Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.2011

Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10   

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https://dejure.org/2011,10638
BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,10638)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,10638)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,10638)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 18 Abs 1 MontrÜbk, Art 18 Abs 3 MontrÜbk, Art 18 Abs 4 S 2 MontrÜbk
    Multimodaler Transport eines Paketes von Deutschland in die USA: Obhutshaftung des Luftfrachtführers bei einem Transportgutverlust in einem Zwischenlager außerhalb des Flughafens; widerlegliche Vermutung für einen Schadenseintritt durch ein Ereignis während der ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Versicherungsunternehmens gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust von Transportgut; Folgen einer Zwischenlagerung von Gütern in einem außerhalb des Flughafengeländes liegenden Lagers des Luftfrachtführers bei Verlust dieser Güter; ...

  • reise-recht-wiki.de

    Obhutshaftung des Luftfrachtführers bei Transportgutverlust in einem Zwischenlager

  • rewis.io

    Multimodaler Transport eines Paketes von Deutschland in die USA: Obhutshaftung des Luftfrachtführers bei einem Transportgutverlust in einem Zwischenlager außerhalb des Flughafens; widerlegliche Vermutung für einen Schadenseintritt durch ein Ereignis während der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Multimodaler Transport eines Paketes von Deutschland in die USA: Obhutshaftung des Luftfrachtführers bei einem Transportgutverlust in einem Zwischenlager außerhalb des Flughafens; widerlegliche Vermutung für einen Schadenseintritt durch ein Ereignis während der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MÜ Art. 18
    Obhutshaftung des Luftfrachtführers bei Abhandenkommen nach der eigentlichen Luftbeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch eines Versicherungsunternehmens gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust von Transportgut; Folgen einer Zwischenlagerung von Gütern in einem außerhalb des Flughafengeländes liegenden Lagers des Luftfrachtführers bei Verlust dieser Güter; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherung bei Verlust von Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Obhutshaftung des Luftfrachtführers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1231
  • VersR 2012, 205
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Danach soll die Haftung des Luftfrachtführers auch auf Schadensfälle ausgedehnt werden, die nicht während der eigentlichen Luftbeförderung, wohl aber in einem Zeitraum eintreten, in dem sich das Frachtgut derart im Einwirkungsbereich des Luftfrachtführers befindet, dass dieser in der Lage ist, das Gut gegen Verlust und Beschädigung zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1978 - I ZR 114/76, VersR 1979, 83, 84 f.; Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 177).

    Die Obhut endet erst dann, wenn der Luftfrachtführer den Gewahrsam ohne eigene Mitwirkung verliert - beispielsweise durch hoheitliche Maßnahmen einer Zollbehörde - und deshalb keine tatsächlichen oder rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf das Frachtgut mehr hat (BGHZ 145, 170, 177 f.; Müller-Rostin, TranspR 1989, 121, 124).

    Die obhutsbegründende Einwirkungsmöglichkeit des Luftfrachtführers wird in einem solchen Fall nicht beendet, da die Lagergesellschaft dem Luftfrachtführer gegenüber zum Schutz der Güter und auf dessen Verlangen zu deren Herausgabe verpflichtet ist (vgl. BGHZ 145, 170, 177 f.; Müller-Rostin in Giemulla/Schmid aaO Art. 18 Rn. 45).

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Dieses "aus dem Berufungsurteil ersichtliche Parteivorbringen" (§ 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO) erbringt nach § 314 Abs. 1 ZPO Beweis für das mündliche Parteivorbringen in der Berufungsinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 559 Rn. 15).

    Etwaige Unrichtigkeiten im Tatbestand des angefochtenen Urteils können von der davon betroffenen Partei nur im Wege eines Tatbestandsberichtigungsantrags gemäß § 320 Abs. 1 ZPO behoben werden (BGH, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08, NJW 2011, 1513 Rn. 12 - Satan der Rache), der im Streitfall nicht gestellt worden ist.

  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Bei einem Widerspruch zwischen dem Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze und der Wiedergabe des Parteivorbringens im Tatbestand des angefochtenen Urteils sind die Ausführungen im Tatbestand maßgeblich (BGH, Urteil vom 2. Februar 1999  VI ZR 25/98, BGHZ 140, 335, 339).

    Die Beweiskraft des Tatbestands könnte nur dann entfallen, wenn dieser in sich widersprüchlich wäre (BGHZ 140, 335, 339; BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NJW-RR 2005, 962, 963).

  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 114/76

    Frachtgut - Luftfrachtführer - Obhut - Beginn der Obhut - Übernahmedes Frachtguts

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Danach soll die Haftung des Luftfrachtführers auch auf Schadensfälle ausgedehnt werden, die nicht während der eigentlichen Luftbeförderung, wohl aber in einem Zeitraum eintreten, in dem sich das Frachtgut derart im Einwirkungsbereich des Luftfrachtführers befindet, dass dieser in der Lage ist, das Gut gegen Verlust und Beschädigung zu schützen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1978 - I ZR 114/76, VersR 1979, 83, 84 f.; Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 177).
  • BGH, 16.12.2010 - I ZR 161/08

    Satan der Rache

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Etwaige Unrichtigkeiten im Tatbestand des angefochtenen Urteils können von der davon betroffenen Partei nur im Wege eines Tatbestandsberichtigungsantrags gemäß § 320 Abs. 1 ZPO behoben werden (BGH, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - I ZR 161/08, NJW 2011, 1513 Rn. 12 - Satan der Rache), der im Streitfall nicht gestellt worden ist.
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 381/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Pflicht des

