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   BGH, 06.04.1979 - I ZR 94/77   

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https://dejure.org/1979,872
BGH, 06.04.1979 - I ZR 94/77 (https://dejure.org/1979,872)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1979 - I ZR 94/77 (https://dejure.org/1979,872)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1979 - I ZR 94/77 (https://dejure.org/1979,872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung eines Ausstattungsrechts und Eingriffs in einen Gewerbebetrieb - Irreführende Formulierung einer Zeitungsagentur als Eingriff in den Gewerbebetrieb - Grenze für die Erstattung von Aufwendungen für Gegendarstellungen in einer Zeitung - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Falschmeldung

    §§ 249, 254, 824 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2197
  • MDR 1980, 27
  • GRUR 1979, 804
  • afp 1979, 343
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus BGH, 06.04.1979 - I ZR 94/77
    Ist nach den Umständen des Falles ein Hersteller von Waren berechtigt, seine eine Falschmeldung berichtigende Darstellung in publikumswirksamer Aufmachung im Anzeigenteil einer Zeitung zu veröffentlichen (BGHZ 70, 39, 43), so kann bei einer solchen auf Kosten des Verletzers erfolgenden Schadensbeseitigung nicht darauf verzichtet werden, daß jedenfalls der orientierte Leser die Zusammenhänge erkennt, da andernfalls von einer Richtigstellung der vorangegangenen falschen Behauptungen nicht gesprochen werden kann und Falschmeldung und Anzeige auch für den aufmerksamen Leser beider Veröffentlichungen beziehungslos nebeneinanderstehen.

    Vielmehr kann der Verletzte, wie der Bundesgerichtshof in seinem (nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen) Urteil vom 15. November 1977 (BGHZ 70, 39, 43 - Alkoholtest) anerkannt hat, mit solchen Anzeigenaktionen auf Kosten des Verletzers an die Öffentlichkeit treten, wenn die konkreten Umstände diese Maßnahme zur Schadensverhütung oder -minderung als der Gegendarstellung überlegen und bei voller Würdigung der schutzwürdigen Belange des Verletzers auch angebracht erscheinen lassen.

    Eine danach im Ausgangspunkt zulässige berichtigende Werbung muß sich aber sowohl in ihrem Umfang als auch in ihrem Inhalt in den Grenzen des zur Schadensbeseitigung bzw. -minderung Erforderlichen halten; nur die zur Schadensbeseitigung bzw. -minderung nach den gegebenen Umständen erforderlichen Maßnahmen können eine Ersatzpflicht für die dadurch erwachsenen Kosten auslösen (vgl. BGHZ 70, 39, 42, 45 - Alkoholtest).

  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 78/74

    Idee-Kaffee III

    Auszug aus BGH, 06.04.1979 - I ZR 94/77
    Der Bundesgerichtshof hat diese Verurteilung durch Urteil vom 11. Juli 1975 (I ZR 78/74) bestätigt.
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus BGH, 06.04.1979 - I ZR 94/77
    Die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Klägerin bestimmt sich unter allen hier in Frage kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (schadensrechtliche Begründung nach Deliktsgrundsätzen; Herstellungsaufwand nach § 249 Satz 2 BGB; Folgeschäden; Ersparnisbereicherung) danach, ob und inwieweit die Aufwendungen der Klägerin erforderlich waren (BGHZ 66, 182, 192 - Der Fall Bittenbinder).
  • BGH, 20.04.2023 - I ZR 140/22

    Entbehrlichkeit einer Mahnung nach Fälligkeit bei Erklärung des Schuldners bzgl.

    aa) Der Schadensminderungs- oder -abwendungspflicht des Geschädigten steht die Pflicht des Schädigers gegenüber, dem Geschädigten den Aufwand für seine Maßnahmen zur Schadensminderung oder -abwendung zu ersetzen (BGH, Urteil vom 10. Mai 1960 - VI ZR 35/59, BGHZ 32, 280 [juris Rn. 15]; Urteil vom 6. April 1979 - I ZR 94/77, GRUR 1979, 804 [juris Rn. 27] = WRP 1979, 636 - Falschmeldung, mwN; Urteil vom 4. Mai 1982 - VI ZR 175/80, NJW 1982, 1638 [juris Rn. 10]; Urteil vom 1. April 1993 - I ZR 70/91, BGHZ 122, 172 [juris Rn. 29] - Verfügungskosten; Lange/Schiemann, Schadensersatz, 3. Aufl., S. 578; Erman/Ebert, BGB, 16. Aufl., § 254 Rn. 54; BeckOK.BGB/Lorenz, 65. Edition [Stand 1. Februar 2023], § 254 Rn. 27; MünchKomm.BGB/Oetker, 9. Aufl., § 254 Rn. 70).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.1993 - 4 U 109/92

    Schadensersatz aufgrund eines Brandes; Verletzung der Instandhaltungspflicht

    Bei einer derartigen Sachlage ist in Abweichung von dem Grundsatz, dass der Geschädigte die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für das Schadensereignis nachzuweisen hat (vgl. BGH, NJW 1979, 2197), davon auszugehen, dass es Sache des in Anspruch genommenen ist, nachzuweisen, dass sein pflichtwidriges Verhalten den Schaden nicht verursacht hat (vgl. im Einzelnen BGHZ 114, 273, 276; BGH, NJW 1964, 33, 35; BGH, NJW 1968, 2240; OLG Hamm, VersR 1982, 1161, 1162; OLG Karlsruhe, NJW 1985, 142 ; OLG Hamburg ZMR, 1991, 262, 263; Bub/Treier, aaO., II Rdn. 528; Soergel-Kummer, aaO., § 538 Rdn. 28; Palandt/Putzo, aaO., Vorbem. § 249 Rdn. 170; Rdn. 17).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 258/91

