Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1999 - I ZR 95/97   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VerpackV 1991 § 3 Abs. 1 Nr. 2

  • webshoprecht.de

    Eine Stülpkarton-Spieleverpackung ist kein Verpackungsmaterial im Sinne der Verpackungsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerpackV (1991) § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Stülpkarton; Lizenzpflichtigkeit eines Spielekartons innerhalb des Dualen Systems (Grüner Punkt

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 922
  • GRUR 2000, 1042



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Köln, 10.07.2001 - 15 U 215/00  

    Multi-Frischeboxen sind Verpackung i.S. der Verpackungsverordnung

    Das Landgericht befinde sich auch im Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 20.10.1999 (I ZR 95/97, WRP 2000, 546 ff.), weil nach der Rechtsprechung des BGH jede Umhüllung einer zum Verbrauch bestimmten Ware unter die VerpackV falle.

    Anknüpfend an diesen Wortlaut hat der BGH unter dem 20.10.1999 (- I ZR 95/97 - WRP 2000, 546 ff. - "Stülpkarton"- ) entschieden, dass § 3 Abs. 1 Nr. 2 VerpackV 1991 solche Verkaufsverpackungen nicht erfaßt, "die als dauerhafte Umhüllung eines Gegenstandes dienen, dessen bestimmungsgemäße Verwendung in einem Gebrauch, nicht in einem - die Substanz aufzehrenden - Verbrauch liegen" (vgl. a.a.O. S. 548 li. Spalte unten).

    Liegen daher auch im Sinne der VerpackV und im Sinne der Entscheidung des BGH vom 20.10.1999 (I ZR 95/97 - vgl. dazu bereits oben -) alle tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Einordnung der Umhüllung als Verkaufsverpackung vor, so müssen Zweifel an dem Konsum- und dem Benutzerverhalten der Endverbraucher zu Lasten der Beklagten gehen.

  • OLG Köln, 02.03.2006 - 12 U 83/05  

    Lizenzentgelt für Knusper-Box mit Grünem Punkt - Abgrenzung zwischen

    Denn maßgeblich ist das zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht, wenn der zu beurteilende Sachverhalt - wie hier - in einen Zeitraum nach Inkrafttreten der maßgeblichen Bestimmungen fällt (vgl.: BGH WRP 2000, 546 ff.).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 75/99  
    § 3 Abs. 1 Nr. 2 VerpackV 1991 erfasst nämlich solche Verkaufsverpackungen nicht, die als dauerhafte Umhüllung, eines Gegenstandes dienen, dessen bestimmungsgemäße Verwendung in einem Gebrauch und nicht in einem die Substanz aufzehrenden Verbrauch liegen (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1999 -I ZR 95/97).
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