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   BGH, 20.10.1999 - I ZR 95/97   

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https://dejure.org/1999,2005
BGH, 20.10.1999 - I ZR 95/97 (https://dejure.org/1999,2005)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1999 - I ZR 95/97 (https://dejure.org/1999,2005)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - I ZR 95/97 (https://dejure.org/1999,2005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verkaufsverpackung - Verpackung - Umhüllung - Duales System - Grüner Punkt - Lizenz - Lizenzpflicht

  • Judicialis

    VerpackV 1991 § 3 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerpackV (1991) § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Stülpkarton; Lizenzpflichtigkeit eines Spielekartons innerhalb des Dualen Systems (Grüner Punkt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 922
  • GRUR 2000, 1042
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - I ZR 95/97
    Obwohl auch im Revisionsverfahren grundsätzlich das zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht als materiell-rechtliche Entscheidungsgrundlage heranzuziehen ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 6.5.1999 - I ZR 199/96, GRUR 1999, 923, 925 = WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD, m.w.N.), kommt dennoch eine Anwendung des neuen Rechts vorliegend nicht in Betracht.
  • OLG Köln, 05.09.1995 - 22 U 281/94

    Produkt; Umhüllung; Zugehörigkeit zum Gebrauch; Verkaufsverpackung; Duales

    Auszug aus BGH, 20.10.1999 - I ZR 95/97
    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurück- und die Widerklage abgewiesen (OLG Köln NJWE-WettbR 1996, 40 = ZIP 1995, 1601).
  • OLG Köln, 10.07.2001 - 15 U 215/00

    Multi-Frischeboxen sind Verpackung i.S. der Verpackungsverordnung

    Das Landgericht befinde sich auch im Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 20.10.1999 (I ZR 95/97, WRP 2000, 546 ff.), weil nach der Rechtsprechung des BGH jede Umhüllung einer zum Verbrauch bestimmten Ware unter die VerpackV falle.

    Anknüpfend an diesen Wortlaut hat der BGH unter dem 20.10.1999 (- I ZR 95/97 - WRP 2000, 546 ff. - "Stülpkarton"- ) entschieden, dass § 3 Abs. 1 Nr. 2 VerpackV 1991 solche Verkaufsverpackungen nicht erfaßt, "die als dauerhafte Umhüllung eines Gegenstandes dienen, dessen bestimmungsgemäße Verwendung in einem Gebrauch, nicht in einem - die Substanz aufzehrenden - Verbrauch liegen" (vgl. a.a.O. S. 548 li. Spalte unten).

    Liegen daher auch im Sinne der VerpackV und im Sinne der Entscheidung des BGH vom 20.10.1999 (I ZR 95/97 - vgl. dazu bereits oben -) alle tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Einordnung der Umhüllung als Verkaufsverpackung vor, so müssen Zweifel an dem Konsum- und dem Benutzerverhalten der Endverbraucher zu Lasten der Beklagten gehen.

  • OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 83/05

    Lizenzentgelt für Knusper-Box mit Grünem Punkt - Abgrenzung zwischen

    Denn maßgeblich ist das zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht, wenn der zu beurteilende Sachverhalt - wie hier - in einen Zeitraum nach Inkrafttreten der maßgeblichen Bestimmungen fällt (vgl.: BGH WRP 2000, 546 ff.).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 75/99

    Lizenzentgelte für die Nutzung des eingetragenen Verbandszeichens "Der Grüne

    § 3 Abs. 1 Nr. 2 VerpackV 1991 erfasst nämlich solche Verkaufsverpackungen nicht, die als dauerhafte Umhüllung, eines Gegenstandes dienen, dessen bestimmungsgemäße Verwendung in einem Gebrauch und nicht in einem die Substanz aufzehrenden Verbrauch liegen (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1999 -I ZR 95/97).
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