Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.12.1979

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,513
BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78 (https://dejure.org/1981,513)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1981 - I ZR 92/78 (https://dejure.org/1981,513)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1981 - I ZR 92/78 (https://dejure.org/1981,513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Wahrnehmungsgesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte auf Zahlung der Differenz zwischen der englischen und deutschen Urheberrechtslizenz für den Vertrieb von aus Großbritannien in die Bundesrepublik ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schallplattenexort / Gebühren- differenz III

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage des freien Warenverkehrs bei Lieferung durch Schwesterunternehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 282
  • NJW 1981, 1176
  • NJW 1982, 1221
  • MDR 1982, 204
  • GRUR 1982, 100
  • GRUR Int. 1982, 57
  • GRUR Int. 1982, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

    Auszug aus BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1981 (GRUR 1981, 587, 589 - Schallplattenimport) näher dargelegt hat, führt selbst ein berechtigtes Inverkehrbringen urheberrechtlich geschützter Schallplatten im Ausland jedenfalls dann nicht zu einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Inland, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Verwertungsbefugnisse nur unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind.

    Das entspricht auch dem wiederholt vom Gerichtshof betonten Schutz der Freiheit des Warenverkehrs, um den es erst geht, wenn sich die Ware tatsächlich im Handel, also auf dem (Gemeinsamen) Markt befindet (vgl. BGH GRUR 1981, 587, 590 - Schallplattenimport = GRUR Int 1981, 562 mit Anm. E. Ulmer S. 565, 566).

  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

    Auszug aus BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78
    Das entspricht auch den Erwägungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 31. Oktober 1974 (Rs. 15/74 - Centrafarm I, Slg. 1974, 1147 = NJW 1975, 516, 518), wenn er es zwar für die Frage des Inverkehrbringens der Ware als bedeutungslos angesehen hat, ob der Rechtsinhaber und seine Lizenznehmer demselben Konzern angehören oder nicht, da es sich in jedem Fall um das Inverkehrbringen durch einen Berechtigten handelt, dagegen aber die wirtschaftliche Einheit des Konzerns betont und als entscheidend angesehen hat, soweit es (dort im Rahmen des Art. 85 EWGV) um die autonome Verhaltensbestimmung eines Konzernunternehmens auf dem Markt und um die interne Aufgabenverteilung zwischen den Konzernunternehmen ging.
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78
    Dementsprechend hat der Gerichtshof in seiner früheren Entscheidung vom 8. Juni 1971 (Rs. 78/70 - Deutsche Grammophon, Slg XVII, 487 = NJW 1971, 1533, 1534) davon gesprochen, daß es gegen die Normen über den freien Warenverkehr verstoßen würde, wenn das in einem Mitgliedsstaat bestehende Ausschließlichkeitsrecht dazu ausgeübt werde, den Vertrieb von Erzeugnissen, die vom Berechtigten in einem anderen Mitgliedsstaat verkauft worden seien, allein deshalb zu verbieten, weil dieses Inverkehrbringen nicht im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedsstaates erfolgt sei.
  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78
    Dagegen stehen - nach dem angeführten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Januar 1981 (Rs. 55 und 57/80, GRUR Int 1981, 229) - die Bestimmungen der Art. 30 ff EWGV über den freien Warenverkehr der Geltendmachung dieser Differenzlizenz entgegen, sofern die fraglichen Schallplatten in einem anderen Mitgliedsstaat (hier: in Großbritannien) bereits von den Inhabers der Urheberrechte oder mit ihrer Zustimmung in den freien Verkehr gebracht worden sind.
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter Inverkehrbringen im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG jede Handlung zu verstehen, durch die Werkstücke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit (vgl. BGH GRUR 1985, 129, 130 - Elektrodenfabrik; BGHZ 113, 159, 161 - Einzelangebot) bzw. dem freien Handelsverkehr (vgl. BGHZ 81, 282, 290 - Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1982, 102, 103 - Masterbänder; GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV) zugeführt werden (vgl. auch OLG Hamburg GRUR Int. 1970, 377 - Polydor; GRUR 1972, 375 - Polydor II).

    Rein konzerninterne Warenbewegungen, etwa die Herstellung von Tonträgern durch ein Konzernunternehmen und die Weitergabe zum Vertrieb durch ein anderes konzernangehöriges Unternehmen, stellen noch kein Inverkehrbringen dar; hier liegt ein geschäftlicher Verkehr mit echten Außenbeziehungen nicht vor, die Ware gelangt noch nicht aus der konzerninternen Betriebssphäre in den freien Handel (vgl. BGHZ 81, 282, 288; Gebührendifferenz III/Schallplattenexport; BGH GRUR 1986, 668, 669 - Gebührendifferenz IV; ähnlich bereits RGZ 107, 277, 281: Unter "Verbreiten" im Sinne des Literatururheberrechtsgesetzes sei jede Handlung zu verstehen, durch die ein Exemplar des Werks anderen Personen als den bei der Herstellung und Vervielfältigung des Werks Beteiligten zugänglich gemacht wird).

