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   BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18   

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https://dejure.org/2019,8839
BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18 (https://dejure.org/2019,8839)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2019 - I ZR 85/18 (https://dejure.org/2019,8839)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 (https://dejure.org/2019,8839)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kaffeekapseln

    § 3a UWG, § 2 Abs 1 S 1 PAngV, § 9 Abs 4 Nr 2 PAngV, Art 9 Abs 1 Buchst e EUV 1169/2011, Art 23 Abs 1 Buchst b EUV 1169/2011
    Wettbewerbsverstoß wegen Verletzung der Pflicht zur Angabe eines Grundpreises: Angebot einer Ware nach Gewicht; Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln als Fertigpackungen; Angebot des Kaffeepulvers nach Gewicht; verschiedenartige Erzeugnisse; sekundäre Darlegungslast des ...

  • webshoprecht.de

    Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln sind Fertigpackungen

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV, § ... 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3a UWG, Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 98/6/EG, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, § 6 Abs. 4 FertigPackV, § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV, § 5a Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1 Fall 2, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV, § 4 Nr. 11 UWG, §§ 6, 7 FertigPackV, § 2 Abs. 1 PAngV, § 6 FertigPackV, Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG, § 2 Abs. 1 Satz 2 PAngV, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • online-und-recht.de

    Kaffeekapseln sind Fertigpackungen iSd. PAngVO I

  • Betriebs-Berater

    Kaffeekapseln - spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht

  • kanzlei.biz

    Grundpreis muss auch bei Kaffeekapseln angegeben sein

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auf einer Packung Kaffeekapseln muss der Grundpreis für das in den Kapseln enthaltene Kaffeepulver angegeben werden; § 2 Abs.1 S.1 PAngV

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß wegen Verletzung der Pflicht zur Angabe eines Grundpreises: Angebot einer Ware nach Gewicht; Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln als Fertigpackungen; Angebot des Kaffeepulvers nach Gewicht; verschiedenartige Erzeugnisse; sekundäre Darlegungslast des ...

  • ra.de
  • law:wettbewerb.law
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV § 2 Abs. 1 S. 1; UWG § 3a
    Spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer angebotenen Fertigpackung; Einordnung von Kaffeepulver enthaltenden Kaffeekapseln als Fertigpackungen im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Kaffeekapseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Preisangabenverordnung: Wann liegen verschiedenartige Erzeugnisse vor?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Preisangabenverordnung und Pflichtangaben nach Lebensmittelinformationsverordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Preisangabenverordnung: Wann liegen verschiedenartige Erzeugnisse vor?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Preisangabenverordnung und Pflichtangaben nach Lebensmittelinformationsverordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Preisangabenverordnung: Wann liegen verschiedenartige Erzeugnisse vor?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisangabenverordnung und Pflichtangaben nach Lebensmittelinformationsverordnung

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zu Kaffeekapseln: Grundpreisangabe auch für Kaffeepulver verpflichtend

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Kaffeekapseln - Pflicht zur Grundpreisangabe des enthaltenen Kaffeepulvers nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Kaffeekapseln - Pflicht zur Grundpreisangabe des enthaltenen Kaffeepulvers nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV bei

  • lto.de (Kurzinformation)

    Angaben beim Kaffeekauf: Wie viel Pulver ist in der Kapsel?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Angabepflicht bei Kaffeekapseln

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch bei Kaffeekapseln ist der Kilopreis anzugeben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Notwendige Gewichtsangaben bei verpackten Kaffeekapseln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung - Kaffeekapseln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur Angabe der Füllmenge einer Fertigpackung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Grundpreise auch bei Kaffeekapseln anzugeben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Kaffeekapseln muss auch der Kilopreis des Kaffeepulvers angegeben werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundpreis bei Kaffeekapseln anzeigen ist Pflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    § 2 Abs. 1 PAngVO
    Für Kaffeekapseln gilt die Pflicht zur Grundpreisangabe

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Händler müssen bei Kaffeekapseln den Kilopreis angeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf Verpackungen von Kaffeekapseln muss für jede Kapsel der Grundpreis des Kaffees angegeben werden - Angabe der Anzahl der im Paket enthaltenen Kapseln nicht ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundpreis für Kaffeepulver in Kaffeekapseln verpflichtend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 753
  • GRUR 2019, 641
  • MIR 2019, Dok. 016
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18
    Bei Verstößen gegen § 2 Abs. 1 PAngV trifft den Handelnden eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Information ihn nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen).

    a) Auch wenn ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin besteht, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nicht ohne weiteres, sondern nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn er die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 31 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen).

    b) Den Unternehmer, der geltend macht, dass der Verbraucher - abweichend vom Regelfall - eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten dieser Information den Verbraucher nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann, trifft insoweit allerdings eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 32 - Jogginghosen).

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18
    Sie stellt daher eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG dar (zu § 4 Nr. 11 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12, GRUR 2013, 850 Rn. 13 f. = WRP 2013, 1022 - Grundpreisangabe im Supermarkt; Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, GRUR 2014, 576 Rn. 19 f. = WRP 2014, 689 - 2 Flaschen GRATIS, jeweils mwN).

    Die Angabe des Grundpreises, also eines auf eine leicht vergleichbare Größe der Verkaufseinheit umgerechneten Preises, soll den Verbraucher im Interesse der Preisklarheit in die Lage versetzen, einen Preisvergleich ohne Schwierigkeiten anzustellen, indem er das in der Grundpreisangabe verpackungsneutral ausgedrückte Preis-Mengen-Verhältnis einfach erfassen kann (BGH, GRUR 2014, 576 Rn. 20 - 2 Flaschen GRATIS; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 2 PAngV Rn. 3; Jacobi, WRP 2010, 1217, 1219 f.).

  • BGH, 28.06.2012 - I ZR 110/11

    Traum-Kombi - Pizzabringdienst muss in Preislisten und Werbung für Produkte in

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18
    Den Verbrauchern wurde dadurch ein Preisvergleich nicht unerheblich erschwert (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - I ZR 110/11, GRUR 2013, 186 Rn. 17 = WRP 2013, 182 - Traum-Kombi).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18
    Sie stellt daher eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG dar (zu § 4 Nr. 11 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12, GRUR 2013, 850 Rn. 13 f. = WRP 2013, 1022 - Grundpreisangabe im Supermarkt; Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, GRUR 2014, 576 Rn. 19 f. = WRP 2014, 689 - 2 Flaschen GRATIS, jeweils mwN).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    Darüber hinaus sah der Senat einen Verstoß gegen eine solche Informationspflicht nur dann als spürbar im Sinne von § 3a UWG an, wenn - wie nach § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG erforderlich - der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 31 = WRP 2019, 68 - Jogginghosen; Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18, GRUR 2019, 641 Rn. 30 = WRP 2019, 724 - Kaffeekapseln; Urteil vom 24. September 2020 - I ZR 169/17, GRUR 2021, 84 Rn. 24 = WRP 2021, 192 - Verfügbare Telefonnummer; Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, GRUR 2021, 752 Rn. 49 = WRP 2021, 746 - Berechtigte Gegenabmahnung).
  • BGH, 23.03.2023 - I ZR 17/22

    Aminosäurekapseln

    cc) Für den Begriff der Fertigpackung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF gilt die Legaldefinition des § 42 Abs. 1 Mess- und Eichgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 16] = WRP 2019, 724 - Kaffeekapseln; BGH, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 31] - Grundpreisangabe im Internet, jeweils mwN; vgl. auch § 2 Nr. 2 PAngV nF).

    (1) Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten (BGH, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 18] - Kaffeekapseln, mwN).

