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   BGH, 24.11.2005 - I ZR 91/04 (1)   

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BGH, 24.11.2005 - I ZR 91/04 (1) (https://dejure.org/2005,10953)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - I ZR 91/04 (1) (https://dejure.org/2005,10953)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - I ZR 91/04 (1) (https://dejure.org/2005,10953)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.05.2022 - V ZB 9/21

    Notarkostenprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Einwands eines

    Dass in einem Erinnerungsverfahren gegen den Kostensatz (§ 81 Abs. 1 GNotKG) eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung grundsätzlich ausgeschlossen ist - worauf das Berufungsgericht ergänzend hinweist - ist zwar richtig (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2005 - I ZR 91/04, juris Rn. 3 zu der Aufrechnung mit einem Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB in einem Erinnerungsverfahren nach § 66 GKG).
  • BGH, 25.09.2008 - III ZR 198/05

    Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz für ein

    Sie ist entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 JBeitrO nur zulässig, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist (z.B.: BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - IX ZR 52/06 - juris Rn. 2 und vom 24. November 2005 - I ZR 91/04 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 14.04.2008 - 13 M 08.407

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Im übrigen kann der Kostenschuldner im Erinnerungsverfahren gegen die zutreffend berechneten Gerichtskosten den Einwand der Aufrechnung ohnehin nur dann erheben, wenn die Gegenforderung anerkannt ist, was hier nicht der Fall ist (vgl. BGH vom 24.11.2005 Az. I ZR 91/04 - juris).
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   BGH, 04.02.2005 - I ZR 91/04   

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BGH, Entscheidung vom 04.02.2005 - I ZR 91/04 (https://dejure.org/2005,15798)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - I ZR 91/04 (https://dejure.org/2005,15798)
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