  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt ein berechtigtes Inverkehrbringen der Tonträger im Ausland nach deutschem Urheberrecht nicht, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse lediglich unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport I; 81, 282, 285 - Schallplattenexport; BGH, Urt. v. 21.3.1985 - I ZR 166/82, GRUR 1985, 924, 925 - Schallplattenimport II).

    Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk wirtschaftlich zu verwerten; er hat auch die Möglichkeit, sein Recht in der Weise aufzuspalten, daß er nur für einzelne Staaten Lizenzen vergibt (BGHZ 81, 282, 285 - Schallplattenexport).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Ein Inverkehrbringen i.S. des § 24 Abs. 1 MarkenG ist deshalb nicht schon anzunehmen bei unternehmensinternen Warenbewegungen zwischen verschiedenen Betrieben des Markeninhabers oder bei einem Warenverkehr innerhalb eines Konzernverbundes, bei dem einem verbundenen Konzernunternehmen die Waren zum Verkauf zur Verfügung gestellt werden (vgl. EuGH GRUR 2005, 507, 509 Tz 44 - Peak Holding/Axolin-Elinor; OLG Köln GRUR 1999, 346; Fezer aaO § 24 Rdn. 7d; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 24 Rdn. 22; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 23; vgl. auch BGH, Urt. v. 6.5.1981 - I ZR 92/78, GRUR 1982, 100, 102 - Schallplattenexport).
  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3

    cc) Ob die S. GmbH schon deswegen keine Lizenzgebühren schuldete, weil das Patent P 44 42 803.0 mit Auslieferung der Spannwerkzeuge durch die produzierende Sp. GmbH erschöpft war (vgl. dazu BGHZ 81, 282, 288 ff.; BGH NJW-RR 1997, 421 m.w.N.), kann der Senat nach alledem offenlassen.
  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 21/89

    "Einzelangebot"; Begriff des "der Öffentlichkeit anbieten"

    Das Erfordernis des (öffentlichen) Inverkehrbringens kann daher hier nicht das gleichzeitige Erreichen einer Mehrheit von Personen bedeuten, sondern nur als das Verbreiten in der Öffentlichkeit verstanden werden, also als das Heraustreten des Anbietenden aus der internen Sphäre in die Öffentlichkeit (vgl. BGHZ 81, 282, 290 - Gebührendifferenz III; auch v. Gamm, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1989, § 5 Rdn. 48; Schricker/Loewenheim aaO., § 17 Rdn. 6).
  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83

    "Gebührendifferenz IV"; Freier Verkehr bei Warenaustausch zwischen

    Die Frage, ob auch bei einem Warenaustausch zwischen Konzernunternehmen zweier EG-Mitgliedstaaten eine Ware in den freien Verkehr gebracht wird (Art. 30 EWGV), ist jedenfalls dann grundsätzlich zu bejahen, wenn diese Ware, die das inländische Vertriebsunternehmen von seinem ausländischen Schwesterunternehmen erworben hat, dort auf dem - für Dritte zugänglichen - allgemeinen Markt angeboten worden ist (Ergänzung zu BGHZ 81, 282 ff.).

    Der Senat hob daraufhin durch Urteil vom 6. Mai 1981 (BGHZ 81, 282 ff. - Gebührendifferenz III) das Berufungsurteil auf und verwies die Sache in die Berufungsinstanz zurück, weil noch Feststellungen zu der - erst durch die Entscheidung des EuGH in den Vordergrund getretenen - Frage fehlten, ob die in die Bundesrepublik eingeführten Schallplatten zuvor in Großbritannien im Sinne der Rechtsprechung des EuGH in den freien Verkehr gebracht worden seien oder ob es sich lediglich um eine konzerninterne Warenbewegung gehandelt habe.

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 39/21

    Patentverletzung bezüglich eines Tassenspenders Unterlassungsanspruch bei

    Abgesehen davon führt eine rein konzerninterne und mit einem innerbetrieblichen Vorgang vergleichbare Warenbewegung ohnehin nicht zur Gemeinfreiheit der Ware (zum UrhR: BGH, GRUR 1982, 100 - Schallplattenexport; OLG Hamburg, GRUR 1985, 923 - Imidazol; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. E, Rz. 762; Mes, Patentgesetz, 5. Aufl., § 9 Rz. 83; Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 9 Rz. 17; Haedicke/Timmann/Bukow, 2. Aufl., § 13 Rz. 62).
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86

    "Differenzlizenz"; Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Lizenzgebühren für

    Zwar stellt das Inverkehrbringen der importierten Tonträger in der Bundesrepublik grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung des inländischen Verbreitungsrechts dar; denn die Parteien sind ersichtlich davon ausgegangen, daß in den Exportländern erteilte Lizenzen auf das Gebiet dieser Länder beschränkt waren, so daß auch keine Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts eingetreten ist (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport; 81, 282, 284 ff - Schallplattenexport).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 6. Mai 1981 (BGHZ 81, 282, 286 f [BGH 06.05.1981 - I ZR 92/78] - Schallplattenexport) ausgeführt, es komme nicht auf die im dortigen Verfahren ungeklärt gebliebene Frage an, ob die für Großbritannien erteilte Zustimmung zur Herstellung und zum Vertrieb auf Vertrag oder auf der für Großbritannien geltenden gesetzlichen Regelung beruhe; wenn der EuGH in den Gründen des angeführten Urteils vom 20. Januar 1981 von Lizenzen gegen Zahlung einer Vergütung spreche, dann seien insoweit beide Möglichkeiten - vertragliche Vereinbarung und gesetzliche Regelung - einbezogen.

