Rechtsprechung
BGH, 19.12.1984 - I ZR 79/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit der Übernahme von eigenartigen Farbbezeichnungen für eine neue Farbtonserie - Berechtigung, bei zulässig nachgeahmtem Farbton auch die Bezeichnung zu übernehmen - Sittenwidrigkeit der Nachahmung unter dem Gesichtspunkt der Herkunftstäuschung und der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG §§ 1, 3
Wettbewerbswidrigkeit der Übernahme von eigenartigen Farbbezeichnungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 909
- GRUR 1985, 445
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54
Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter
Auszug aus BGH, 19.12.1984 - I ZR 79/83
In einem solchen Fall hat der Bundesgerichtshof die Eignung solcher Buchstaben und Zahlen, zugleich auch als betrieblicher Herkunftshinweis zu dienen, ausdrücklich anerkannt (GRUR 1956, 553, 557 - Coswig), wenn die Typenbezeichnung infolge ihrer besonderen Eigenart oder aus anderen Gründen bei ihrem Erscheinen im Verkehr auch individualisierend wirkt in dem Sinne, daß sie eine gedankliche Verbindung mit der Herkunftsstätte hervorruft.Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Berufungsgericht beachten müssen, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Annahme der Verwechslungsgefahr ausreichen kann, wenn die Gefahr besteht, daß die angesprochenen Verkehrskreise aus der übereinstimmenden Bezeichnung auf organisatorische oder geschäftliche Beziehungen zwischen den Unternehmen schließen (vgl. BGH GRUR 1956, 553, 557 - Coswig).
- BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61
coffeinfrei
Auszug aus BGH, 19.12.1984 - I ZR 79/83
In der Rechtsprechung wird für den wettbewerbsrechtlichen Schutz von nicht unter Sonderschutz (§§ 15, 24, 25 WZG, 12 BGB, 16 UWG) stehenden Bezeichnungen unter dem Blickpunkt der Herkunftstäuschung zunächst vorausgesetzt, daß die Bezeichnung ihrer Natur nach geeignet ist, als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken, und daß sie, wenn auch nicht Verkehrsgeltung im Sinne des § 25 WZG, so doch eine gewisse Bekanntheit in den einschlägigen Verkehrskreisen erlangt hat (BGH GRUR 1963, 423, 428 - coffeinfrei). - BGH, 27.11.1959 - I ZR 24/58
Simili-Schmuck
Auszug aus BGH, 19.12.1984 - I ZR 79/83
In diesem Zusammenhang könnte auch die subjektive Seite des Streitfalls entscheidungserheblich werden (vgl. BGH GRUR 1960, 244, 246 - Simili-Schmuck). - BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58
Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben
Auszug aus BGH, 19.12.1984 - I ZR 79/83
Das ist zwar nicht fernliegend (vgl. BGHZ 30, 357 ff. - Nährbier), bedarf aber der Feststellung. - BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66
Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem …
Auszug aus BGH, 19.12.1984 - I ZR 79/83
Zwar kann im Streitfall das genannte Interesse des Handelsverkehrs im Rahmen der Abwägung aller Umstände des Falles mit in Betracht gezogen werden (vgl. BGH GRUR 1969, 190 - halozon), es ist aber nicht geeignet, für sich allein ohne Rücksicht auf die übrigen Umstände des Falles die Wettbewerbswidrigkeit auszuschließen.
- BGH, 13.11.1997 - I ZR 159/95
Farbkennummern - Anlehnende Werbung
Dies ist bei der Abwägung mit in Betracht zu ziehen, kann aber angesichts der sonstigen Umstände die Wettbewerbswidrigkeit nicht ausschließen (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 19.12.1984 - I ZR 79/83, GRUR 1985, 445, 446 = WRP 1985, 336 - Amazonas). - OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
Kennzeichnung von Auto-Modellen - "S-Klasse"
Im Ergebnis Gleiches gilt im Hinblick auf die weiteren Entscheidungen "Verbrauchsmaterialien" (GRUR 1996, 781 ff) und "Amazonas" (GRUR 1985, 445 ff) des BGH.