    Die vom Berufungsgericht insoweit für anwendbar gehaltenen Kennzeichnungsvorschriften der §§ 6 und 7 Fertigpackungsverordnung sind allerdings mit dem Geltungsbeginn der LMIV am 13. Dezember 2014 von der in ihrem Anwendungsbereich dem nationalen Recht vorgehenden Regelung in Art. 9 Abs. 1 Buchst. e und Art. 23 LMIV verdrängt worden (BGH, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 21] - Kaffeekapseln).

    Die Frage, ob ein Lebensmittel "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr gebracht" wird, beurteilt sich dabei nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittsverbrauchers (BGH, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 23] - Kaffeekapseln, mwN).

    Da die Liste des Anhangs II nicht erschöpfend ist, steht einer Einstufung dieser Pflicht als wesentlich nicht entgegen, dass sie in dieser Liste nicht ausdrücklich genannt ist (BGH, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 32] - Kaffeekapseln).

  • OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19

    Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches Angebot;

    Besteht der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist dieser Verstoß nur dann spürbar im Sinne von § 3a UWG, wenn er die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 - Jogginghosen, Rn. 31; Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapsel, Rn. 30).
  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21

    Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis

    Diese Vorschrift hat ihre unionsrechtliche Grundlage in der Richtlinie 98/6/EG (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18, GRUR 2019, 641 Rn. 13 = WRP 2019, 724 - Kaffeekapseln, mwN).

    aa) Für den Begriff der Fertigpackung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV gilt die Legaldefinition in § 42 Abs. 1 des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG; vgl. BGH, GRUR 2019, 641 Rn. 16 - Kaffeekapseln; vgl. auch § 2 Nr. 2 PAngV in der ab dem 28. Mai 2022 geltenden Fassung).

    Da die Liste des Anhangs II nicht erschöpfend ist, steht einer Einstufung dieser Pflicht als wesentlich nicht entgegen, dass sie in dieser Liste nicht ausdrücklich genannt ist (BGH, GRUR 2019, 641 Rn. 32 - Kaffeekapseln).

    Ein Unternehmer, der geltend macht, dass der Verbraucher - abweichend vom Regelfall - eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten dieser Information den Verbraucher nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann, trifft eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 641 Rn. 31 - Kaffeekapseln, mwN).

  • LG Düsseldorf, 22.11.2019 - 38 O 110/19

    Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform

    Insoweit ist auf die Legaldefinition in § 42 Abs. 1 MessEG zurückzugreifen (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 3 a aa]).

    aa) Dieses Merkmal des § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV ist erfüllt, wenn Angaben zur Füllmenge der in einer Verkaufseinheit angebotenen Ware gesetzlich vorgeschrieben sind; ob dieser Kennzeichnungspflicht entsprochen und beispielsweise statt der Füllmenge die Stückzahl der in der Verkaufseinheit verpackten Waren genannt wird ist unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 3 a bb (1)]).

    Ob Lebensmittel "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr gebracht" wird, beurteilt sich dabei nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 3 a cc (3)]).

    Bezugspunkt der Ausnahmevorschrift ist das Lebensmittel (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 3 a cc (3)] in Abgrenzung zur Verpackung).

    So soll ausweislich Art. 1 Halbssatz 2 und Erwägungsgrund 6 PAngRL für eine bessere Unterrichtung der Verbraucher gesorgt und diesen ein Preisvergleich erleichtert, mithin das Marktverhalten im Interesse der Verbraucher geregelt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 2]).

