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   BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57   

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https://dejure.org/1958,831
BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57 (https://dejure.org/1958,831)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1958 - I ZR 73/57 (https://dejure.org/1958,831)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1958 - I ZR 73/57 (https://dejure.org/1958,831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 671
  • MDR 1958, 215
  • GRUR 1958, 297
  • DB 1958, 251
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.12.1913 - II 405/13

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57
    Ob es sich bei den anvertrauten technischen Hilfsmitteln um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 17 UWG handeln muß, kann dabei dahinstehen (verneinend u.a. RG MuW 1910, 350; RGZ 83, 384; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 7. Aufl. Bem. 4 zu § 18 UWG; Callmann, Der unlautere Wettbewerb 2. Aufl. Bem. 4 zu § 18 UWG; gegenteiliger Auffassung u.a. Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. S. 771; Tetzner UWG 2. Aufl. Bem. 9 zu § 18 UWG).

    Offenkundige Vorlagen oder technische Vorschriften können nicht anvertraut sein, an ihrer Benutzung ist, soweit ihnen kein gewerbliches Schutzrecht zur Seite steht, grundsätzlich niemand gehindert (RGZ 83, 384).

  • RG, 14.03.1907 - VI 425/06

    Enthält es einen Verstoß gegen die guten Sitten, wenn der in einem Geschäfte

    Auszug aus BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57
    Dabei genügt es, wenn es von jedem Interessenten ohne größere Schwierigkeiten und Opfer in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. RGZ 65, 333; RG JW 1929, 1227; 1936, 2081; 1939, 426; RG GRUR 1942, 352, 355 - Quarzlampe).
  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57
    Bei Offenkundigkeit kann, wie der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts mehrfach entschieden hat, von einem "Anvertrauen" im Sinne des § 18 UWG nicht gesprochen werden (RG GRUR 1942, 352, 354 - Quarzlampe; BGHZ 17, 41, 42 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokilienguß; Urt. vom 22. November 1957 - I ZR 144/56 - Spitzenmuster).
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56

    Zur Kopie bzw. Nachahmung von Spitzenmustern

    Auszug aus BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57
    Bei Offenkundigkeit kann, wie der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts mehrfach entschieden hat, von einem "Anvertrauen" im Sinne des § 18 UWG nicht gesprochen werden (RG GRUR 1942, 352, 354 - Quarzlampe; BGHZ 17, 41, 42 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokilienguß; Urt. vom 22. November 1957 - I ZR 144/56 - Spitzenmuster).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Soweit die Klägerin Herausgabe oder Vernichtung der im Besitz der Beklagten befindlichen Kundenliste beansprucht, kommt ein Beseitigungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 7.1.1958 - I ZR 73/57, GRUR 1958, 297, 298 - Petromax I; Köhler aaO § 17 UWG Rdn. 65).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19

    Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als

    Er nutzt vielmehr in solchem Falle ein nicht offenkundiges technisches Hilfsmittel aus und erspart dadurch eigene Mühe und Kosten (vgl. BGH, Urteil vom 07. Januar 1958 - I ZR 73/57, GRUR 1958, 297 [299] - Petromax).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Gleiches gilt für Werkzeuge, die an Hand von unbefugt verwerteten Zeichnungen hergestellt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1958 - I ZR 73/57, GRUR 1958, 297, 299 - Petromax).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    Gleiches gilt für Werkzeuge, die an Hand von unbefugt verwerteten Zeichnungen hergestellt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1958 - I ZR 73/57, GRUR 1958, 297, 299 - Petromax).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 15 U 6/20

    Ansprüche wegen unrechtmäßiger Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses Verwertung von

    Die in den Konstruktionszeichnungen verkörperten Informationen stellen sich, mindestens in ihrer Gesamtheit, als Geschäftsgeheimnis dar (Vgl. zu § 17 UWG a. F.: BGH GRUR 2018, 1161 - Hohlfasermembranspinnanlage II; BGH GRUR 2008, 727 - Schweißmodulgenerator; BGH GRUR 1983, 179 - StapelAutomat; BGH GRUR 1964, 31 - Petromax II; BGH GRUR 1958, 297 - Petromax I).

    Maßgeblich ist deshalb nicht, ob die von der Beklagten hergestellten und an D. gelieferten Trommeln auch ohne die Konstruktionszeichnungen der Klägerin konstruiert werden konnten, weil die hierfür benötigten Angaben ggfs. offenkundig oder leicht zugänglich waren/sind, sondern, ob die streitgegenständlichen CAD-Konstruktionszeichnungen Anlagen K 17 bzw. K 19 in ihrer konkreten Erscheinungsform offenkundig und leicht zugänglich waren/sind (BGH GRUR 1958, 297 - Petromax).

  • BGH, 17.05.1960 - I ZR 34/59

    Handstrickverfahren

    Der Schutz nach § 18 UWG setzt indessen nach Auffassung des Senats auch nicht den Nachweis voraus, daß der anvertraute Gedanke einen wirtschaftlichen Vorsprung zu verschaffen geeignet ist; es genügt vielmehr, daß der vom Vertrauensempfänger tatsächlich benutzte Gedanke von dem in der Vorlage verkörperten technischen Gedanken Gebrauch macht und daß dieser weder ihm noch der Allgemeinheit ohne größere Schwierigkeiten und Opfer zugänglich war (vgl. BGH GRUR 1958, 297, 299 - Petromax); daß der Verletzer durch eigene Arbeit ähnliche Vorlagen hätte herstellen und damit ohne die fremden Vorlagen hätte auskommen können, rechtfertigt ihre Benutzung nicht (BGH aaO).
  • BGH, 22.02.1968 - III ZR 148/66

    Klage auf Zustimmung zur öffentlichen Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Bei einer solchen Sachlage ist ein Prozeßverfahren und eins gerichtliche Entscheidung über die Einwendungen des Schuldners ohnehin nicht zu vermeiden, und es würde nur einen überflüssigen und daher dem Gläubiger nicht zumutbaren Umweg darstellen, ihn in einem Fall dieser Art zunächst auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung zu verweisen und ihm den einfacheren Weg der Erhebung der Klage zu verwehren (BGH MDR 1961, 486; 1958, 215; RGZ 110, 117, 119).
  • OLG Stuttgart, 04.05.1999 - 18 UF 34/99

    Rechtsschutzbedürfnis für neue Unterhaltsklage - Versäumnisurteil ohne Tatbestand

    In einem solchen Fall besteht ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis für eine neue Klage (vgl. BGH, MDR 1958, 215).
  • BGH, 13.11.1970 - I ZR 102/68

    Anspruch auf Unterlassung einer Konkurrenzfertigung - Sittenwidrige Erlangung von

    Hierfür genügt es, wenn das Betriebsgeheimnis von jedem Interessenten durch eine Untersuchung der fertigen, am Markt befindlichen Ware ohne größere Schwierigkeiten und Opfer in Erfahrung gebracht werden kann (RG GRUR 36, 573/576 - Kernbinder Albertus Stehfix; 37, 559/561/562 - Rauchfaßkohlen; vgl. ferner RG GRUR 39, 733/735/739 - Öleingewinnung zu § 826 BGB sowie BGH GRUR 58, 297/299 - Petromax I zu der insoweit gleichliegenden Frage des § 18 UWG).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 247/62

    Rechtskräftige Feststellung eines Miterbenrechts - Auseinandersetzung einer

    Bei einer solchen Sachlage ist ein Prozeßverfahren und eine gerichtliche Entscheidung über die Einwendungen des Schuldners ohnehin nicht zu vermeiden, und es würde nur einen überflüssigen und daher dem Gläubiger nicht zumutbaren Umweg darstellen, ihn in einem Fall dieser Art zunächst auf die Einleitung der Zwangsvollstreckung zu verweisen und ihm den einfacheren Weg, die Erhebung der Klage, zu verwehren (BGH MDR 1961, 486; 1958, 215; RGZ 110, 117, 119).
  • BGH, 21.03.1961 - I ZR 88/60

    Rechtsmittel

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