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   BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92   

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https://dejure.org/1994,1529
BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92 (https://dejure.org/1994,1529)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1994 - I ZR 82/92 (https://dejure.org/1994,1529)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1994 - I ZR 82/92 (https://dejure.org/1994,1529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fahrtkosten - Zugabe - Personennahverkehr

  • werbung-schenken.de

    Fahrtkostenerstattung I

    ZugabeVO § 1
    Handelsübliche Nebenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZugabeVO § 1 Abs. 2 lit. d
    "Fahrtkostenerstattung"; Erstattung von Fahrtkosten im öffentlichen Personennahverkehr bei einem Einkaufswert ab 35,00 DM

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 462
  • MDR 1995, 277
  • GRUR 1995, 163
  • BB 1995, 68
  • DB 1995, 268
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
    Nach der Neufassung des § 1 Abs. 2 Buchst. d ZugabeVO durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1688), das der Beurteilung des vorliegenden Streitfalls zugrunde zu legen ist (vgl. BGHZ 36, 348, 350), gilt die beanstandete Fahrpreiserstattung als handelsüblich und ist als solche vom Verbot des Art. 1 Abs. 1 ZugabeVO freigestellt.
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89

    Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
    Aber als Mitverantwortliche für das sogenannte Kooperationsmodell würde sich ihre wettbewerbsrechtliche Haftung ohne weiteres aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung ergeben können, wenn ihr Tun zu einem Rabatt- oder Zugabeverstoß oder zu einem wettbewerbswidrigen Verhalten der Einzelhandelsgeschäfte bei der Erstattung der Fahrtkosten geführt hätte, und zwar auch dann, wenn sie nicht in Wettbewerbsförderungsabsicht zugunsten der Einzelhandelsgeschäfte gehandelt haben sollte (BGH, Urt. v. 2.5.1991 - I ZR 227/89, GRUR 1991, 769, 770 - Honoraranfrage; st. Rspr.).
  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 68/90

    Rent-o-mat - Normalpreis

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
    Die Anwendung des Rabattgesetzes setzt nach ständiger Rechtsprechung auch im Fall des Absatzes 2 voraus, daß der Kaufmann nach der Sicht des Verkehrs von seinem Normalpreis abweicht (st. Rspr.; BGHZ 117, 230, 231 - Rent-o-mat).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
    Anders kann es dann liegen, wenn Umstände, die zugaberechtlich nicht gewertet sind, das Unwerturteil der Sittenwidrigkeit begründen (BGH, Urt. v. 13.6.1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 347 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92
    Dies hat der Senat hinsichtlich der Klägerin im Urteil vom 29. September 1994 (I ZR 138/92 - Laienwerbung für Augenoptiker, zur Veröffentlichung bestimmt) im einzelnen ausgeführt.
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Zugaben, die § 1 Abs. 2 ZugabeVO ausdrücklich erlaubt hat, können aber ohne Hinzutreten besonderer Umstände grundsätzlich nicht als wettbewerbswidrig angesehen werden (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1994 - I ZR 82/92, GRUR 1995, 163, 164 = WRP 1995, 102 - Fahrtkostenerstattung I; Urt. v. 27.4.1995 - I ZR 77/93, GRUR 1995, 616, 617 f. = WRP 1995, 699 - Fahrtkostenerstattung II; Urt. v. 2.7.1998 - I ZR 77/96, GRUR 1999, 272, 274 = WRP 1999, 183 - Die Luxusklasse zum Nulltarif).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 77/93

    Fahrtkostenerstattung II - Sonderpreis; handelsübliche Nebenleistung

    Da nach der Zielsetzung des Gesetzes vermieden werden soll, daß durch die Gewährung von Nachlässen Käufer unsachlich beeinflußt und ihnen gegenüber überhöhte Preisvorstellungen verschleiert werden, kommt es für die Frage, ob bei einer Preisstellung ein Ausnahmepreis gebildet wird, entscheidend auf die Auffassung der beteiligten Verkehrskreise an (st.Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1994 - I ZR 82/92, GRUR 1995, 163, 164 = WRP 1995, 102, 103 - Fahrtkostenerstattung I).

    Aus der für die Beurteilung der Angemessenheit maßgeblichen Sicht der beteiligten Verkehrskreise (BGH aaO. GRUR 1995, 163, 164 = WRP 1995, 102, 103 - Fahrtkostenerstattung I) kann unter diesen Umständen nicht angenommen werden, daß diese in der gewährten Vergünstigung eine das übliche Maß übersteigende und damit nicht mehr handelsübliche Nebenleistung der Beklagten sehen.

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99

    Verwertung von Altautos durch eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke einer

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit auch bereits betont, daß zugaberechtlich Erlaubtes im allgemeinen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BGH GRUR 1995, 163, 164 - Fahrtkostenerstattung).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2019 - 6 W 86/18

    Verfügungsgrund für erneuten Eilantrag; Aktivlegitimation für Anspruch aus

    Hierfür sind in der Rechtsprechung beispielsweise die Intensivierung der Konkurrenzsituation und des Absatzes (OLG Karlsruhe WRP 1995, 358 [BGH 03.11.1994 - I ZR 82/92] ), eine besondere Werbekampagne (OLG Köln WRP 19978, 556, 557) oder ein Intensivierung durch Werbung in mehreren Medien (OLG München GRUR-RR 2001, 92) als ausreichend angesehen worden.
  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 221/92

    2 für 1-Vorteil - Barzahlungsnachlaß

    Die Anwendung des Rabattgesetzes setzt dementsprechend - was das Berufungsgericht auch nicht verkannt hat - voraus, daß der Kaufmann aus der Sicht des Verkehrs, die von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt ist, von seinen Normalpreisen abweicht (vgl. BGHZ 117, 230, 232 - Rent-o-mat; BGH, Urt. v. 20.1.1994 - I ZR 250/91, GRUR 1994, 390 - Anzeigen-Einführungspreis; Urt. v. 3.11.1994 - I ZR 82/92, WRP 1995, 102, 103 - Fahrtkostenerstattung).
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 198/94

    Goldkrone - Mitgliederzahl

    Demgemäß hat der Senat auch in zahlreichen anderen Fällen die Prozeßführungsbefugnis des Klägers bejaht (BGH, Urt. v. 03.11.1994 - I ZR 82/92, GRUR 1995, 163 = WRP 1995, 102 - Fahrtkostenerstattung I; Urt. v. 09.02.1995 - I ZR 44/93 - Arbeitsplätze bei uns, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urt. v. 23.03.1995 - I ZR 92/93 - Bahnhofs-Verkaufsstellen, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urt. v. 30.03.1995 - I ZR 84/93 - Räumungsverkauf an Sonntagen, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urt. v. 27.04.1995 - I ZR 77/93 - Fahrtkostenerstattung II, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 2 U 226/99

    Unzulässigkeit der Werbung für ein Set aus Brille und Sonnenbrille

    Es müssen also zwei Preise gegenübergestellt werden, nämlich der Normalpreis und der darvon abgeleitete geringere Ausnahmepreis (BGH GRUR 85, 392 - Sparpackung; WRP 95, 102, 103 - Fahrtkostenerstattung; Klosterfelde/Jaeger-Lenz in Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 52, 68).
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