Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    AMG (2005) § 10 Abs. 1 Satz 4, § 22 Abs. 7 Satz 1, § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, § 28 Abs. 1, § 28 Abs. 2; H WG § 3a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Amlodipin"; Zulässigkeit der Werbung für ein Heilmittel; Bedeutung von Angaben für die gesundheitliche Aufklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbraucherrecht - Angaben zur gesundheitliche Aufklärung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel darf keine Anwendung empfehlen, die über das in der Zulassung beschriebene Anwendungsgebiet hinausgeht

  • arzneimittelrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Anwendungsgebiet auf Arzneimittelpackung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 13.03.2008, Az.: I ZR 95/05 (Umfang der Aufklärung i.S.d. § 10 I 4 AMG über die Anwendungsgebiete eines Arzneimittels)" von RA/FAMedR Dr. med. Dr. jur. Thomas Ufer, original erschienen in: JR 2010, 71 - 72.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2008, 1014
  • NVwZ 2008, 1270



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07  

    Metoprolol

    Dabei können statt der im Zulassungsbescheid gebrauchten Fachbegriffe im selben Sinne gebräuchliche umgangssprachliche Begriffe verwendet werden (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 13.3. 2008 - I ZR 95/05, GRUR 2008, 1014 Tz. 24 = WRP 2008, 1335 - Amlodipin).

    Der Senat hat in der Entscheidung "Amlodipin" unter Heranziehung der Art. 54 und 62 der Richtlinie 2001/83/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. Nr. L 311 v. 28.11.2007, S. 67; im Weiteren: Richtlinie) ausgesprochen, dass eine Angabe auf der äußeren Umhüllung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels unzulässig ist, wenn ihr Werbecharakter zukommt, dass aber Pflichtangaben i. S. von Art. 54 der Richtlinie, § 10 Abs. 1 Satz 1 AMG und für den Patienten wichtige weitere Informationen i. S. von Art. 62 Halbs. 1 der Richtlinie, § 10 Abs. 1 Satz 4 AMG (§ 10 Abs. 1 Satz 3 AMG a. F.) keine Werbung darstellen (BGH, Urt. v. 13.3. 2008 - I ZR 95/05, GRUR 2008, 1014 Tz. 20-27 = WRP 2008, 1335).

    Der Senat hat dabei - anders als die Revisionserwiderung meint - nicht verkannt, dass der Werbebegriff hinsichtlich der Angaben auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels damit gegenüber den für die (sonstige) Heilmittelwerbung geltenden Werbebegriff Einschränkungen erfährt (BGH GRUR 2008, 1014 Tz. 21 f. - Amlodipin).

    Die Anwendungsgebiete gehören daher bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln - anders als bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel (vgl. dazu Art. 54 lit. h der Richtlinie, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 AMG) - nicht zu den auf der äußeren Umhüllung zu machenden Pflichtangaben (vgl. BGH GRUR 2008, 1014 Tz. 24 - Amlodipin).

    Für die gesundheitliche Aufklärung können solche Angaben freilich nur dann wichtig sein, wenn sie vollständig sind und die Anwendungsgebiete des Mittels daher auch so wiedergeben, wie sie im Zulassungsbescheid ausgewiesen sind (BGH GRUR 2008, 1014 Tz. 24 - Amlodipin).

    Dasselbe gilt, wenn der Anwendungsbereich eines Arzneimittels mit einem Oberbegriff bezeichnet wird, zu dem neben dem Anwendungsgebiet, für das das Mittel zugelassen ist, auch ein Anwendungsgebiet gehört, für das es an einer Zulassung fehlt (BGH GRUR 2008, 1014 Tz. 29 - Amlodipin).

  • OLG Stuttgart, 13.11.2008 - 2 U 39/08  

    Wettbewerbsverstoß: Reichweite eines Unterlassungstitels; Bewerbung eines

    aa) § 3 a Satz 2 HWG bestimmt im Kern, dass mit einer Indikation, für welche das Arzneimittel nicht zugelassen ist, nicht geworben werden darf (BGH WRP 2008, 1335 [Tz. 29] - Amlodipin; OLG Hamburg MD 2005, 810, 814; Reinhart in Fezer, UWG [2005], § 4-S4, 400; Bülow in Bülow/Ring, HWG, 3. Aufl. [2005], § 3 a, 9; Doepner, HWG, 2. Aufl. [2000], § 3 a, 11; Pelchen in Erbs/Kohl-haas, Strafrechtliche NebenGe, § 3 a HWG [Stand 8/2004], 1; a.A. Gröning, Heilmittelwerberecht, § 3 a HWG [Stand 8/1998], 5).

    Ein Verstoß gegen die Vorschriften des HWG unterfällt § 4 Nr. 11 UWG (BGH LRE 52, 302 [juris Tz. 24] - Ginseng-Präparat ; je zu § 3 a HWG: BGH WRP 2008, 1335 [Tz. 34] - Amlodipin ; GRUR 2006, 513 [Tz. 37] - Arzneimittelwerbung im Internet ) und ist grundsätzlich geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen (§ 3 UWG; BGH a.a.O. [juris Tz. 24] - Ginseng-Präparat ; a.a.O. [Tz. 34] - Amlodipin ).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 45/07  

    Lorch Premium II

    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte und in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch des Klägers besteht nur, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten zur Zeit der Begehung wettbewerbswidrig war und nach der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechtslage noch wettbewerbswidrig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 13.3. 2008 - I ZR 95/05, GRUR 2008, 1014 Tz. 19 = WRP 2008, 1335 - Amlodipin).
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  • OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 233/08  

    Zulässigkeit der Werbung für ein Arzneimittel

    Das entspricht Artikel 87 der Richtlinie 2001/83/EG, wonach eine mit der Zulassung des Arzneimittels nicht übereinstimmende Information über dessen Anwendungsgebiete den Verbraucher nicht erreichen soll (vgl. BGH, GRUR 2008, 1014 = WRP 2008, 1335 [Rn. 27 f.] - Amlodipin m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 20.09.2012 - 3 U 53/11  

    Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss

    Es muss vorliegend nicht entschieden werden, ob und ggf. in welcher Weise der gem. Art. 16 Abs. 2 und 3 VO (EG) 726/2004 ergehenden Entscheidung der EMA über die inhaltliche Änderung oder Ergänzung der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels im Sinne des Art. 11 RL 2001/83/EG heilmittelwerberechtliche Relevanz zukommt (vgl. zu § 22 Abs. 7 S. 1 AMG - dort betroffen: die mit dem Zulassungsantrag eingereichte Produktverpackung - BGH GRUR 2008, 1014 - Amlodipin).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08  
    b) Angesichts des Schutzgutes Gesundheit (§ 1 Nr. 4 PflSchG) handelt es sich auch nicht um einen bloßen Bagatellverstoß im Sinn des § 3 UWG (BGH GRUR 2008, 1014 [Tz. 34] - Amlodipin ).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 232/11  
    Auf die Frage, ob das Lesbarkeitskriterium bei Heilmittelwerbung europarechtlichen Vorgaben standhält (EuGH GRUR 2008, 1014 - Gintec), kommt es für die Zulässigkeit einer Werbung mit Testergebnissen nicht an.
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