Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,300
BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70 (https://dejure.org/1972,300)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1972 - I ZR 82/70 (https://dejure.org/1972,300)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1972 - I ZR 82/70 (https://dejure.org/1972,300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 484
  • GRUR 1972, 558
  • DB 1972, 621
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs eine Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr besteht (BGH GRUR 55, 342, 345 - Baumschule), an deren Beseitigung strenge Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 14, 163, 167 - Constanze II).

    Der Beseitigungsanspruch folgt dabei unmittelbar aus § 1 UWG, da die Nichtbeseitigung einer Fortsetzung der Verletzungshandlung gleichkommt, der Beseitigungsanspruch im Ergebnis also nur die Ergänzung und Fortführung des Unterlassungsanspruchs darstellt (BGHZ 14, 163, 173 - Constanze II; BGH GRUR 58, 30, 31 - Außenleuchten).

  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 125/64

    Zulässigkeit von Eisenzusatz bei Lebensmitteln

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
    Regelmäßig bedarf es einer verbindlichen und eindeutigen, durch eine angemessene Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsverpflichtung (BGH GRUR 70, 558, 559 - Sanatorium), wobei allerdings der Umstand, daß der Verletzer an seinem abweichenden Rechtsstandpunkt festhält, einer Ausräumung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht entgegensteht (BGH GRUR 55, 390, 392 - Schraubenmuttern; 67, 362, 367 - Spezialsalz I).

    Wird ein solches durch eine angemessene Vertragsstrafe gesichertes Unterlassungsversprechen des Verletzers ohne stichhaltigen Grund vom Verletzten zurückgewiesen, dann fehlt es an dem für den Unterlassungsantrag erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn der Verletzer gleichwohl sein Unterlassungsversprechen aufrechterhält (BGH GRUR 67, 362, 367 - Spezialsalz I).

  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
    Regelmäßig bedarf es einer verbindlichen und eindeutigen, durch eine angemessene Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsverpflichtung (BGH GRUR 70, 558, 559 - Sanatorium), wobei allerdings der Umstand, daß der Verletzer an seinem abweichenden Rechtsstandpunkt festhält, einer Ausräumung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht entgegensteht (BGH GRUR 55, 390, 392 - Schraubenmuttern; 67, 362, 367 - Spezialsalz I).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs eine Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr besteht (BGH GRUR 55, 342, 345 - Baumschule), an deren Beseitigung strenge Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 14, 163, 167 - Constanze II).
  • BGH, 16.05.1952 - I ZR 143/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
    Die eigenmächtige Entfernung der Schilder bleibt auch in solchen Fällen, in denen es sich auch nach Durchführung der Reparaturarbeiten immer noch um eine Maschine aus der Produktion der Klägerin und nicht um eine völlig veränderte Maschine (vgl. BGH GRUR 52, 521, 522 - Minimax) handelt, unzulässig.
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 163/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
    Der Beseitigungsanspruch folgt dabei unmittelbar aus § 1 UWG, da die Nichtbeseitigung einer Fortsetzung der Verletzungshandlung gleichkommt, der Beseitigungsanspruch im Ergebnis also nur die Ergänzung und Fortführung des Unterlassungsanspruchs darstellt (BGHZ 14, 163, 173 - Constanze II; BGH GRUR 58, 30, 31 - Außenleuchten).
  • BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 23/63
    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
    Denn aus den gleichen Erwägungen, aus denen zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs eine Auskunftsverpflichtung des Verletzers anerkannt ist (siehe BGH GRUR 65, 313, 314 - Umsatzauskunft), ist auch zur Vorbereitung und Durchsetzung eines Beseitigungsanspruchs ein Anspruch auf Auskunftserteilung über den Umfang der Verletzungshandlungen zuzubilligen, wenn andernfalls die zu einer Beseitigung der fortwirkenden Störung erforderlichen Maßnahmen praktisch nicht verwirklicht werden können.
  • BGH, 28.01.1955 - I ZR 88/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
    Regelmäßig bedarf es einer verbindlichen und eindeutigen, durch eine angemessene Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsverpflichtung (BGH GRUR 70, 558, 559 - Sanatorium), wobei allerdings der Umstand, daß der Verletzer an seinem abweichenden Rechtsstandpunkt festhält, einer Ausräumung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht entgegensteht (BGH GRUR 55, 390, 392 - Schraubenmuttern; 67, 362, 367 - Spezialsalz I).
  • RG, 05.02.1909 - V 536/08

    1. Verliert ein Gegenstand, der im Sinne des Gesetzes vom 12. Mai 1894 Ware ist,

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
    Denn neben einer Erinnerungswerbung bei den Erwerbern der Maschinen kommt diesen Herkunftskennzeichen der Klägerin auch gegenüber interessierten Dritten eine nicht unerhebliche Werbewirkung zu (vgl. RGSt 42, 184, 189 - Geflügelfußringe), zumal die Teerspritzmaschinen bestimmungsgemäß weitgehend in der Öffentlichkeit benutzt und daher mit ihrer Herkunftskennzeichnung auch von interessierten Kreisen gesehen werden.
  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    aa) So verhält es sich, wenn die Nichtbeseitigung des Verletzungszustands gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung ist (BGH, Urteil vom 4. Februar 1993 - I ZR 42/91, BGHZ 121, 242, 247 f. - TRIANGLE; Urteil vom 18. Februar 1972 - I ZR 82/70, GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen; Urteil vom 28. Januar 1977 - I ZR 109/75, GRUR 1977, 614, 616 - Gebäudefassade).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich bei der Verletzungshandlung um eine Dauerhandlung des Schuldners handelt, wie etwa der Anmeldung eines Zeichens, die zu einer unberechtigten Eintragung des Zeichens führen kann (BGHZ 121, 242, 247 f. - TRIANGLE), dem wettbewerbswidrigen Anbringen eigener Firmenschilder oder Typenschilder an fremden Straßenbaumaschinen (BGH, GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen), der unlauteren Nutzung einer Kennzeichnung durch eine Fassadenbemalung (BGH, GRUR 1977, 614, 616 - Gebäudefassade), der Eintragung einer rechtsverletzenden Firmierung in ein Internetverzeichnis (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, GRUR 2014, 595 Rn. 29 = WRP 2014, 587 - Vertragsstrafenklausel) oder dem unbefugten Öffentlich-Zugänglichmachen von Lichtbildern auf einer Internetplattform (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 67 = WRP 2015, 356 - CT-Paradies).

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Eine produktbezogene Behinderung durch unmittelbare Einwirkung auf das Produkt des Wettbewerbers kommt in Betracht, wenn dieses vernichtet, beiseite geschafft, verändert oder beschädigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1972 - I ZR 82/70, GRUR 1972, 558, 559 [juris Rn. 19] = WRP 1972, 198 - Teerspritzmaschinen; BGH, GRUR 2004, 877, 879 [juris Rn. 26] - Werbeblocker I; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 4 Rn. 4.48).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    So verhält es sich, wenn die Nichtbeseitigung des Verletzungszustands gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung ist (BGH, Urteil vom 18. Februar 1972 - I ZR 82/70, GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen; BGH, GRUR 1977, 614, 616 - Gebäudefassade; BGH, Urteil vom 4. Februar 1993 - I ZR 42/91, BGHZ 121, 242, 247 f. - TRIANGLE; BGHZ 206, 347 Rn. 32; BGH, GRUR 2017, 208 Rn. 25; vgl. ferner RG, Urteil vom 26. April 1932 - II 246/31, GRUR 1932, 810, 814 - Delft).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht