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   BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88   

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https://dejure.org/1990,438
BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88 (https://dejure.org/1990,438)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1990 - I ZR 83/88 (https://dejure.org/1990,438)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1990 - I ZR 83/88 (https://dejure.org/1990,438)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WZG § 24, § 31
    "L-Thyroxin"; Herkunftsweisende Funktion einer Wirkstoffangabe in einem Arzneimittelzeichen; Verwechslungsgefahr von Bezeichnungen für rezeptpflichtige Arzneimittel

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1192
  • MDR 1990, 794
  • GRUR 1990, 453
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Bestehen das Klagezeichen und die angegriffene Bezeichnung aus mehreren Bestandteilen und stimmen sie nur hinsichtlich eines dieser Bestandteile überein, so kann eine zeichenrechtliche Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der übereinstimmende Bestandteil in beiden Bezeichnungen eine die Gesamtbezeichnung prägende Bedeutung hat und die maßgeblichen Verkehrskreise den zusätzlichen Bezeichnungsteilen einen Hinweis auf unterschiedliche Herkunftsstätten der so bezeichneten Waren nicht entnehmen, so daß ein übereinstimmender Gesamteindruck festzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; Urt. v. 05.06.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar; Urt. v. 02.02.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol).

    Vorrangig ist auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen, da diese bei der Rezeptierung oder der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller des Präparats zu machen haben (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.1955 - I ZR 142/53, GRUR 1955, 415, 416 - Arctuvan/Artesan; BGH, Urt. v. 02.02.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 428 - Herzsymbol).

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Eine solche allein aus der Warenart und der bisherigen tatsächlichen Marktlage gefolgerte Herkunftsvorstellung genügt nicht, ein ausschließliches Kennzeichnungsrecht an einer die Eigenschaft dieser Ware in üblicher Weise beschreibenden Bezeichnung zu gewähren (BGHZ 16, 296, 300 - Herzwandvase; BGHZ 30, 357, 365 - Nährbier).

    Andernfalls wäre Mitbewerbern, die erlaubterweise dazu übergehen, Waren gleicher Art in den Verkehr zu bringen, die Benutzung einer das Wesen der Ware beschreibenden Bezeichnung verschlossen, ein Ergebnis, das dem Kennzeichnungsschutz zuwiderliefe (BGHZ 30, 357, 365, 366 - Nährbier).

  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 59/87

    "Die echte Alternative"; Unzulässigkeit bezugnehmender, rufausbeutender Werbung

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Nur eine darüber hinausreichende, vermeidbare Anlehnung an die vom Markt anerkannte Qualität des eingeführten Präparats, beispielsweise in einem bezugnehmenden Hinweis, welcher das neu eingeführte Präparat als gleichwertig darstellt (vgl. RGZ 143, 362, 366 - Bromural; BGH, Urt. v. 06.04.1989 - I ZR 59/87, GRUR 1989, 602, 603 - Die echte Alternative), ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zu mißbilligen.
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83

    Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Bestehen das Klagezeichen und die angegriffene Bezeichnung aus mehreren Bestandteilen und stimmen sie nur hinsichtlich eines dieser Bestandteile überein, so kann eine zeichenrechtliche Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der übereinstimmende Bestandteil in beiden Bezeichnungen eine die Gesamtbezeichnung prägende Bedeutung hat und die maßgeblichen Verkehrskreise den zusätzlichen Bezeichnungsteilen einen Hinweis auf unterschiedliche Herkunftsstätten der so bezeichneten Waren nicht entnehmen, so daß ein übereinstimmender Gesamteindruck festzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; Urt. v. 05.06.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar; Urt. v. 02.02.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 77/74
    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Denn es geht auch dann um die Verwechslungsgefahr im Bezug auf das genannte Zeichen, wenn nur ein Teil der angegriffenen Kennzeichnung mit einem Bestandteil des Klagezeichens übereinstimmt (BGH, Urt. v. 27.01.1961 - I ZR 95/59, GRUR 1961, 343, 345 - Meßmer Tee I; BGH, Urt. v. 11.07.1975 - I ZR 77/74, GRUR 1976, 353, 354 - COLORBOY).
  • BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59

    Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren -

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Denn es geht auch dann um die Verwechslungsgefahr im Bezug auf das genannte Zeichen, wenn nur ein Teil der angegriffenen Kennzeichnung mit einem Bestandteil des Klagezeichens übereinstimmt (BGH, Urt. v. 27.01.1961 - I ZR 95/59, GRUR 1961, 343, 345 - Meßmer Tee I; BGH, Urt. v. 11.07.1975 - I ZR 77/74, GRUR 1976, 353, 354 - COLORBOY).
  • BGH, 19.10.1979 - I ZB 5/78