    Besteht - wie hier der Fall - der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher Informationen vorenthalten werden, kann auch bei der Vorenthaltung von Informationen, die das Unionsrecht als wesentlich einstuft, nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, das Erfordernis der Spürbarkeit sei erfüllt, sondern es müssen die in § 5a Abs. 2 S. 1 UWG als zusätzliche und deshalb selbständig zu prüfende Merkmale des dort geregelten Unlauterkeitstatbestands umschriebenen Voraussetzungen vorliegen, dass nämlich der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte" (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - Brötchen-Gutschein [unter B II 6 b bb (4)]; Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 4 a]; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 184/17 - Energieeffizienzklasse III [unter II 3 c bb (1)]; Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 - Jogginghosen [unter II 3 c cc (2)]; Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 117/15 - YouTube-Werbekanal II [unter III 2 f aa]).

    Dabei wird der Verbraucher eine wesentliche Information schon im Allgemeinen für eine informierte Entscheidung benötigen und es wird - sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen - grundsätzlich davon auszugehen sein, dass das Vorenthalten einer solchen Information geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte; den Unternehmer, der abweichend vom Regelfall geltend macht, der Verbraucher benötige eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine geschäftliche Entscheidung nicht und ihr Vorenthalten könne ihn nicht zu einer anderen Entscheidung veranlassen, trifft eine sekundäre Darlegungslast (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 4 b]; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 184/17 - Energieeffizienzklasse III [unter II 3 c bb (2)]; Urteil vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 - Jogginghosen [unter II 3 c cc (3)]; s.a. Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16 - Komplettküchen [unter II 4 e cc]).

    Die Pflicht zur Grundpreisangabe zählt zu den im Unionsrecht festgelegten Informationsanforderungen in Bezug auf kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung oder Marketing, die gemäß Art. 7 Abs. 5 UGP-Richtlinie als wesentlich gelten (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 4 c]).

    Vielmehr erschweren fehlende Grundpreisangaben dem Verbraucher einen Preisvergleich nicht unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 4 d]).

    Auf andere Preisvergleichsmöglichkeiten muss sich der Verbraucher nicht verweisen lassen; er hat, soweit eine Pflicht zur Grundpreisangabe besteht, ein berechtigtes Interesse daran, bei einem Preisvergleich auf den Preis im Verhältnis der dem maßgeblichen Grundpreis (hier zur Füllmenge) abstellen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18 - Kaffeekapseln [unter II 4 d]).

  • OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19

    Grundpreisangabe-Pflicht bei Angebot von Fertigpackungen mit Aminosäurenprodukten

    Der Antragsteller hat darüber hinaus einen Verstoß des Antragsgegners gegen § 2 Abs. 1 PAngV, der eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG darstellt (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 29 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 11), glaubhaft gemacht.

    Die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises nach § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV knüpft an die Verpflichtung zur Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche der in einer Verkaufseinheit angebotenen Ware an (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 18 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17).

    Eine etwaige Umgehung einer bestehenden Kennzeichnungspflicht lässt die Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises nicht entfallen (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 18 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage, 2019, § 2 PAngV Rn. 2).

    Ob diese Pflicht aus §§ 6, 7 Abs. 2 S. 1 2. Alt. FertigPackV erwächst oder ob diese Kennzeichnungsvorschriften - wie der BGH in den beiden zitierten Urteilen zu Kaffeekapseln vom 28. März 2019, GRUR 2019, 641, Rn. 21, sowie BeckRS 2019, 5642, Rn. 19, ausgeführt hat - durch die LMIV verdrängt worden sind, so dass die Artt. 9 Abs. 1 lit. e), 23 Abs. 1 lit. b) LMIV zur Anwendung kommen, kann vorliegend dahinstehen.

    Die Frage, ob ein Lebensmittel im Sinne dieses Ausnahmetatbestandes "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr" gebracht wird, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittverbrauchers (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 23 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 21; Grube in Voit/Grube, LMIV, 2. Auflage, Art. 23 Rn. 56).

    Spürbar im Sinne von § 3a UWG ist ein Verstoß, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, WRP 2019, 68, Rn. 31 - Jogginghosen; BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 30 - Kaffeekapseln).

    Liegt eine solche vor, trifft denjenigen, der sich auf eine Abweichung von diesem Regelfall beruft, eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 31 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 27; BGH, WRP 2019, 68, 32 - Jogginghosen).

