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   BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69   

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BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69 (https://dejure.org/1971,739)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1971 - I ZR 76/69 (https://dejure.org/1971,739)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - I ZR 76/69 (https://dejure.org/1971,739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grenzen der guten Sitten bei der Abwehr eines unlauteren Wettbewerbers - Anzeigen in der Tageszeitung als Abwehrmittel - Erwirken einer einstweiligen Verfügung als alternatives Abwehrmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 804
  • MDR 1971, 558
  • GRUR 1971, 259
  • DB 1971, 568
  • afp 1971, 72
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    Es geht vielmehr stets um die Frage, ob ein an sich unzulässiges Wettbewerbsverhalten ausnahmsweise durch die Abwehrlage, den Abwehrzweck und die Notwendigkeit der Abwehrmaßnahmen eine andere wettbewerbsrechtliche Beurteilung erfahren und daher wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet werden kann (vgl. BGH GRUR 54, 337, 341 - Radschutz; 62, 45, 48 - Betonzusatzmittel; 68, 382, 385 - Favorit II).

    Von diesem Grundsatz ist auch der Bundesgerichtshof in den Fällen eines durch die Abwehrlage gerechtfertigten kritisierenden Warenvergleichs auegegangen (vgl. BGH GRUR 54, 337, 341 - Rechtsschutz; 62, 45, 48 - Betonzusatzmittel; 68, 382, 385 - Favorit II).

    Wenn auch die Erwirkung gerichtlicher Maßnahmen grundsätzlich der gebotene Weg zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen ist, so kann doch der betroffene Mitbewerber dann nicht ausschließlich auf die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verwiesen werden, wenn dadurch dem wettbewerbswidrigen Angriff nicht ausreichend gewehrt werden kann (RG GRUR 33, 249, 251 - Paraffinkerzen; BGH GRUR 60, 193, 196 - Frachtenrückvergütung; 68, 382, 385 - Favorit II).

    Das ist aber nicht nur dann der Fall, wenn - wie das Berufungsgericht hier ohne Rechtsfehler ausgeschlossen hat - zu erwarten steht, daß sich der Verletzer nicht an ein gerichtliches Verbot halten wird, sondern auch dann, wenn mit dem gerichtlichen Verbot einer bereits eingetretenen und noch fortdauernden Schadensentwicklung nicht hinreichend begegnet werden kann (BGH GRUR 68, 382, 385 - Favorit II).

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    Es geht vielmehr stets um die Frage, ob ein an sich unzulässiges Wettbewerbsverhalten ausnahmsweise durch die Abwehrlage, den Abwehrzweck und die Notwendigkeit der Abwehrmaßnahmen eine andere wettbewerbsrechtliche Beurteilung erfahren und daher wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet werden kann (vgl. BGH GRUR 54, 337, 341 - Radschutz; 62, 45, 48 - Betonzusatzmittel; 68, 382, 385 - Favorit II).

    Von diesem Grundsatz ist auch der Bundesgerichtshof in den Fällen eines durch die Abwehrlage gerechtfertigten kritisierenden Warenvergleichs auegegangen (vgl. BGH GRUR 54, 337, 341 - Rechtsschutz; 62, 45, 48 - Betonzusatzmittel; 68, 382, 385 - Favorit II).

    Der Umstand, daß die Beklagte mit ihrer Abwehrmaßnahme möglicherweise nicht nur Abwehrzwecke, sondern auch andere Wettbewerbszwecke verfolgt haben könnte, wie das Berufungsgericht ausgeführt hat, macht die wettbewerbliche Abwehr noch nicht unzulässig (BGH GRUR 62, 45, 48 - Betonzusatzmittel).

  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    Es geht vielmehr stets um die Frage, ob ein an sich unzulässiges Wettbewerbsverhalten ausnahmsweise durch die Abwehrlage, den Abwehrzweck und die Notwendigkeit der Abwehrmaßnahmen eine andere wettbewerbsrechtliche Beurteilung erfahren und daher wettbewerbsrechtlich nicht beanstandet werden kann (vgl. BGH GRUR 54, 337, 341 - Radschutz; 62, 45, 48 - Betonzusatzmittel; 68, 382, 385 - Favorit II).