    Zurechenbare Vermögenseinbußen bei Lieferverzögerung

    b) Nach Art. 23 Abs. 5 CMR sind danach - wie auch nach nationalem Recht (vgl. BGHZ 66, 182, 192; BGH, Urt. v. 6.4.1979 - I ZR 94/77, NJW 1979, 2197 - Falschmeldung; BAG JZ 1976, 720, 721; MünchKomm/Grunsky, BGB, 2. Aufl., Vor § 249 Rdn. 65) - grundsätzlich auch Aufwendungen als Schaden ersatzfähig, die als erforderlich anzusehen waren, um einen konkret drohenden Schadenseintritt zu verhüten.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Zwar sind Anzeigenkosten nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig (vgl. BGHZ 70, 39, 43 f - Alkoholtest; BGH, Urt. v. 6.4.1979 - I ZR 94/77, GRUR 1979, 804, 805 - Falschmeldung; BGH, Urt. v. 3.12.1985 - VI ZR 160/84, GRUR 1986, 330, 332 - Warentest III).
  • BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 140/84

    Verzug des Verkäufers einer Gattungssache

    Eine Entscheidung in der Sache ist dem erkennenden Senat nicht möglich, da es hierzu noch weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf, insbesondere dazu, ob die vorangegangenen Lieferungen - was die Beklagte bestreitet - tatsächlich mangelhaft waren, ob die Mängel ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügt wurden, ob es sich bei den Aufwendungen für die "Vertröstungen" der Kunden um Maßnahmen handelte, die die Klägerin nach den Umständen als erforderlich ansehen durfte, um ein "Abspringen" der Kunden zu verhindern (vgl. BGHZ 66, 182, 192; BAG Urteil vom 7. Mai 1976 - 3 AZR 323/75 = JZ 1976, 721; BGH Urteil vom 6. April 1979 - I ZR 94/77 = NJW 1979, 2197), und zur Höhe des geltend gemachten Schadens.
  • BGH, 19.03.1987 - I ZR 98/85

    "Briefentwürfe"; Bestehen eines Auskunftsanspruchs über wettbewerbswidrige

    Überdies wäre insoweit zur Störungsbeseitigung als weniger einschneidend eine Gegenerklärung in der Zeitschrift der Beklagten oder in anderer geeigneter Weise unmittelbar gegenüber den politischen Kreisen, an die sich die Bezieher hätten wenden sollen, in Frage gekommen (vgl. BGHZ 70, 39, 43 - Alkoholtest; Urt. v. 6.4.1979 - I ZR 94/77, GRUR 1979, 804, 806 = WRP 1979, 636 - Falschmeldung), so daß sich aus diesem Grunde die beantragte Auskunftserteilung erübrigt hätte.
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80

    Korrekturflüssigkeit

    Er hat die Voraussetzungen eines solchen Ersatzanspruches Jedoch in späteren Entscheidungen dahin präzisiert, daß grundsätzlich ein erkennbarer Bezug der aufklärenden Werbemaßnahme zur Verletzungshandlung erforderlich sei (BGHZ 70, 39, 44 f - Alkoholtest - BGH GRUR 1979, 804, 806 - Falschmeldung -), auf den allenfalls ganz ausnahmsweise, nämlich dann verzichtet werden könne, wenn eine Richtigstellung schädigender Äußerungen auf der Ebene rationaler Argumente nicht mehr möglich sei (BGHZ 70, 39, 45 - Alkoholtest -).
  • LAG Berlin, 26.05.1986 - 9 Sa 24/86

    Schadensersatz; Herausgabe; Arbeitnehmer; Schlüssel; Betriebsgrundstück

    Nach allem kann der Geschädigte gemäß §§ 249 ff. BGB Ersatz für seine gesamten zur Schadensabwendung gemachten Aufwendungen verlangen, jedoch nur soweit sie zum schadensstiftenden Ereignis in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BGH NJW 1979, 2197; Grunsky, MünchKomm zum BGB vor § 249 Rdn. 76; siehe auch BGHZ 75, 230 (241)).
  • LAG Hessen, 04.02.1991 - 10 Sa 539/90

    Kostenerstattung im Arbeitsgerichtsprozess; Erstattung erstinstanzlicher

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  • OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98

    Erforderlichkeit einer Gegen-Anzeige als Maßnahme der Schadensbeseitigung

    Die objektive Eignung und die Erforderlichkeit sind hierbei besonders sorgfältig zu prüfen, dabei sind die Möglichkeit der Gegendarstellung und das angemessene Verhältnis zwischen der Schwere des Verstoßes bzw. des Schadens und den Anzeigenkosten abzuwägen und die schutzwürdigen Belange des Verletzers zu berücksichtigen (BGH, a.a.O. - Alkoholtest; BGH GRUR 1979, 804 - Falschmeldung, GRUR 1986, 330 - Warentest III, GRUR 1990, 1012 - Pressehaftung; vgl. Köhler/Piper, UWG , 2. Auflage, vor § 13 UWG Rz. 98).
  • LG Köln, 19.06.2008 - 31 O 90/08
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