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Die Beweiskraft des Tatbestands könnte nur dann entfallen, wenn dieser in sich widersprüchlich wäre (BGHZ 140, 335, 339; BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/03, NJW-RR 2005, 962, 963).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09

    Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 91/10
    Auf die dagegen gerichtete Berufung hat das Berufungsgericht die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin einen Betrag nebst Zinsen zu zahlen, der 391 Sonderziehungsrechten gemäß Art. 23 (richtig: Art. 22) MÜ am 21. April 2010 entspricht, abzüglich auf die Hauptforderung vorgerichtlich bereits gezahlter 510 EUR (OLG Düsseldorf, TranspR 2010, 456).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz

    Die Regelung in Art. 38 Abs. 1 MÜ, der zufolge das Übereinkommen nur für die Luftbeförderung gilt, wird durch Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ eingeschränkt, wenn eine Teilstrecke vertragsgemäß mit einem Luftfahrzeug ausgeführt wird und der Zubringerdienst im Sinne des Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ rein tatsächlich dieser Luftbeförderung zugeordnet werden kann (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 91/10, TranspR 2011, 436 Rn. 29 = VersR 2012, 205; Koller, Transportrecht, 7. Aufl., Art. 18 WA 1955 Rn. 13 Fn. 55; MünchKomm.HGB/Ruhwedel, 2. Aufl., Art. 38 MÜ Rn. 2; Reuschle, Montrealer Übereinkommen, 2. Aufl., Art. 38 Rn. 4).

    Erfolgt der Transport allerdings bei Ausführung des Luftbeförderungsvertrags zum Zwecke der Verladung, der Ablieferung oder der Umladung, so wird gemäß Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MÜ, auf den sich nicht nur der Geschädigte, sondern auch der Luftfrachtführer berufen kann (BGH, TranspR 2011, 436 Rn. 31), bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Schaden durch ein während der Luftbeförderung eingetretenes Ereignis verursacht worden ist.

    Im Hinblick darauf, dass der Ort des Verlustes nicht feststeht, trifft die Beklagte allerdings eine sekundäre Darlegungslast (BGH, TranspR 2011, 436 Rn. 34).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2018 - 13 U 151/16

    Geltendmachung der Haftungsbeschränkungen des Montrealer Übereinkommens gegenüber

    Das Montrealer Übereinkommen knüpft, anders als Art. 18 Abs. 2 WA 1955, den Haftungszeitraum nicht mehr an die Örtlichkeit des Gutes, sondern allein an die Obhutsausübung des Luftfrachtführers an (BGH, Urt. v. 24.02.2011, I ZR 91/10, juris Rn. 25; Giemulla/Schmid/ Müller-Rostin , Art. 18 MÜ Rn. 33).

    Damit fällt auch die Einlagerung des Frachtgutes in einem Warenlager des Luftfrachtführers außerhalb des Flughafens grundsätzlich in den Haftungszeitraum des Art. 18 Abs. 1, 3 MÜ (BGH, Urt. v. 24.02.2011, I ZR 91/10, juris Rn. 25).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - 18 U 53/15

    Haftung des Frachtführers wegen qualifizierten Verschuldens i.S. von § 435 HGB

    Da der Geschädigte aber im Regelfall keine Kenntnis von den Einzelheiten der Beförderung hat, trifft den Frachtführer eine sekundäre Darlegungslast, nach welcher der Frachtführer gehalten ist, soweit möglich und zumutbar zu den näheren Umständen des Verlusts vorzutragen, damit der Geschädigte die Möglichkeit hat, die von der Vorschrift aufgestellte Vermutung zu widerlegen (BGH, Urt. v. 10.05.2012 - I ZR 109/11 und Urt. v. 24.02.2011 - I ZR 91/10, Juris; Koller, in: ders., Transportrecht, 8. Aufl., Art. 18 MÜ Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2015 - 16 U 85/14

    Versicherungsregress wegen Verlustes einer Kameraausrüstung

    Im Übrigen endet die Obhut erst dann, wenn der Luftfrachtführer den Gewahrsam ohne eigene Mitwirkung verliert und keine tatsächlichen und rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf das Frachtgut mehr besitzt (BGH, Urteil vom 24.2.2011, I ZR 91/10 = MDR 2011, 1231; Urteil vom 21.9.2000, I ZR 135/98 = BGHZ 145, 170).
  • LG Düsseldorf, 02.02.2017 - 36 O 47/16
    Die Obhut endet erst dann, wenn der Luftfrachtführer den Gewahrsam ohne eigene Mitwirkung verliert wie zum Beispiel durch hoheitliche Maßnahmen einer Zollbehörde und deshalb keine tatsächlichen oder rechtlichen Einwirkungsmöglichkeiten auf das Frachtgut mehr hat (BGH, Urteil vom 24.02.2011 - I ZR 91/10; BGHZ 145, 170, 177; TranspR 1989, 121).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2011 - I ZR 91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4837
BGH, 19.10.2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,4837)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,4837)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - I ZR 91/10 (https://dejure.org/2011,4837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Anhörungsrüge bei unterschiedlicher Auffassung hinsichtlich der Beweislast bei Nichtfeststehen des Ortes des Verlustes eines Gutes

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Berücksichtigung der gegenteilige Rechtsauffassung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Berücksichtigung der gegenteilige Rechtsauffassung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Begründetheit einer Anhörungsrüge bei unterschiedlicher Auffassung hinsichtlich der Beweislast bei Nichtfeststehen des Ortes des Verlustes eines Gutes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 47 (Ls.)
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