    Von diesem Grundsatz ist auch der Bundesgerichtshof in den Fällen eines durch die Abwehrlage gerechtfertigten kritisierenden Warenvergleichs auegegangen (vgl. BGH GRUR 54, 337, 341 - Rechtsschutz; 62, 45, 48 - Betonzusatzmittel; 68, 382, 385 - Favorit II).

  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    Der frühere I. Senat des Bundesgerichtshofs ist von einer nur entsprechenden Anwendung des § 227 BGB ausgegangen (BGH GRUR 60, 193, 196 - Frachtenrückvergütung).

    Wenn auch die Erwirkung gerichtlicher Maßnahmen grundsätzlich der gebotene Weg zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen ist, so kann doch der betroffene Mitbewerber dann nicht ausschließlich auf die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verwiesen werden, wenn dadurch dem wettbewerbswidrigen Angriff nicht ausreichend gewehrt werden kann (RG GRUR 33, 249, 251 - Paraffinkerzen; BGH GRUR 60, 193, 196 - Frachtenrückvergütung; 68, 382, 385 - Favorit II).

  • BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64

    Anwaltsberatung I

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    In den Fällen einer Vertreterabwerbung ist der Abwehrlage ebenfalls Rechnung getragen und dementsprechend eine Rückwerbung der abgeworbenen Vertreter nach großzügigeren Maßstäben beurteilt worden (BGH GRUR 67, 428, 429 - Anwaltsberatung).
  • RG, 29.01.1918 - II 416/17

    Zulässigkeit von Abwehrmaßregeln gegen gegnerischen Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    Daraus ergibt sich, daß auf Grund dieser Sondersituation bei der Abwehr gegnerischen unlauteren Wettbewerbs die Grenzen dessen, was als gegen die guten Sitten verstoßend anzusehen ist, anders und weiter zu ziehen sind als bei Wettbewerbshandlungen, bei denen eine Abwehr und Verteidigung nicht in Frage kommt (so bereits RGZ 92, 111, 113 - Vorzugskarten; ferner RG MuW XXIII, 91, 93 - Baumwollspedition; RG GRUR 31, 1154, 1155 - Linokitt; 32, 86, 88 - Doppelklappenumschläge; 33, 249, 251 - Paraffinkerzen).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    Denn für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung kommt es von vornherein auf das Gesamtverhalten nach seinem konkreten Anlaß, Zweck, Mittel, seinen Begleitumständen und Auswirkungen an (vgl. hierzu BGHZ 23, 365, 370, 371 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa; 34, 264, 271, 272 - Ein-Pfennig-Süßwaren; 43, 278, 282, 284 - Kleenex; 51, 236, 243, 245 - Stuttgarter Wochenbericht), so daß die Abwehrlage, der Abwehrzweck und die Notwendigkeit der Abwehrmaßnahmen bereits bei der Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit mitberücksichtigt werden müssen.
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    Denn für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung kommt es von vornherein auf das Gesamtverhalten nach seinem konkreten Anlaß, Zweck, Mittel, seinen Begleitumständen und Auswirkungen an (vgl. hierzu BGHZ 23, 365, 370, 371 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa; 34, 264, 271, 272 - Ein-Pfennig-Süßwaren; 43, 278, 282, 284 - Kleenex; 51, 236, 243, 245 - Stuttgarter Wochenbericht), so daß die Abwehrlage, der Abwehrzweck und die Notwendigkeit der Abwehrmaßnahmen bereits bei der Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit mitberücksichtigt werden müssen.
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    Denn für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung kommt es von vornherein auf das Gesamtverhalten nach seinem konkreten Anlaß, Zweck, Mittel, seinen Begleitumständen und Auswirkungen an (vgl. hierzu BGHZ 23, 365, 370, 371 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa; 34, 264, 271, 272 - Ein-Pfennig-Süßwaren; 43, 278, 282, 284 - Kleenex; 51, 236, 243, 245 - Stuttgarter Wochenbericht), so daß die Abwehrlage, der Abwehrzweck und die Notwendigkeit der Abwehrmaßnahmen bereits bei der Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit mitberücksichtigt werden müssen.
  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

    Auszug aus BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69
    Denn für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung kommt es von vornherein auf das Gesamtverhalten nach seinem konkreten Anlaß, Zweck, Mittel, seinen Begleitumständen und Auswirkungen an (vgl. hierzu BGHZ 23, 365, 370, 371 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56] - Suwa; 34, 264, 271, 272 - Ein-Pfennig-Süßwaren; 43, 278, 282, 284 - Kleenex; 51, 236, 243, 245 - Stuttgarter Wochenbericht), so daß die Abwehrlage, der Abwehrzweck und die Notwendigkeit der Abwehrmaßnahmen bereits bei der Prüfung der Tatbestandsmäßigkeit mitberücksichtigt werden müssen.
  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 75/13

    Zum Aufruf einer Verbraucherzentrale zur Kündigung eines Girokontos

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass ein Boykottaufruf unverhältnismäßig sein kann, wenn das mit dem Aufruf verfolgte Ziel auch durch eine Inanspruchnahme des Rechtswegs erreicht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1965 - KZR 8/63, GRUR 1965, 440, 443 - Milchboykott; Urteil vom 22. Januar 1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - W.A.Z.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß der Vorwurf der Sittenwidrigkeit auch dann entfallen kann, wenn eine Beurteilung des Gesamtverhaltens ergibt, daß der Wettbewerber in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat (vgl. BGH GRUR 1970, 465, 466 f. - Prämixe; Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - W.A.Z.; BGHZ 50, 1, 4 f. - Presseinformation durch Wettbewerber; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 18. Rdn. 59).

    Daraus ergibt sich, daß aufgrund dieser Sondersituation bei der Abwehr gegnerischen Verhaltens die Grenzen dessen, was als gegen die guten Sitten verstoßend anzusehen ist, anders und weiter zu ziehen sind als bei Wettbewerbsverhalten, bei denen eine Abwehr und Verteidigung nicht in Frage kommt (vgl. zum Vorstehenden BGH GRUR 1971, 259, 260 - W.A.Z.).

    Wenn auch die Erwirkung gerichtlicher Maßnahmen grundsätzlich der gebotene Weg zur Abwehr ist, so kann der Abwehrende jedenfalls dann nicht auf die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verwiesen werden, wenn dadurch dem Angriff nicht ausreichend gewehrt werden kann (vgl. BGH GRUR 1971, 259, 260 - W.A.Z.).

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87

    Vermögensberater

    Die gegenteilige Ansicht des Berufungsgerichts verkennt, daß bei einer Abwehr unlauteren Wettbewerbs eines Mitbewerbers die Grenzen dessen, was als gegen die guten Sitten verstoßend anzusehen ist, weiter als sonst zu ziehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1971, GRUR 1971, 259, 260 f - W.A.Z.).

    Zwar ist grundsätzlich die Erwirkung gerichtlicher Maßnahmen der gebotene Weg zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen, doch kann der betroffene Mitbewerber dann nicht ausschließlich auf die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verwiesen werden, wenn dadurch dem wettbewerbswidrigen Angriff nicht ausreichend begegnet werden kann (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1971, 259, 260 - W.A.Z.; zuletzt Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87 - Preiskampf).

  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

    Ein solches setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außer einem - hier gegebenen - rechtswidrigen Angriff eines Wettbewerbsteilnehmers zusätzlich voraus, daß diesem Angriff durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht ausreichend gewehrt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 385 = WRP 1967, 363 - Favorit II; BGH, Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - WAZ) und daß durch die Abwehrmaßnahme gegenüber dem angreifenden Konkurrenten nicht in Rechte oder berechtigte Interessen am Streit unbeteiligter Dritter eingegriffen wird (BGHZ 23, 365, 376 - SUWA; BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 4/82, GRUR 1984, 461, 463 = WRP 1984, 321 - Kundenboykott).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

    Ein wettbewerbsrechtlich zulässiges Abwehrverhalten setzt außer einem hier gegebenen - rechtswidrigen Angriff eines Wettbewerbsteilnehmers zusätzlich voraus, daß durch die Abwehrmaßnahmen gegenüber dem angreifenden Konkurrenten nicht in Rechte oder berechtigte Interessen Dritter eingegriffen wird (BGHZ 23, 365, 376 - Suwa; BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 4/82, GRUR 1984, 461, 463 - Kundenboykott) und daß diesem Angriff durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht ausreichend gewehrt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 385 - Favorit II; Urt. v. 22.1.1971 I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 - W.A. Z.; Urt. v. 27.10.1989 - I ZR 29/87, WRP 1989, 468, 471 - Preiskampf).
  • BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86

