; 51, 222, 234); nur wenn "äußerste Grenzen" dieses Ermessensbereichs überschritten sind, sich also schlechterdings kein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung erkennen läßt und diese somit als willkürlich beurteilt werden muß, kann die gesetzliche Regelung an Art. 3 GG scheitern (BVerfGE 26, 72, 76; 50, 142, 162, [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvL 25/77]letztere unter ausdrücklicher Berufung auf st. Rspr. m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Bundesnotarordnung

    Auszug aus BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83
    Dem Gesetzgeber steht bei der Regelung von Lebenssachverhalten ein weiter Ermessensspielraum zu, der es erlaubt, auch vergleichbare Sachverhalte verschieden zu behandeln, sofern die Differenzierung durch sachliche Erwägungen zu rechtfertigen ist (BVerfGE 2, 162, 182 [BVerfG 07.03.1953 - 2 BvE 4/52]; 9, 334, 337; 17, 381, 388 f; 26, 302, 310; 51, 222, 234); nur wenn "äußerste Grenzen" dieses Ermessensbereichs überschritten sind, sich also schlechterdings kein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung erkennen läßt und diese somit als willkürlich beurteilt werden muß, kann die gesetzliche Regelung an Art. 3 GG scheitern (BVerfGE 26, 72, 76; 50, 142, 162, [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvL 25/77]letztere unter ausdrücklicher Berufung auf st. Rspr. m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

    Auszug aus BGH, 28.02.1985 - I ZR 7/83
    Dem Gesetzgeber steht bei der Regelung von Lebenssachverhalten ein weiter Ermessensspielraum zu, der es erlaubt, auch vergleichbare Sachverhalte verschieden zu behandeln, sofern die Differenzierung durch sachliche Erwägungen zu rechtfertigen ist (BVerfGE 2, 162, 182 [BVerfG 07.03.1953 - 2 BvE 4/52]; 9, 334, 337; 17, 381, 388 f; 26, 302, 310; 51, 222, 234); nur wenn "äußerste Grenzen" dieses Ermessensbereichs überschritten sind, sich also schlechterdings kein sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung erkennen läßt und diese somit als willkürlich beurteilt werden muß, kann die gesetzliche Regelung an Art. 3 GG scheitern (BVerfGE 26, 72, 76; 50, 142, 162, [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvL 25/77]letztere unter ausdrücklicher Berufung auf st. Rspr. m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2013 - IX AR (VZ) 1/12

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf

    Soweit das innerstaatliche Recht Inländer strenger als Unionsangehörige behandelt, ist eine solche Ungleichbehandlung hinzunehmen, wenn sie in Einklang mit dem Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG steht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - I ZR 7/83, GRUR 1985, 886; BVerwGE 129, 226 Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den

    Die Inländerdiskriminierung ist unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) und der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) derzeit jedoch hinzunehmen (vgl. EuGH Slg. 1994, I-2715 Rn. 9; 1986, 3238, 3376; BGH GRUR 1985, 886; offengelassen von BGH WRP 1996, 284, 285).
  • LG Hamburg, 16.03.2010 - 312 O 300/09

    Unlauterer Wettbewerb durch Inverkehrbringen eines Tees mit Gingko-Blättern:

    Die weitere Anwendung des innerstaatlichen Wettbewerbsrechts auf Inländer verstößt auch nicht gegen Art. 3 GG, es sei denn, diese Differenzierung ist willkürlich, weil sich schlechterdings kein sachlich einleuchtender Grund dafür erkennen lässt (BGH GRUR 1985, 886, 887 f. - Cocktail-Getränk ; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., Einl. Rn. 3.16).

    Dieser Grund kann bereits in fortbestehenden sachlichen Gründen für den Erlass der gesetzlichen Regelung gesehen werden (BGH GRUR 1985, 886, 888 - Cocktail-Getränk ).

  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97

    "Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"

    Die sogen. Impressumpflicht der Landespressegesetze stellt eine Ordnungsvorschrift dar, die als wettbewerbsneutral und folglich nur bei dem Hinzutreten besonderer wettbewerblicher Umstände als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist, namentlich weil der Wettbewerber sich einen nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen Konkurrenten, die sich gesetzestreu verhalten, verschafft (BGH, GRUR 1989, 830, 832 - Impressumpflicht; BGH, GRUR 1985, 886, 888 - Cocktail-Getränk).
  • BGH, 13.07.1989 - I ZR 160/87

    Impressumspflicht; Begriff des Erscheinungsorts; Anforderungen an Verlagsangabe

    Das wäre vorliegend der Fall, wenn die Beklagte sich durch den in Frage stehenden Gesetzesverstoß einen sachlich nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor ihren gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft hätte, wobei allein der Umstand, daß der Verletzer gegen eine außerwettbewerbliche Norm verstoßen hat, noch nicht automatisch zu einem relevanten Wettbewerbsvorsprung führt (vgl. BGH, Urt. v. 28.02.1985 - I ZR 7/83, GRUR 1985, 886, 888 = WRP 1985, 406, 407 - Cocktail-Getränk).
  • KG, 27.11.2001 - 5 U 6174/00

    Wettberwerbsrechtliches Verhältnis zwischen Unternehmern im Stadtbereich und in

    Der Gesetzesverstoß hat im gegebenen Fall auch zu einem greifbaren Wettbewerbsvorteil geführt, der geeignet ist, die Wettbewerbslage zu Gunsten der Beklagten spürbar zu beeinflussen (vgl. zu diesem Erfordernis BGH GRUR 1985, 886/888 - "Cocktailgetränke"; 1992, 320/321 - "RSA/Cape").
  • BGH, 23.01.1992 - I ZR 62/90

    R.S.A./Cape - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Ein Gesetzesverstoß von nur geringer Bedeutung, der einen greifbaren Wettbewerbsvorteil nicht zur Folge hat, vermag den Vorwurf sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens nicht zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1985 - I ZR 7/83, GRUR 1985, 886, 888 - Cocktail-Getränk; Urt. v. 17.5.1989 - I ZR 151/87, GRUR 1989, 669, 671 - Zahl nach Wahl).
  • BGH, 17.05.1989 - I ZR 151/87

    Versandhandel - Teilzahlungsmodell - Teilzahlung - Monatliche Ratenzahlung -

    Allein der Umstand, daß der Verletzer gegen eine außerwettbewerbliche Norm verstoßen hat, führt noch nicht automatisch zu einem relevanten Wettbewerbsvorsprung (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1985 - I ZR 7/83, GRUR 1985, 886, 888 = WRP 1985, 406, 407 - Cocktail-Getränk).
  • KG, 27.03.2001 - 5 U 10467/99

    Werbung für Flugreisen - gesonderte Ausweisung von Steuern und Gebühren -

    Der Gesetzesverstoß hat im gegebenen Fall insbesondere auch zu einem greifbaren Wettbewerbsvorteil geführt, der geeignet ist, die Wettbewerbslage zugunsten der Beklagten spürbar zu beeinflussen (vgl. zu diesem Erfordernis BGH GRUR 1985, 886/888 -"Cocktailgetränke", 1992, 3201321 - "RSA/Cape").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht