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   BGH, 10.03.1994 - I ZR 75/92   

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https://dejure.org/1994,2026
BGH, 10.03.1994 - I ZR 75/92 (https://dejure.org/1994,2026)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - I ZR 75/92 (https://dejure.org/1994,2026)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - I ZR 75/92 (https://dejure.org/1994,2026)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grenzüberschreitende Beförderung - Umzugsgut - Anwendbarkeit von Beförderungsbedingungen - Verkehrsbedingte Zwischenlagerung

  • unalex.eu

    Art. EVÜ

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GüKUMT § 1; GüKUMT § 8 Nr. 1
    Begriff der verkehrsbedingten Zwischenlagerung nach § 8 Nr. 1 S. 2 GüKUMT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GüKUMT § 1 § 8 Nr. 1 Satz 2
    Beförderungsbedingungen des GüKUMT - verkehrsbedingte Zwischenlagerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1188
  • MDR 1994, 1101
  • VersR 1994, 837
  • WM 1994, 1539
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85

    Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - I ZR 75/92
    Soweit es hierauf noch ankommen sollte, wird das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auch Gelegenheit zur Prüfung haben, ob in entsprechender Anwendung der vom Bundesgerichtshof aufgestellten Beweislastgrundsätze zum Haftungsregime bei multimodalem Verkehr (BGHZ 101, 172, 179 ff.) im Streitfall die Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt des Schadenseintritts bei der Beklagten liegt, nachdem die Klägerin den Schadenseintritt während der Beförderung durch die Beklagte behauptet hat.
  • BGH, 22.04.1982 - I ZR 86/80

    Schadensersatz nach Warschauer Abkommen

    Auszug aus BGH, 10.03.1994 - I ZR 75/92
    Das Berufungsgericht hätte hierzu weiter auch noch darauf abheben können, daß die Klägerin die Fracht im voraus bezahlt hat (vgl. BGHZ 84, 101, 103 f.), was ebenfalls dafür spricht, daß sich die Parteien bei Vertragsschluß - ausdrücklich oder konkludent - auf einen bestimmten Satz der Beförderungskosten geeinigt hatten.
  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10

    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des

    Schadensteilung">425 Abs. 1 HGB ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Frachtführer wegen einer von ihm zu vertretenden oder sonst transportbedingten Verzögerung der Beförderung zunächst eine kurzfristige Vorlagerung vornehmen muss; denn eine solche Handlung dient der Erfüllung des Beförderungsvertrags (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1994 - I ZR 75/92, TranspR 1994, 279, 281 = VersR 1994, 837; Koller aaO § …
  • BGH, 06.10.1994 - I ZR 179/92

    Umzugstransportvertrag: Zwischenlagerung - Hinweispflichten - Beweislast

    Verkehrsbedingt im Sinne dieser Vorschrift ist eine Zwischenlagerung nur dann, wenn sie in enger Beziehung zu dem Transport selbst steht, also mit der Art und Weise der Beförderung so zusammenhängt, daß die Beförderung als solche den Hauptgegenstand der Vertragspflichten bildet und die Lagerung nur als Annex hierzu erscheint (BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 75/92, TranspR 1994, 279, 281 = VersR 1994, 837, 838).

    Hiermit steht der nach § 13 Abs. 3 Satz 1 GüKUMT erforderliche Hinweis in keinerlei sachlichem Zusammenhang, so daß auch der Auftraggeber nicht in der erforderlichen Weise dazu veranlaßt und aufgefordert wird, sich neben der Frage der erbrachten Dienstleistung auch mit einem Text zu beschäftigen, der mit dem Leistungsnachweis in keinem Zusammenhang steht (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 75/92, TranspR 1994, 279 = VersR 1994, 837).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 100/95

    Darlegungs- und Beweislast des Umzugsunternehmers bei der Beschädigung von

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 10.03.1994 - I ZR 75/92, TranspR 1994, 279 = VersR 1994, 837).
  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 118/94

    Anspruch auf Zahlung des vollen tariflichen Beförderungsentgelts für vor dem

    Diesem kann nämlich, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kein Anhaltspunkt für eine gewollte Rückwirkung entnommen werden (vgl. BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 75/92, TranspR 1994, 279, 280 = VersR 1994, 837), also auch nichts dafür, daß es (auch) auf vertragliche Vereinbarungen Anwendung finden solle, die, wie die hier in Frage stehenden Vereinbarungen, schon vor seinem Inkrafttreten abgeschlossen worden waren.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 18 U 85/10
    Das ist auch dann der Fall, wenn der Frachtführer wegen einer von ihm zu vertretenden oder sonst transportbedingten Verzögerung der Beförderung zunächst eine kurzfristige Vorlagerung beabsichtigt, weil auch eine solche Vorlagerung der Erfüllung des Beförderungsvertrages dient (vgl. BGH TranspR 1994, 279, 281 f.; Ebenroth/Boujong/Strohn-Schaffert, 2. Aufl. § 425 HGB Tz. 20).
  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 156/96

    Anwendbarkeit des GüKUMT auf einen im multimodalen Verkehr durchgeführten

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 75/92, TranspR 1994, 279, 280 = VersR 1994, 837) kommen die Regelungen des GüKUMT während seiner Geltungsdauer grundsätzlich auch auf Transporte zur Anwendung, bei denen der Entladeort außerhalb des Geltungsbereichs des Güterkraftverkehrsgesetzes lag.
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 27/95

    Vereinbarung tarifwidriger Beförderungsentgelte; Berufung des

    Zutreffend ist auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, daß sich an dieser Rechtslage durch das Inkrafttreten des Tarifaufhebungsgesetzes am 1. Januar 1994 nichts geändert hat, weil diesem kein Anhaltspunkt für eine gewollte Rückwirkung entnommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.1994 - I ZR 75/92, TranspR 1994, 279, 280 = VersR 1994, 837), also auch nichts dafür, daß es (auch) auf vertragliche Vereinbarungen Anwendung finden solle, die, wie hier, schon vor seinem Inkrafttreten abgeschlossen worden waren.
  • OLG Hamburg, 11.01.2007 - 6 U 66/06

    Seefrachtvertrag: Haftung des Fixkostenspediteurs

    Eine Rechnung über einen Pauschbetrag und das Fehlen einer Provision ist nämlich ein starkes, in der Regel beweiskräftiges Indiz für eine von Anfang an getroffene Fixkostenvereinbarung (BGH TranspR 1994, 279, 280; Koller, a.a.O. Rn. 22).
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 20/95

    Haftung für den Schaden eines Umzugsunternehmers wegen Festhaltens eines Lkw

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Beförderungsbedingungen des GüKUMT auch auf die grenzüberschreitende Beförderung von Umzugsgut anwendbar (BGH, Urt. v. 10.3.1994 - I ZR 75/92, TranspR 1994, 279, 280).
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