    Da die Liste des Anhangs II nicht erschöpfend ist, steht einer Einstufung dieser Pflicht als wesentlich nicht entgegen, dass sie in dieser Liste nicht ausdrücklich genannt ist (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 32 - Kaffeekapseln).

    Darauf, dass der Verbraucher den Stückpreis für die einzelne Kapsel vergleichen konnte, kommt es insoweit nicht an (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 33 - Kaffeekapseln).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 15 U 20/20

    Verstoß gegen Preisangabenverordnung: Angebot von Aminosäurekapseln ohne

    Mit der angegriffenen Werbung und dem Angebot gemäß Anlage K1 verstößt die Beklagte gegen § 2 Abs. 1 PAngV, der eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG darstellt (BGH, GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln m. w. Nachw.).

    Die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV knüpft an die Verpflichtung zur Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche der in einer Verkaufseinheit angebotenen Ware an (BGH, GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH, Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642).

    Eine etwaige Umgehung einer bestehenden Kennzeichnungspflicht lässt die Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises nicht entfallen (BGH, GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH, Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; LG München II, Urteil vom 03.07.2014, - 4 HK O 5536/13; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 2 PAngV Rn. 2).

    Ob diese Pflicht aus §§ 6, 7 FertigPackV erwächst oder ob diese Kennzeichnungsvorschriften durch die LMIV verdrängt worden sind (so der BGH in den beiden Urteilen zu Kaffeekapseln in GRUR 2019, 641, Rn 21 sowie BeckRS 2019, 5642, Rn 19), kann dahinstehen.

    Die Frage, ob ein Lebensmittel im Sinne dieses Ausnahmetatbestandes "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr" gebracht wird, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittverbrauchers (BGH, GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH, Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; Grube in Voit/Grube, LMIV, 2. Aufl., Art. 23 Rn. 56).

    Liegt eine solche vor, trifft denjenigen, der sich auf eine Abweichung von diesem Regelfall beruft, eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 641 - Kaffeekapseln; BGH, Urt. v. 28.3.2019, I ZR 44/18, BeckRS 2019, 5642; BGH, WRP 2019, 68 - Jogginghosen).

    Da die Liste des Anhangs II nicht erschöpfend ist, steht einer Einstufung dieser Plicht als wesentlich nicht entgegen, dass sie in dieser Liste nicht ausdrücklich genannt ist (BGH, GRUR 2019, 641, Rn 32 - Kaffeekapseln; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 -).

    Darauf, dass der Verbraucher den Stückpreis für die einzelne Kapsel vergleichen konnte, kommt es insoweit nicht an (BGH, GRUR 2019, 641, Rn 33 - Kaffeekapseln).

  • BGH, 24.09.2020 - I ZR 169/17

    Verfügbare Telefonnummer

    Eine Eignung zur spürbaren Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen kann danach nur dann angenommen werden, wenn der Verbraucher die Information je nach den Umständen für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigt und das Vorenthalten dieser Information geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH, GRUR 2019, 82 Rn. 30 und 31 - Jogginghosen; BGH, Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 184/17, GRUR 2019, 746 Rn. 26 bis 28 = WRP 2019, 874 - Energieeffizienzklasse III; Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18, GRUR 2019, 641 Rn. 30 bis 33 = WRP 2019, 724 - Kaffeekapseln; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 3a Rn. 1.19; MünchKomm.UWG/Schaffert aaO § 3a Rn. 17; Büscher, WRP 2019, 1249, 1250 [Rn. 6], jeweils mwN).
  • BGH, 26.05.2023 - I ZR 17/22

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    cc) Für den Begriff der Fertigpackung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF gilt die Legaldefinition des § 42 Abs. 1 Mess- und Eichgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 16] = WRP 2019, 724 - Kaffeekapseln; BGH, GRUR 2022, 1163 [juris Rn. 31] - Grundpreisangabe im Internet, jeweils mwN; vgl. auch § 2 Nr. 2 PAngV nF).