    PKW-Schleichbezug

    Zwar kann ein an sich anstößiges Verhalten aus notwendigen Abwehrzwecken eine andere - aus der Sittenwidrigkeit herausführende - Beurteilung erfahren (BGH, Urt. v. 22.1.1971 - I ZR 76/69, GRUR 1971, 259, 260 = WRP 1971, 222 - WAZ m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 2 U 14/98
    Zudem setzt ein wettbewerbsrechtlich zulässiges Abwehrverhalten voraus, daß dem Angriff nicht ausreichend und rechtzeitig durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe gewehrt werden kann (BGH GRUR 1971, 259, 260 - W.A.Z.; BGH WRP 1989, 468, 471 - Preiskampf; BGH GRUR 1990, 685, 686 [BGH 26.04.1990 - I ZR 71/88] - Anzeigenpreis I sowie für den abwehrenden Werbevergleich Baumbach-Hefermehl, a.a.O.).

    Vielmehr handelt es sich bei dieser der Berufungserwiderung (S. 7 oben) entnommenen Behauptung lediglich um die Wiedergabe eines Zitats aus der ebenfalls dann zitierten BGH-Entscheidung GRUR 1971, 259, 260 - W.A.Z. Auch Probleme der Beweisführung bzw. Glaubhaftmachung standen einem gerichtlichen Vorgehen der Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin nicht entgegen.

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der

    In welchem Umfang nicht nur der sachliche Inhalt sondern auch die Schärfe einer Meinungsäußerung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage durch den Schutz des Art. 5 GG gedeckt wird, hängt nicht zuletzt von Art und Schwere einer früheren Herausforderung ab (BGHZ 45, 246 - Höllenfeuer - vgl. auch BVerfGE 12, 113 - Schmidt/Spiegel - für den teilweise anders gelagerten Fall des wirtschaftlichen Wettbewerbs vgl. ferner BGH Urt. v. 22. Januar 1971 - I ZR 76/69 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Jena, 02.11.2005 - 2 U 418/05

    Teilnahme an Sportwetten inländischer und ausländischer Veranstalter ohne

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  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 4/82

    Kundenboykott

    Soweit das Berufungsgericht die Sittenwidrigkeit deswegen verneint hat, weil die Klägerin ihrerseits zu polemischem Vorgehen gegen sie im Konkurrenzkampf Anlaß gegeben habe - und zwar durch frühere Verhaltensweisen beim Verkauf, die wiederholt auch zu wettbewerblichen Auseinandersetzungen vor Gericht, darunter auch zu Niederlagen der Klägerin, geführt hätten -, hat es nicht beachtet, daß erlaubtes wettbewerbliches Abwehrverhalten (vgl. dazu insbesondere BGH GRUR 1971, 259 = WRP 1971, 222 - WAZ) grundsätzlich dort seine Grenzen findet, wo es schützenswerte Belange von am Wettbewerbsverhältnis selbst nicht unmittelbar beteiligten Dritten verletzt (vgl. - sinngemäß - BGH GRUR 1983, 335 - Trainingsgerät), und daß solche Belange hier auf Seiten der am unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis nicht beteiligten Uhrenkäufer dadurch berührt werden, daß deren Beeinträchtigung und Verärgerung durch Verweigerung der Kundendienstleistung gezielt als Mittel eingesetzt werden soll, um die Klägerin zu treffen.
  • BGH, 14.07.1971 - VIII ZR 49/70

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung einer

  • OLG Dresden, 16.09.1994 - 5 U 1423/93

    Zulässigkeit kritisierender Äußerungen als Reaktion auf eine zuvor vom

  • OLG Hamburg, 07.12.2000 - 3 U 132/00

    Anforderungen an Abwehrmaßnahmen gegen unzulässige Werbebehauptungen

  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 179/80

    Versendung von Rundschreiben - Behauptung einer alleinigen Berechtigung zur

  • BGH, 17.12.1971 - I ZR 49/70

    Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Behauptungen - Deutung der

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