    Grundsätze der Polyestra-Entscheidung - Eintragungsfähigkeit von Abwandlungen von

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Denn der Mangel kennzeichnungsrechtlicher Unterscheidungskraft einer Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG wird nicht dadurch aufgehoben, daß deren Bedeutung nicht von jedermann verstanden wird (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/79, GRUR 1980, 106, 107 - PRAZEPAMIN).
  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 86/53

    Ausstattungsschutz. Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Eine solche allein aus der Warenart und der bisherigen tatsächlichen Marktlage gefolgerte Herkunftsvorstellung genügt nicht, ein ausschließliches Kennzeichnungsrecht an einer die Eigenschaft dieser Ware in üblicher Weise beschreibenden Bezeichnung zu gewähren (BGHZ 16, 296, 300 - Herzwandvase; BGHZ 30, 357, 365 - Nährbier).
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Vorrangig ist auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen, da diese bei der Rezeptierung oder der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller des Präparats zu machen haben (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.1955 - I ZR 142/53, GRUR 1955, 415, 416 - Arctuvan/Artesan; BGH, Urt. v. 02.02.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 428 - Herzsymbol).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82

    Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck -

    Auszug aus BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88
    Bestehen das Klagezeichen und die angegriffene Bezeichnung aus mehreren Bestandteilen und stimmen sie nur hinsichtlich eines dieser Bestandteile überein, so kann eine zeichenrechtliche Verwechslungsgefahr nur angenommen werden, wenn der übereinstimmende Bestandteil in beiden Bezeichnungen eine die Gesamtbezeichnung prägende Bedeutung hat und die maßgeblichen Verkehrskreise den zusätzlichen Bezeichnungsteilen einen Hinweis auf unterschiedliche Herkunftsstätten der so bezeichneten Waren nicht entnehmen, so daß ein übereinstimmender Gesamteindruck festzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; Urt. v. 05.06.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar; Urt. v. 02.02.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • BGH, 27.06.1980 - I ZB 5/79

    Anmeldung des Wortes "FIRIUM" als Warenzeichen für "Arzneimittel für Menschen und

  • RG, 13.02.1934 - II 243/33

    1. Liegt unzulässige vergleichende Reklame vor, wenn derjenige, welcher nach

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Da sie nach allgemeinem Sprachverständnis beschreibenden Charakter haben, werden sie vom Verkehr in der Regel nur als Sachhinweis zur Unterrichtung des Publikums und nicht als Herstellerangabe verstanden (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 44 - REHAB; Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 65/88, GRUR 1990, 681, 683 - Schwarzer Krauser; Urt. v. 28.11.1991 - I ZR 297/89, GRUR 1992, 203, 205 - Roter mit Genever).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Eine bei dem Patienten vorhandene Fehlvorstellung über die betriebliche Herkunft eines rezeptpflichtigen Medikaments kommt deshalb grundsätzlich nicht zum Tragen, weil die Auswahl des Medikaments vom Arzt oder erforderlichenfalls vom Apotheker zu verantworten ist" (BGH, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin).

    Aus diesem Grund ist das Argument der Antragsgegnerin, der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung "L-Thyroxin" (GRUR 1990, 453, 455) den Zeichenbestandteil "L-Thyroxin" als glatt beschreibend und nicht unterscheidungskräftig bewertet, für die hier zu beurteilende Bezeichnung "L-Thyrox" nicht ausschlaggebend.

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    b) Für die Beurteilung des Gesamteindrucks der einander gegenüberstehenden Marken ist hier schon deshalb nicht nur auf Ärzte, Apotheker und deren Hilfskräfte sowie die mit dem Vertrieb von Arzneimitteln befaßten Verkehrskreise, sondern auch auf den allgemeinen Verkehr abzustellen, weil die Warenverzeichnisse nicht auf verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt sind (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 111/95, GRUR 1998, 815, 817 = WRP 1998, 755 - Nitrangin; Fezer, Markenrecht, § 14 MarkenG Rdn. 155).

    Anhaltspunkte für eine davon abweichende Beurteilung, wie sie im Arzneimittelbereich etwa bei Mengen-, Wirk- und Beschaffenheitshinweisen (z.B. "forte" oder "fluid") gegeben sein können (vgl. BGH GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; BGHZ 131, 122, 126 - Innovadiclophlont), hat das Bundespatentgericht rechtsfehlerfrei nicht als gegeben erachtet.

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