    (1) Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV aF angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten (BGH, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 18] - Kaffeekapseln, mwN).

    Die vom Berufungsgericht insoweit für anwendbar gehaltenen Kennzeichnungsvorschriften der §§ 6 und 7 Fertigpackungsverordnung sind allerdings mit dem Geltungsbeginn der LMIV am 13. Dezember 2014 von der in ihrem Anwendungsbereich dem nationalen Recht vorgehenden Regelung in Art. 9 Abs. 1 Buchst. e und Art. 23 LMIV verdrängt worden (BGH, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 21] - Kaffeekapseln).

    Die Frage, ob ein Lebensmittel "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr gebracht" wird, beurteilt sich dabei nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittsverbrauchers (BGH, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 23] - Kaffeekapseln, mwN).

    Da die Liste des Anhangs II nicht erschöpfend ist, steht einer Einstufung dieser Pflicht als wesentlich nicht entgegen, dass sie in dieser Liste nicht ausdrücklich genannt ist (BGH, GRUR 2019, 641 [juris Rn. 32] - Kaffeekapseln).

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 135/20

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der

    Da die Liste des Anhangs II nicht erschöpfend ist, steht einer Einstufung dieser Pflicht als wesentlich nicht entgegen, dass sie in dieser Liste nicht ausdrücklich genannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2019 - I ZR 85/18, GRUR 2019, 641 Rn. 32 = WRP 2019, 724 - Kaffeekapseln).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2019 - 15 U 55/19

    Grundpreisangabe auch bei Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2021 - 6 U 82/20

    Vergleichsportal Verivox muss eingeschränkte Marktauswahl offenlegen - Regelungen

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22

    Mitgliederstruktur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10695/21

    Stückzahlangabe auf Süßigkeitenpackung

  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19

    Unzulässige Gesamtpreisangabe für Fitnessstudio-Verträge ohne Einbeziehung einer

  • OLG Hamburg, 20.01.2022 - 3 U 66/21

    Aminosäureprodukte in Kapselform - Wettbewerbsverhältnis zwischen Apotheker und

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22

    Streichpreise müssen nicht erläutert werden

  • OLG Frankfurt, 25.07.2019 - 6 U 51/19

    Wettbewerbsverstoß durch fehlende Kennzeichnung nach § 9 II ElektroG

  • OLG Celle, 09.07.2019 - 13 U 31/19

    Vertrieb eines kapselförmigen Aminosäurepräparates über das Internet ohne Angabe

  • LG Heidelberg, 06.03.2020 - 6 O 7/19

    Wettbewerbsverstoß: Angebot von Versicherungspreisvergleichen im Internet mit

  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 5 U 99/20

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Fehlende bzw. unzureichende

  • OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20

    Marktverhaltensregel; DIN EN 50419; Spürbarkeit; Bestimmtheit des Klageantrags;

  • OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 6 U 41/19

    Anforderungen an Vollstreckungsgegenklage nach Verurteilung zur Unterlassung

  • LG Düsseldorf, 26.08.2022 - 38 O 41/22

    Wesentliche Tarifinformationen dürfen in Werbeflyer für Mobiltarif nicht nur in

  • LG Düsseldorf, 03.06.2022 - 38 O 101/21

    Infos über Garantie nur in englischer Sprache wettbewerbswidrig

  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 16/19

    Kennzeichnungspflicht für Lampen nach dem ElektroG

  • LG Krefeld, 04.11.2020 - 11 O 80/19
  • LG Düsseldorf, 23.12.2022 - 38 O 20/22
  • LG Hamburg, 02.12.2021 - 312 O 339/20

    Wettbewerbliche Unterlassungsansprüche wegen einer Preisangabe

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