  • BGH, 21.03.1985 - I ZR 166/82

    Schallplattenimport II; Erschöpfung des inländischen Verbreitungsrechts durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt ein berechtigtes Inverkehrbringen eines Tonträgers im Ausland nach deutschem Urheberrecht nicht, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse lediglich unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland Übertragen worden sind (vgl. BGHZ 80, 101, 103 ff. [BGH 27.02.1981 - I ZR 186/78] - Schallplattenimport; BGH, Urt. v. 06.05.1981 - I ZR 92/78, GRUR 1982, 100, 101 - Schallplattenexport).

    Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk wirtschaftlich zu verwerten; er hat auch die Möglichkeit, sein Recht in der Weise aufzuspalten, daß er nur für einzelne Staaten Lizenzen vergibt oder die Lizenzen in verschiedenen Staaten verschiedenen Lizenznehmern erteilt (vgl. BGH GRUR 1982, 100, 101 - Schallplattenexport).

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 170/83

    Unterlassung des Angebots und des Verkaufs von Flugtickets für

    Zu den tatsächlichen Voraussetzungen, auf die bei der zu treffenden Entscheidung nunmehr abzustellen ist, bedarf es daher weiteren Sachvortrags der Parteien in der Tatsacheninstanz und weiterer tatrichterlicher Feststellungen durch das Berufungsgericht (vgl. BGHZ 81, 282, 287 f. - Schallplattenexport).
  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 162/83

    "Herstellervergütung"; Bemessung der Vergütung; Beurteilung der relevanten

  • FG Berlin, 21.01.2003 - 7 K 7087/02

    Steuersatz für die Erstellung von Computerprogrammen

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 64/83

    Verpflichtung zur Auskunft über Veräußerungserlöse

  • LG Braunschweig, 14.06.2001 - 10 S 30/01

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG);

  • OLG Karlsruhe, 26.08.1998 - 6 U 36/98

    Schadensersatz aufgrund des Vertriebs von mit dem Schriftzug "REPLAY" versehenen

  • BGH, 14.02.1985 - I ZR 59/83

    Inländisches Vertriebsunternehmen als Hersteller ausländischer Produkte -

  • VG Berlin, 29.08.2023 - 21 K 461.22
  • KG, 17.09.1985 - 5 U 2018/83

    Anspruch auf Auskunft ; Zahlung von Lizenzgebühren ; Verstoß gegen Vorschriften

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1979 - I ZR 92/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1667
BGH, 19.12.1979 - I ZR 92/78 (https://dejure.org/1979,1667)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1979 - I ZR 92/78 (https://dejure.org/1979,1667)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1979 - I ZR 92/78 (https://dejure.org/1979,1667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorlegung einer Frage zum freien Warenverkehr vor den Europäischen Gerichtshof - Geltung einer Zahlung für eine Lizenz zur Wahrung von Urheberrechten auch für andere Mitgliedsstaaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1248 (Ls.)
  • NJW 1981, 1176 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus BGH, 19.12.1979 - I ZR 92/78
    Die Frage, ob diese Ausübung der Urheberrechte gegen die Bestimmungen über den freien Warenverkehr (Art. 30 ff) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verstößt, ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften, insbesondere durch das Urteil vom 8. Juni 1971 - Rechtssache 78/70 - "Tonträger" noch nicht geklärt.
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78

    Schallplattenimport

    Der Senat hat sich bereits in seinen Vorlagebeschlüssen an den Europäischen Gerichtshof vom 19. Dezember 1979 - I ZR 81/77 und I ZR 92/78 - für das Urheberrecht auf den Standpunkt gestellt, daß selbst ein berechtigtes Inverkehrbringen im Ausland jedenfalls dann nicht automatisch zu einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Inland führt, wenn dem ausländischen Berechtigten die urheberrechtlichen Befugnisse nur unter räumlicher Beschränkung auf das Ausland übertragen worden sind (so auch E. Ulmer, GRUR Int. 1970, 380 und Urheber- und Verlagsrecht S. 237).

    In seiner in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80 erlassenen Entscheidung vom 20. Januar 1981, die auf die Vorlagebeschlüsse des Senats vom 19. Dezember 1979-I ZR 81/77 und I ZR 92/78 - ergangen ist, hat der EuGH nunmehr auch zu der Frage Stellung genommen und ausgeführt, daß sich weder der Inhaber eines Urheberrechts noch sein Lizenznehmer auf das durch das Urheberrecht verliehene ausschließliche Verwertungsrecht berufen könne, um die Einfuhr von Tonträgern zu verhindern oder zu beschränken, die auf dem Markt eines anderen Mitgliedsstaates von dem Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht